Lebenslauf Muster Pflege & Gesundheit: Vorlagen für alle Berufe
Muster für Pflege- und Gesundheitsberufe mit Zertifikaten und Schichtsystemen.
Für Pflege & Gesundheit stehen hier 6 Lebenslauf-Muster, eines je Beruf. Jedes ist mit den Aufgaben, Qualifikationen und Fähigkeiten des Berufs vorbefüllt. Im Gesundheitswesen zählen die formalen Nachweise: Berufsurkunde, Fachweiterbildungen, Pflichtfortbildungen und die Bereiche, in denen du gearbeitet hast. Beruf wählen, Muster im Editor anpassen, als PDF speichern, ohne Anmeldung.
Lebenslauf Muster Betreuungskraft (§ 43b SGB XI)
Ein Lebenslauf als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI sollte deine Qualifizierung (meist 100-160 Std. plus Orientierungspraktikum) prominent zeigen, konkrete Aktivierungs- und Betreuungsangebote statt Floskeln nennen und klar von Grund- oder Behandlungspflege abgrenzen - gerade als Quereinsteiger/in zählen belegte Stärken wie Empathie, Geduld und Organisation mehr als Zeugnisnoten.
Lebenslauf Muster Arzt/Ärztin
Arzt beziehungsweise Ärztin ist in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter Heilberuf: Nach § 2 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) bedarf der Approbation, wer den ärztlichen Beruf ausüben will; daneben sieht die BÄO eine befristete Erlaubnis für eine vorübergehende oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung vor. Die Bezeichnung Arzt oder Ärztin darf nach § 2a BÄO nur führen, wer approbiert oder zur Berufsausübung befugt ist. Voraussetzung der Approbation ist nach § 3 BÄO unter anderem ein Medizinstudium von mindestens sechs Jahren und 5.500 Stunden, darunter acht bis zwölf Monate praktische Ausbildung in Krankenhäusern, die bestandene Ärztliche Prüfung, Zuverlässigkeit und Würdigkeit, die gesundheitliche Eignung sowie die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse. Das Studium und die drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung regelt die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) vom 27. Juni 2002, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023. Eine grundlegend reformierte Approbationsordnung wird seit dem Referentenentwurf von 2020 diskutiert, ist aber bis August 2026 nicht in Kraft getreten; der Zeitpunkt ist weiterhin offen, weshalb die ÄApprO 2002 das maßgebliche Recht bleibt. Die Facharztqualifikation entsteht erst nach der Approbation in einer mehrjährigen Weiterbildung, die nicht der Bund, sondern die Länder über ihre Heilberufsgesetze und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern regeln; die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat dafür nur empfehlenden Charakter. Ärztinnen und Ärzte sind Pflichtmitglied ihrer zuständigen Landesärztekammer; wer gesetzlich Versicherte ambulant behandeln will, braucht zusätzlich die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung und die Zulassung durch den Zulassungsausschuss. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 zählte die Bundesärztekammer rund 446.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon 50,5 Prozent Frauen.
Lebenslauf Muster Psychotherapeut/in
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln eigenverantwortlich Störungen mit Krankheitswert mit wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt: Nach § 1 PsychThG darf sie nur führen, wer eine Approbation besitzt. Seit dem 01.09.2020 gilt ein völlig neuer Ausbildungsweg, die sogenannte Direktausbildung: ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie, ein approbationskonformer Masterstudiengang, die staatliche psychotherapeutische Prüfung und danach unmittelbar die Approbation als "Psychotherapeutin" bzw. "Psychotherapeut" ohne Zusatz. Erst im Anschluss folgt die mindestens fünfjährige Weiterbildung zur "Fachpsychotherapeutin" bzw. zum "Fachpsychotherapeuten", geregelt durch die Weiterbildungsordnungen der zwölf Landespsychotherapeutenkammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK. Der alte Weg, Diplom oder Master Psychologie plus drei- bis fünfjährige postgraduale Ausbildung zur "Psychologischen Psychotherapeutin" bzw. zum "Psychologischen Psychotherapeuten", läuft über die Übergangsvorschrift des § 27 PsychThG aus und ist regulär nur noch bis zum 01.09.2032 abschließbar. Wer gesetzlich Versicherte behandeln und abrechnen will, benötigt zusätzlich zur Approbation den Eintrag ins Arztregister und eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss im Rahmen der Bedarfsplanung. Abzugrenzen ist der Beruf klar vom Psychologen ohne Approbation, vom Heilpraktiker mit auf Psychotherapie beschränkter Erlaubnis und vom ärztlichen Psychotherapeuten.
Lebenslauf Muster Logopäde/Logopädin
Logopädin und Logopäde ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung: Wer sie führen will, braucht nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) eine staatliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis setzt nach § 2 Absatz 1 LogopG eine dreijährige Ausbildung mit bestandener staatlicher Prüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Die Ausbildung findet nach § 4 Absatz 1 LogopG an staatlich anerkannten Schulen für Logopäden statt und umfasst nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) 1.740 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.100 Stunden praktische Ausbildung, zusammen 3.840 Stunden. Seit der Änderung des LogopG kann die Ausbildung nach § 8a LogopG dauerhaft auch hochschulisch durchgeführt werden, wenn ein Land dies bestimmt; die frühere Modellklausel in § 4 Absatz 5 bis 7 LogopG ist nach § 11 LogopG am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten. Fachlich behandeln Logopädinnen und Logopäden Störungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache, des Redeflusses, des Schluckens und der Hörverarbeitung bei Kindern, Erwachsenen und alten Menschen. Die Leistungen sind Heilmittel: Sie werden ärztlich verordnet, richten sich nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses samt Heilmittelkatalog und dürfen mit den gesetzlichen Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn eine Zulassung nach § 124 SGB V vorliegt. Gearbeitet wird in eigener Praxis, in Anstellung in logopädischen Praxen, in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Frühförderstellen, Förderschulen und Pflegeeinrichtungen.
Lebenslauf Muster Podologe/Podologin
Podologe bzw. Podologin ist ein staatlich geregelter Gesundheitsfachberuf, der die medizinische Behandlung des Fußes bei krankhaften Veränderungen übernimmt, etwa bei diabetischem Fußsyndrom, Nagelerkrankungen oder Wunden am Fuß. Die Berufsbezeichnungen "Podologin"/"Podologe" sowie "Medizinische Fußpflegerin"/"Medizinischer Fußpfleger" sind nach § 1 Podologengesetz (PodG) geschützt und dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis geführt werden. Die Ausbildung dauert nach § 4 PodG zwei Jahre in Vollzeit oder bis zu vier Jahre in Teilzeit an staatlich anerkannten Schulen und umfasst laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten. Podologische Praxen können sich nach § 124 SGB V als Heilmittelerbringer zulassen lassen und ärztlich verordnete podologische Komplexbehandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, insbesondere bei diabetischem Fußsyndrom und, seit einer Erweiterung des G-BA von 2020, auch bei vergleichbaren neuropathischen Schädigungsbildern. Abzugrenzen ist der Beruf von der kosmetischen Fußpflege (Pediküre): Diese ist ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, behandelt nur den gesunden Fuß und wird nicht von den Krankenkassen erstattet. Berufsverband ist der Deutsche Verband für Podologie (ZFD), hervorgegangen aus dem historischen Zentralverband der Podologen und Fußpfleger, mit rund 4.400 Mitgliedern in acht Landesverbänden.
Lebenslauf Muster Psychologe/Psychologin
Psychologe/Psychologin ist in Deutschland kein eigenständiger Approbationsberuf und hat kein eigenes Berufszulassungsgesetz wie Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut/in. Trotzdem darf sich nicht jede Person so nennen: Nach der Rechtsprechung - unter anderem einem Urteil des Landgerichts München vom 27.10.2016 (Az. 17 HK O 19533/15) - erwarten die angesprochenen Verkehrskreise unter der Bezeichnung "Psychologe"/"Psychologin" ein abgeschlossenes Hauptfachstudium der Psychologie mit Diplom oder mit Bachelor und darauf aufbauendem Master; wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann wegen Irreführung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Der 2005 im Zuge des Bologna-Prozesses ausgelaufene Titel "Diplom-Psychologe/in" gilt als gleichwertig zum Master und darf von Absolvent/innen mit Bestandsschutz weitergeführt werden. Anders als Psychotherapeut/innen (approbationspflichtig nach PsychThG, siehe eigene Beruf-Seite) dürfen Psycholog/innen ohne Psychotherapie-Zusatzausbildung keine psychischen Erkrankungen eigenverantwortlich behandeln. Sie arbeiten stattdessen unter anderem in der Wirtschafts- und Personalpsychologie (Eignungsdiagnostik, Personalauswahl und -entwicklung, oft mit Zertifizierung nach DIN 33430), in der Markt- und Konsumforschung, in der Bildungs- und Erziehungsberatung, in Forschung und Lehre sowie unterstützend in klinischen Einrichtungen ohne eigene Behandlungsbefugnis. Ein eigenes Psychologengesetz (PsyG) mit echtem bundesweitem Titelschutz haben BDP und DGPs gemeinsam entworfen, es ist aber noch nicht in Kraft.