Lebenslauf Muster Zahnarzt/Zahnärztin
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Zahnarzt bzw. Zahnärztin ist in Deutschland ein approbationspflichtiger Heilberuf: Nach § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) darf die Zahnheilkunde dauerhaft nur ausüben, wer eine staatliche Approbation besitzt, die zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ oder „Zahnärztin“ berechtigt. Voraussetzung ist ein Studium der Zahnmedizin von mindestens 5.000 Stunden und mindestens fünf Jahren Dauer mit bestandener Zahnärztlicher Prüfung, geregelt in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). Die Approbation ist bundeseinheitlich, während Berufsrecht und Weiterbildung zum Fachzahnarzt (z. B. Kieferorthopädie, Oralchirurgie) Sache der Landeszahnärztekammern sind, in denen jede approbierte Person Pflichtmitglied ist. Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, muss zusätzlich als Vertragszahnarzt ins Zahnarztregister der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingetragen werden. Die Vergütung erfolgt für Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für gesetzlich Versicherte nach dem Bewertungsmaßstab BEMA. Die Mehrheit der rund 73.500 berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland ist niedergelassen, nur eine Minderheit arbeitet angestellt.
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Profil
Approbierte Zahnärztin mit mehrjähriger Erfahrung in der allgemeinzahnärztlichen Versorgung, von der Diagnostik über konservierende und prothetische Behandlungen bis zur kleinen Oralchirurgie. Sicher im Umgang mit digitalen Workflows wie Intraoralscanner und DVT sowie in der Abrechnung nach GOZ und BEMA. Erfahrung in der fachlichen Anleitung von Assistenzzahnärzten und Prophylaxepersonal sowie im Praxis- und Hygienemanagement. Empathischer, klar kommunizierender Umgang mit Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, hohe Sorgfalt bei invasiven Eingriffen. Kontinuierliche Fortbildung in Endodontie und Implantologie mit dem Ziel der fachzahnärztlichen Spezialisierung.
Berufserfahrung
- Eigenverantwortliche Diagnostik und Behandlungsplanung für ca. 25 Patienten täglich
- Durchführung konservierender, prothetischer und kleiner chirurgischer Eingriffe
- Einführung eines Intraoralscanner-gestützten Workflows für Kronen und Schienen
- Abrechnung nach GOZ und BEMA in Zusammenarbeit mit der Praxisverwaltung
- Einarbeitung und fachliche Anleitung von zwei Vorbereitungsassistentinnen
- Assistenz und Vertretung bei allgemeinzahnärztlichen Behandlungen
- Selbstständige Durchführung von Füllungstherapien und professioneller Zahnreinigung
- Mitwirkung an der Vorbereitungszeit gemäß § 3 Zahnärzte-ZV für die spätere Eintragung ins Zahnarztregister
- Röntgendiagnostik unter Aufsicht sowie Dokumentation nach Praxisstandard
- Teilnahme an internen Fortbildungen zu Hygiene- und Qualitätsmanagement
Ausbildung
- Studium der Zahnmedizin mit Regelstudienzeit von fünf Jahren und sechs Monaten
- Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen
- Erteilung der Approbation nach § 2 ZHG nach bestandener Zahnärztlicher Prüfung
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Zahnärztin“
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Zahnarzt/Zahnärztin
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Profil
Approbierte Zahnärztin mit mehrjähriger Erfahrung in der allgemeinzahnärztlichen Versorgung, von der Diagnostik über konservierende und prothetische Behandlungen bis zur kleinen Oralchirurgie. Sicher im Umgang mit digitalen Workflows wie Intraoralscanner und DVT sowie in der Abrechnung nach GOZ und BEMA. Erfahrung in der fachlichen Anleitung von Assistenzzahnärzten und Prophylaxepersonal sowie im Praxis- und Hygienemanagement. Empathischer, klar kommunizierender Umgang mit Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, hohe Sorgfalt bei invasiven Eingriffen. Kontinuierliche Fortbildung in Endodontie und Implantologie mit dem Ziel der fachzahnärztlichen Spezialisierung.
Berufserfahrung
- Eigenverantwortliche Diagnostik und Behandlungsplanung für ca. 25 Patienten täglich
- Durchführung konservierender, prothetischer und kleiner chirurgischer Eingriffe
- Einführung eines Intraoralscanner-gestützten Workflows für Kronen und Schienen
- Abrechnung nach GOZ und BEMA in Zusammenarbeit mit der Praxisverwaltung
- Einarbeitung und fachliche Anleitung von zwei Vorbereitungsassistentinnen
- Assistenz und Vertretung bei allgemeinzahnärztlichen Behandlungen
- Selbstständige Durchführung von Füllungstherapien und professioneller Zahnreinigung
- Mitwirkung an der Vorbereitungszeit gemäß § 3 Zahnärzte-ZV für die spätere Eintragung ins Zahnarztregister
- Röntgendiagnostik unter Aufsicht sowie Dokumentation nach Praxisstandard
- Teilnahme an internen Fortbildungen zu Hygiene- und Qualitätsmanagement
Ausbildung
- Studium der Zahnmedizin mit Regelstudienzeit von fünf Jahren und sechs Monaten
- Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen
- Erteilung der Approbation nach § 2 ZHG nach bestandener Zahnärztlicher Prüfung
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Zahnärztin“
Kenntnisse
Sprachen
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Lebenslauf Beispiel Zahnarzt/Zahnärztin zum Kopieren
Profil
Approbierte Zahnärztin mit mehrjähriger Erfahrung in der allgemeinzahnärztlichen Versorgung, von der Diagnostik über konservierende und prothetische Behandlungen bis zur kleinen Oralchirurgie. Sicher im Umgang mit digitalen Workflows wie Intraoralscanner und DVT sowie in der Abrechnung nach GOZ und BEMA. Erfahrung in der fachlichen Anleitung von Assistenzzahnärzten und Prophylaxepersonal sowie im Praxis- und Hygienemanagement. Empathischer, klar kommunizierender Umgang mit Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, hohe Sorgfalt bei invasiven Eingriffen. Kontinuierliche Fortbildung in Endodontie und Implantologie mit dem Ziel der fachzahnärztlichen Spezialisierung.
Berufserfahrung
2021 - heute
Angestellte Zahnärztin
Gemeinschaftspraxis Dr. Musterfrau & Kollegen, Musterstadt
- Eigenverantwortliche Diagnostik und Behandlungsplanung für ca. 25 Patienten täglich
- Durchführung konservierender, prothetischer und kleiner chirurgischer Eingriffe
- Einführung eines Intraoralscanner-gestützten Workflows für Kronen und Schienen
- Abrechnung nach GOZ und BEMA in Zusammenarbeit mit der Praxisverwaltung
- Einarbeitung und fachliche Anleitung von zwei Vorbereitungsassistentinnen
2020 - 2021
Vorbereitungsassistentin (Assistenzzahnärztin)
Zahnarztpraxis am Marktplatz, Musterhausen
- Assistenz und Vertretung bei allgemeinzahnärztlichen Behandlungen
- Selbstständige Durchführung von Füllungstherapien und professioneller Zahnreinigung
- Mitwirkung an der Vorbereitungszeit gemäß § 3 Zahnärzte-ZV für die spätere Eintragung ins Zahnarztregister
- Röntgendiagnostik unter Aufsicht sowie Dokumentation nach Praxisstandard
- Teilnahme an internen Fortbildungen zu Hygiene- und Qualitätsmanagement
Ausbildung
2015 - 2021
Staatsexamen Zahnmedizin (Zahnärztliche Prüfung)
Universität Musterstadt
2021
Approbation als Zahnärztin
Zuständige Landesbehörde, Musterland
Kenntnisse
- Konservierende ZahnheilkundeFortgeschritten
- Prothetik (Kronen, Brücken)Fortgeschritten
- EndodontieGrundkenntnisse
- Röntgendiagnostik / DVTFortgeschritten
- GOZ-/BEMA-AbrechnungFortgeschritten
- Intraoralscanner / CAD-CAMGrundkenntnisse
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB2 (Fachliteratur, Patientenkommunikation)
- FranzösischA2 (Grundkenntnisse)
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Zahnarzt/Zahnärztin
Klinische Tätigkeit
- Eigenverantwortliche Diagnostik und Behandlungsplanung für Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen
- Durchführung konservierender und prothetischer Behandlungen im Praxisalltag
- Betreuung eines festen Patientenstamms mit hoher Terminauslastung
- Fachgerechte Dokumentation von Befund und Behandlungsverlauf nach Praxisstandard
- Interdisziplinäre Abstimmung mit Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Zahntechnik
Chirurgie & Spezialisierung
- Durchführung kleiner chirurgischer Eingriffe wie unkomplizierte Extraktionen
- Mitwirkung bei implantologischen Behandlungsschritten
- Fortbildung im Bereich Endodontie mit Fokus auf mikroskopgestützte Wurzelkanalbehandlung
- Vorbereitung auf die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie
- Erfahrung in der Behandlung von Angstpatienten und komplexen Fällen
Digitale Zahnheilkunde
- Einsatz von Intraoralscannern für die prothetische Planung
- Nutzung digitaler Volumentomographie (DVT) zur präoperativen Diagnostik
- Einführung CAD/CAM-gestützter Restaurationsverfahren in der Praxis
- Digitalisierung von Dokumentation und Patientenakten
- Mitgestaltung digitaler Terminplanungs- und Recall-Systeme
Praxismanagement & Team
- Fachliche Anleitung von Vorbereitungsassistentinnen und -assistenten
- Koordination der Zusammenarbeit mit zahnmedizinischen Fachangestellten
- Mitverantwortung für Personaleinsatzplanung und Praxisorganisation
- Umsetzung und Kontrolle des Hygienemanagements nach RKI-Vorgaben
- Mitwirkung an der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
Abrechnung & Verwaltung
- Sichere Leistungsabrechnung nach GOZ für Privatpatientinnen und -patienten
- Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen nach BEMA
- Erstellung von Heil- und Kostenplänen für prothetische Versorgungen
- Kommunikation mit Kassenzahnärztlicher Vereinigung und privaten Kostenträgern
- Mitwirkung bei der Vorbereitung auf die Eintragung ins Zahnarztregister
Fortbildung & Entwicklung
- Regelmäßige Teilnahme an zahnärztlichen Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer
- Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz alle fünf Jahre
- Vorbereitung auf einen Tätigkeitsschwerpunkt oder eine Fachzahnarztweiterbildung
- Austausch in zahnärztlichen Qualitätszirkeln
- Mitgliedschaft und aktive Beteiligung in der Landeszahnärztekammer
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Zahnarzt/Zahnärztin?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Zahnärztliche Diagnostik und Befunderhebung
- Konservierende Zahnheilkunde (Füllungstherapie)
- Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)
- Prothetik (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Parodontologie
- Kleine Oralchirurgie (z. B. Extraktionen)
- Röntgendiagnostik und digitale Volumentomographie (DVT)
- Intraoralscanner und CAD/CAM-gestützte Restauration
- Abrechnung nach GOZ und BEMA
- Hygienemanagement nach RKI-Vorgaben
Zertifikate
- Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin
- Fachkunde im Strahlenschutz (Röntgen)
- Eintragung im Zahnarztregister der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
- Fachzahnarzt/-ärztin für Oralchirurgie (Zusatzbezeichnung der Landeszahnärztekammer)
- Fachzahnarzt/-ärztin für Kieferorthopädie (Zusatzbezeichnung der Landeszahnärztekammer)
- Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (Zertifikat der Landeszahnärztekammer)
- Curriculum Endodontie (fachgesellschaftlich zertifiziert)
- Hygienebeauftragte/r Zahnarztpraxis
Soft Skills
- Kommunikationsstärke im Patientengespräch
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Manuelles Geschick und Feinmotorik
- Stressresistenz unter Zeitdruck
- Teamführung und Delegation
- Entscheidungsfähigkeit in klinischen Situationen
Ausbildung und Gehalt als Zahnarzt/Zahnärztin im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum zahnärztlichen Beruf ist bundeseinheitlich geregelt: Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) bedarf, wer die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, einer Approbation als Zahnarzt; sie berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ oder „Zahnärztin“. Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ZHG ist ein Studium der Zahnmedizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5.000 Stunden und einer Dauer von mindestens fünf Jahren mit bestandener Zahnärztlicher Prüfung; hinzu kommen persönliche Voraussetzungen wie Unbescholtenheit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. Die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) konkretisiert Ablauf und Inhalt: § 2 ZApprO bestätigt die 5.000 Stunden und fünf Jahre Mindeststudiendauer und legt die Regelstudienzeit auf fünf Jahre und sechs Monate fest; das Studium umfasst neben den Lehrveranstaltungen eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen einmonatigen Pflegedienst, eine vierwöchige Famulatur sowie die Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten (Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung). Die aktuell geltende ZApprO stammt vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933) und löste die frühere Struktur mit Vor- und Staatsprüfungen ab; nach der Übergangsregelung in § 133 ZApprO gilt die vorherige Approbationsordnung (Fassung vom 30. September 2020) weiter für alle, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 begonnen haben - erst ab diesem Studienbeginn greift die neue Prüfungsstruktur vollständig. Eine weitere Änderungsverordnung, in Kraft seit 1. Dezember 2024, passte insbesondere Wiederholungsprüfungen und Übergangsfristen an (§ 135 ZApprO, Stichtag 30. November 2024). Mit bestandener Prüfung erteilt die zuständige Landesbehörde die Approbation. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt, etwa für Oralchirurgie oder Kieferorthopädie, baut auf der Approbation auf, ist aber keine Approbationsvoraussetzung, sondern richtet sich nach den Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern; für Oralchirurgie umfasst die Weiterbildung laut BZÄK mindestens drei fachspezifische Jahre auf Vollzeitbasis. Wer als Vertragszahnarzt gesetzlich Versicherte behandeln will, muss zusätzlich ins Zahnarztregister der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingetragen werden; Voraussetzung dafür sind laut § 3 Zahnärzte-ZV neben der Approbation eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit, davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines Kassenzahnarztes. Die Approbation ist bundeseinheitlich, während das Berufsrecht - Berufsordnung und Weiterbildungsordnung - Sache der Landeszahnärztekammern ist; jede approbierte Person ist Pflichtmitglied ihrer Landeszahnärztekammer, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fungiert als bundesweite Dachorganisation ohne eigene Hoheitsbefugnisse gegenüber dem einzelnen Mitglied. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Verlässliche Gehaltsdaten für Zahnärzte sind uneinheitlich, da die Mehrheit der Berufsgruppe nicht angestellt, sondern niedergelassen ist: Laut BZÄK-Mitgliederstatistik sind von rund 73.500 zahnärztlich aktiven Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland rund 43.700 in eigener Praxis niedergelassen und nur etwa 29.800 angestellt in Praxen, MVZs oder anderen Einrichtungen tätig - das Einkommen aus eigener Praxis wird von Gehaltsportalen grundsätzlich nicht erfasst, da es unternehmerischer Gewinn und kein Gehalt ist. Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte weichen die verfügbaren Portale deutlich voneinander ab: gehalt.de nennt ein Median-Bruttojahresgehalt von 85.199 € (unteres Quartil 71.656 €, oberes Quartil 101.301 €), StepStone dagegen einen deutlich niedrigeren Median von 63.100 € bei einer Spanne von 54.700 € bis 74.500 €. Die Differenz dürfte auf unterschiedliche Stichproben und Erhebungsmethoden zurückgehen; beide Werte liegen jedoch über dem gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen. Tariflich fixierte Gehaltswerte für angestellte Zahnärzte sind kaum recherchierbar, da Zahnarztpraxen überwiegend nicht tarifgebunden sind. Für Praxisinhaberinnen und -inhaber, die zahlenmäßige Mehrheit der Berufsgruppe, liegen keine vergleichbaren Bruttogehaltsangaben vor, da ihr Einkommen als unternehmerischer Praxisgewinn und nicht als Gehalt anfällt. |
Was verdient man als Zahnarzt/Zahnärztin? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de
71.656 € – 101.301 €, Median 85.199 €
Median-Bruttojahresgehalt sowie unteres/oberes Quartil laut gehalt.de-Vergütungsdatenbank, Bezieht sich auf angestellte Zahnärztinnen/Zahnärzte; niedergelassene Praxisinhaber, die zahlenmäßige Mehrheit der Berufsgruppe, sind nicht erfasst.
StepStone
54.700 € – 74.500 €, Median 63.100 €
Median-Bruttojahresgehalt und Gehaltsspanne laut StepStone-Gehaltsdatenbank, Vollzeit, Deutschland, Deutlich niedrigerer Wert als gehalt.de, vermutlich unterschiedliche Stichprobe/Methodik; ebenfalls ohne Praxisinhaber.
Die Quellen liegen 22.099 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Zahnarzt/Zahnärztin-Lebenslauf
Do
- Approbation, Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. Fachzahnarzt-Anerkennung klar mit Datum ausweisen
- Konkrete Behandlungsschwerpunkte statt allgemeiner Floskeln nennen
- Erfahrung mit digitalen Workflows (Scanner, DVT, CAD/CAM) belegen
- Abrechnungskompetenz nach GOZ und BEMA erwähnen, falls relevant für die Zielposition
- Führungs- und Anleitungserfahrung (z. B. Assistenzzahnärzte) sichtbar machen
- Fortbildungen und Zertifikate mit Institution und Jahr belegen
Don't
- Approbation nicht mit einer bloßen Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung verwechseln
- Fachzahnarzt-Bezeichnung nicht führen, ohne die entsprechende Anerkennung der Landeszahnärztekammer zu besitzen
- Keine erfundenen oder überzogenen Fallzahlen und Erfolgsquoten angeben
- GOZ und BEMA nicht als austauschbar oder identisch darstellen
- Vorbereitungszeit nach Zahnärzte-ZV nicht mit einer regulären Weiterbildung verwechseln
- Praxisinhaberschaft nicht mit einem Angestelltengehalt gleichsetzen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Zahnarzt/Zahnärztin
Wie lange dauert das Zahnmedizinstudium in Deutschland?
Nach § 2 ZHG und § 2 ZApprO umfasst das Studium der Zahnmedizin mindestens 5.000 Stunden und eine Mindestdauer von fünf Jahren; die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate. Es schließt mit der Zahnärztlichen Prüfung in drei Abschnitten ab, an die sich die Erteilung der Approbation anschließt.
Was hat sich durch die Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte geändert?
Die neue ZApprO vom 8. Juli 2019 ersetzte die frühere Prüfungsstruktur mit Vorprüfungen und Staatsexamen durch drei kompetenzorientierte Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung mit früherem Patientenkontakt. Nach § 133 ZApprO gilt die alte Ordnung fort für alle, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 begonnen haben; eine weitere Änderungsverordnung trat zum 1. Dezember 2024 in Kraft und passte vor allem Wiederholungsprüfungen an.
Was ist der Unterschied zwischen Approbation und Fachzahnarzt-Titel?
Die Approbation ist die bundeseinheitliche staatliche Erlaubnis zur Berufsausübung als Zahnarzt bzw. Zahnärztin nach dem ZHG. Der Titel Fachzahnarzt, etwa für Oralchirurgie oder Kieferorthopädie, ist eine zusätzliche, freiwillige Spezialisierung nach den Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern und keine Voraussetzung für die allgemeine Berufsausübung.
Wie wird man Vertragszahnarzt bzw. Kassenzahnarzt?
Voraussetzung ist die Eintragung ins Zahnarztregister der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Nach § 3 Zahnärzte-ZV sind dafür neben der Approbation eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit erforderlich, davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines Kassenzahnarztes. Die Zulassung selbst erfolgt anschließend über den Zulassungsausschuss.
Was verdient ein angestellter Zahnarzt in Deutschland?
Gehaltsportale nennen sehr unterschiedliche Werte: gehalt.de gibt ein Median-Bruttojahresgehalt von 85.199 € an, StepStone dagegen 63.100 €. Beide Angaben betreffen ausschließlich angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte; die Mehrheit der Berufsgruppe ist jedoch niedergelassen und erzielt stattdessen unternehmerischen Praxisgewinn, der von diesen Portalen nicht erfasst wird.
Quellen
- § 1 ZHG - Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 2 ZHG - Voraussetzungen der Approbation, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 2 ZApprO - Gliederung und Dauer der zahnärztlichen Ausbildung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 133 ZApprO - Anwendung bisherigen Rechts (Übergangsregelung), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 135 ZApprO - Übergangsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 1 Zahnärzte-ZV - Zahnarztregister, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 3 Zahnärzte-ZV - Voraussetzungen für die Eintragung ins Zahnarztregister, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 95 SGB V - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- Nachgezählt: Bundeszahnärztekammer (Mitgliederstatistik, Zahl der Zahnärzte), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), abgerufen am 2026-08-09
- Zahnarzt/-ärztin - Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Zahnarzt/ärztin Gehälter Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026