Lebenslauf Muster Operationstechnische/r Assistent/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Die Operationstechnische Assistentin bzw. der Operationstechnische Assistent (OTA) ist ein bundesweit einheitlich geregelter Gesundheitsfachberuf, der Ärztinnen und Ärzte im Operationssaal durch Instrumentieren, Springerdienst sowie OP-Vor- und -Nachbereitung unterstützt. Rechtsgrundlage sind das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) vom 14. Dezember 2019 und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) vom 4. November 2020, beide in Kraft seit 1. Januar 2022. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, setzt in der Regel einen mittleren Schulabschluss voraus und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. OTAs arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern sowie in ambulanten OP-Zentren und sind – anders als OP-Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung – ein eigenständiger medizinischer Assistenzberuf ohne vorgeschaltete Pflegeausbildung. Je nach Quelle liegt das Bruttojahresgehalt zwischen rund 29.000 € im Berufseinstieg und über 57.000 € mit Erfahrung, im öffentlichen Dienst meist eingruppiert in TVöD-P Entgeltgruppe P7.
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Profil
Engagierte Operationstechnische Assistentin mit dreijähriger Ausbildung nach ATA-OTA-G/ATA-OTA-APrV und praktischer Erfahrung im Instrumentier- und Springerdienst der Viszeral- und Unfallchirurgie. Sicher im Umgang mit sterilen Arbeitsweisen, OP-Vor- und -Nachbereitung sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften. Belastbar, konzentriert und ruhig auch in zeitkritischen Situationen.
Berufserfahrung
- Instrumentieren und Springerdienst bei viszeral- und unfallchirurgischen Eingriffen
- Vor- und Nachbereitung der Operationssäle inklusive Sterilgutversorgung
- Überwachung des Patientenzustands während des OP-Aufenthalts und Dokumentation
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Operateuren, Anästhesie und Pflegefachkräften
- Assistenz bei ambulanten Eingriffen in Gynäkologie und Urologie
- Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß Hygienevorgaben
- Einarbeitung neuer Auszubildender im Springerdienst
- Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen im OP-Bereich
Ausbildung
- Theoretischer und praktischer Unterricht im Umfang von 2.100 Stunden, u.a. Instrumentier- und Springertätigkeit, Hygiene, Recht und interdisziplinäre Kommunikation
- Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden mit Einsätzen in Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie/Orthopädie, Gynäkologie/Urologie, Anästhesie, Notaufnahme und zentraler Sterilgutversorgung
- Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil)
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Engagierte Operationstechnische Assistentin mit dreijähriger Ausbildung nach ATA-OTA-G/ATA-OTA-APrV und praktischer Erfahrung im Instrumentier- und Springerdienst der Viszeral- und Unfallchirurgie. Sicher im Umgang mit sterilen Arbeitsweisen, OP-Vor- und -Nachbereitung sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften. Belastbar, konzentriert und ruhig auch in zeitkritischen Situationen.
Berufserfahrung
- Instrumentieren und Springerdienst bei viszeral- und unfallchirurgischen Eingriffen
- Vor- und Nachbereitung der Operationssäle inklusive Sterilgutversorgung
- Überwachung des Patientenzustands während des OP-Aufenthalts und Dokumentation
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Operateuren, Anästhesie und Pflegefachkräften
- Assistenz bei ambulanten Eingriffen in Gynäkologie und Urologie
- Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß Hygienevorgaben
- Einarbeitung neuer Auszubildender im Springerdienst
- Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen im OP-Bereich
Ausbildung
- Theoretischer und praktischer Unterricht im Umfang von 2.100 Stunden, u.a. Instrumentier- und Springertätigkeit, Hygiene, Recht und interdisziplinäre Kommunikation
- Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden mit Einsätzen in Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie/Orthopädie, Gynäkologie/Urologie, Anästhesie, Notaufnahme und zentraler Sterilgutversorgung
- Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil)
Kenntnisse
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Profil
Engagierte Operationstechnische Assistentin mit dreijähriger Ausbildung nach ATA-OTA-G/ATA-OTA-APrV und praktischer Erfahrung im Instrumentier- und Springerdienst der Viszeral- und Unfallchirurgie. Sicher im Umgang mit sterilen Arbeitsweisen, OP-Vor- und -Nachbereitung sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften. Belastbar, konzentriert und ruhig auch in zeitkritischen Situationen.
Berufserfahrung
seit 03/2026
Operationstechnische Assistentin
Klinikum Musterstadt, Zentral-OP Viszeral- und Unfallchirurgie
- Instrumentieren und Springerdienst bei viszeral- und unfallchirurgischen Eingriffen
- Vor- und Nachbereitung der Operationssäle inklusive Sterilgutversorgung
- Überwachung des Patientenzustands während des OP-Aufenthalts und Dokumentation
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Operateuren, Anästhesie und Pflegefachkräften
09/2024 – 02/2026
Operationstechnische Assistentin
Kreiskrankenhaus Musterort, Ambulantes OP-Zentrum
- Assistenz bei ambulanten Eingriffen in Gynäkologie und Urologie
- Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß Hygienevorgaben
- Einarbeitung neuer Auszubildender im Springerdienst
- Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen im OP-Bereich
Ausbildung
09/2021 – 08/2024
Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin (staatliche Prüfung)
Schule für Operationstechnische Assistenz an der Musterklinik, in Kooperation mit Klinikum Musterstadt
Kenntnisse
- Instrumentieren (Viszeral-/Unfallchirurgie)Fortgeschritten
- SpringerdienstFortgeschritten
- Hygienemanagement / SterilgutaufbereitungFortgeschritten
- OP-DokumentationSicher
- Patientenlagerung und -überwachungSicher
- Umgang mit medizintechnischen GerätenSicher
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischGrundkenntnisse (B1)
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Operationstechnische/r Assistent/in
Instrumentieren & Springerdienst
- Instrumentierte selbstständig bei laparoskopischen und offenen Eingriffen
- Übernahm den Springerdienst inkl. Materialversorgung während der OP
- Koordinierte Arbeitsabläufe unter Beachtung der Sterilzone
OP-Vor- und Nachbereitung
- Bereitete OP-Säle inkl. Instrumentensieben und Geräten vor
- Führte die Aufbereitung von Medizinprodukten nach Hygienevorgaben durch
- Organisierte den Patientenwechsel zwischen Eingriffen
Patientenversorgung im OP
- Überwachte den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten während des OP-Aufenthalts
- Führte die Patientenübernahme und -übergabe inkl. Dokumentation durch
- Wirkte bei der Lagerung von Patientinnen und Patienten für den jeweiligen Eingriff mit
Qualität, Hygiene & Zusammenarbeit
- Setzte Hygienerichtlinien und Infektionsschutzmaßnahmen konsequent um
- Arbeitete interdisziplinär mit Operateuren, Anästhesie und Pflege zusammen
- Wirkte an qualitätssichernden Maßnahmen und der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen mit
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Operationstechnische/r Assistent/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Instrumentieren bei operativen Eingriffen
- Springertätigkeit im OP
- OP-Vor- und Nachbereitung
- Sterilgutaufbereitung / Hygienemanagement
- Umgang mit medizintechnischen Geräten und Medizinprodukten
- Assistenz bei ärztlich veranlassten Maßnahmen
- Patientenübergabe und -dokumentation
- Grundkenntnisse Strahlenschutz (intraoperative Bildgebung)
Zertifikate
- Staatliche Prüfung / Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin“/„Operationstechnischer Assistent“ (§ 2 ATA-OTA-G)
- Fachweiterbildungen (z.B. Hygienebeauftragte/r, Praxisanleitung)
- Erste-Hilfe-/Reanimationstraining (Auffrischung)
- Strahlenschutzkurs (falls im Einsatzbereich erforderlich)
Soft Skills
- Konzentrationsfähigkeit und Stressresistenz
- Teamfähigkeit und interdisziplinäre Kommunikation
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit bei Not- und Akutsituationen
- Einfühlungsvermögen im Patientenkontakt
- Zuverlässigkeit unter hygienischen Anforderungen
Ausbildung und Gehalt als Operationstechnische/r Assistent/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Beruf ist seit 1. Januar 2022 bundeseinheitlich gesetzlich geregelt durch das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2295). Eine eigenständige Rechtsnorm namens „OTA-Gesetz“ oder „OTA-APrV“ existiert nicht – beide Regelwerke fassen die Berufe Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA) und Operationstechnische/r Assistent/in (OTA) in einem gemeinsamen Gesetz bzw. einer gemeinsamen Verordnung zusammen. Die berufsspezifische Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Operationstechnische Assistentin“ bzw. „Operationstechnischer Assistent“ regelt § 2 ATA-OTA-G, das spezifische Ausbildungsziel § 10 ATA-OTA-G – u.a. Herstellen der Funktions- und Betriebsfähigkeit des operativen Versorgungsbereichs, Vorbereiten und Koordinieren operativer Eingriffe, geplante und strukturierte Springertätigkeit sowie Überwachen des Gesundheitszustands der Patientinnen und Patienten. Vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern nur eine unverbindliche Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-Empfehlung) sowie vereinzelte landesrechtliche Regelungen, etwa in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (vgl. § 69 ATA-OTA-G zur Weitergeltung dieser Alt-Abschlüsse als Erlaubnis nach neuem Recht). Zugangsvoraussetzung ist nach § 11 ATA-OTA-G mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss; mit Hauptschulabschluss ist der Zugang auch über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder bestimmte landesrechtlich geregelte Assistenz-/Helferausbildungen in der Pflege möglich. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 12 ATA-OTA-G); der theoretische und praktische Unterricht kann zur Hälfte gemeinsam mit angehenden ATA erfolgen. Sie umfasst nach § 13 ATA-OTA-G mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Konkretisiert werden diese Stunden in Anlage 3 und Anlage 4 ATA-OTA-APrV (i.V.m. § 1 Abs. 2 und § 3 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 2 ATA-OTA-APrV): Der Unterricht deckt u.a. den Kompetenzschwerpunkt „Berufsbezogene Aufgaben eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen“ mit 880 Stunden ab, der ausdrücklich Instrumentiertätigkeit und Springertätigkeit benennt. Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze in Viszeralchirurgie (480 Std.), Unfallchirurgie/Orthopädie (480 Std.), Gynäkologie/Urologie (200 Std.), ambulantes Operieren (120 Std.), Wahlpflichteinsätze (400 Std., mind. 200 Std. je Disziplin), Pflegepraktikum (120 Std.), zentrale Sterilgutversorgung (80 Std.), Anästhesie (140 Std.), Notaufnahme/Ambulanz (200 Std.) und interventionelle Funktionseinheiten (120 Std.), ergänzt um einen 80-stündigen berufsspezifischen Orientierungseinsatz sowie Stunden zur freien Verteilung. Die praktische Ausbildung findet laut § 14 ATA-OTA-G überwiegend in einem oder mehreren dafür geeigneten Krankenhäusern statt; Teile können in geeigneten ambulanten Einrichtungen absolviert werden, soweit diese den Krankenhausanteil nicht überwiegen. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab (§ 21 ATA-OTA-G), die sich nach § 12 ATA-OTA-APrV aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil zusammensetzt. Lücke/Hinweis: Eine gesetzlich fixierte Höhe der Ausbildungsvergütung existiert nicht – § 29 ATA-OTA-G verpflichtet den Ausbildungsträger lediglich zur Zahlung einer Vergütung während der gesamten Ausbildung; die konkrete Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Ausbildungsvertrag bzw. dem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. TVAöD). Zwei recherchierte Sekundärquellen nennen dafür widersprüchliche TVAöD-Beispielwerte (1.290–1.447 €/Monat bzw. 1.415,69–1.653,38 €/Monat je nach Ausbildungsjahr); diese Zahlen stammen nicht aus dem Gesetzestext selbst und werden hier daher nicht als gesicherter Fakt übernommen. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Die verfügbaren Gehaltsportale kommen für OTA zu deutlich unterschiedlichen Zahlen, weil sie unterschiedliche Bezugsgrößen verwenden (Durchschnitt über alle Erfahrungsstufen vs. reines Einstiegsgehalt vs. portal-eigene Median-Berechnung) und teils unterschiedliche Datenbasen zugrunde legen. gehalt.de nennt für „Operationstechnische/-r Assistent/-in (OTA)“ einen Median von 51.073 €/Jahr (4.119 €/Monat) bei einer Spanne von 45.739 € bis 57.028 €/Jahr, ohne Angabe von Stichprobengröße oder Erhebungsjahr. medi-karriere.de zitiert unter Berufung auf den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ein Durchschnittsgehalt von 4.687 €/Monat (rund 56.244 €/Jahr) sowie ein Einstiegsgehalt von ca. 3.300 €/Monat (rund 39.600 €/Jahr) und nennt zusätzlich die TVöD-P Entgeltgruppe P7 mit einer Spanne von 3.510,30 bis 4.305,40 €/Monat. ausbildung.de nennt dagegen ein deutlich niedrigeres Einstiegsgehalt von 2.400 bis 2.600 €/Monat (28.800–31.200 €/Jahr) direkt nach Ausbildungsabschluss und beschreibt eine Steigerung auf 2.800–3.400 €/Monat nach fünf sowie 3.500–4.200 €/Monat nach zehn Jahren mit Weiterbildung. Der Original-Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (web.arbeitsagentur.de) konnte im Rahmen dieser Recherche nicht direkt per curl/WebFetch verifiziert werden, da es sich um eine JavaScript-Single-Page-Application mit zugangsbeschränkter REST-API (HTTP 403 ohne OAuth-Client) handelt; die dort hinterlegten Zahlen wurden daher nur als Sekundärzitat über medi-karriere.de übernommen. Die drei Quellen wurden bewusst NICHT gemittelt, sondern einzeln mit ihrer jeweiligen Spanne dokumentiert (siehe gehalt_quellen). |
Was verdient man als Operationstechnische/r Assistent/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de (Berufsseite „Operationstechnische/-r Assistent/-in (OTA)“, URL-Pfad zeigt noch ältere Bezeichnung „op-helfer-op-helferin“)
45.739 € – 57.028 €, Median 51.073 €
Median sowie unteres/oberes Quartil bei einer 40-Stunden-Woche; Angaben zu Stichprobengröße oder Erhebungsjahr auf der Seite nicht ausgewiesen, Die Seiten-URL trägt noch die alte Berufsbezeichnung „OP-Helfer/OP-Helferin“, der Seiteninhalt selbst bezieht sich jedoch auf „Operationstechnische/-r Assistent/-in (OTA)“.
medi-karriere.de, unter Berufung auf den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit sowie TVöD-P-Tabellenwerte
Median 56.244 €
Durchschnittsgehalt 4.687 €/Monat (auf 12 Monate hochgerechnet); Einstiegsgehalt ca. 3.300 €/Monat (auf 12 Monate hochgerechnet); Originalquelle Entgeltatlas selbst technisch nicht direkt verifizierbar (SPA, REST-API liefert HTTP 403 ohne Authentifizierung), Zusätzlich nennt die Seite die TVöD-P Entgeltgruppe P7 mit einer Spanne von 3.510,30 bis 4.305,40 €/Monat (ca. 42.124–51.665 €/Jahr) sowie Werte nach Alter/Geschlecht (4.454–4.918 €/Monat); diese wurden hier nicht als separate von/bis-Werte verwendet, um keine Mischung unterschiedlicher Bezugsgrößen vorzutäuschen.
ausbildung.de (Gehaltsseite „OTA“)
28.800 € – 31.200 €
Einstiegsgehalt direkt nach Ausbildungsabschluss (2.400–2.600 €/Monat, auf 12 Monate hochgerechnet); Seite nennt keine externe Primärquelle für diese Zahlen, Die Werte betreffen ausdrücklich das Einstiegsgehalt, nicht den Durchschnitt über alle Erfahrungsstufen. Die Seite nennt separat eine Steigerung auf 2.800–3.400 €/Monat nach 5 Jahren und 3.500–4.200 €/Monat nach 10 Jahren mit Weiterbildung sowie eine bundeslandabhängige Einstiegsspanne von 3.000–3.305 €/Monat, die von der oben genannten bundesweiten Einstiegsspanne abweicht.
Die Quellen liegen 5.171 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Operationstechnische/r Assistent/in-Lebenslauf
Do
- Konkrete Fachbereiche nennen (z.B. Viszeral-, Unfall-, Gynäkologie-OP), in denen instrumentiert wurde
- Zahlen und Fakten liefern (Anzahl OP-Säle, Eingriffe pro Woche, Teamgröße), sofern bekannt
- Abschluss klar benennen: „Staatliche Prüfung nach ATA-OTA-G/ATA-OTA-APrV“
- Zusatzqualifikationen (z.B. Praxisanleitung, Hygienebeauftragte/r) hervorheben
- Soft Skills mit konkreten Situationen belegen (z.B. Ruhe in Notfallsituationen)
Don't
- OTA nicht mit „OP-Pflegefachkraft“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit Fachweiterbildung OP“ gleichsetzen – unterschiedliche Ausbildungswege
- Keine veralteten Berufsbezeichnungen wie „Medizinisch-technische/r Assistent/in für den Operationsdienst“ ohne Kontext verwenden
- Keine erfundenen Zertifikate oder Zahlen angeben
- Ausbildungsvergütung nicht als pauschalen Festbetrag darstellen – sie ist tarif-/arbeitgeberabhängig und gesetzlich nicht beziffert
- Stellenbezeichnung „OP-Helfer/in“ vermeiden – keine geschützte, aktuelle Berufsbezeichnung
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Operationstechnische/r Assistent/in
Wie lange dauert die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin/zum Operationstechnischen Assistenten?
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 12 ATA-OTA-G). Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung (§ 13 ATA-OTA-G) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab (§ 21 ATA-OTA-G).
Welchen Schulabschluss braucht man für die OTA-Ausbildung?
Nach § 11 ATA-OTA-G genügt mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Mit Hauptschulabschluss ist der Zugang auch über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder bestimmte landesrechtlich geregelte Assistenz-/Helferausbildungen in der Pflege möglich.
Ist OTA dasselbe wie eine OP-Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung?
Nein. OTA ist ein eigenständiger, dreijähriger Ausbildungsberuf nach ATA-OTA-G und zählt zu den medizinischen Assistenzberufen, nicht zur Pflege. OP-Pflegefachkräfte durchlaufen zunächst die dreijährige generalistische Pflegeausbildung und anschließend eine mehrjährige, berufsbegleitende Fachweiterbildung „Fachpflegekraft im Operationsdienst“ – die Gesamtqualifizierung ist damit deutlich länger.
Seit wann gibt es die bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für OTA?
Das ATA-OTA-G wurde am 14. Dezember 2019 verkündet (BGBl. I S. 2768) und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten, § 66 bereits am 21. Dezember 2019. Davor gab es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern nur eine unverbindliche DKG-Empfehlung sowie vereinzelte landesrechtliche Vorschriften.
Wo arbeiten Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten?
Vorwiegend in Krankenhäusern (Zentral-OP, Funktionsbereiche), da die praktische Ausbildung laut § 14 ATA-OTA-G überwiegend im Krankenhaus stattfinden muss; ergänzend auch in ambulanten OP-Zentren und Praxiskliniken, soweit deren Anteil den Krankenhausanteil nicht übersteigt.
Was verdient eine Operationstechnische Assistentin bzw. ein Operationstechnischer Assistent?
Die Angaben unterscheiden sich je nach Quelle deutlich: gehalt.de nennt einen Median von 51.073 €/Jahr, medi-karriere.de (unter Berufung auf den Entgeltatlas) ein Durchschnittsgehalt von rund 56.244 €/Jahr bei einem Einstieg von ca. 39.600 €/Jahr, ausbildung.de nennt ein niedrigeres Einstiegsgehalt von 28.800 bis 31.200 €/Jahr. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung meist in TVöD-P Entgeltgruppe P7.
Quellen
- ATA-OTA-G – Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- ATA-OTA-APrV – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Operationstechnische/-r Assistent/-in (OTA) – Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Operationstechnischer Assistent (OTA) – Gehalt und Verdienst, medi-karriere.de, abgerufen am 2026-08-09
- OTA Gehalt – Wie viel verdient man als OTA?, ausbildung.de, abgerufen am 2026-08-09
- Entgeltatlas – Operationstechnische/r Assistent/in (SPA, nicht direkt verifizierbar, REST-API liefert HTTP 403), Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2026-08-09
- ATA/OTA-Gesetz, Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 2026-08-09
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026