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Lebenslauf Muster Arzt/Ärztin

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Arzt beziehungsweise Ärztin ist in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter Heilberuf: Nach § 2 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) bedarf der Approbation, wer den ärztlichen Beruf ausüben will; daneben sieht die BÄO eine befristete Erlaubnis für eine vorübergehende oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung vor. Die Bezeichnung Arzt oder Ärztin darf nach § 2a BÄO nur führen, wer approbiert oder zur Berufsausübung befugt ist. Voraussetzung der Approbation ist nach § 3 BÄO unter anderem ein Medizinstudium von mindestens sechs Jahren und 5.500 Stunden, darunter acht bis zwölf Monate praktische Ausbildung in Krankenhäusern, die bestandene Ärztliche Prüfung, Zuverlässigkeit und Würdigkeit, die gesundheitliche Eignung sowie die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse. Das Studium und die drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung regelt die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) vom 27. Juni 2002, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023. Eine grundlegend reformierte Approbationsordnung wird seit dem Referentenentwurf von 2020 diskutiert, ist aber bis August 2026 nicht in Kraft getreten; der Zeitpunkt ist weiterhin offen, weshalb die ÄApprO 2002 das maßgebliche Recht bleibt. Die Facharztqualifikation entsteht erst nach der Approbation in einer mehrjährigen Weiterbildung, die nicht der Bund, sondern die Länder über ihre Heilberufsgesetze und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern regeln; die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat dafür nur empfehlenden Charakter. Ärztinnen und Ärzte sind Pflichtmitglied ihrer zuständigen Landesärztekammer; wer gesetzlich Versicherte ambulant behandeln will, braucht zusätzlich die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung und die Zulassung durch den Zulassungsausschuss. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 zählte die Bundesärztekammer rund 446.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon 50,5 Prozent Frauen.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Arzt/Ärztin
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Fachärztin für Innere Medizin mit mehrjähriger Erfahrung in der stationären Akutversorgung eines Hauses der Schwerpunktversorgung sowie in der interdisziplinären Notaufnahme. Schwerpunkte liegen in der internistischen Diagnostik, der Betreuung multimorbider Patientinnen und Patienten und der sonografischen und endoskopischen Funktionsdiagnostik. Erfahrung in der Leitung von Visiten, in der strukturierten Übergabe im Schichtdienst und in der Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von Studierenden im Praktischen Jahr. Sicher im Umgang mit Krankenhausinformationssystemen, in der DRG-konformen Dokumentation und in der Mitwirkung an Qualitäts- und Hygienezirkeln. Gesucht wird eine oberärztliche Perspektive mit Verantwortung für Weiterbildung und Prozessentwicklung.

Berufserfahrung

2021 - heute
Fachärztin für Innere Medizin
Klinikum der Schwerpunktversorgung, Köln
  • Eigenverantwortliche stationäre Betreuung einer internistischen Station mit 28 Betten
  • Durchführung und Befundung von Abdomen- und Gefäßsonografien sowie Gastroskopien
  • Dienste in der interdisziplinären Zentralen Notaufnahme im Schichtsystem
  • Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von PJ-Studierenden
  • Mitarbeit im Antibiotic-Stewardship-Zirkel und an der Aktualisierung von SOPs
2016 - 2021
Assistenzärztin in Weiterbildung Innere Medizin
Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn
  • Rotationen durch Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie und Intensivmedizin
  • Aufnahme-, Verlaufs- und Entlassungsdokumentation inklusive Arztbriefschreibung
  • Teilnahme am Bereitschafts- und Nachtdienst der internistischen Abteilung
  • Erlernen invasiver Basisverfahren wie ZVK-Anlage, Pleura- und Aszitespunktion
  • Abschluss der Weiterbildung mit bestandener Facharztprüfung vor der Landesärztekammer

Ausbildung

2016 - 2021
Fachärztin für Innere Medizin (Weiterbildung nach WBO der Landesärztekammer)
Landesärztekammer Nordrhein / Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn
  • Weiterbildungszeit von 60 Monaten bei befugten Weiterbildern gemäß Weiterbildungsordnung
  • Abschluss mit mündlicher Facharztprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer
2010 - 2016
Studium der Humanmedizin, Approbation als Ärztin
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Regelstudienzeit von sechs Jahren mit Erstem, Zweitem und Drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Praktisches Jahr über 48 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach

Kenntnisse

Internistische Diagnostik und DifferenzialdiagnostikSehr gut
Abdomen- und Gefäßsonografie (DEGUM-orientiert)Sehr gut
Notfall- und Akutmedizin, ABCDE-VorgehenSehr gut
Intensivmedizinische Basisversorgung und BeatmungGut
Arztbriefschreibung und DRG-konforme DokumentationSehr gut
Krankenhausinformationssysteme (z. B. Orbis, SAP IS-H)Gut

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1, verhandlungssicher inkl. Fachliteratur
FranzösischB1, Grundkenntnisse im Patientengespräch
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Maria Beispiel
Arzt/Ärztin
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Fachärztin für Innere Medizin mit mehrjähriger Erfahrung in der stationären Akutversorgung eines Hauses der Schwerpunktversorgung sowie in der interdisziplinären Notaufnahme. Schwerpunkte liegen in der internistischen Diagnostik, der Betreuung multimorbider Patientinnen und Patienten und der sonografischen und endoskopischen Funktionsdiagnostik. Erfahrung in der Leitung von Visiten, in der strukturierten Übergabe im Schichtdienst und in der Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von Studierenden im Praktischen Jahr. Sicher im Umgang mit Krankenhausinformationssystemen, in der DRG-konformen Dokumentation und in der Mitwirkung an Qualitäts- und Hygienezirkeln. Gesucht wird eine oberärztliche Perspektive mit Verantwortung für Weiterbildung und Prozessentwicklung.

Berufserfahrung

2021 - heute
Fachärztin für Innere Medizin
Klinikum der Schwerpunktversorgung, Köln
  • Eigenverantwortliche stationäre Betreuung einer internistischen Station mit 28 Betten
  • Durchführung und Befundung von Abdomen- und Gefäßsonografien sowie Gastroskopien
  • Dienste in der interdisziplinären Zentralen Notaufnahme im Schichtsystem
  • Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von PJ-Studierenden
  • Mitarbeit im Antibiotic-Stewardship-Zirkel und an der Aktualisierung von SOPs
2016 - 2021
Assistenzärztin in Weiterbildung Innere Medizin
Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn
  • Rotationen durch Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie und Intensivmedizin
  • Aufnahme-, Verlaufs- und Entlassungsdokumentation inklusive Arztbriefschreibung
  • Teilnahme am Bereitschafts- und Nachtdienst der internistischen Abteilung
  • Erlernen invasiver Basisverfahren wie ZVK-Anlage, Pleura- und Aszitespunktion
  • Abschluss der Weiterbildung mit bestandener Facharztprüfung vor der Landesärztekammer

Ausbildung

2016 - 2021
Fachärztin für Innere Medizin (Weiterbildung nach WBO der Landesärztekammer)
Landesärztekammer Nordrhein / Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn
  • Weiterbildungszeit von 60 Monaten bei befugten Weiterbildern gemäß Weiterbildungsordnung
  • Abschluss mit mündlicher Facharztprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer
2010 - 2016
Studium der Humanmedizin, Approbation als Ärztin
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Regelstudienzeit von sechs Jahren mit Erstem, Zweitem und Drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Praktisches Jahr über 48 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach

Kenntnisse

Internistische Diagnostik und DifferenzialdiagnostikSehr gut
Abdomen- und Gefäßsonografie (DEGUM-orientiert)Sehr gut
Notfall- und Akutmedizin, ABCDE-VorgehenSehr gut
Intensivmedizinische Basisversorgung und BeatmungGut
Arztbriefschreibung und DRG-konforme DokumentationSehr gut
Krankenhausinformationssysteme (z. B. Orbis, SAP IS-H)Gut

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EnglischC1, verhandlungssicher inkl. Fachliteratur
FranzösischB1, Grundkenntnisse im Patientengespräch

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Profil

Fachärztin für Innere Medizin mit mehrjähriger Erfahrung in der stationären Akutversorgung eines Hauses der Schwerpunktversorgung sowie in der interdisziplinären Notaufnahme. Schwerpunkte liegen in der internistischen Diagnostik, der Betreuung multimorbider Patientinnen und Patienten und der sonografischen und endoskopischen Funktionsdiagnostik. Erfahrung in der Leitung von Visiten, in der strukturierten Übergabe im Schichtdienst und in der Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von Studierenden im Praktischen Jahr. Sicher im Umgang mit Krankenhausinformationssystemen, in der DRG-konformen Dokumentation und in der Mitwirkung an Qualitäts- und Hygienezirkeln. Gesucht wird eine oberärztliche Perspektive mit Verantwortung für Weiterbildung und Prozessentwicklung.

Berufserfahrung

2021 - heute

Fachärztin für Innere Medizin

Klinikum der Schwerpunktversorgung, Köln

  • Eigenverantwortliche stationäre Betreuung einer internistischen Station mit 28 Betten
  • Durchführung und Befundung von Abdomen- und Gefäßsonografien sowie Gastroskopien
  • Dienste in der interdisziplinären Zentralen Notaufnahme im Schichtsystem
  • Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie von PJ-Studierenden
  • Mitarbeit im Antibiotic-Stewardship-Zirkel und an der Aktualisierung von SOPs

2016 - 2021

Assistenzärztin in Weiterbildung Innere Medizin

Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn

  • Rotationen durch Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie und Intensivmedizin
  • Aufnahme-, Verlaufs- und Entlassungsdokumentation inklusive Arztbriefschreibung
  • Teilnahme am Bereitschafts- und Nachtdienst der internistischen Abteilung
  • Erlernen invasiver Basisverfahren wie ZVK-Anlage, Pleura- und Aszitespunktion
  • Abschluss der Weiterbildung mit bestandener Facharztprüfung vor der Landesärztekammer

Ausbildung

2016 - 2021

Fachärztin für Innere Medizin (Weiterbildung nach WBO der Landesärztekammer)

Landesärztekammer Nordrhein / Akademisches Lehrkrankenhaus, Bonn

2010 - 2016

Studium der Humanmedizin, Approbation als Ärztin

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Kenntnisse

  • Internistische Diagnostik und DifferenzialdiagnostikSehr gut
  • Abdomen- und Gefäßsonografie (DEGUM-orientiert)Sehr gut
  • Notfall- und Akutmedizin, ABCDE-VorgehenSehr gut
  • Intensivmedizinische Basisversorgung und BeatmungGut
  • Arztbriefschreibung und DRG-konforme DokumentationSehr gut
  • Krankenhausinformationssysteme (z. B. Orbis, SAP IS-H)Gut

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischC1, verhandlungssicher inkl. Fachliteratur
  • FranzösischB1, Grundkenntnisse im Patientengespräch

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Arzt/Ärztin

Patientenversorgung und Diagnostik

  • Eigenverantwortliche Betreuung einer Station mit XX Betten inklusive Aufnahme, Visite und Entlassung
  • Erhebung von Anamnese und Befund sowie Erstellung strukturierter Differenzialdiagnosen
  • Indikationsstellung, Durchführung und Befundung apparativer Diagnostik im Fachgebiet
  • Interdisziplinäre Fallbesprechung mit Radiologie, Chirurgie und Pathologie
  • Aufklärungsgespräche und partizipative Entscheidungsfindung mit Patienten und Angehörigen

Notfall- und Intensivmedizin

  • Dienste in der interdisziplinären Zentralen Notaufnahme im Drei-Schicht-System
  • Ersteinschätzung nach Manchester-Triage-System und Priorisierung im Schockraum
  • Durchführung erweiterter Reanimationsmaßnahmen nach ERC-Leitlinien im Team
  • Betreuung beatmeter und kreislaufinstabiler Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation
  • Teilnahme am Bereitschafts-, Nacht- und Wochenenddienst der Abteilung

Weiterbildung, Lehre und Anleitung

  • Anleitung und Supervision von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
  • Betreuung von Studierenden im Praktischen Jahr inklusive Zwischen- und Abschlussgespräch
  • Durchführung von Fortbildungen und Journal Clubs für das ärztliche Team
  • Mitwirkung an strukturierten Weiterbildungsplänen und Logbuchgesprächen
  • Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen anhand definierter Einarbeitungskonzepte

Qualität, Hygiene und Prozesse

  • Mitarbeit an der Erstellung und Aktualisierung von SOPs und Behandlungspfaden
  • Teilnahme an Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie am CIRS-Prozess
  • Mitwirkung im Antibiotic-Stewardship- und Hygienezirkel der Klinik
  • Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungen und Audits der Abteilung
  • Umsetzung von Maßnahmen des klinischen Risiko- und Qualitätsmanagements

Dokumentation, Kodierung und Recht

  • Zeitnahe und vollständige Dokumentation im Krankenhausinformationssystem
  • Erstellung von Arztbriefen, Befundberichten und sozialmedizinischen Stellungnahmen
  • DRG-konforme Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen in Abstimmung mit dem Medizincontrolling
  • Bearbeitung von Anfragen des Medizinischen Dienstes und Begleitung von Prüfverfahren
  • Umsetzung der Anforderungen von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht

Ambulante Versorgung und Praxis

  • Selbstständige hausärztliche Sprechstunde mit durchschnittlich XX Patientenkontakten pro Tag
  • Durchführung von Vorsorge-, Früherkennungs- und Impfleistungen nach Leitlinie
  • Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten in Disease-Management-Programmen
  • Abrechnung nach EBM und GOÄ in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Koordination von Haus- und Pflegeheimbesuchen sowie der Zusammenarbeit mit Fachärzten

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Arzt/Ärztin?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Anamnese, körperliche Untersuchung und Differenzialdiagnostik
  • Indikationsstellung und Befundung bildgebender Verfahren (Sonografie, Röntgen, CT)
  • Notfallmedizin nach ABCDE-Schema und erweiterte Reanimation nach ERC-Leitlinien
  • Invasive Basisverfahren wie Venenverweilkanüle, ZVK, Punktionen und Wundversorgung
  • Intensivmedizinische Grundversorgung inklusive Beatmung und Katecholamintherapie
  • Arzneimitteltherapie, Dosisanpassung und Erkennen von Interaktionen
  • Leitliniengerechte Behandlung nach AWMF-Leitlinien und evidenzbasierte Medizin
  • Dokumentation, Arztbriefschreibung und DRG-konforme Kodierung
  • Umgang mit Krankenhausinformationssystemen und der elektronischen Patientenakte
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen nach RKI-Empfehlungen

Zertifikate

  • Approbation als Ärztin oder Arzt nach § 3 BÄO
  • Facharztanerkennung der zuständigen Landesärztekammer
  • Fachkunde Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach der Weiterbildungsordnung
  • ACLS- beziehungsweise ERC-Provider-Kurs (Advanced Life Support)
  • Sonografie-Kurse mit DEGUM-Zertifizierung
  • Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin oder Palliativmedizin
  • Kurs Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden)

Soft Skills

  • Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen in belastenden Situationen
  • Entscheidungsfähigkeit unter Zeitdruck und bei unvollständiger Informationslage
  • Teamfähigkeit in interprofessionellen Teams aus Pflege, Therapie und Ärzteschaft
  • Belastbarkeit im Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst
  • Strukturiertes Arbeiten und Priorisierung bei hoher Fallzahl
  • Fehleroffenheit und Bereitschaft zu kollegialer Rückmeldung

Ausbildung und Gehalt als Arzt/Ärztin im Überblick

AusbildungswegDer Weg in den Arztberuf beginnt mit dem Studium der Humanmedizin an einer Universität. Nach § 3 der Bundesärzteordnung setzt die Approbation ein Studium von mindestens sechs Jahren und 5.500 Stunden voraus, von denen acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern entfallen. Die Einzelheiten regelt die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO 2002), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023. Danach gliedert sich die Ausbildung in einen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren, einen Zweiten Abschnitt nach insgesamt fünf Jahren und einen Dritten Abschnitt nach dem Praktischen Jahr. Das Praktische Jahr umfasst 48 Wochen in drei Abschnitten von je 16 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie sowie in der Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet. Vor beziehungsweise während des Studiums sind zusätzlich eine Ausbildung in Erster Hilfe, ein Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten nachzuweisen. Neben dem Studium verlangt § 3 BÄO Zuverlässigkeit und Würdigkeit, die gesundheitliche Eignung und die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache; fehlen diese Voraussetzungen nachträglich, kann die Approbation nach § 5 BÄO zurückgenommen oder widerrufen werden, nach § 6 BÄO kann ihr Ruhen angeordnet werden. Eine grundlegend reformierte Approbationsordnung ist seit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums von 2020 in der Diskussion, unter anderem mit stärkerer Verzahnung von Theorie und Praxis, digitalen Kompetenzen und einem ambulanten Pflichtabschnitt im Praktischen Jahr; sie ist jedoch bis August 2026 nicht in Kraft getreten, der Zeitpunkt bleibt offen. Mit der Approbation ist die Ausbildung fachlich nicht abgeschlossen: Die Facharztqualifikation entsteht in einer anschließenden Weiterbildung, die auf den Heilberufsgesetzen der Länder beruht und von den Landesärztekammern in eigenen Weiterbildungsordnungen geregelt wird. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vom 15. November 2018, zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026, dient dabei nur als Empfehlung; rechtlich verbindlich ist allein die Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer. Sie ist kompetenzbasiert aufgebaut und umfasst 51 Facharzt-Weiterbildungen, 10 Schwerpunkte und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Die Mindestweiterbildungszeiten liegen je nach Gebiet typischerweise bei 60 Monaten, etwa in der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin oder der Psychiatrie, und bei 72 Monaten etwa in der Chirurgie. Die Weiterbildung erfolgt bei befugten Weiterbildern an zugelassenen Weiterbildungsstätten und endet mit einer Facharztprüfung vor der Landesärztekammer. Ärztinnen und Ärzte sind Pflichtmitglied der Ärztekammer ihres Bundeslandes. Wer gesetzlich Versicherte ambulant behandeln will, benötigt zusätzlich die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung, die nach § 3 Ärzte-ZV Approbation und abgeschlossene Weiterbildung voraussetzt, sowie die Zulassung durch den Zulassungsausschuss nach § 18 Ärzte-ZV.
GehaltsspanneFür angestellte Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sind die Tarifverträge des Marburger Bundes die maßgebliche Größe. Der TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser weist in der Tabelle ab 1. Juni 2026 (plus 2,0 Prozent, Laufzeit bis 31. Dezember 2026) folgende Monatsgrundgehälter in Stufe 1 aus: Ä1 Assistenzarzt 5.722,05 Euro, Ä2 Facharzt 7.552,19 Euro, Ä3 Oberarzt 9.459,56 Euro und Ä4 leitender Oberarzt 11.127,50 Euro. Der TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken liegt nach der Tarifeinigung vom 9. Juni 2026 rückwirkend ab 1. April 2026 (plus 2,95 Prozent) in Stufe 1 bei 5.792,90 Euro für Ä1, 7.645,72 Euro für Ä2, 9.576,69 Euro für Ä3 und 11.265,33 Euro für Ä4; zum 1. September 2027 folgen weitere 2,45 Prozent, die Entgeltregelungen laufen bis 31. Juli 2028. Hinzu kommen Zulagen für Bereitschafts-, Nacht- und Wochenenddienste, die das tatsächliche Einkommen deutlich erhöhen. Daneben und nicht damit verrechnet stehen Portalwerte: Der StepStone Gehaltsreport 2026 nennt für die Branche Human- und Zahnmedizin ein Median-Bruttojahresgehalt von 105.500 Euro, für den Arztberuf 94.000 Euro, mit 72.750 Euro bei unter einem Jahr Erfahrung und 125.500 Euro bei 11 bis 25 Jahren; der unbereinigte Gender Pay Gap beträgt dort 19,7 Prozent. GEHALT.de weist für Arzt/Ärztin einen Median von 8.083 Euro brutto im Monat beziehungsweise 100.234 Euro im Jahr aus, mit einem unteren Quartil von 6.798 Euro und einem oberen Quartil von 9.611 Euro monatlich. Portalwerte beruhen auf Selbstauskünften und sind nicht mit Tarifwerten vergleichbar.

Was verdient man als Arzt/Ärztin? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 6.234 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Arzt/Ärztin-Lebenslauf

Do

  • Approbation, Facharztanerkennung und Kammerzugehörigkeit klar und prüfbar im Lebenslauf ausweisen
  • Weiterbildungsstand präzise angeben: Gebiet, absolvierte Monate, Rotationen und noch fehlende Abschnitte
  • Eingriffs- und Untersuchungszahlen konkret benennen, wo sie belegbar sind (z. B. Anzahl Sonografien pro Jahr)
  • Versorgungsstufe und Fallzahl der bisherigen Häuser nennen, damit die Erfahrung einordbar ist
  • Fachkunden, Zusatzbezeichnungen und Kurszertifikate mit ausstellender Stelle und Jahr aufführen
  • Lücken im Lebenslauf sachlich benennen, etwa Elternzeit, Forschungszeit oder Auslandsaufenthalt

Don't

  • Die Bezeichnung Facharzt führen, bevor die Anerkennung durch die Landesärztekammer vorliegt
  • Approbation und befristete Berufserlaubnis nach der Bundesärzteordnung sprachlich gleichsetzen
  • Doktortitel oder akademische Grade ungenau oder ohne verliehene Form angeben
  • Patientenbezogene Details oder Fallbeispiele nennen, die gegen die Schweigepflicht verstoßen könnten
  • Eingriffszahlen schätzen oder aufrunden, ohne dass sie durch Logbuch oder OP-Katalog gedeckt sind
  • Tarifgehälter und Portalwerte im Gehaltsgespräch vermischen, statt sie getrennt zu argumentieren

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Arzt/Ärztin

Wie lange dauert das Medizinstudium bis zur Approbation?

Nach § 3 der Bundesärzteordnung setzt die Approbation ein Studium der Medizin von mindestens sechs Jahren und 5.500 Stunden voraus. Davon entfallen acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern. Die Approbationsordnung für Ärzte von 2002 gliedert das Studium in den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach zwei Jahren, den Zweiten Abschnitt nach insgesamt fünf Jahren und den Dritten Abschnitt nach dem Praktischen Jahr. Das Praktische Jahr umfasst 48 Wochen in drei Abschnitten von je 16 Wochen. Erst nach dem bestandenen Dritten Abschnitt kann die Approbation beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Approbation und Facharztanerkennung?

Die Approbation ist die bundesrechtliche Erlaubnis, den ärztlichen Beruf auszuüben; sie beruht auf der Bundesärzteordnung und wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Die Facharztanerkennung ist dagegen eine Qualifikation, die erst in der anschließenden Weiterbildung erworben wird. Zuständig sind hier nicht der Bund, sondern die Länder über ihre Heilberufsgesetze und die Landesärztekammern über ihre Weiterbildungsordnungen. Die Anerkennung setzt eine mehrjährige Weiterbildung bei befugten Weiterbildern und eine bestandene Facharztprüfung vor der Kammer voraus. Ohne Approbation ist keine Weiterbildung möglich, ohne Facharztanerkennung ist aber eine ärztliche Tätigkeit als Arzt in Weiterbildung durchaus zulässig.

Wie lange dauert die Facharztweiterbildung?

Die Mindestweiterbildungszeiten hängen vom Gebiet ab und liegen typischerweise zwischen fünf und sechs Jahren. Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sind es beispielsweise 60 Monate in der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Psychiatrie sowie 72 Monate in der Chirurgie. Verbindlich ist immer die Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer, denn die Musterordnung hat für die Kammern nur empfehlenden Charakter. Deshalb können Anrechnungszeiten und Detailanforderungen zwischen den Bundesländern abweichen. Die MWBO 2018 ist kompetenzbasiert aufgebaut und umfasst 51 Facharzt-Weiterbildungen, 10 Schwerpunkte und 57 Zusatz-Weiterbildungen.

Gilt schon eine neue Approbationsordnung für Ärzte?

Nein. Maßgeblich ist weiterhin die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023. Eine umfassende Reform wird seit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums von 2020 diskutiert, unter anderem mit stärkerer Verzahnung von Theorie und Praxis, digitalen Kompetenzen und einem verpflichtenden ambulanten Abschnitt im Praktischen Jahr. Die Bundesärztekammer beschreibt den Stand seit Jahren als Reform ja, Zeitpunkt offen; strittig sind vor allem die Finanzierung und die Beteiligung der Länder. Bis August 2026 ist keine neue Approbationsordnung in Kraft getreten. Wer sich auf konkrete Studienregeln beruft, sollte den aktuellen Stand daher bei der eigenen Fakultät und dem zuständigen Landesprüfungsamt prüfen.

Was brauche ich, um gesetzlich Versicherte in eigener Praxis zu behandeln?

Erforderlich ist zunächst die Eintragung in das Arztregister, das die Kassenärztliche Vereinigung nach § 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte für jeden Zulassungsbezirk führt. Die Eintragung setzt nach § 3 Ärzte-ZV die Approbation als Arzt und eine abgeschlossene allgemeinmedizinische oder andere fachärztliche Weiterbildung voraus. Auf dieser Grundlage wird nach § 18 Ärzte-ZV die Zulassung schriftlich beim Zulassungsausschuss beantragt, unter anderem mit Arztregisterauszug, Führungszeugnis und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. Unabhängig davon besteht die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer fort.

Quellen

  1. Bundesärzteordnung (BÄO), §§ 2, 2a, 3, 5, 6, Bundesministerium der Justiz / juris, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) vom 27. Juni 2002, § 1 Ziel und Gliederung der ärztlichen Ausbildung, Bundesministerium der Justiz / juris, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), §§ 1, 3, 18, Bundesministerium der Justiz / juris, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 – Beschluss vom 15.11.2018, Stand 03.07.2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-08-09
  5. Zur fachärztlichen Weiterbildung (WD 8 - 3000 - 045/24), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, abgerufen am 2026-08-09
  6. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2025, Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-08-09
  7. Ärztestatistik 2025: Strukturwandel unter schwierigen Vorzeichen, Deutsches Ärzteblatt, abgerufen am 2026-08-09
  8. Reform der Approbationsordnung, ja – Zeitpunkt offen, Bundesärztekammer, BÄKground, abgerufen am 2026-08-09
  9. Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA, gültig ab 01.06.2026, oeffentlichen-dienst.de, abgerufen am 2026-08-09
  10. Entgelttabelle TV-Ärzte/TdL (Universitätskliniken), gültig ab 01.04.2026, tarifvertrag-online.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. Gehaltsreport 2026: So viel verdienen Ärzte (Auswertung des StepStone Gehaltsreports 2026), praktischArzt / StepStone, abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Herausgegeben von Lebenslauf Studio

Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026