Lebenslauf Muster Apotheker/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Apothekerinnen und Apotheker sind approbierte Heilberufsangehörige, die die Bevölkerung mit Arzneimitteln versorgen und zu deren sicherer Anwendung beraten. Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Nach § 2 Bundes-Apothekerordnung (BApO) darf den Beruf nur ausüben, wer approbiert ist oder eine befristete Erlaubnis nach § 11 BApO besitzt. Der Weg dorthin ist bundeseinheitlich in der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) festgelegt und umfasst ein vierjähriges Universitätsstudium der Pharmazie, eine achtwöchige Famulatur, zwölf Monate praktische Ausbildung sowie die Pharmazeutische Prüfung in drei Abschnitten. Mit der Approbation entsteht die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Landesapothekerkammer; auf Bundesebene bündelt die ABDA die Kammern und Verbände. Gearbeitet wird vor allem in öffentlichen Apotheken, daneben in Krankenhausapotheken, in der pharmazeutischen Industrie sowie in Behörden und Prüfinstitutionen. Wer eine Apotheke selbst betreiben will, braucht eine Erlaubnis nach dem Apothekengesetz (ApoG); Fremd- und Mehrbesitzverbot begrenzen den Betrieb auf eine persönlich geführte Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken. Für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken bildet der zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) geschlossene Tarifvertrag den Vergütungsrahmen. Spezialisierung erfolgt über die dreijährige Weiterbildung zum Fachapotheker nach den Weiterbildungsordnungen der Landesapothekerkammern.
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Profil
Approbierte Apothekerin mit mehrjähriger Erfahrung in der öffentlichen Apotheke und Schwerpunkt auf Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientenberatung. Vertraut mit der Rezeptur- und Defekturherstellung nach Apothekenbetriebsordnung, der Prüfung von Ausgangsstoffen sowie der Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem. Erfahren in der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, im Umgang mit Rabattverträgen und Lieferengpässen sowie in der Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen. Übernimmt regelmäßig Notdienste, führt Botendienste und Impfberatungen durch und leitet ein Team aus PTA und PKA fachlich an. Fortbildungsverpflichtung gemäß Berufsordnung wird kontinuierlich erfüllt, aktuell in Weiterbildung zur Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie.
Berufserfahrung
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Wirkung, Dosierung, Wechselwirkungen und sicherer Anwendung von Arznei- und Medizinprodukten
- Prüfung und Belieferung von Rezepten inklusive BtM-Verordnungen, Retaxprüfung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
- Herstellung und Prüfung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln nach Apothekenbetriebsordnung inklusive Herstellungsanweisung und Protokoll
- Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen wie erweiterte Medikationsberatung und standardisierte Blutdruckmessung
- Fachliche Anleitung von zwei PTA und einer Auszubildenden sowie Betreuung von Studierenden im Praktischen Jahr
- Sechs Monate praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke gemäß § 4 AAppO mit Schwerpunkt Offizin und Rezeptur
- Sechs Monate in der Krankenhausapotheke mit Zytostatika-Herstellung unter Reinraumbedingungen und Stationsbelieferung
- Mitarbeit bei der Arzneimittelinformation und Bearbeitung von Anfragen des ärztlichen und pflegerischen Personals
- Unterstützung bei Stationsbegehungen und der Prüfung der Arzneimittelvorräte auf den Stationen
- Teilnahme am begleitenden Unterricht der Landesapothekerkammer und Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ausbildung
- Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach zwölfmonatiger praktischer Ausbildung
- Erteilung der Approbation nach § 4 BApO, anschließend Pflichtmitgliedschaft in der Landesapothekerkammer
- Vierjähriges Universitätsstudium nach § 1 AAppO mit Erstem und Zweitem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Achtwöchige Famulatur, davon vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Apotheker/in
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Profil
Approbierte Apothekerin mit mehrjähriger Erfahrung in der öffentlichen Apotheke und Schwerpunkt auf Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientenberatung. Vertraut mit der Rezeptur- und Defekturherstellung nach Apothekenbetriebsordnung, der Prüfung von Ausgangsstoffen sowie der Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem. Erfahren in der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, im Umgang mit Rabattverträgen und Lieferengpässen sowie in der Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen. Übernimmt regelmäßig Notdienste, führt Botendienste und Impfberatungen durch und leitet ein Team aus PTA und PKA fachlich an. Fortbildungsverpflichtung gemäß Berufsordnung wird kontinuierlich erfüllt, aktuell in Weiterbildung zur Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie.
Berufserfahrung
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Wirkung, Dosierung, Wechselwirkungen und sicherer Anwendung von Arznei- und Medizinprodukten
- Prüfung und Belieferung von Rezepten inklusive BtM-Verordnungen, Retaxprüfung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
- Herstellung und Prüfung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln nach Apothekenbetriebsordnung inklusive Herstellungsanweisung und Protokoll
- Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen wie erweiterte Medikationsberatung und standardisierte Blutdruckmessung
- Fachliche Anleitung von zwei PTA und einer Auszubildenden sowie Betreuung von Studierenden im Praktischen Jahr
- Sechs Monate praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke gemäß § 4 AAppO mit Schwerpunkt Offizin und Rezeptur
- Sechs Monate in der Krankenhausapotheke mit Zytostatika-Herstellung unter Reinraumbedingungen und Stationsbelieferung
- Mitarbeit bei der Arzneimittelinformation und Bearbeitung von Anfragen des ärztlichen und pflegerischen Personals
- Unterstützung bei Stationsbegehungen und der Prüfung der Arzneimittelvorräte auf den Stationen
- Teilnahme am begleitenden Unterricht der Landesapothekerkammer und Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ausbildung
- Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach zwölfmonatiger praktischer Ausbildung
- Erteilung der Approbation nach § 4 BApO, anschließend Pflichtmitgliedschaft in der Landesapothekerkammer
- Vierjähriges Universitätsstudium nach § 1 AAppO mit Erstem und Zweitem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Achtwöchige Famulatur, davon vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Approbierte Apothekerin mit mehrjähriger Erfahrung in der öffentlichen Apotheke und Schwerpunkt auf Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientenberatung. Vertraut mit der Rezeptur- und Defekturherstellung nach Apothekenbetriebsordnung, der Prüfung von Ausgangsstoffen sowie der Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem. Erfahren in der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, im Umgang mit Rabattverträgen und Lieferengpässen sowie in der Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen. Übernimmt regelmäßig Notdienste, führt Botendienste und Impfberatungen durch und leitet ein Team aus PTA und PKA fachlich an. Fortbildungsverpflichtung gemäß Berufsordnung wird kontinuierlich erfüllt, aktuell in Weiterbildung zur Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie.
Berufserfahrung
2021 - heute
Approbierte Apothekerin
Stadt-Apotheke, Musterstadt
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Wirkung, Dosierung, Wechselwirkungen und sicherer Anwendung von Arznei- und Medizinprodukten
- Prüfung und Belieferung von Rezepten inklusive BtM-Verordnungen, Retaxprüfung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
- Herstellung und Prüfung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln nach Apothekenbetriebsordnung inklusive Herstellungsanweisung und Protokoll
- Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen wie erweiterte Medikationsberatung und standardisierte Blutdruckmessung
- Fachliche Anleitung von zwei PTA und einer Auszubildenden sowie Betreuung von Studierenden im Praktischen Jahr
2020 - 2021
Pharmazeutin im Praktikum (Praktisches Jahr)
Universitätsklinikum, Musterstadt - Krankenhausapotheke und öffentliche Apotheke
- Sechs Monate praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke gemäß § 4 AAppO mit Schwerpunkt Offizin und Rezeptur
- Sechs Monate in der Krankenhausapotheke mit Zytostatika-Herstellung unter Reinraumbedingungen und Stationsbelieferung
- Mitarbeit bei der Arzneimittelinformation und Bearbeitung von Anfragen des ärztlichen und pflegerischen Personals
- Unterstützung bei Stationsbegehungen und der Prüfung der Arzneimittelvorräte auf den Stationen
- Teilnahme am begleitenden Unterricht der Landesapothekerkammer und Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ausbildung
2020 - 2021
Approbation als Apothekerin
Landesprüfungsamt / zuständige Approbationsbehörde
2016 - 2020
Studium der Pharmazie, Staatsexamen
Universität Musterstadt
Kenntnisse
- Arzneimitteltherapiesicherheit und Interaktionsprüfungsehr gut
- Rezeptur- und Defekturherstellung nach ApBetrOsehr gut
- Patientenberatung und Medikationsanalysesehr gut
- Rezeptprüfung, BtM-Dokumentation und Retaxvermeidunggut
- Apothekensoftware und Warenwirtschaftgut
- Qualitätsmanagement und Hygienedokumentationgut
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischC1
- FranzösischB1
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Apotheker/in
Beratung und Patientenkontakt
- Beratung zu Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen verschreibungspflichtiger und apothekenpflichtiger Arzneimittel
- Durchführung erweiterter Medikationsberatungen bei Polymedikation und Erstellung strukturierter Medikationspläne
- Beratung zu Selbstmedikation, Grenzen der Selbstbehandlung und Verweis an die ärztliche Versorgung
- Aufklärung zur Anwendung von Inhalativa, Insulinpens und weiteren erklärungsbedürftigen Darreichungsformen
- Beratung zu Impfungen, Reiseapotheke und saisonalen Präventionsthemen im Rahmen der Fortbildungsqualifikation
Herstellung und Prüfung
- Herstellung von Rezepturarzneimitteln nach ärztlicher Verordnung inklusive Plausibilitätsprüfung und Herstellungsprotokoll
- Anfertigung von Defekturarzneimitteln auf Basis schriftlicher Herstellungsanweisungen
- Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen nach Arzneibuch und Freigabe für die Verarbeitung
- Aseptische Herstellung parenteraler Zubereitungen unter Reinraumbedingungen in der Krankenhausapotheke
- Führung der nach Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Prüf- und Herstellungsdokumentation
Rezept, Abrechnung und Recht
- Formale und inhaltliche Prüfung von Kassen-, Privat- und Betäubungsmittelrezepten sowie des E-Rezepts
- Umsetzung von Rabattverträgen, Aut-idem-Regelungen und Importquoten in der täglichen Belieferung
- Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen über das Apothekenrechenzentrum und Bearbeitung von Retaxationen
- Führung des Betäubungsmittelbuchs und Sicherstellung der Nachweispflichten nach BtMVV
- Umsetzung der Vorgaben von Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelgesetz im Betriebsalltag
Warenwirtschaft und Lieferfähigkeit
- Steuerung von Einkauf, Lagerhaltung und Verfalldatenkontrolle über die Apothekensoftware
- Management von Lieferengpässen inklusive Suche nach Austauschpräparaten und Rücksprache mit der Arztpraxis
- Verifizierung von Arzneimittelpackungen nach den Vorgaben zum Fälschungsschutz (securPharm)
- Organisation von Kühlkette, Temperaturmonitoring und Dokumentation temperaturempfindlicher Ware
- Koordination von Boten- und Lieferdienst sowie Belieferung von Heimen und Stationen
Qualität, Organisation und Notdienst
- Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems inklusive Standardarbeitsanweisungen
- Übernahme von Nacht- und Notdiensten gemäß Dienstbereitschaftsplan der Landesapothekerkammer
- Vorbereitung und Begleitung von Apothekenbegehungen durch die zuständige Überwachungsbehörde
- Bearbeitung von Arzneimittelrisiken, Rückrufen und Meldungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
- Fachliche Anleitung und Einarbeitung von PTA, PKA, Auszubildenden und Studierenden im Praktischen Jahr
Klinik, Industrie und Behörde
- Pharmazeutische Betreuung von Stationen inklusive Visitenteilnahme und Beratung zu Dosisanpassungen
- Bearbeitung von Arzneimittelinformationsanfragen auf Basis von Primärliteratur und Leitlinien
- Mitarbeit in der Qualitätskontrolle oder Qualitätssicherung nach GMP in der pharmazeutischen Industrie
- Mitwirkung an Zulassungsdossiers, Pharmakovigilanz oder Medical Affairs im Herstellerumfeld
- Tätigkeit in Arzneimitteluntersuchungsstellen, Überwachungsbehörden oder im öffentlichen Gesundheitswesen
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Apotheker/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Arzneimitteltherapiesicherheit, Interaktions- und Kontraindikationsprüfung
- Medikationsanalyse und erweiterte Medikationsberatung
- Rezeptur- und Defekturherstellung nach Apothekenbetriebsordnung
- Prüfung von Ausgangsstoffen nach Arzneibuch
- Aseptische Herstellung und Zytostatikazubereitung unter Reinraumbedingungen
- Rezeptprüfung, E-Rezept, Aut-idem und Rabattvertragsumsetzung
- Betäubungsmittelrecht und BtM-Dokumentation nach BtMVV
- Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen und Retaxbearbeitung
- Apothekensoftware, Warenwirtschaft und securPharm-Verifizierung
- Qualitätsmanagement, Standardarbeitsanweisungen und Hygienedokumentation
Zertifikate
- Approbation als Apothekerin oder Apotheker nach § 4 BApO
- Fachapotheker für Allgemeinpharmazie (Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer)
- Fachapotheker für Klinische Pharmazie
- Fachapotheker für Arzneimittelinformation
- Zusatzqualifikation Ernährungsberatung der Landesapothekerkammer
- Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer
- Qualifikation zur Durchführung von Grippe- und COVID-19-Schutzimpfungen
- Sachkundenachweis für die Herstellung parenteraler Zubereitungen
Soft Skills
- Beratungskompetenz und verständliche Vermittlung komplexer Sachverhalte
- Sorgfalt und Genauigkeit bei sicherheitsrelevanten Arbeitsschritten
- Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungssicherheit im Heilberuf
- Teamführung und Anleitung von PTA, PKA und Auszubildenden
- Belastbarkeit im Not- und Nachtdienst sowie bei hohem Kundenaufkommen
- Kommunikationsstärke im Austausch mit Arztpraxen, Kliniken und Kostenträgern
Ausbildung und Gehalt als Apotheker/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Apothekerberuf ist bundesrechtlich abschließend geregelt. Nach § 2 Bundes-Apothekerordnung (BApO) darf den Apothekerberuf nur ausüben, wer als Apothekerin oder Apotheker approbiert ist; alternativ ist die Ausübung auf Grundlage einer Erlaubnis möglich, die nach § 11 BApO nur widerruflich und befristet bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt oder verlängert werden darf und auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden kann. § 4 BApO nennt die Voraussetzungen der Approbation: eine abgeschlossene Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren, von denen zwölf Monate auf die praktische Ausbildung entfallen, die bestandene Pharmazeutische Prüfung, Zuverlässigkeit und Würdigkeit zur Berufsausübung, die gesundheitliche Eignung sowie die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Für im Ausland erworbene Abschlüsse sieht die Vorschrift ein Anerkennungsverfahren mit Gleichwertigkeitsprüfung und gegebenenfalls einer Eignungsprüfung vor. Die Ausbildungsinhalte konkretisiert die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). § 1 AAppO gliedert die Ausbildung in vier Bestandteile: ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten sowie die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist. Die Famulatur wird in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Ersten Abschnitt abgeleistet; mindestens vier Wochen davon sind in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten, die keine Zweigapotheke ist, die übrige Zeit kann etwa in einer Krankenhausapotheke, in der pharmazeutischen Industrie oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbracht werden. Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird nach einem Studium von mindestens zwei Jahren abgelegt, der Zweite Abschnitt nach bestandenem Erstem Abschnitt und vierjährigem Studium. Danach folgt die zwölfmonatige praktische Ausbildung, umgangssprachlich „Praktisches Jahr“ genannt: Nach § 4 AAppO sind mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten, die keine Zweigapotheke ist; die übrigen sechs Monate können unter anderem in einer Krankenhausapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, in Universitätsinstituten oder Prüfinstitutionen absolviert werden. Den Abschluss bildet der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Die Approbation erteilt anschließend die zuständige Landesbehörde. Mit der Berufsausübung entsteht die Pflichtmitgliedschaft in der Landesapothekerkammer des jeweiligen Bundeslandes, die auf Grundlage der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder auch Berufs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsordnungen erlässt. Die Weiterbildung zum Fachapotheker ist deshalb föderal geregelt: Zuständig sind die Landesapothekerkammern, die Bundesapothekerkammer unter dem Dach der ABDA gibt lediglich bundeseinheitliche Durchführungsempfehlungen als Mindeststandard. Die Gebietsweiterbildung dauert in der Regel drei Jahre in ermächtigten Weiterbildungsstätten und umfasst mindestens 120 Seminarstunden; Gebiete sind je nach Kammerbezirk unter anderem Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Analytik und Technologie, Toxikologie und Ökologie, Klinische Chemie, Theoretische und Praktische Ausbildung sowie Öffentliches Gesundheitswesen. Wer eine Apotheke selbst betreiben will, benötigt zusätzlich die Erlaubnis nach § 1 und § 2 Apothekengesetz. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken ist der zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) geschlossene Gehaltstarifvertrag der zentrale Bezugspunkt; die Arbeitsbedingungen regelt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), für Nordrhein und Sachsen gelten eigene Rahmen- und Gehaltstarifverträge. Der ab 1. Januar 2026 geltende ADEXA/ADA-Gehaltstarifvertrag (Geltungsbereich: Bundesgebiet außer Nordrhein und Sachsen, Vollzeit 39 Wochenstunden) sieht für approbierte Apothekerinnen und Apotheker gestaffelt nach Berufsjahren rund 4.166 Euro brutto monatlich im 1. Berufsjahr, rund 4.236 Euro im 2. bis 5. Berufsjahr, rund 4.528 Euro im 6. bis 10. Berufsjahr und rund 4.922 Euro ab dem 11. Berufsjahr vor; die Tarifgehälter stiegen zum 1. Januar 2026 um 3,0 Prozent. Hinzu kommen tarifliche Notdienstzuschläge. Daneben und ausdrücklich nicht damit verrechnet stehen Portaldaten: GEHALT.de weist für Apothekerinnen und Apotheker einen Median von 5.439 Euro brutto monatlich beziehungsweise 67.440 Euro jährlich aus, mit einem unteren Quartil von 4.804 Euro monatlich und einem oberen Quartil von 6.158 Euro monatlich (Basis 40 Wochenstunden). StepStone nennt ein mittleres Bruttojahresgehalt von 56.000 Euro bei einer Spanne von 49.500 bis 66.000 Euro. Die höheren Portalwerte erklären sich unter anderem durch die Einbeziehung von Krankenhausapotheken (Vergütung häufig nach TVöD/TV-L) und der pharmazeutischen Industrie. Nicht erfasst sind in allen genannten Quellen selbstständige Apothekeninhaberinnen und -inhaber: Deren Einkommen ist ein Unternehmerergebnis und hängt von Betriebsgröße, Standort und Filialstruktur ab. |
Was verdient man als Apotheker/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
ADEXA/ADA-Gehaltstarifvertrag
49.992 € – 59.064 €
Gehaltstarifvertrag ab 01.01.2026, Bundesgebiet außer Nordrhein und Sachsen, Vollzeit 39 Wochenstunden, 1. Berufsjahr (4.166 Euro) bis ab 11. Berufsjahr (4.922 Euro), 12 × Monatsentgelt ohne Jahressonderzahlung; Tarifgehälter stiegen zum 1. Januar 2026 um 3,0 Prozent; hinzu kommen tarifliche Notdienstzuschläge; für Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tarifverträge
GEHALT.de
57.648 € – 73.896 €, Median 67.440 €
unteres und oberes Quartil, 40 Wochenstunden, Jahresmedian im Ausgangstext direkt ausgewiesen (67.440 Euro); Quartile als 12 × Monatswert gerechnet (4.804 bzw. 6.158 Euro), ohne Jahressonderzahlung; höhere Portalwerte auch durch Einbeziehung von Krankenhausapotheken (TVöD/TV-L) und pharmazeutischer Industrie; selbstständige Apothekeninhaberinnen und -inhaber sind nicht erfasst
StepStone
49.500 € – 66.000 €, Median 56.000 €
Spanne, keine echten Quartile, höhere Portalwerte auch durch Einbeziehung von Krankenhausapotheken und pharmazeutischer Industrie; selbstständige Apothekeninhaberinnen und -inhaber sind nicht erfasst
Die Quellen liegen 11.440 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Apotheker/in-Lebenslauf
Do
- Approbation, Kammerzugehörigkeit und gegebenenfalls Fachapothekerbezeichnung klar im Kopfbereich des Lebenslaufs ausweisen
- Das Praktische Jahr mit beiden Abschnitten benennen und die jeweiligen Einsatzbereiche konkret beschreiben
- Arbeitsfeld eindeutig kennzeichnen: öffentliche Apotheke, Krankenhausapotheke, Industrie oder Behörde erfordern unterschiedliche Schwerpunkte
- Pharmazeutische Dienstleistungen, Medikationsanalysen und Impfqualifikationen als eigenständige Punkte aufführen
- Fortbildungsnachweise und das Fortbildungszertifikat der Kammer mit Zeitraum angeben
- Besondere Verantwortungsbereiche wie Filialleitung, Vertretung des Apothekenleiters oder QM-Beauftragung explizit nennen
Don't
- Sich nicht als Apothekerin oder Apotheker bezeichnen, solange die Approbation nicht erteilt ist - die Berufsbezeichnung ist geschützt
- Die Bezeichnung Fachapotheker nicht ohne abgeschlossene Weiterbildung und Anerkennung durch die Kammer verwenden
- Keine Verwechslung von Studienabschluss und Approbation: Das Zweite Staatsexamen allein berechtigt nicht zur Berufsausübung
- Keine pauschalen Formulierungen wie Beratung von Kunden ohne Angabe von Schwerpunkten, Zielgruppen oder Verantwortungsumfang
- Keine Umsatz- oder Absatzzahlen der Apotheke als persönliche Leistung darstellen, wenn sie nicht zurechenbar sind
- Keine patientenbezogenen Daten oder identifizierbaren Fallbeispiele in Bewerbungsunterlagen aufnehmen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Apotheker/in
Wie lange dauert die Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker?
Nach § 4 BApO beträgt die Gesamtausbildungszeit fünf Jahre, von denen zwölf Monate auf die praktische Ausbildung entfallen. § 1 AAppO gliedert diese Zeit in ein vierjähriges Universitätsstudium der Pharmazie, eine achtwöchige Famulatur, eine zwölfmonatige praktische Ausbildung und die Pharmazeutische Prüfung in drei Abschnitten. Die Famulatur wird in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Ersten Abschnitt abgeleistet und läuft damit parallel zum Studium. In der Praxis dauert der Weg bis zur Approbation daher üblicherweise etwa fünf Jahre, sofern alle Prüfungsabschnitte im ersten Anlauf bestanden werden.
Was genau ist das Praktische Jahr und wo wird es abgeleistet?
Das Praktische Jahr ist die zwölfmonatige praktische Ausbildung nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Nach § 4 AAppO müssen mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die keine Zweigapotheke ist. Die übrigen sechs Monate können unter anderem in einer Krankenhausapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, in Universitätsinstituten oder in Arzneimitteluntersuchungsstellen absolviert werden. Während dieser Zeit trägt man die Bezeichnung Pharmazeut im Praktikum. Erst nach Abschluss folgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Darf jede Apothekerin oder jeder Apotheker eine eigene Apotheke besitzen und wie viele?
Der Betrieb einer Apotheke setzt nach § 1 und § 2 Apothekengesetz eine behördliche Erlaubnis voraus, die grundsätzlich nur approbierten Apothekerinnen und Apothekern erteilt wird - das sogenannte Fremdbesitzverbot. Ergänzend untersagt § 8 ApoG Beteiligungen in Form einer stillen Gesellschaft und ergebnisabhängige Vergütungen an Dritte. Nach § 2 Absatz 4 ApoG darf zusätzlich zur Hauptapotheke die Erlaubnis für bis zu drei Filialapotheken erteilt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Apotheken innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten befinden. Die Hauptapotheke ist persönlich zu führen, für die Filialen sind verantwortliche Apothekerinnen oder Apotheker zu benennen.
Wer regelt die Weiterbildung zum Fachapotheker?
Die Weiterbildung ist föderal geregelt: Zuständig sind die Landesapothekerkammern, die auf Grundlage der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder eigene Weiterbildungsordnungen erlassen. Die Bundesapothekerkammer unter dem Dach der ABDA gibt dazu bundeseinheitliche Durchführungsempfehlungen heraus, die von den Kammern als Mindestanforderung anerkannt werden - verbindlich ist aber jeweils die Ordnung der eigenen Kammer. Die Gebietsweiterbildung dauert in der Regel drei Jahre in ermächtigten Weiterbildungsstätten und umfasst unter anderem mindestens 120 Seminarstunden. Gebiete sind je nach Kammer beispielsweise Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Analytik und Technologie, Toxikologie sowie Öffentliches Gesundheitswesen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland kann eine Anerkennung durch die neue Kammer erforderlich machen.
Was verdienen angestellte Apothekerinnen und Apotheker?
Maßgeblich für öffentliche Apotheken ist der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken. Ab 1. Januar 2026 liegen die Tarifgehälter im Geltungsbereich außerhalb von Nordrhein und Sachsen bei Vollzeit mit 39 Wochenstunden bei rund 4.166 Euro brutto monatlich im 1. Berufsjahr und steigen auf rund 4.922 Euro ab dem 11. Berufsjahr; die Erhöhung betrug 3,0 Prozent. Gehaltsportale weisen höhere Werte aus, weil sie auch Krankenhausapotheken und die Industrie einbeziehen: GEHALT.de nennt einen Median von 5.439 Euro monatlich, StepStone ein mittleres Jahresgehalt von 56.000 Euro. Diese Werte stehen nebeneinander und sollten nicht gemittelt werden. Selbstständige Apothekeninhaberinnen und -inhaber sind in keiner dieser Statistiken erfasst.
Quellen
- Bundes-Apothekerordnung (BApO), insbesondere § 1, § 2, § 4, § 11, Bundesministerium der Justiz / juris - gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), § 1 Gliederung der Ausbildung, § 3 Famulatur, § 4 praktische Ausbildung, Bundesministerium der Justiz / juris - gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG), § 1, § 2 Absatz 4 und 5, § 8, Bundesministerium der Justiz / juris - gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) - Betriebspflichten, Personal, Betriebsräume, Qualitätsmanagement, Bundesministerium der Justiz / juris - gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Tarifverträge: BRTV, Rahmentarifverträge und Gehaltstarifverträge für Apothekenmitarbeiter, ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgerufen am 2026-08-09
- Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ab 01.01.2026 (ADEXA/ADA), ADEXA / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, abgerufen am 2026-08-09
- Apotheken: Tarifvertrag 2026, Gehalt und Gehaltstabellen - Tarifgehälter approbierter Apotheker, Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (Draco), abgerufen am 2026-08-09
- Gehalt Apotheker/-in: Median und Quartile, GEHALT.de, abgerufen am 2026-08-09
- Gehalt Apotheker/in - Median und Gehaltsspanne, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
- Fachapotheker - Gebietsweiterbildung: Gebiete, Dauer, Seminarstunden, Apothekerkammer Nordrhein, abgerufen am 2026-08-09
- Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2026 - Apothekenzahl und Beschäftigte, ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, abgerufen am 2026-08-09
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026