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Lebenslauf Muster Psychotherapeut/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln eigenverantwortlich Störungen mit Krankheitswert mit wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt: Nach § 1 PsychThG darf sie nur führen, wer eine Approbation besitzt. Seit dem 01.09.2020 gilt ein völlig neuer Ausbildungsweg — die sogenannte Direktausbildung: ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie, ein approbationskonformer Masterstudiengang, die staatliche psychotherapeutische Prüfung und danach unmittelbar die Approbation als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ohne Zusatz. Erst im Anschluss folgt die mindestens fünfjährige Weiterbildung zur „Fachpsychotherapeutin“ bzw. zum „Fachpsychotherapeuten“, geregelt durch die Weiterbildungsordnungen der zwölf Landespsychotherapeutenkammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK. Der alte Weg — Diplom oder Master Psychologie plus drei- bis fünfjährige postgraduale Ausbildung zur „Psychologischen Psychotherapeutin“ bzw. zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ — läuft über die Übergangsvorschrift des § 27 PsychThG aus und ist regulär nur noch bis zum 01.09.2032 abschließbar. Wer gesetzlich Versicherte behandeln und abrechnen will, benötigt zusätzlich zur Approbation den Eintrag ins Arztregister und eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss im Rahmen der Bedarfsplanung. Abzugrenzen ist der Beruf klar vom Psychologen ohne Approbation, vom Heilpraktiker mit auf Psychotherapie beschränkter Erlaubnis und vom ärztlichen Psychotherapeuten.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Psychotherapeut/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Approbierte Psychotherapeutin mit Fachkunde in Verhaltenstherapie und Erfahrung in der ambulanten und stationären Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten. Schwerpunkte in der Behandlung affektiver Störungen, von Angst- und Zwangsstörungen sowie posttraumatischer Belastungsstörungen. Routiniert in strukturierter Eingangsdiagnostik nach ICD-11 und DSM-5, in der Erstellung von Berichten an den Gutachter und in der Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten. Sicher im Umgang mit Krisensituationen, Suizidalität und der Indikationsstellung für stationäre Weiterbehandlung. Mitglied der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer mit fortlaufender Erfüllung der Fortbildungspflicht.

Berufserfahrung

2024 - heute
Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft, Musterstadt
  • Eigenverantwortliche ambulante Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten in Einzel- und Gruppentherapie
  • Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und Akutbehandlungen nach Psychotherapie-Richtlinie
  • Strukturierte Eingangsdiagnostik mit standardisierten Interviews und Fragebogenverfahren, Indikationsstellung und Behandlungsplanung
  • Antrags- und Berichtsverfahren gegenüber Krankenkassen und Gutachtern, Abrechnung nach EBM
  • Interdisziplinäre Abstimmung mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten sowie Teilnahme an Intervision und Supervision
2019 - 2024
Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) und Psychologin
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Musterstadt
  • Praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung im Rahmen der postgradualen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
  • Mitbehandlung von Patientinnen und Patienten mit affektiven, Angst-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen auf Station und in der Institutsambulanz
  • Durchführung testpsychologischer Diagnostik sowie Erstellung von Befund- und Verlaufsdokumentationen
  • Mitwirkung an Krisenintervention, Suizidalitätsabklärung und Aufnahme- sowie Entlassmanagement
  • Leitung psychoedukativer Gruppen und Kofacilitation von Skillsgruppen unter Supervision

Ausbildung

2019 - 2024
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Fachkunde Verhaltenstherapie
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut und Landesprüfungsamt, Musterland
  • Postgraduale Ausbildung nach altem Recht gemäß Übergangsvorschrift § 27 PsychThG mit praktischer Tätigkeit, praktischer Ausbildung, Theorie, Selbsterfahrung und Supervision
  • Staatliche Prüfung und Erteilung der Approbation, anschließend Pflichtmitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer
2013 - 2019
B.Sc. und M.Sc. Psychologie
Universität Musterstadt
  • Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, Diagnostik und Evaluation
  • Masterarbeit im Bereich Psychotherapieforschung zu Wirkfaktoren kognitiv-verhaltenstherapeutischer Behandlung

Kenntnisse

Kognitive VerhaltenstherapieFachkunde, mehrjährige Anwendung
Klinische Diagnostik nach ICD und DSMsehr sicher
Krisenintervention und Suizidalitätsabklärungsehr sicher
Antrags- und Berichtsverfahren, Gutachterverfahrensehr sicher
Gruppentherapie und Psychoedukationsicher
EBM-Abrechnung und Praxisdokumentationsicher

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1
TürkischB1
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Maria Beispiel
Psychotherapeut/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Approbierte Psychotherapeutin mit Fachkunde in Verhaltenstherapie und Erfahrung in der ambulanten und stationären Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten. Schwerpunkte in der Behandlung affektiver Störungen, von Angst- und Zwangsstörungen sowie posttraumatischer Belastungsstörungen. Routiniert in strukturierter Eingangsdiagnostik nach ICD-11 und DSM-5, in der Erstellung von Berichten an den Gutachter und in der Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten. Sicher im Umgang mit Krisensituationen, Suizidalität und der Indikationsstellung für stationäre Weiterbehandlung. Mitglied der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer mit fortlaufender Erfüllung der Fortbildungspflicht.

Berufserfahrung

2024 - heute
Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft, Musterstadt
  • Eigenverantwortliche ambulante Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten in Einzel- und Gruppentherapie
  • Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und Akutbehandlungen nach Psychotherapie-Richtlinie
  • Strukturierte Eingangsdiagnostik mit standardisierten Interviews und Fragebogenverfahren, Indikationsstellung und Behandlungsplanung
  • Antrags- und Berichtsverfahren gegenüber Krankenkassen und Gutachtern, Abrechnung nach EBM
  • Interdisziplinäre Abstimmung mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten sowie Teilnahme an Intervision und Supervision
2019 - 2024
Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) und Psychologin
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Musterstadt
  • Praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung im Rahmen der postgradualen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
  • Mitbehandlung von Patientinnen und Patienten mit affektiven, Angst-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen auf Station und in der Institutsambulanz
  • Durchführung testpsychologischer Diagnostik sowie Erstellung von Befund- und Verlaufsdokumentationen
  • Mitwirkung an Krisenintervention, Suizidalitätsabklärung und Aufnahme- sowie Entlassmanagement
  • Leitung psychoedukativer Gruppen und Kofacilitation von Skillsgruppen unter Supervision

Ausbildung

2019 - 2024
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Fachkunde Verhaltenstherapie
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut und Landesprüfungsamt, Musterland
  • Postgraduale Ausbildung nach altem Recht gemäß Übergangsvorschrift § 27 PsychThG mit praktischer Tätigkeit, praktischer Ausbildung, Theorie, Selbsterfahrung und Supervision
  • Staatliche Prüfung und Erteilung der Approbation, anschließend Pflichtmitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer
2013 - 2019
B.Sc. und M.Sc. Psychologie
Universität Musterstadt
  • Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, Diagnostik und Evaluation
  • Masterarbeit im Bereich Psychotherapieforschung zu Wirkfaktoren kognitiv-verhaltenstherapeutischer Behandlung

Kenntnisse

Kognitive VerhaltenstherapieFachkunde, mehrjährige Anwendung
Klinische Diagnostik nach ICD und DSMsehr sicher
Krisenintervention und Suizidalitätsabklärungsehr sicher
Antrags- und Berichtsverfahren, Gutachterverfahrensehr sicher
Gruppentherapie und Psychoedukationsicher
EBM-Abrechnung und Praxisdokumentationsicher

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Profil

Approbierte Psychotherapeutin mit Fachkunde in Verhaltenstherapie und Erfahrung in der ambulanten und stationären Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten. Schwerpunkte in der Behandlung affektiver Störungen, von Angst- und Zwangsstörungen sowie posttraumatischer Belastungsstörungen. Routiniert in strukturierter Eingangsdiagnostik nach ICD-11 und DSM-5, in der Erstellung von Berichten an den Gutachter und in der Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten. Sicher im Umgang mit Krisensituationen, Suizidalität und der Indikationsstellung für stationäre Weiterbehandlung. Mitglied der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer mit fortlaufender Erfüllung der Fortbildungspflicht.

Berufserfahrung

2024 - heute

Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft, Musterstadt

  • Eigenverantwortliche ambulante Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten in Einzel- und Gruppentherapie
  • Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und Akutbehandlungen nach Psychotherapie-Richtlinie
  • Strukturierte Eingangsdiagnostik mit standardisierten Interviews und Fragebogenverfahren, Indikationsstellung und Behandlungsplanung
  • Antrags- und Berichtsverfahren gegenüber Krankenkassen und Gutachtern, Abrechnung nach EBM
  • Interdisziplinäre Abstimmung mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und Sozialdiensten sowie Teilnahme an Intervision und Supervision

2019 - 2024

Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) und Psychologin

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Musterstadt

  • Praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung im Rahmen der postgradualen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
  • Mitbehandlung von Patientinnen und Patienten mit affektiven, Angst-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen auf Station und in der Institutsambulanz
  • Durchführung testpsychologischer Diagnostik sowie Erstellung von Befund- und Verlaufsdokumentationen
  • Mitwirkung an Krisenintervention, Suizidalitätsabklärung und Aufnahme- sowie Entlassmanagement
  • Leitung psychoedukativer Gruppen und Kofacilitation von Skillsgruppen unter Supervision

Ausbildung

2019 - 2024

Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Fachkunde Verhaltenstherapie

Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut und Landesprüfungsamt, Musterland

2013 - 2019

B.Sc. und M.Sc. Psychologie

Universität Musterstadt

Kenntnisse

  • Kognitive VerhaltenstherapieFachkunde, mehrjährige Anwendung
  • Klinische Diagnostik nach ICD und DSMsehr sicher
  • Krisenintervention und Suizidalitätsabklärungsehr sicher
  • Antrags- und Berichtsverfahren, Gutachterverfahrensehr sicher
  • Gruppentherapie und Psychoedukationsicher
  • EBM-Abrechnung und Praxisdokumentationsicher

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischC1
  • TürkischB1

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Psychotherapeut/in

Diagnostik und Indikationsstellung

  • Führte strukturierte Eingangsdiagnostik einschließlich klinischem Interview, Fremdanamnese und standardisierter Testverfahren durch
  • Stellte Diagnosen nach ICD und DSM und leitete daraus eine begründete Indikation für Verfahren, Setting und Behandlungsumfang ab
  • Klärte differenzialdiagnostisch somatische Ursachen ab und veranlasste die erforderliche ärztliche Konsiliaruntersuchung
  • Erhob Verlaufsdaten mit Fragebogenverfahren und nutzte sie zur Anpassung der Behandlungsplanung
  • Führte psychotherapeutische Sprechstunden zur Ersteinschätzung und Weichenstellung in die passende Versorgungsform durch

Therapeutische Verfahren und Methoden

  • Behandelte erwachsene Patientinnen und Patienten verhaltenstherapeutisch in Einzel- und Gruppensetting
  • Setzte expositionsbasierte Verfahren bei Angst- und Zwangsstörungen strukturiert und manualnah ein
  • Wendete störungsspezifische Behandlungsmodule bei Depression, Trauma und Persönlichkeitsstörungen an
  • Arbeitete mit psychoedukativen Elementen zur Förderung von Krankheitsverständnis und Eigenverantwortung
  • Bezog Angehörige und das soziale Umfeld nach Indikation in die Behandlung ein

Behandlungsplanung und Dokumentation

  • Erstellte individuelle Behandlungspläne mit operationalisierten Therapiezielen und überprüfbaren Zwischenschritten
  • Verfasste Berichte an den Gutachter im Antrags- und Verlängerungsverfahren der Krankenkassen
  • Führte eine vollständige, prüfungsfeste Behandlungsdokumentation gemäß Berufsordnung
  • Dokumentierte Verlauf, Zielerreichung und Rezidivprophylaxe bis zum strukturierten Therapieabschluss
  • Erstellte Befund- und Entlassberichte für weiterbehandelnde Ärzte und Einrichtungen

Krisenintervention und Risikomanagement

  • Führte Suizidalitätsabklärungen durch und vereinbarte tragfähige Sicherheitsabsprachen
  • Leitete bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung die notwendigen Schritte bis zur stationären Aufnahme ein
  • Etablierte Notfall- und Krisenpläne gemeinsam mit Patientinnen und Patienten
  • Koordinierte die Zusammenarbeit mit Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und Rettungsdiensten
  • Reflektierte kritische Behandlungsverläufe systematisch in Supervision und Intervision

Zulassung, Abrechnung und Praxisorganisation

  • Betrieb eine Praxis mit Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Bedarfsplanung
  • Rechnete Leistungen nach EBM gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung sowie nach GOP privat ab
  • Organisierte Terminvergabe, Wartelistenmanagement und Sprechstundenkontingente
  • Setzte die Anforderungen an Datenschutz und Schweigepflicht in Dokumentation und Praxis-IT um
  • Wirkte an Praxisverwaltung, Qualitätsmanagement und Hygienevorgaben mit

Zusammenarbeit, Supervision und Qualitätssicherung

  • Arbeitete interdisziplinär mit Ärztinnen und Ärzten, Sozialdiensten, Jugendhilfe und Rehabilitationsträgern zusammen
  • Nahm regelmäßig an Supervision, Intervision und Fallkonferenzen teil
  • Erfüllte die Fortbildungspflicht der Landespsychotherapeutenkammer und wies sie nach
  • Betreute Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie Praktikantinnen und Praktikanten fachlich an
  • Beteiligte sich an Qualitätszirkeln und der Weiterentwicklung von Behandlungsstandards

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Psychotherapeut/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Kognitive Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Klinische Diagnostik nach ICD und DSM
  • Testpsychologische und Verlaufsdiagnostik
  • Expositionsbasierte Verfahren bei Angst- und Zwangsstörungen
  • Traumafokussierte Behandlungsverfahren
  • Gruppentherapie und Psychoedukation
  • Krisenintervention und Suizidprävention
  • Antrags- und Gutachterverfahren nach Psychotherapie-Richtlinie
  • EBM- und GOP-Abrechnung sowie Behandlungsdokumentation

Zertifikate

  • Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nach § 2 PsychThG
  • Fachkunde in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische oder Systemische Therapie)
  • Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Zulassung oder Anstellungsgenehmigung durch den Zulassungsausschuss
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer
  • Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten (Gebiet Erwachsene, Kinder und Jugendliche oder Neuropsychologische Psychotherapie)
  • Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie
  • Fortbildungsnachweis gemäß Fortbildungspflicht der Landeskammer

Soft Skills

  • Empathie und tragfähige Beziehungsgestaltung
  • Professionelle Abgrenzung und Umgang mit Nähe und Distanz
  • Belastbarkeit in emotional fordernden Situationen
  • Strukturierte, zielorientierte Gesprächsführung
  • Reflexionsfähigkeit und Supervisionsbereitschaft
  • Verlässlichkeit im Umgang mit Schweigepflicht und Vertraulichkeit

Ausbildung und Gehalt als Psychotherapeut/in im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Beruf ist seit dem 01.09.2020 grundlegend umgebaut. Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz trat das neue PsychThG in Kraft. Es macht aus der bisherigen postgradualen Ausbildung eine universitäre Direktausbildung. Nach § 9 PsychThG umfasst das Studium fünf Jahre Vollzeitstudium an einer Universität mit insgesamt 300 ECTS-Punkten beziehungsweise 9.000 Stunden, gegliedert in ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie mit 180 ECTS und einen darauf aufbauenden approbationskonformen Masterstudiengang mit 120 ECTS; 180 ECTS beziehungsweise 5.400 Stunden entfallen dabei auf berufsrelevante Bestandteile einschließlich der berufspraktischen Einsätze. Die Approbationsordnung PsychThApprO konkretisiert dies: Sie regelt Orientierungspraktikum sowie Berufsqualifizierende Tätigkeit I (Einstieg in die Praxis), II (Vertiefte Praxis) und III (Angewandte Praxis) und beschreibt die staatliche psychotherapeutische Prüfung, die aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung besteht. Nach bestandener Prüfung wird gemäß § 2 PsychThG die Approbation erteilt, sofern zusätzlich keine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit vorliegt, gesundheitliche Eignung besteht und die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Die Berufsbezeichnung lautet dann schlicht „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“, ohne den früheren Zusatz „Psychologische“. Die Approbation allein qualifiziert jedoch noch nicht für die eigenverantwortliche Versorgung gesetzlich Versicherter. Dafür folgt die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten. Sie ist nicht bundesgesetzlich, sondern durch die Weiterbildungsordnungen der zwölf Landespsychotherapeutenkammern geregelt. Grundlage ist die Muster-Weiterbildungsordnung, die der 38. Deutsche Psychotherapeutentag am 24.04.2021 beschlossen hat. Sie sieht die Gebiete Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Neuropsychologische Psychotherapie vor, dauert mindestens fünf Jahre und verlangt mindestens zwei Jahre im Krankenhaus und mindestens zwei Jahre in Ambulanz oder Praxis; Voll- und Teilzeit sind möglich. Die Landeskammern haben die Musterordnung nach und nach umgesetzt, in Baden-Württemberg etwa mit Beschluss vom 26.03.2022 und Inkrafttreten zum 01.01.2023. Parallel läuft das alte Recht aus. § 27 PsychThG regelt den Übergang: Wer vor dem 01.09.2020 eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten begonnen hatte, schließt sie nach altem Recht ab. Wer vor diesem Stichtag ein entsprechendes Studium begonnen oder abgeschlossen hatte, kann die alte Ausbildung noch bis zum 01.09.2032 absolvieren und erhält dann die Approbation nach dem bis zum 31.08.2020 geltenden Recht. In Härtefällen kann die zuständige Behörde einen Abschluss bis spätestens 31.08.2035 zulassen. Für Praktikantinnen und Praktikanten in der praktischen Tätigkeit schreibt § 27 zudem eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich bei Vollzeit vor. Eine Sonderregelung erlaubt den Ländern befristet verzahnte Ausbildungen im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
GehaltsspanneDie Portale liefern deutlich auseinanderliegende Werte, weil sie unterschiedliche Datenbasen und Bezugsgrößen verwenden. GEHALT.de weist für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein Median-Bruttogehalt von 79.544 Euro pro Jahr bei 40 Wochenstunden aus, das entspricht rund 6.415 Euro monatlich; das untere Quartil liegt bei 70.254 Euro, das obere bei 90.063 Euro. StepStone nennt für Deutschland dagegen ein Mediangehalt von 58.600 Euro brutto pro Jahr mit einer Spanne von 49.500 bis 68.700 Euro. Regional weist StepStone unter anderem Stuttgart mit 63.400 Euro, Hamburg mit 61.200 Euro, Berlin mit 58.800 Euro, München mit 57.400 Euro und Düsseldorf mit 56.300 Euro Median aus. Die Werte sind bewusst nebeneinander zu lesen und nicht zu mitteln: StepStone speist sich stark aus ausgeschriebenen Stellen, GEHALT.de aus Selbstauskünften und Gehaltsdatenbanken. Entscheidend für die Einordnung ist, dass beide Portale ausschließlich abhängige Beschäftigung abbilden, also Anstellungen in Kliniken, Ambulanzen, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen und Praxen. Niedergelassene Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber mit eigener Kassenzulassung sind darin nicht erfasst; deren Einkommen ergibt sich aus dem Praxisüberschuss nach Abzug von Praxiskosten, Kammerbeiträgen und Altersvorsorge und ist von Sitzgröße, Auslastung und Abrechnungsstruktur abhängig.

Was verdient man als Psychotherapeut/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 20.944 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Psychotherapeut/in-Lebenslauf

Do

  • Approbationsurkunde, Fachkunde im Richtlinienverfahren und Kammermitgliedschaft im Lebenslauf klar und mit Datum benennen
  • Bei Abschlüssen nach altem Recht die Fachkunde (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische oder Systemische Therapie) ausdrücklich angeben
  • Setting und Zielgruppe konkret ausweisen: ambulant oder stationär, Erwachsene oder Kinder und Jugendliche, Einzel- oder Gruppentherapie
  • Störungsschwerpunkte und angewendete Behandlungsverfahren statt allgemeiner Formulierungen nennen
  • Erfahrung mit Antrags- und Gutachterverfahren, Dokumentation und Abrechnung explizit erwähnen, weil sie in der Praxis viel Zeit bindet
  • Fortbildungen, Supervisionsumfang und Zusatzqualifikationen mit Umfang und Jahr belegen

Don't

  • Die geschützte Bezeichnung „Psychotherapeut“ führen, ohne über eine Approbation zu verfügen
  • Beratungs- oder Coachingtätigkeit ohne Heilkundeerlaubnis als Psychotherapie darstellen
  • Den Titel „Fachpsychotherapeut“ verwenden, bevor die kammerrechtliche Weiterbildung abgeschlossen und anerkannt ist
  • Fallzahlen, Therapieerfolge oder Patientendetails so darstellen, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich werden
  • Werbeaussagen mit Heilversprechen oder Erfolgsgarantien treffen, die der Berufsordnung widersprechen
  • Die Ausbildung nach altem Recht und die neue Direktausbildung im Lebenslauf vermischen oder unklar lassen, welcher Weg absolviert wurde

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Psychotherapeut/in

Was hat sich durch die Reform 2020 konkret geändert?

Seit dem 01.09.2020 gilt das neue PsychThG. Statt eines Psychologiestudiums mit anschließender drei- bis fünfjähriger postgradualer Ausbildung führt nun ein fünfjähriges Universitätsstudium mit 300 ECTS direkt zur staatlichen psychotherapeutischen Prüfung und zur Approbation. Die Berufsbezeichnung lautet danach „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ohne Zusatz. Die fachliche Spezialisierung wandert in eine anschließende, mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten, die von den Landespsychotherapeutenkammern geregelt wird.

Bis wann gilt die alte Ausbildung noch?

Nach § 27 PsychThG schließen Personen, die vor dem 01.09.2020 bereits eine Ausbildung begonnen hatten, diese nach altem Recht ab. Wer vor diesem Stichtag ein entsprechendes Studium begonnen oder abgeschlossen hatte, kann die alte Ausbildung noch bis zum 01.09.2032 absolvieren und erhält dann die Approbation nach dem bis zum 31.08.2020 geltenden Recht. In Härtefällen kann die zuständige Behörde einen Abschluss bis spätestens 31.08.2035 zulassen. Die Bezeichnungen „Psychologische Psychotherapeutin“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ bleiben für diese Approbierten weiterhin führbar.

Worin unterscheiden sich Psychotherapeut, Psychologe, Heilpraktiker für Psychotherapie und ärztlicher Psychotherapeut?

„Psychotherapeutin“ und „Psychotherapeut“ sind nach § 1 PsychThG geschützte Berufsbezeichnungen, die eine Approbation voraussetzen. Ein Psychologe hat mit dem Studienabschluss zwar einen akademischen Grad, aber ohne Approbation keine Heilkundeerlaubnis und darf sich nicht Psychotherapeut nennen. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz dürfen heilkundlich tätig werden, aber weder die geschützte Bezeichnung führen noch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen die Bezeichnung mit dem Zusatz „ärztliche“ beziehungsweise „ärztlicher“ führen.

Wie kommt man zu einer Kassenzulassung?

Erforderlich sind die Approbation und eine abgeschlossene Fachkunde beziehungsweise Weiterbildung in einem anerkannten Verfahren. Damit beantragt man zunächst den Eintrag ins Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Zulassungsbezirks. Anschließend stellt man beim Zulassungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Ob ein Sitz vergeben werden kann, richtet sich nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie: In überversorgten Planungsbereichen bestehen Zulassungssperren, sodass Sitze meist nur über Nachbesetzung oder eine Anstellung zugänglich sind.

Welche Rolle spielen die Kammern und wie viele Mitglieder gibt es?

Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Pflichtmitglieder der Landespsychotherapeutenkammer ihres Tätigkeitsorts. Die Kammern erlassen Berufs- und Weiterbildungsordnungen, überwachen die Fortbildungspflicht und führen die Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Facharzttiteln durch. Auf Bundesebene bündelt die Bundespsychotherapeutenkammer als Arbeitsgemeinschaft aller zwölf Landeskammern die Interessen des Berufsstands. Die BPtK gibt an, die Interessen von rund 68.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu vertreten, nennt dazu auf ihrer Website allerdings keinen Stichtag.

Quellen

  1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) — Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten, Bundesministerium der Justiz / juris, abgerufen am 2026-08-09
  2. § 27 PsychThG — Abschluss von Ausbildungen (Übergangsvorschriften), Bundesministerium der Justiz / juris, abgerufen am 2026-08-09
  3. Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), Bundesministerium der Justiz / juris, abgerufen am 2026-08-09
  4. Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), abgerufen am 2026-08-09
  5. Über uns — Bundespsychotherapeutenkammer, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), abgerufen am 2026-08-09
  6. Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, abgerufen am 2026-08-09
  7. Gesundheitsdaten: Teilnahmestatus in der vertragsärztlichen Versorgung, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), abgerufen am 2026-08-09
  8. Psychotherapie-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen am 2026-08-09
  9. Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz reicht nicht für die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), abgerufen am 2026-08-09
  10. Psychotherapeut/-in — Gehalt & Beruf, GEHALT.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. Psychotherapeut/in Gehälter in Deutschland 2026, StepStone, abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026