Lebenslauf Muster Heilpraktiker/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Heilpraktiker/in ist in Deutschland keine Ausbildung im klassischen Sinne, sondern eine behördliche Erlaubnis: Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) von 1939 eine Erlaubnis der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. Der Weg dorthin ist gesetzlich nicht als Ausbildung geregelt; verlangt werden Mindestalter, gesundheitliche und sittliche Eignung sowie das Bestehen einer amtsärztlichen Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt. Private Heilpraktikerschulen bereiten auf diese Prüfung vor, sind aber nicht staatlich standardisiert. Seit 2018 gelten bundesweit einheitliche Leitlinien für die Prüfung. Eine grundlegende Reform des über 85 Jahre alten Gesetzes wird seit Jahren diskutiert, ist aber bis August 2026 nicht beschlossen. Heilpraktiker behandeln vor allem mit Naturheilverfahren, Homöopathie oder Traditioneller Chinesischer Medizin und arbeiten überwiegend selbstständig in eigener Praxis.
Zuletzt aktualisiert am
Profil
Erfahrene Heilpraktikerin mit eigener Naturheilpraxis und Schwerpunkt auf klassischer Homöopathie, Ernährungsberatung und Ordnungstherapie. Nach bestandener amtsärztlicher Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt seit über fünf Jahren selbstständig tätig, mit stabilem Patientenstamm und Kooperationen zu niedergelassenen Ärzten. Sicher im Umgang mit Anamnese, Befunderhebung und der Grenzziehung zu ärztlichen Vorbehaltsbereichen. Legt Wert auf transparente Aufklärung, sorgfältige Dokumentation und kontinuierliche Fortbildung in anerkannten Fachverbänden.
Berufserfahrung
- Eigene Praxis mit Schwerpunkt Homöopathie, Phytotherapie und Ernährungsberatung
- Durchführung von Anamnese, körperlicher Untersuchung und Befunderhebung im Rahmen der Erlaubnis nach § 1 HeilprG
- Aufbau eines festen Patientenstamms von rund 200 aktiven Patientinnen und Patienten
- Zusammenarbeit mit Hausärzten und Physiotherapeuten bei Grenzfällen und Überweisungen
- Praxisorganisation, Abrechnung nach GebüH und Dokumentation gemäß Berufspflichten
- Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisprüfung parallel zur praktischen Mitarbeit
- Unterstützung bei Anamneseerhebung, Terminorganisation und Patientendokumentation
- Hospitation bei Injektionstechniken, Blutentnahme und Akupunktur unter Aufsicht
- Mitwirkung bei der Einhaltung der Vorbehaltsbereiche (u. a. § 24 IfSG)
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxishygiene und Notfallmanagement
Ausbildung
- Schriftliche und mündliche Überprüfung nach den bundesweiten Leitlinien des BMG (Stand 2018)
- Prüfungsschwerpunkte: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Hygiene, Infektionsschutzrecht und Grenzen der Heilkundeausübung
- Private, nicht staatlich standardisierte Ausbildung als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
- Schwerpunkte Naturheilverfahren, Homöopathie, Phytotherapie und Differentialdiagnostik
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Heilpraktiker/in
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Profil
Erfahrene Heilpraktikerin mit eigener Naturheilpraxis und Schwerpunkt auf klassischer Homöopathie, Ernährungsberatung und Ordnungstherapie. Nach bestandener amtsärztlicher Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt seit über fünf Jahren selbstständig tätig, mit stabilem Patientenstamm und Kooperationen zu niedergelassenen Ärzten. Sicher im Umgang mit Anamnese, Befunderhebung und der Grenzziehung zu ärztlichen Vorbehaltsbereichen. Legt Wert auf transparente Aufklärung, sorgfältige Dokumentation und kontinuierliche Fortbildung in anerkannten Fachverbänden.
Berufserfahrung
- Eigene Praxis mit Schwerpunkt Homöopathie, Phytotherapie und Ernährungsberatung
- Durchführung von Anamnese, körperlicher Untersuchung und Befunderhebung im Rahmen der Erlaubnis nach § 1 HeilprG
- Aufbau eines festen Patientenstamms von rund 200 aktiven Patientinnen und Patienten
- Zusammenarbeit mit Hausärzten und Physiotherapeuten bei Grenzfällen und Überweisungen
- Praxisorganisation, Abrechnung nach GebüH und Dokumentation gemäß Berufspflichten
- Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisprüfung parallel zur praktischen Mitarbeit
- Unterstützung bei Anamneseerhebung, Terminorganisation und Patientendokumentation
- Hospitation bei Injektionstechniken, Blutentnahme und Akupunktur unter Aufsicht
- Mitwirkung bei der Einhaltung der Vorbehaltsbereiche (u. a. § 24 IfSG)
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxishygiene und Notfallmanagement
Ausbildung
- Schriftliche und mündliche Überprüfung nach den bundesweiten Leitlinien des BMG (Stand 2018)
- Prüfungsschwerpunkte: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Hygiene, Infektionsschutzrecht und Grenzen der Heilkundeausübung
- Private, nicht staatlich standardisierte Ausbildung als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
- Schwerpunkte Naturheilverfahren, Homöopathie, Phytotherapie und Differentialdiagnostik
Kenntnisse
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Profil
Erfahrene Heilpraktikerin mit eigener Naturheilpraxis und Schwerpunkt auf klassischer Homöopathie, Ernährungsberatung und Ordnungstherapie. Nach bestandener amtsärztlicher Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt seit über fünf Jahren selbstständig tätig, mit stabilem Patientenstamm und Kooperationen zu niedergelassenen Ärzten. Sicher im Umgang mit Anamnese, Befunderhebung und der Grenzziehung zu ärztlichen Vorbehaltsbereichen. Legt Wert auf transparente Aufklärung, sorgfältige Dokumentation und kontinuierliche Fortbildung in anerkannten Fachverbänden.
Berufserfahrung
2021 - heute
Heilpraktikerin (selbstständig)
Naturheilpraxis am Stadtpark, Freiburg
- Eigene Praxis mit Schwerpunkt Homöopathie, Phytotherapie und Ernährungsberatung
- Durchführung von Anamnese, körperlicher Untersuchung und Befunderhebung im Rahmen der Erlaubnis nach § 1 HeilprG
- Aufbau eines festen Patientenstamms von rund 200 aktiven Patientinnen und Patienten
- Zusammenarbeit mit Hausärzten und Physiotherapeuten bei Grenzfällen und Überweisungen
- Praxisorganisation, Abrechnung nach GebüH und Dokumentation gemäß Berufspflichten
2019 - 2021
Praxisassistentin / Heilpraktikeranwärterin
Praxis für Naturheilkunde Dr. Weber (Kooperation), Freiburg
- Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisprüfung parallel zur praktischen Mitarbeit
- Unterstützung bei Anamneseerhebung, Terminorganisation und Patientendokumentation
- Hospitation bei Injektionstechniken, Blutentnahme und Akupunktur unter Aufsicht
- Mitwirkung bei der Einhaltung der Vorbehaltsbereiche (u. a. § 24 IfSG)
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxishygiene und Notfallmanagement
Ausbildung
2020
Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (amtsärztliche Kenntnisprüfung)
Gesundheitsamt Freiburg
2017 - 2020
Ausbildung Heilpraktiker/in (Vollzeit, privat)
Paracelsus Schule Freiburg
Kenntnisse
- Anamnese und BefunderhebungSehr gut
- Klassische HomöopathieSehr gut
- PhytotherapieGut
- ErnährungsberatungGut
- Praxishygiene und InfektionsschutzSehr gut
- Abrechnung nach GebüHGut
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB2
- FranzösischA2
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Heilpraktiker/in
Zulassung und Erlaubnis
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach § 1 Heilpraktikergesetz
- Amtsärztliche Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt erfolgreich bestanden
- Überprüfung nach den bundesweiten Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
- Zugelassen zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt
- Kenntnis der Vorbehaltsbereiche nach IfSG, AMG und Hebammengesetz
Behandlungsschwerpunkte
- Klassische Homöopathie und Konstitutionsbehandlung
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Akupunktur
- Phytotherapie und Ernährungsberatung
- Ausleitende Verfahren und Ordnungstherapie
- Naturheilkundliche Begleitung chronischer Beschwerden
Praxisführung
- Aufbau und Führung einer eigenen Naturheilpraxis
- Terminplanung, Patientendokumentation und Datenschutz
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
- Kooperation mit Ärzten, Physiotherapeuten und Apotheken
- Praxismarketing und Patientenkommunikation
Fachliche Kompetenzen
- Anamnese, körperliche Untersuchung und Verdachtsdiagnostik
- Erkennen von Ausschlusskriterien und Überweisung an Fachärzte
- Grundkenntnisse Labordiagnostik und Befundinterpretation
- Injektions- und Infusionstechniken im zulässigen Rahmen
- Notfallmanagement und Erste Hilfe in der Praxis
Heilpraktiker Psychotherapie (sektorale Erlaubnis)
- Beschränkte Erlaubnis nach § 1 HeilprG auf das Gebiet der Psychotherapie
- Prüfungsschwerpunkte Psychopathologie, Diagnostik und Berufsrecht bestanden
- Gesprächsführung und psychotherapeutische Verfahren außerhalb der Approbation
- Klare Abgrenzung zu approbierten Psychologischen Psychotherapeuten
- Zusammenarbeit mit Fachärzten für Psychiatrie bei Krisenfällen
Persönliche Arbeitsweise
- Empathischer, ganzheitlicher Blick auf Patientinnen und Patienten
- Sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der Berufspflichten
- Kontinuierliche Fortbildung über Fach- und Berufsverbände
- Verantwortungsbewusster Umgang mit den gesetzlichen Behandlungsgrenzen
- Unternehmerisches Denken bei Praxisaufbau und -führung
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Heilpraktiker/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Anamnese und körperliche Untersuchung
- Homöopathie und Phytotherapie
- Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur
- Ernährungsberatung und Diätetik
- Ausleitende Verfahren (z. B. Blutegel, Schröpfen)
- Injektions- und Infusionstechniken
- Grundlagen Labordiagnostik
- Praxishygiene und Infektionsschutzrecht
- Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
- Praxisorganisation und Dokumentation
Zertifikate
- Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (Gesundheitsamt)
- Zertifikat einer Heilpraktikerschule (privat, nicht staatlich standardisiert)
- Fortbildungsnachweise eines Berufsverbands (z. B. BDH, FVDH)
- Zusatzqualifikation Homöopathie oder TCM
- Hygieneschulung nach Infektionsschutzgesetz
- Erste-Hilfe- und Notfallschulung
- Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker
- Ggf. beschränkte Erlaubnis Heilpraktiker für Psychotherapie
Soft Skills
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsstärke
- Verantwortungsbewusstsein
- Unternehmerisches Denken
- Belastbarkeit
- Selbstständige, sorgfältige Arbeitsweise
Ausbildung und Gehalt als Heilpraktiker/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Weg zum Heilpraktiker in Deutschland ist rechtlich kein Ausbildungsberuf, sondern eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom 17. Februar 1939. § 1 HeilprG verlangt für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung eine Erlaubnis; § 2 HeilprG ermächtigt zum Erlass von Vorschriften über die dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO, ebenfalls von 1939) konkretisiert die Voraussetzungen in § 2: Mindestalter von 25 Jahren, mindestens Volksschulabschluss (heute als Hauptschulabschluss ausgelegt), gesundheitliche Eignung, sittliche Zuverlässigkeit sowie – seit einer Ergänzung von 2016/2017 – das Bestehen einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt. Diese amtsärztliche Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) erfolgt seit März 2018 bundesweit nach einheitlichen, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgemachten Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern. Entscheidend: Weder HeilprG noch 1. DVO schreiben eine bestimmte Ausbildung vor. Wer die Prüfung besteht, erhält die Erlaubnis unabhängig vom Ausbildungsweg – ob im Selbststudium, per Fernlehrgang oder an einer der zahlreichen privaten Heilpraktikerschulen, die weder staatlich anerkannt noch inhaltlich einheitlich reguliert sind. Über die Zulassung entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt (§ 3 1. DVO). Diese Konstruktion – strenge Prüfung, aber kein geregelter Ausbildungsweg – steht seit Jahren in der Kritik. Nachdem das BMG 2019 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zunächst ablehnte und stattdessen abwarten wollte, ob die neuen Leitlinien wirken, gab das Ministerium ein 308-seitiges Rechtsgutachten in Auftrag, das im April 2021 veröffentlicht wurde und den gesetzgeberischen Spielraum für eine Reform auslotet – etwa eine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung, eine Beschränkung der Behandlungsbefugnisse oder sektorale Erlaubnisse. Seither läuft ein gestufter, ergebnisoffener Diskussionsprozess mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern und, in einem weiteren Schritt, den Berufsverbänden. Bis August 2026 ist daraus kein Gesetzentwurf und keine Gesetzesänderung hervorgegangen: Das HeilprG selbst ist zuletzt 2016 geändert worden. Verbände wie der Bund Deutscher Heilpraktiker versuchen parallel, über eine reformierte Gebührenordnung (GebüH) und den Umweg der geplanten GOÄ-Reform Fortschritte bei der Vergütung zu erzielen – das ist jedoch ein Verbands-, kein Gesetzgebungsprozess. Ob und wann eine echte HeilprG-Reform mit geregelter Ausbildung oder Fachrichtungen kommt, ist offen. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Verlässliche Gehaltsdaten für Heilpraktiker sind schwer zu erheben, weil die große Mehrheit selbstständig in eigener Praxis arbeitet und ihr Einkommen von Patientenzahl, Behandlungsfrequenz, Spezialisierung und Praxisstandort abhängt – nicht von einem tariflich verhandelten Gehalt. Portale wie gehalt.de und StepStone erfassen deshalb überwiegend angestellte Heilpraktiker, etwa in Praxen, Kliniken oder bei größeren Gesundheitsanbietern, und bilden damit nur einen kleinen Ausschnitt der Berufsgruppe ab. Nach diesen Quellen liegt das Bruttojahresgehalt angestellter Heilpraktiker im mittleren Bereich zwischen rund 46.000 und 59.000 Euro, mit Median-Werten um 50.000 bis 52.000 Euro; regional schwankt das laut StepStone erheblich, von rund 40.000 Euro in Leipzig bis knapp 66.000 Euro in München. Für selbstständige Heilpraktiker – den weit überwiegenden Teil der Berufsgruppe – existieren keine belastbaren, repräsentativen Einkommensstatistiken; Praxiseinkommen hängen stark vom individuellen Patientenstamm, den angebotenen Leistungen (z. B. Selbstzahlerleistungen, private Zusatzversicherungen) und der regionalen Konkurrenzsituation ab und lassen sich nicht seriös mitteln. Angaben zu Praxisumsätzen auf Marketingseiten von Ausbildungsanbietern sind mit Vorsicht zu behandeln, da sie oft werblichen Charakter haben und nicht auf überprüfbaren Erhebungen beruhen. |
Was verdient man als Heilpraktiker/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de
45.818 € – 58.736 €, Median 51.877 €
Berechnete Werte auf Basis der von gehalt.de erfassten Gehaltsangaben, Vollzeit (40 Wochenstunden); genaue Stichprobengröße nicht angegeben, Bildet überwiegend angestellte Heilpraktiker ab, nicht die selbstständige Mehrheit des Berufs
StepStone
41.400 € – 59.000 €, Median 49.700 €
Eigene Erhebungen/Datenanalysen von StepStone.de; genaue Stichprobengröße nicht angegeben, Bildet überwiegend angestellte Heilpraktiker ab; regionale Spanne laut StepStone von rund 40.100 € (Leipzig) bis 65.900 € (München)
Die Quellen liegen 2.177 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Heilpraktiker/in-Lebenslauf
Do
- Vor Praxisgründung die Erlaubnis nach § 1 HeilprG über das zuständige Gesundheitsamt einholen
- Sich gezielt auf die amtsärztliche Kenntnisprüfung anhand der offiziellen BMG-Leitlinien vorbereiten
- Die eigenen Vorbehaltsbereiche (u. a. § 24 IfSG, Arzneimittelrecht, Geburtshilfe) genau kennen und einhalten
- Eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bevor Patienten behandelt werden
- Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband für Fortbildung, Rechtssicherheit und Vernetzung nutzen
- Patienten transparent über den Status als nicht-ärztliche Behandlung aufklären
Don't
- Nicht den Eindruck erwecken, approbierter Arzt oder Psychotherapeut zu sein – die Berufsbezeichnungen sind geschützt
- Keine meldepflichtigen bzw. nach § 24 IfSG vorbehaltenen Krankheiten eigenständig behandeln
- Keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben
- Keine Geburtshilfe leisten – diese ist Ärzten und Hebammen vorbehalten
- Die private Ausbildung an einer Heilpraktikerschule nicht mit einer staatlich anerkannten Ausbildung verwechseln oder so bewerben
- Die Heilkunde nicht im Umherziehen ausüben – das ist nach § 3 HeilprG ausdrücklich untersagt
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Heilpraktiker/in
Ist Heilpraktiker ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf?
Nein. Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Heilpraktiker. Voraussetzung ist allein die Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz, die nach Bestehen einer amtsärztlichen Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt erteilt wird. Private Heilpraktikerschulen bereiten auf diese Prüfung vor, sind aber nicht staatlich standardisiert oder akkreditiert. Der Ausbildungsweg selbst ist damit rechtlich frei gestaltbar.
Wie alt ist das Heilpraktikergesetz und gilt es noch unverändert?
Das Heilpraktikergesetz stammt vom 17. Februar 1939 und ist damit über 85 Jahre alt. Es wurde nicht aufgehoben, sondern mehrfach angepasst, zuletzt 2016. Auch die zugehörige Erste Durchführungsverordnung von 1939 gilt mit Änderungen fort, unter anderem wurde 2016/2017 die verpflichtende Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt ergänzt. Eine grundlegende Neufassung des Gesetzes selbst steht bis August 2026 weiterhin aus.
Wird das Heilpraktikerrecht aktuell reformiert?
Es gibt seit Jahren eine Reformdebatte, aber bis August 2026 keine beschlossene Gesetzesänderung. Das Bundesministerium für Gesundheit ließ 2021 ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellen, das mögliche Reformoptionen wie eine bundeseinheitliche Ausbildung oder sektorale Erlaubnisse auslotet, und führt seither einen ergebnisoffenen Austausch mit den Bundesländern und Verbänden. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt jedoch nicht vor. Berufsverbände arbeiten parallel an eigenen, nicht-gesetzlichen Lösungen wie einer aktualisierten Gebührenordnung.
Was ist die „kleine Heilpraktikererlaubnis“ für Psychotherapie?
Gemeint ist die Erlaubnis nach § 1 HeilprG, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Wer sie besitzt, darf psychotherapeutisch tätig sein, aber nicht die geschützte Berufsbezeichnung Psychotherapeut führen und wird nicht ins Arztregister eingetragen; die Leistungen sind auch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Prüfung beim Gesundheitsamt konzentriert sich auf Psychopathologie, Diagnostik, Berufs- und Rechtskunde. Abzugrenzen ist die Tätigkeit vom unregulierten Psychologischen Berater, der mangels Heilkundeausübung gar keine Erlaubnis benötigt, sowie vom approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Hochschulstudium und staatlicher Approbation.
Was dürfen Heilpraktiker gesetzlich nicht?
Heilpraktiker dürfen keine meldepflichtigen bzw. nach § 24 Infektionsschutzgesetz besonders geregelten übertragbaren Krankheiten behandeln, keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen, keine Geburtshilfe leisten (diese ist laut Hebammengesetz Ärzten und Hebammen vorbehalten) und nicht die geschützte Berufsbezeichnung Arzt führen. Zusätzlich untersagt § 3 HeilprG ausdrücklich die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen; ein Verstoß dagegen ist nach § 5a HeilprG eine Ordnungswidrigkeit.
Quellen
- Heilpraktikergesetz (HeilprG), Volltext, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgerufen am 2026-08-09
- BMG sieht von grundlegender Reform des Heilpraktikerwesens ab, Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP), abgerufen am 2026-08-09
- Bundesregierung prüft Reform oder Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs, MedWatch, abgerufen am 2026-08-09
- Heilpraktiker-Gebühren: Branche startet eigene Reform 2026, ad-hoc-news.de, abgerufen am 2026-08-09
- Psychotherapie (Heilpraktikergesetz), Wikipedia, abgerufen am 2026-08-09
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH), Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., abgerufen am 2026-08-09
- Heilpraktiker/-in Gehalt, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Heilpraktiker/in Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
- § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Behandlung übertragbarer Krankheiten, buzer.de (Gesetzestext-Spiegel), abgerufen am 2026-08-09
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Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026