Lebenslauf Muster Tierarzt/Tierärztin
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Tierarzt/Tierärztin ist in Deutschland eine bundesweit geschützte Berufsbezeichnung: Wer diesen Titel führt oder den tierärztlichen Beruf selbständig ausübt, benötigt eine Approbation (§ 2, § 3 Bundes-Tierärzteordnung, BTÄO). Der Berufszugang führt über ein Studium der Veterinärmedizin mit einer Regelstudienzeit von fünf Jahren und sechs Monaten – theoretischer Studienteil (viereinhalb Jahre, 3.850 Stunden) und praktischer Studienteil (1.170 Stunden, u. a. Landwirtschaft, kurative Praxis, Fleischuntersuchung, öffentliches Veterinärwesen) – geregelt in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV). Nach bestandener Tierärztlicher Prüfung wird auf Antrag die Approbation erteilt (§ 4 BTÄO). Der tierärztliche Beruf gilt gesetzlich ausdrücklich nicht als Gewerbe, sondern als freier Beruf (§ 1 Abs. 2 BTÄO). Studieren lässt sich Veterinärmedizin nur an fünf Standorten (Berlin, Gießen, Hannover, Leipzig, München). Gehälter unterscheiden sich stark zwischen angestellter Tätigkeit in Praxis/Klinik (Median rund 4.650 €/Monat brutto), öffentlichem Dienst (TVöD/TV-L ab E13) und Niederlassung mit eigener Praxis. Fachtierarzt-Titel (z. B. für Kleintiere, Pferde, Chirurgie) und der Zugang zum amtlichen Veterinärwesen (Amtstierarzt/-ärztin) setzen zusätzliche, landesrechtlich geregelte Weiterbildungen voraus.
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Profil
Approbierte Tierärztin mit 6 Jahren Berufserfahrung in der kurativen Kleintiermedizin, Schwerpunkt Chirurgie, Diagnostik und Notfallmedizin. Nach Studium der Veterinärmedizin und bestandener Tierärztlicher Prüfung approbiert seit 2019, seither in wechselnder Verantwortung in Kleintierpraxis und Tierklinik tätig. Sicher im Umgang mit digitalem Röntgen, Ultraschall und Praxissoftware, routiniert in Weichteilchirurgie und Notdienst. Aktuell in Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landestierärztekammer.
Berufserfahrung
- Durchführung von Sprechstunden, Diagnostik und Weichteilchirurgie bei Hund und Katze
- Eigenverantwortliche Betreuung von Notfallpatienten im Bereitschaftsdienst
- Erstellung und Interpretation bildgebender Befunde (Röntgen, Ultraschall)
- Anleitung von Tiermedizinischen Fachangestellten und Berufseinsteiger/innen
- Begonnene Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie
- Allgemeine Sprechstunde, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen
- Durchführung kleinerer chirurgischer Eingriffe (Kastrationen, Wundversorgung)
- Aufbau eines digitalen Patientenmanagements gemeinsam mit dem Praxisteam
- Beteiligung am regionalen tierärztlichen Notdienst
- Einarbeitung in Diagnostik, Labordiagnostik und Anästhesie unter Anleitung erfahrener Tierärzt/innen
- Mitwirkung bei Operationen und Narkoseführung
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxisorganisation und Abrechnung nach GOT
Ausbildung
- Erteilt nach bestandener Tierärztlicher Prüfung, persönlicher und gesundheitlicher Eignung sowie Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (§ 4 Abs. 1 BTÄO)
- Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Tierärztin“ (§ 3 BTÄO)
- Regelstudienzeit fünf Jahre und sechs Monate nach § 1 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten)
- Wissenschaftlich-theoretischer Studienteil (3.850 Stunden) und praktischer Studienteil (1.170 Stunden), u. a. kurative Praxis, Fleischuntersuchung, öffentliches Veterinärwesen
- Bestandene Tierärztliche Vorprüfung und Tierärztliche Prüfung
- Leistungskurse Biologie und Chemie
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Approbierte Tierärztin mit 6 Jahren Berufserfahrung in der kurativen Kleintiermedizin, Schwerpunkt Chirurgie, Diagnostik und Notfallmedizin. Nach Studium der Veterinärmedizin und bestandener Tierärztlicher Prüfung approbiert seit 2019, seither in wechselnder Verantwortung in Kleintierpraxis und Tierklinik tätig. Sicher im Umgang mit digitalem Röntgen, Ultraschall und Praxissoftware, routiniert in Weichteilchirurgie und Notdienst. Aktuell in Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landestierärztekammer.
Berufserfahrung
- Durchführung von Sprechstunden, Diagnostik und Weichteilchirurgie bei Hund und Katze
- Eigenverantwortliche Betreuung von Notfallpatienten im Bereitschaftsdienst
- Erstellung und Interpretation bildgebender Befunde (Röntgen, Ultraschall)
- Anleitung von Tiermedizinischen Fachangestellten und Berufseinsteiger/innen
- Begonnene Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie
- Allgemeine Sprechstunde, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen
- Durchführung kleinerer chirurgischer Eingriffe (Kastrationen, Wundversorgung)
- Aufbau eines digitalen Patientenmanagements gemeinsam mit dem Praxisteam
- Beteiligung am regionalen tierärztlichen Notdienst
- Einarbeitung in Diagnostik, Labordiagnostik und Anästhesie unter Anleitung erfahrener Tierärzt/innen
- Mitwirkung bei Operationen und Narkoseführung
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxisorganisation und Abrechnung nach GOT
Ausbildung
- Erteilt nach bestandener Tierärztlicher Prüfung, persönlicher und gesundheitlicher Eignung sowie Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (§ 4 Abs. 1 BTÄO)
- Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Tierärztin“ (§ 3 BTÄO)
- Regelstudienzeit fünf Jahre und sechs Monate nach § 1 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten)
- Wissenschaftlich-theoretischer Studienteil (3.850 Stunden) und praktischer Studienteil (1.170 Stunden), u. a. kurative Praxis, Fleischuntersuchung, öffentliches Veterinärwesen
- Bestandene Tierärztliche Vorprüfung und Tierärztliche Prüfung
- Leistungskurse Biologie und Chemie
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Approbierte Tierärztin mit 6 Jahren Berufserfahrung in der kurativen Kleintiermedizin, Schwerpunkt Chirurgie, Diagnostik und Notfallmedizin. Nach Studium der Veterinärmedizin und bestandener Tierärztlicher Prüfung approbiert seit 2019, seither in wechselnder Verantwortung in Kleintierpraxis und Tierklinik tätig. Sicher im Umgang mit digitalem Röntgen, Ultraschall und Praxissoftware, routiniert in Weichteilchirurgie und Notdienst. Aktuell in Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landestierärztekammer.
Berufserfahrung
2023 - heute
Angestellte Tierärztin, Schwerpunkt Chirurgie
Tierklinik am Stadtpark, Leipzig
- Durchführung von Sprechstunden, Diagnostik und Weichteilchirurgie bei Hund und Katze
- Eigenverantwortliche Betreuung von Notfallpatienten im Bereitschaftsdienst
- Erstellung und Interpretation bildgebender Befunde (Röntgen, Ultraschall)
- Anleitung von Tiermedizinischen Fachangestellten und Berufseinsteiger/innen
- Begonnene Weiterbildung zur Fachtierärztin für Kleintierchirurgie
2021 - 2023
Angestellte Tierärztin
Kleintierpraxis Dr. Hoffmann, Halle (Saale)
- Allgemeine Sprechstunde, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen
- Durchführung kleinerer chirurgischer Eingriffe (Kastrationen, Wundversorgung)
- Aufbau eines digitalen Patientenmanagements gemeinsam mit dem Praxisteam
- Beteiligung am regionalen tierärztlichen Notdienst
2019 - 2021
Assistenztierärztin (Berufseinstieg nach Approbation)
Tierarztpraxis am Rosental, Leipzig
- Einarbeitung in Diagnostik, Labordiagnostik und Anästhesie unter Anleitung erfahrener Tierärzt/innen
- Mitwirkung bei Operationen und Narkoseführung
- Aufbau von Grundkenntnissen in Praxisorganisation und Abrechnung nach GOT
Ausbildung
2019
Approbation als Tierärztin
Zuständige Behörde nach § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), Sachsen
2013 - 2019
Studium der Veterinärmedizin, Tierärztliche Prüfung
Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
2013
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Gymnasium, Leipzig
Kenntnisse
- SkillNiveau
- KleintierchirurgieFortgeschritten
- Diagnostische Bildgebung (Röntgen, Ultraschall)Fortgeschritten
- Anästhesie und NarkoseführungFortgeschritten
- Notfall- und AkutmedizinExperte
- LabordiagnostikFortgeschritten
- Zahnbehandlung KleintiereGrundkenntnisse
- Praxissoftware und DokumentationFortgeschritten
- Kommunikation mit Tierhalter/innenExperte
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischFachliteratur und Kongresse (B2)
- LateinGrundkenntnisse (Fachterminologie)
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Tierarzt/Tierärztin
Klein- und Heimtiermedizin
- Allgemeine Sprechstunde, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bei Hund, Katze und Kleinsäugern durchgeführt
- Diagnostik und Therapie bei internistischen, dermatologischen und orthopädischen Erkrankungen erstellt
- Individuelle Behandlungspläne in Abstimmung mit Tierhalter/innen entwickelt und dokumentiert
Chirurgie und Anästhesie
- Weichteiloperationen (u. a. Kastrationen, Tumorentfernungen, Wundversorgung) eigenverantwortlich durchgeführt
- Narkoseführung und Überwachung von Patienten während operativer Eingriffe übernommen
- Postoperative Nachsorge und Schmerzmanagement geplant und begleitet
Diagnostik und Bildgebung
- Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen durchgeführt und befundet
- Labordiagnostik (Blut-, Urin-, Kotuntersuchungen) im Praxislabor ausgewertet
- Diagnostische Befunde für Überweisungen an Fachtierärzt/innen und Kliniken aufbereitet
Notdienst und Akutmedizin
- Notfallversorgung von Trauma-, Vergiftungs- und Kreislaufpatienten im Bereitschaftsdienst geleistet
- Erstversorgung und Stabilisierung kritischer Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten übernommen
- Enge Abstimmung mit Tierkliniken bei Verlegung schwerer Notfälle
Praxismanagement und Team
- Tiermedizinische Fachangestellte und Berufseinsteiger/innen im Praxisalltag angeleitet
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) durchgeführt
- Digitales Patientenmanagement und Terminplanung mitgestaltet
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Tierarzt/Tierärztin?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Klein- und Heimtiermedizin (Diagnostik, Therapie, Chirurgie)
- Diagnostische Bildgebung (Röntgen, Ultraschall)
- Anästhesie und Narkoseführung
- Labordiagnostik und Befundinterpretation
- Notfall- und Akutmedizin
- Abrechnung nach GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)
- Praxis- und Klinikmanagement-Software
- Wundmanagement und postoperative Versorgung
Zertifikate
- Approbation als Tierarzt/Tierärztin (§ 2, § 3 BTÄO) – zwingende Berufszugangsvoraussetzung, kein optionales Zertifikat
- Fachtierarzt/-ärztin (z. B. Kleintiere, Pferde, Rinder, Chirurgie, Innere Medizin) nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landestierärztekammer
- Zusatzbezeichnungen (z. B. Akupunktur, Verhaltenstherapie, Zahnheilkunde) landesrechtlich geregelt
- Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen bzw. Laufbahnbefähigung für den höheren/gehobenen tierärztlichen Verwaltungsdienst (Voraussetzung für Amtstierarzt/-ärztin)
- Sachkundenachweis Röntgen nach Strahlenschutzrecht
Soft Skills
- Empathie im Umgang mit Tier und Tierhalter/in
- Belastbarkeit unter Zeitdruck und im Notdienst
- Entscheidungsstärke in Akutsituationen
- Kommunikationsstärke bei schwierigen Gesprächen (z. B. Prognosen, Euthanasie)
- Teamfähigkeit im Praxis- und Klinikalltag
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu lebenslanger Fort- und Weiterbildung
Ausbildung und Gehalt als Tierarzt/Tierärztin im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Beruf Tierarzt/Tierärztin ist in Deutschland bundeseinheitlich in der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt. Berufsbild und Rechtsnatur: Nach § 1 Abs. 1 BTÄO ist der Tierarzt berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestands beizutragen, den Menschen vor Gefahren durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte dieser Lebensmittel hinzuwirken. Nach § 1 Abs. 2 BTÄO ist der tierärztliche Beruf ausdrücklich kein Gewerbe, sondern seiner Natur nach ein freier Beruf. Approbationsvorbehalt und Titelschutz: Nach § 2 Abs. 1 BTÄO bedarf, wer den tierärztlichen Beruf ausüben will, der Approbation als Tierarzt. § 3 BTÄO schützt die Berufsbezeichnung „Tierarzt“ bzw. „Tierärztin“: Sie darf nur führen, wer approbiert oder nach § 2 Abs. 2 bis 4 BTÄO zur vorübergehenden Berufsausübung befugt ist (etwa im Rahmen einer befristeten Erlaubnis oder als EU-/EWR-Dienstleistungserbringer). § 2 Abs. 3 BTÄO regelt zudem, dass Tierärzte aus EU-/EWR-Staaten den Beruf vorübergehend und gelegentlich auch ohne deutsche Approbation ausüben dürfen, sofern sie der Meldepflicht nachkommen. Approbationsvoraussetzungen: Nach § 4 Abs. 1 BTÄO ist die Approbation auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin sich keines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergibt (Nr. 2), gesundheitlich für die Berufsausübung geeignet ist (Nr. 3), nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren, von denen mindestens sechs Monate auf die praktische Ausbildung entfallen müssen, die Tierärztliche Prüfung bestanden hat (Nr. 4) und über die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt (Nr. 5). § 4 Abs. 1a BTÄO regelt die Anerkennung von in anderen EU-/EWR-Staaten abgeschlossenen tierärztlichen Ausbildungen als gleichwertig. Studium nach der TAppV: Die Einzelheiten der Ausbildung legt die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), fest, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Grundlage von § 5 BTÄO mit Zustimmung des Bundesrates erlassen hat. Nach § 1 Abs. 2 TAppV umfasst die tierärztliche Ausbildung einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von viereinhalb Jahren mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie einen praktischen Studienteil von 1.170 Stunden, aufgeteilt in 70 Stunden Landwirtschaft/Tierzucht/Tierhaltung, 150 Stunden kurative Praxis oder Tierklinik, 75 Stunden Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung, 100 Stunden Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 75 Stunden öffentliches Veterinärwesen und 700 Stunden kurative tierärztliche Praxis, Tierklinik oder Wahlpraktikum. Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt fünf Jahre und sechs Monate. Während des Studiums sind zwei Prüfungsabschnitte abzulegen: die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung. Studienorte: Veterinärmedizin lässt sich in Deutschland nur an fünf Hochschulstandorten studieren: Freie Universität Berlin, Justus-Liebig-Universität Gießen, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Leipzig und Ludwig-Maximilians-Universität München. Weiterbildung zum Fachtierarzt: Nach dem Studium und der Approbation ist eine Spezialisierung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin möglich (z. B. für Kleintiere, Pferde, Rinder, Chirurgie oder Innere Medizin). Die Bundestierärztekammer hat gemeinsam mit den Landestierärztekammern eine Muster-Weiterbildungsordnung erarbeitet, die konkrete Ausgestaltung – Dauer, Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen – ist jedoch Sache der jeweiligen Landestierärztekammer und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zugang zum amtlichen Veterinärwesen: Wer als Amtstierarzt/-ärztin im öffentlichen Veterinärwesen (Veterinäramt, Landesuntersuchungsamt) tätig werden möchte, benötigt zusätzlich zur Approbation je nach Bundesland die Laufbahnbefähigung für den höheren oder gehobenen tierärztlichen Verwaltungsdienst; einzelne Länder (z. B. Berlin, Sachsen) erkennen den Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen als gleichwertig an. Angestellte im öffentlichen Dienst werden i. d. R. nach TVöD/TV-L ab Entgeltgruppe E13/E14 vergütet, Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A13 aufwärts. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Zum Gehalt von Tierärztinnen und Tierärzten liegen deutlich divergierende Angaben vor, die bewusst nicht gemittelt werden, weil sie unterschiedliche Beschäftigungsformen und Erhebungsmethoden abbilden. Für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Praxis und Klinik nennt der TVD-Finanz-Gehaltsreport 2026 (Befragung von mehr als 1.500 Tierärztinnen und Tierärzten) ein Median-Bruttogehalt von 4.650 Euro/Monat bei Vollzeit (40 Wochenstunden), mit einem Einstiegsgehalt im ersten Berufsjahr von rund 3.700 Euro und deutlichen Unterschieden nach Tätigkeitsfeld (kurative Praxis rund 4.500 Euro, Tierklinik rund 4.200 Euro, öffentliches Veterinärwesen rund 5.850 Euro, Industrie rund 6.200 Euro) sowie nach Tierart. StepStone weist für dieselbe Berufsgruppe ein Jahresbrutto-Median von 49.500 Euro aus (Spanne 42.300 bis 59.900 Euro/Jahr), ohne Angabe der Stichprobengröße. Gehalt.de kommt zu einem deutlich höheren Median von 100.234 Euro/Jahr (8.083 Euro/Monat, Q1 84.301 Euro, Q3 119.177 Euro) ohne Angabe von Stichprobengröße oder Stichtag – der Wert liegt rund doppelt so hoch wie bei StepStone und wird hier ausdrücklich als Ausreißer benannt, nicht als repräsentativer Wert übernommen. Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Veterinärämter) werden nach TVöD-VKA bzw. TV-L vergütet: TV-L 2026 (gültig 01.04.2026-28.02.2027) zahlt in Entgeltgruppe E13 zwischen 5.711,24 Euro (Stufe 1) und 8.117,63 Euro (Stufe 6), in E14 zwischen 6.172,31 Euro und 8.633,38 Euro; TVöD-VKA 2026 (gültig 01.05.2026-31.03.2027) liegt in E13 bei 5.881,33 bis 6.335,18 Euro (Stufe 1-2) und in E14 bei 6.357,92 bis 6.772,02 Euro (Stufe 1-2). Für niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte mit eigener Praxis liegt nur eine sekundäre Quellenangabe vor: medi-karriere.de zitiert die Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift mit einem Durchschnittseinkommen von rund 5.414 Euro/Monat – dieser Wert wurde nicht am Originalartikel verifiziert und ist entsprechend vorsichtig zu behandeln. Ergänzend zeigt der erste Tarifvertrag der kurativen Tiermedizin (Bund angestellter Tierärzte und Tiergesundheitszentrum Lichtenau, Sachsen, seit 1.6.2024) mit Stufen von 3.710 bis 7.475 Euro, dass Tarifbindung in der Branche bislang die Ausnahme und kein Branchenstandard ist. |
Was verdient man als Tierarzt/Tierärztin? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
TVD-Finanz-Gehaltsreport 2026
3.700 € – 6.200 €, Median 4.650 €
Bruttomonatsgehalt bei Vollzeit (40 Wochenstunden), angestellt, Befragung von mehr als 1.500 Tierärztinnen und Tierärzten, veröffentlicht 27.02.2026, Median 4.650 € gesamt; von/bis bilden die Spanne zwischen Berufseinstieg (~3.700 €) und dem höchsten ausgewiesenen Tätigkeitsfeld Industrie (~6.200 €) ab, keine echten Quartile. Starke Streuung nach Tätigkeitsfeld und Tierart.
StepStone Gehaltsreport
42.300 € – 59.900 €, Median 49.500 €
Bruttojahresgehalt, angestellt, deutschlandweit, Stichprobengröße und Erhebungsdatum werden auf der Seite nicht angegeben. Werte in Jahresbeträgen (nicht auf Monat umgerechnet). Nicht mit gehalt.de mitteln.
Gehalt.de
84.301 € – 119.177 €, Median 100.234 €
Bruttojahresgehalt bei 40 Wochenstunden, angestellt, deutschlandweit, Deutlich höher als StepStone (rund doppelt so hoch) und ohne Angabe von Stichprobengröße oder Stichtag; direkt aus dem JSON-LD der Seite verifiziert. Vermutlich verzerrt durch Selbstauswahl der Melder (z. B. Industrie-/Leitungspositionen überrepräsentiert). Bewusst als Ausreißer gekennzeichnet, nicht gemittelt.
TV-L 2026 (Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder), E13/E14
5.711 € – 8.633 €
Monatliches Bruttoentgelt, Entgeltgruppe E13 Stufe 1 bis E14 Stufe 6, gültig 01.04.2026-28.02.2027, Angestellte Tierärztinnen/Tierärzte im höheren Landesdienst (z. B. Veterinärverwaltung) werden i. d. R. ab E13/E14 eingruppiert. Kein Median, sondern Tarifspanne.
TVöD-VKA 2026, E13/E14
5.881 € – 6.772 €
Monatliches Bruttoentgelt, Entgeltgruppe E13 Stufe 1 bis E14 Stufe 2, gültig 01.05.2026-31.03.2027, Für kommunal angestellte Tierärztinnen/Tierärzte (z. B. Veterinärämter der Landkreise). Kein Median, sondern Tarifspanne der unteren Stufen.
Durchschnittliches Monatseinkommen niedergelassener Tierärztinnen und Tierärzte (eigene Praxis), Sekundärquelle: Der Originalartikel der Fachzeitschrift wurde in dieser Recherche nicht direkt eingesehen, nur über die Zusammenfassung von medi-karriere.de. Bildet unternehmerisches Risiko/Investitionskosten der Niederlassung nicht ab.
Die Quellen liegen 95.584 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 10. August 2026.
Dos & Don'ts für den Tierarzt/Tierärztin-Lebenslauf
Do
- Approbation und ggf. Fachtierarzt-Titel klar unterscheiden - das sind unterschiedliche Qualifikationsstufen mit unterschiedlichen Voraussetzungen
- Schwerpunkte konkret benennen (z. B. Kleintierchirurgie, Großtiermedizin, Pferdemedizin) statt allgemein „Tiermedizin"
- Praktische Fertigkeiten mit Gerätebezug angeben (Röntgen, Ultraschall, OP-Erfahrung, Labordiagnostik)
- Notdienst- und Bereitschaftserfahrung explizit erwähnen, da in der Branche häufig gefordert
- Bei Bewerbung auf Amtstierarzt-Stellen die jeweils erforderliche Laufbahnbefähigung/Zusatzqualifikation des Bundeslands nennen
- Bei niedergelassener oder selbstständiger Tätigkeit unternehmerische Erfahrung (Praxisführung, Personalverantwortung) sichtbar machen
Don't
- Approbierte/n Tierarzt/Tierärztin nicht mit Tiermedizinischer/m Fachangestellte/r (TFA) verwechseln - unterschiedliche, nicht austauschbare Ausbildungswege
- Den Titel „Fachtierarzt/-ärztin" nicht führen, ohne die entsprechende, von der Landestierärztekammer anerkannte Weiterbildung abgeschlossen zu haben
- Gehaltsangaben aus Portalen nicht ungeprüft übernehmen oder mitteln - die Streuung zwischen den Quellen ist bei diesem Beruf besonders groß
- Angestellten- und Niederlassungseinkommen nicht gleichsetzen - unterschiedliche Risiko- und Kostenstruktur
- Keine erfundenen Fachtierarzt-Bezeichnungen oder Zusatzqualifikationen angeben, die es in der jeweiligen Landes-Weiterbildungsordnung nicht gibt
- Die Approbation nicht als „automatisch mit dem Studienabschluss erteilt" darstellen - sie wird gesondert auf Antrag erteilt (§ 4 BTÄO)
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Tierarzt/Tierärztin
Ist die Berufsbezeichnung Tierarzt/Tierärztin gesetzlich geschützt?
Ja. Nach § 3 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) darf die Berufsbezeichnung „Tierarzt" oder „Tierärztin" nur führen, wer als Tierarzt approbiert ist oder nach § 2 Abs. 2 bis 4 BTÄO zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt ist. Die Approbation setzt ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin mit bestandener Tierärztlicher Prüfung sowie persönliche und gesundheitliche Eignung voraus (§ 4 BTÄO).
Wie lange dauert das Studium der Veterinärmedizin?
Die Regelstudienzeit beträgt nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) fünf Jahre und sechs Monate. Sie umfasst einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von viereinhalb Jahren (3.850 Stunden) und einen praktischen Studienteil von 1.170 Stunden, unter anderem in Landwirtschaft, kurativer Praxis, Fleischuntersuchung und öffentlichem Veterinärwesen, sowie zwei Prüfungsabschnitte (Tierärztliche Vorprüfung, Tierärztliche Prüfung).
Wo kann man in Deutschland Tiermedizin studieren?
Veterinärmedizin lässt sich in Deutschland nur an fünf Hochschulstandorten studieren: Freie Universität Berlin, Justus-Liebig-Universität Gießen, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Leipzig und Ludwig-Maximilians-Universität München.
Was ist der Unterschied zwischen Tierarzt und Fachtierarzt?
Der Tierarzt-Titel wird mit der Approbation nach bestandenem Studium erworben. Der Fachtierarzt-Titel (z. B. für Kleintiere, Pferde, Rinder, Chirurgie) setzt zusätzlich eine mehrjährige, strukturierte Weiterbildung voraus, die nach der Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landestierärztekammer anerkannt werden muss. Die konkrete Ausgestaltung kann sich je nach Bundesland unterscheiden, auch wenn die Bundestierärztekammer eine harmonisierende Musterordnung bereitstellt.
Wie viel verdient ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin?
Das hängt stark von der Beschäftigungsform ab und wird bewusst nicht gemittelt: Angestellte in Praxis oder Klinik verdienen laut TVD-Finanz-Gehaltsreport 2026 im Median rund 4.650 €/Monat brutto, mit großen Unterschieden nach Tätigkeitsfeld. Portale weichen stark ab (StepStone rund 49.500 €/Jahr, gehalt.de rund 100.234 €/Jahr als Ausreißer). Im öffentlichen Dienst gelten Tarifentgelte ab E13/E14 (TVöD/TV-L), niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte mit eigener Praxis verdienen laut einer sekundär zitierten Quelle im Schnitt rund 5.414 €/Monat, tragen dafür aber unternehmerisches Risiko.
Was braucht man für die Zulassung als Amtstierarzt bzw. Amtstierärztin?
Neben der Approbation ist je nach Bundesland zusätzlich die Laufbahnbefähigung für den höheren oder gehobenen tierärztlichen Verwaltungsdienst erforderlich. Einzelne Bundesländer, etwa Berlin und Sachsen, erkennen alternativ den Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen an. Angestellte werden meist nach TVöD/TV-L ab Entgeltgruppe E13/E14 vergütet, Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A13 aufwärts.
Ist eine deutsche Approbation als Tierarzt in der EU anerkannt und umgekehrt?
Ja, im Rahmen der EU-Berufsanerkennung: Nach § 4 Abs. 1a BTÄO gilt eine in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat abgeschlossene tierärztliche Ausbildung unter bestimmten Nachweisvoraussetzungen als gleichwertig zur deutschen Ausbildung. Umgekehrt dürfen Tierärztinnen und Tierärzte aus EU-/EWR-Staaten den Beruf in Deutschland nach § 2 Abs. 3 BTÄO auch vorübergehend ohne deutsche Approbation ausüben, sofern sie der Meldepflicht nachkommen.
Quellen
- BTÄO - Bundes-Tierärzteordnung, § 1 (Berufsbild, freier Beruf), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- BTÄO § 2 (Approbationsvorbehalt), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- BTÄO § 3 (Titelschutz Tierarzt/Tierärztin), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- BTÄO § 4 (Approbationsvoraussetzungen), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- BTÄO § 5 (Verordnungsermächtigung), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- TAppV - Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten, § 1 (Ausbildungsziele und -gliederung), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
- Gehaltsreport 2026: Tierarzt-Gehälter im Vergleich (TVD-Finanz), Rebmann Research / TVD Finanz, abgerufen am 2026-08-10
- Tierarzt/ärztin Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-10
- Tierarzt/-ärztin » Gehalt & Beruf, Gehalt.de, abgerufen am 2026-08-10
- Entgelttabelle TV-L 2026, oeffentlicher-dienst.info, abgerufen am 2026-08-10
- Entgelttabelle TVöD-VKA 2026, oeffentlicher-dienst.info, abgerufen am 2026-08-10
- Tierarzt: Gehalt und Verdienst 2026, Medi-Karriere, abgerufen am 2026-08-10
- Wie wird sich der 1. Tarifvertrag auf die Gehälter von angestellten Tierärzten auswirken?, Bund angestellter Tierärzte (BaT), abgerufen am 2026-08-10
- Musterordnungen: Gebietsbezeichnungen (Weiterbildung), Bundestierärztekammer e. V., abgerufen am 2026-08-10
- Karriere im öffentlichen Veterinärwesen, Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V., abgerufen am 2026-08-10
- Tierarzt werden: Ausbildung und Beruf, Medi-Karriere, abgerufen am 2026-08-10
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026