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Lebenslauf Muster Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA) ist in Deutschland eine bundesweit einheitlich geregelte, geschützte Berufsbezeichnung: Wer sie führen will, benötigt eine staatliche Erlaubnis nach § 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes (ATA-OTA-G, BGBl. I 2019 S. 2768), die nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Ausbildung mit staatlicher Prüfung erteilt wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung (§§ 12 f. ATA-OTA-G, Anlage 1 und 2 der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung), überwiegend in Krankenhäusern. ATA sind auf die Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung anästhesiologischer Maßnahmen sowie die Überwachung von Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Narkose spezialisiert - im Unterschied zum eng verwandten Beruf Operationstechnische/r Assistent/in (OTA), der auf operative Eingriffe und Instrumentiertätigkeit ausgerichtet ist. Beide Berufe werden im selben Gesetz geregelt, unterscheiden sich aber deutlich in Ausbildungsschwerpunkten und Stundenverteilung der praktischen Ausbildung. Gehaltsangaben schwanken stark je nach Quelle: Gehalt.de nennt einen Median von rund 3.800 Euro brutto im Monat, der über medi-karriere.de zitierte Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit dagegen rund 4.700 Euro.

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Maria Beispiel
Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Staatlich geprüfte Anästhesietechnische Assistentin mit über 6 Jahren Erfahrung in der Anästhesievorbereitung, -assistenz und Patientenüberwachung in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie sowie in der Aufwacheinheit. Sicher im Umgang mit Narkose-, Monitoring- und Beatmungstechnik sowie im Notfallmanagement. Arbeitet zuverlässig im interdisziplinären Team aus Anästhesie, Operationsdienst und Pflege und legt besonderen Wert auf strukturierte Dokumentation und Patientensicherheit.

Berufserfahrung

2021 - heute
Anästhesietechnische Assistentin
Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung anästhesiologischer Maßnahmen in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie
  • Überwachung von Atmung, Kreislauf und Vitalparametern während Allgemein- und Regionalanästhesien
  • Betreuung und Überwachung von Patient/innen aller Altersstufen in der Aufwacheinheit
  • Sach- und fachgerechter Umgang mit Anästhesiemedikamenten, Beatmungsgeräten und Monitoring-Systemen
  • Dokumentation des Anästhesieverlaufs sowie Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
2019 - 2021
Anästhesietechnische Assistentin (Berufseinstieg)
Klinikum Stuttgart, Zentral-OP und Aufwachraum
  • Herstellen der Funktions- und Betriebsbereitschaft anästhesiologischer Arbeitsplätze im ambulanten und stationären Bereich
  • Assistenz bei Regional- und Allgemeinanästhesien in Gynäkologie, Urologie und ambulantem Operieren
  • Mitwirkung bei der postoperativen Schmerztherapie nach ärztlicher Anordnung
  • Einsatz in Notaufnahme und interventionellen Funktionseinheiten (Endoskopie, Herzkatheterlabor)
2018 - 2021
Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin
Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart
  • 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.500 Stunden praktische Ausbildung nach ATA-OTA-APrV
  • Pflegepraktikum sowie Pflichteinsätze in Viszeral-, Unfall-/Orthopädie-, Gynäkologie/Urologie-Anästhesie und Aufwacheinheiten
  • Wahlpflichteinsätze in Kinderanästhesie und Neurochirurgie-Anästhesie
  • Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch)

Ausbildung

2018 - 2021
Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin (staatliche Prüfung)
Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart, in Kooperation mit dem Klinikum Stuttgart als verantwortlicher Einrichtung der praktischen Ausbildung
  • Ausbildung nach dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin" nach § 1 ATA-OTA-G erteilt durch das Regierungspräsidium Stuttgart
  • Staatliche Prüfung bestehend aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil nach § 21 ATA-OTA-G
2015 - 2018
Mittlerer Schulabschluss (Realschule)
Realschule Bad Cannstatt, Stuttgart
  • Schwerpunkte Naturwissenschaften und Gesundheit
  • Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung nach § 11 ATA-OTA-G

Kenntnisse

SkillNiveau
Anästhesievorbereitung und -assistenzExperte
Überwachung von VitalparameternExperte
Umgang mit Beatmungs- und Monitoring-GerätenExperte
Medikamentenmanagement in der AnästhesieFortgeschritten
Betreuung im AufwachraumExperte
Hygiene- und SterilgutmanagementFortgeschritten
Notfallmanagement / lebenserhaltende SofortmaßnahmenFortgeschritten
Dokumentation (Anästhesieverlauf)Experte

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGute Kenntnisse (B2)
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Maria Beispiel
Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Staatlich geprüfte Anästhesietechnische Assistentin mit über 6 Jahren Erfahrung in der Anästhesievorbereitung, -assistenz und Patientenüberwachung in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie sowie in der Aufwacheinheit. Sicher im Umgang mit Narkose-, Monitoring- und Beatmungstechnik sowie im Notfallmanagement. Arbeitet zuverlässig im interdisziplinären Team aus Anästhesie, Operationsdienst und Pflege und legt besonderen Wert auf strukturierte Dokumentation und Patientensicherheit.

Berufserfahrung

2021 - heute
Anästhesietechnische Assistentin
Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung anästhesiologischer Maßnahmen in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie
  • Überwachung von Atmung, Kreislauf und Vitalparametern während Allgemein- und Regionalanästhesien
  • Betreuung und Überwachung von Patient/innen aller Altersstufen in der Aufwacheinheit
  • Sach- und fachgerechter Umgang mit Anästhesiemedikamenten, Beatmungsgeräten und Monitoring-Systemen
  • Dokumentation des Anästhesieverlaufs sowie Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
2019 - 2021
Anästhesietechnische Assistentin (Berufseinstieg)
Klinikum Stuttgart, Zentral-OP und Aufwachraum
  • Herstellen der Funktions- und Betriebsbereitschaft anästhesiologischer Arbeitsplätze im ambulanten und stationären Bereich
  • Assistenz bei Regional- und Allgemeinanästhesien in Gynäkologie, Urologie und ambulantem Operieren
  • Mitwirkung bei der postoperativen Schmerztherapie nach ärztlicher Anordnung
  • Einsatz in Notaufnahme und interventionellen Funktionseinheiten (Endoskopie, Herzkatheterlabor)
2018 - 2021
Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin
Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart
  • 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.500 Stunden praktische Ausbildung nach ATA-OTA-APrV
  • Pflegepraktikum sowie Pflichteinsätze in Viszeral-, Unfall-/Orthopädie-, Gynäkologie/Urologie-Anästhesie und Aufwacheinheiten
  • Wahlpflichteinsätze in Kinderanästhesie und Neurochirurgie-Anästhesie
  • Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch)

Ausbildung

2018 - 2021
Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin (staatliche Prüfung)
Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart, in Kooperation mit dem Klinikum Stuttgart als verantwortlicher Einrichtung der praktischen Ausbildung
  • Ausbildung nach dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin" nach § 1 ATA-OTA-G erteilt durch das Regierungspräsidium Stuttgart
  • Staatliche Prüfung bestehend aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil nach § 21 ATA-OTA-G
2015 - 2018
Mittlerer Schulabschluss (Realschule)
Realschule Bad Cannstatt, Stuttgart
  • Schwerpunkte Naturwissenschaften und Gesundheit
  • Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung nach § 11 ATA-OTA-G

Kenntnisse

SkillNiveau
Anästhesievorbereitung und -assistenzExperte
Überwachung von VitalparameternExperte
Umgang mit Beatmungs- und Monitoring-GerätenExperte
Medikamentenmanagement in der AnästhesieFortgeschritten
Betreuung im AufwachraumExperte
Hygiene- und SterilgutmanagementFortgeschritten
Notfallmanagement / lebenserhaltende SofortmaßnahmenFortgeschritten
Dokumentation (Anästhesieverlauf)Experte

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Profil

Staatlich geprüfte Anästhesietechnische Assistentin mit über 6 Jahren Erfahrung in der Anästhesievorbereitung, -assistenz und Patientenüberwachung in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie sowie in der Aufwacheinheit. Sicher im Umgang mit Narkose-, Monitoring- und Beatmungstechnik sowie im Notfallmanagement. Arbeitet zuverlässig im interdisziplinären Team aus Anästhesie, Operationsdienst und Pflege und legt besonderen Wert auf strukturierte Dokumentation und Patientensicherheit.

Berufserfahrung

2021 - heute

Anästhesietechnische Assistentin

Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin

  • Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung anästhesiologischer Maßnahmen in Viszeral-, Unfall- und Kinderchirurgie
  • Überwachung von Atmung, Kreislauf und Vitalparametern während Allgemein- und Regionalanästhesien
  • Betreuung und Überwachung von Patient/innen aller Altersstufen in der Aufwacheinheit
  • Sach- und fachgerechter Umgang mit Anästhesiemedikamenten, Beatmungsgeräten und Monitoring-Systemen
  • Dokumentation des Anästhesieverlaufs sowie Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes

2019 - 2021

Anästhesietechnische Assistentin (Berufseinstieg)

Klinikum Stuttgart, Zentral-OP und Aufwachraum

  • Herstellen der Funktions- und Betriebsbereitschaft anästhesiologischer Arbeitsplätze im ambulanten und stationären Bereich
  • Assistenz bei Regional- und Allgemeinanästhesien in Gynäkologie, Urologie und ambulantem Operieren
  • Mitwirkung bei der postoperativen Schmerztherapie nach ärztlicher Anordnung
  • Einsatz in Notaufnahme und interventionellen Funktionseinheiten (Endoskopie, Herzkatheterlabor)

2018 - 2021

Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin

Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart

  • 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.500 Stunden praktische Ausbildung nach ATA-OTA-APrV
  • Pflegepraktikum sowie Pflichteinsätze in Viszeral-, Unfall-/Orthopädie-, Gynäkologie/Urologie-Anästhesie und Aufwacheinheiten
  • Wahlpflichteinsätze in Kinderanästhesie und Neurochirurgie-Anästhesie
  • Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch)

Ausbildung

2018 - 2021

Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin (staatliche Prüfung)

Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum Stuttgart, in Kooperation mit dem Klinikum Stuttgart als verantwortlicher Einrichtung der praktischen Ausbildung

2015 - 2018

Mittlerer Schulabschluss (Realschule)

Realschule Bad Cannstatt, Stuttgart

Kenntnisse

  • SkillNiveau
  • Anästhesievorbereitung und -assistenzExperte
  • Überwachung von VitalparameternExperte
  • Umgang mit Beatmungs- und Monitoring-GerätenExperte
  • Medikamentenmanagement in der AnästhesieFortgeschritten
  • Betreuung im AufwachraumExperte
  • Hygiene- und SterilgutmanagementFortgeschritten
  • Notfallmanagement / lebenserhaltende SofortmaßnahmenFortgeschritten
  • Dokumentation (Anästhesieverlauf)Experte

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGute Kenntnisse (B2)

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)

Anästhesievorbereitung und -assistenz

  • Funktions- und Betriebsbereitschaft anästhesiologischer Arbeitsplätze in verschiedenen operativen Fachbereichen hergestellt
  • Anästhesiologische Maßnahmen und Verfahren fach- und situationsgerecht vor- und nachbereitet
  • Bei Allgemein-, Regional- und Kombinationsanästhesien nach ärztlicher Anweisung assistiert

Patientenüberwachung

  • Vitalparameter (Atmung, Kreislauf, Sauerstoffsättigung) während anästhesiologischer Maßnahmen kontinuierlich überwacht
  • Patient/innen aller Altersstufen postoperativ und postanästhesiologisch in der Aufwacheinheit betreut und überwacht
  • Lebensbedrohliche Situationen frühzeitig erkannt und lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes eingeleitet

Medikamente, Geräte und Materialien

  • Sach- und fachgerechter Umgang mit Anästhesiemedikamenten und deren Dokumentation nach rechtlichen Vorgaben
  • Medizinisch-technische Geräte im Anästhesiebereich (Narkosegeräte, Monitore, Perfusoren) sicher eingesetzt und Funktionsstörungen erkannt
  • Sterilgutaufbereitung und -versorgung nach Hygienerichtlinien und Herstellervorgaben durchgeführt

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Enge Zusammenarbeit mit Anästhesist/innen, Operationsteam und Pflegepersonal in interprofessionellen Arbeitsabläufen
  • Übergabe- und Übernahmegespräche einschließlich Dokumentation des gesundheitlichen Zustands strukturiert durchgeführt
  • Mitwirkung an der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen sowie an der praktischen Ausbildung von Auszubildenden

Qualität, Hygiene und Recht

  • Hygienerichtlinien und rechtliche Vorgaben zum Infektions- und Arbeitsschutz im OP- und Anästhesiebereich eingehalten
  • An qualitätssichernden Maßnahmen und Risikomanagement im anästhesiologischen Versorgungsbereich mitgewirkt
  • Dokumentationspflichten fach- und zeitgerecht unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit erfüllt

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Anästhesievorbereitung, -assistenz und -nachbereitung
  • Überwachung von Vitalparametern während Narkose und Aufwachphase
  • Umgang mit Narkosegeräten, Monitoring- und Beatmungstechnik
  • Medikamentenmanagement im anästhesiologischen Bereich
  • Hygienemanagement und Sterilgutaufbereitung
  • Notfallmanagement und lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
  • Dokumentation des Anästhesieverlaufs
  • Betreuung von Patient/innen aller Altersstufen im Aufwachraum

Zertifikate

  • Staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin"/„Anästhesietechnischer Assistent" nach § 1 ATA-OTA-G
  • Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege (optional, für erweiterte Einsatzbereiche)
  • BLS/ALS-Reanimationstraining (Basic/Advanced Life Support)
  • Strahlenschutzkurs (bei Einsatz in Bereichen mit Röntgen-/Durchleuchtungsgeräten)

Soft Skills

  • Hohe Konzentrations- und Beobachtungsfähigkeit
  • Belastbarkeit in Notfallsituationen
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit ängstlichen Patient/innen
  • Teamfähigkeit und interdisziplinäre Kommunikation
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Strukturierte, präzise Arbeitsweise
  • Flexibilität bei wechselnden Einsatzbereichen (Schichtdienst)

Ausbildung und Gehalt als Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA) im Überblick

AusbildungswegDie Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) ist bundesweit einheitlich geregelt durch das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) und die zugehörige Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2295), beide in Kraft seit 1. Januar 2022. Beide Regelwerke fassen die Berufe ATA und OTA in weiten Teilen in gemeinsamen, wortgleichen Paragrafen zusammen; nur wenige Vorschriften unterscheiden explizit zwischen beiden Berufen. Berufsbezeichnung: Die Bezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin" bzw. „Anästhesietechnischer Assistent" ist gesetzlich geschützt (§ 1 ATA-OTA-G). Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt, wenn die Ausbildung mit staatlicher Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde (oder eine im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt ist), keine Unzuverlässigkeit vorliegt, gesundheitliche Eignung besteht und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Zugangsvoraussetzungen (§ 11 ATA-OTA-G, gemeinsam für ATA und OTA geregelt): mindestens mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Assistenz-/Helferausbildung in der Pflege bzw. einer bis 31. Dezember 2021 begonnenen Kranken- oder Altenpflegehilfeausbildung. Zusätzlich sind persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dauer und Aufbau (§§ 12, 13 ATA-OTA-G): Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre, und kann zur Hälfte gemeinsam mit der OTA-Ausbildung erfolgen. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung, die überwiegend in einem dafür geeigneten Krankenhaus stattfindet (§ 14 ATA-OTA-G). Ausbildungsinhalte: Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 ATA-OTA-APrV sind die in Anlage 1 der Verordnung genannten Kompetenzen im Umfang von 2.100 Stunden zu vermitteln, gegliedert in neun Kompetenzschwerpunkte. Der größte Schwerpunkt (880 Stunden) trägt den Titel „Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen" und umfasst laut Anlage 1 unter anderem die Betreuung und Überwachung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen „vor, während und nach anästhesiologischen Maßnahmen", die eigenständige Überwachung in Aufwacheinheiten sowie umfassende Kenntnisse der Medikamente, „die zur und im Rahmen der Anästhesie angewendet werden". Weitere Schwerpunkte betreffen die Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie einschließlich Schmerztherapie (340 Stunden), interdisziplinäres Handeln (120 Stunden), die eigene berufliche Entwicklung (120 Stunden), rechtliche Vorgaben und Qualitätskriterien (140 Stunden), Kommunikation mit Patientinnen und Patienten (120 Stunden), Krisen- und Katastrophensituationen (40 Stunden) sowie hygienische Arbeitsweisen (140 Stunden); 200 Stunden stehen zur freien Verteilung. Die praktische Ausbildung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 ATA-OTA-APrV in Verbindung mit Anlage 2, 2.500 Stunden) gliedert sich in einen fakultativen berufsspezifischen Orientierungseinsatz (80 Stunden), allgemeine Pflichteinsätze in der Anästhesie der Viszeralchirurgie (280 Stunden), der Unfallchirurgie/Orthopädie (280 Stunden), der Gynäkologie/Urologie (220 Stunden), im ambulanten Kontext (100 Stunden) sowie in Aufwacheinheiten (240 Stunden). Hinzu kommen Wahlpflichteinsätze im Umfang von 400 Stunden (mindestens 100 Stunden je Disziplin) aus Bereichen wie Thorax-, Neuro-, HNO-, Mund-Kiefer-Gesichts-, Augen- und Gefäßchirurgie, Kinderanästhesie oder geburtshilflicher Anästhesie, außerdem Pflichteinsätze im Pflegepraktikum (120 Stunden), in der zentralen Sterilgutversorgung (80 Stunden), im Operationsdienst (140 Stunden), in der Schmerzambulanz (120 Stunden), in der Notaufnahme/Ambulanz (200 Stunden) und in interventionellen Funktionseinheiten wie Endoskopie oder Katheterlabor (160 Stunden); 80 Stunden stehen zur freien Verteilung. Diese Stundenverteilung unterscheidet sich deutlich von der praktischen OTA-Ausbildung (Anlage 4), die mit 480 Stunden in Viszeralchirurgie und 480 Stunden in Unfallchirurgie/Orthopädie deutlich höhere Anteile in den operativen Kernbereichen vorsieht und stattdessen keine Aufwacheinheiten-Pflichtstunden kennt. Abschluss: Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, bestehend aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil (§ 21 ATA-OTA-G, § 12 ATA-OTA-APrV). Bei erfolgreichem Abschluss wird auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt. Ausbildungsvergütung: § 29 ATA-OTA-G verpflichtet den Ausbildungsträger zur Zahlung einer „angemessenen monatlichen Ausbildungsvergütung", ohne eine gesetzliche Höhe festzulegen. In der Praxis richten sich viele Träger nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes oder kirchlicher Träger (siehe Gehaltsabschnitt). Übergangsregelungen: Nach § 69 ATA-OTA-G gelten Berechtigungen, die vor 2022 auf Grundlage der „DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten" erteilt wurden, als Erlaubnis nach neuem Recht fort. Landesrechtliche Vorläuferberufe mit eigener Übergangsregelung nennt § 69 ATA-OTA-G nur für den OTA-Zweig (Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt); für ATA gibt es im Gesetzestext keine entsprechenden landesrechtlichen Vorläuferberufe.
GehaltsspanneZum Gehalt von Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten liegen drei Quellen mit spürbar unterschiedlichen Werten vor, die hier bewusst nicht gemittelt werden. Gehalt.de nennt ein Bruttojahresgehalt mit Median 47.132 Euro (rund 3.801 Euro/Monat), unteres Quartil 42.210 Euro/Jahr (3.404 Euro/Monat) und oberes Quartil 52.629 Euro/Jahr (4.244 Euro/Monat); Angaben zu Stichprobengröße oder Erhebungsdatum fehlen auf der Seite. Medi-karriere.de zitiert den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit sekundär mit einem mittleren Gehalt von 4.687 Euro/Monat (Frauen 4.654 Euro, Männer 4.837 Euro), gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 - das ist rund 886 Euro mehr im Monat als der gehalt.de-Median, was die erhebliche Schwankungsbreite zwischen den Portalen zeigt. Ergänzend nennt medi-karriere.de ein TVöD-P7-Einstiegsgehalt von 3.510,30 Euro/Monat (Stufe 2) bis maximal 4.305,40 Euro im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern (AVR Diakonie, EG 7) 3.761,31 bis 4.413,36 Euro. Für die Ausbildungsvergütung liegen ebenfalls zwei widersprüchliche Sekundärquellen vor, die nicht zusammengeführt werden: Medi-karriere.de nennt 1.490,69 Euro (1. Jahr), 1.552,07 Euro (2. Jahr) und 1.653,38 Euro (3. Jahr); ausbildung.de nennt für dieselben Ausbildungsjahre 1.415 Euro, 1.447 Euro und 1.578 Euro (Stand 14. Juli 2026) - eine Differenz von bis zu rund 105 Euro pro Monat je nach Ausbildungsjahr. Das Gesetz selbst (§ 29 ATA-OTA-G) regelt nur die Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Vergütung, keine konkrete Höhe.

Was verdient man als Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 886 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 10. August 2026.

Dos & Don'ts für den Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)-Lebenslauf

Do

  • Zwischen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (§ 1 ATA-OTA-G) und einzelnen Fachweiterbildungen (z. B. Anästhesie- und Intensivpflege) klar unterscheiden
  • Einsatzbereiche konkret benennen (z. B. Viszeralchirurgie-Anästhesie, Kinderanästhesie, Aufwacheinheit) statt allgemein „OP-Erfahrung"
  • Schichtdienst- und Rufbereitschaftserfahrung sowie Erfahrung mit Notfallmanagement explizit erwähnen
  • Zertifikate wie BLS/ALS-Training oder Strahlenschutzkurs gesondert auflisten
  • Bei Berufseinsteiger/innen die Stundenverteilung der praktischen Ausbildung (z. B. Pflichteinsätze) als Nachweis breiter Praxiserfahrung nutzen
  • Ausbildungsträger und Klinikgröße nennen, da beides die Gehaltseinordnung (TVöD/AVR) erleichtert

Don't

  • ATA nicht mit OTA verwechseln oder gleichsetzen - unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte (Anästhesie- statt Operationsbereich) und eigener Paragraf im ATA-OTA-G
  • Nicht „examinierte/r Anästhesieschwester/-pfleger" als Berufsbezeichnung verwenden, wenn die staatliche Erlaubnis nach ATA-OTA-G vorliegt - das ist eine veraltete, nicht mehr zutreffende Bezeichnung
  • Gehaltsangaben aus verschiedenen Portalen nicht mitteln - gehalt.de und der über medi-karriere.de zitierte Entgeltatlas weichen um mehrere hundert Euro im Monat voneinander ab
  • Keine landesrechtlichen Vorläuferberufe (z. B. „Operationstechnische Angestellte") als gleichwertig zur heutigen ATA-Ausbildung darstellen, ohne die Übergangsregelung nach § 69 ATA-OTA-G zu erwähnen
  • Keine erfundenen Fachweiterbildungen oder Zertifikate angeben
  • Ausbildungsvergütung nicht als bundeseinheitlich fixierten Betrag darstellen - das Gesetz regelt nur die Zahlungspflicht, nicht die Höhe

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)

Was macht eine Anästhesietechnische Assistentin oder ein Anästhesietechnischer Assistent (ATA)?

ATA bereiten anästhesiologische Maßnahmen vor, assistieren bei der Durchführung von Narkosen und überwachen Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Anästhesie - unter anderem in Operationssälen, Aufwacheinheiten, der Notaufnahme und in interventionellen Funktionseinheiten wie Endoskopie oder Herzkatheterlabor. Nach § 9 ATA-OTA-G umfasst das eigenverantwortliche Herstellen der Funktionsbereitschaft des anästhesiologischen Arbeitsplatzes, die Überwachung der Vitalparameter sowie die Mitwirkung bei ärztlich veranlassten Maßnahmen.

Was ist der Unterschied zwischen ATA und OTA?

Beide Berufe werden im selben Gesetz (ATA-OTA-G) und derselben Verordnung (ATA-OTA-APrV) geregelt, haben aber unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte: ATA konzentriert sich auf die Anästhesievorbereitung, -assistenz und Patientenüberwachung während der Narkose, OTA auf die Vorbereitung operativer Eingriffe, Instrumentier- und Springertätigkeit im OP. Die praktische Ausbildung unterscheidet sich entsprechend deutlich in der Stundenverteilung: ATA hat Pflichtstunden in Aufwacheinheiten, OTA deutlich mehr Stunden in den operativen Kernfächern.

Wie lange dauert die ATA-Ausbildung?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 12 ATA-OTA-G). Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung (§ 13 ATA-OTA-G), überwiegend in einem geeigneten Krankenhaus.

Welche Voraussetzungen braucht man für die ATA-Ausbildung?

Nach § 11 ATA-OTA-G braucht man mindestens einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege. Hinzu kommen persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse.

Wie viel verdient man als ATA?

Die Angaben schwanken stark zwischen den Portalen: Gehalt.de nennt einen Median von 47.132 Euro/Jahr (3.801 Euro/Monat), während der über medi-karriere.de zitierte Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ein mittleres Gehalt von 4.687 Euro/Monat angibt - rund 886 Euro mehr im Monat. Im öffentlichen Dienst (TVöD-P7) liegt das Einstiegsgehalt bei 3.510,30 Euro, bei kirchlichen Trägern (AVR Diakonie) bei 3.761,31 Euro.

Ist die Berufsbezeichnung ATA gesetzlich geschützt?

Ja. Wer die Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin" oder „Anästhesietechnischer Assistent" führen will, benötigt eine staatliche Erlaubnis nach § 1 ATA-OTA-G, die nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung mit staatlicher Prüfung auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt wird.

In welchen Bereichen arbeiten ATA nach der Ausbildung?

Typische Einsatzbereiche sind die Anästhesie in Viszeral-, Unfall-/Orthopädie-, Gynäkologie/Urologie- und ambulanter Chirurgie, Aufwacheinheiten, Schmerzambulanzen, Notaufnahmen sowie interventionelle Funktionseinheiten wie Endoskopie oder Herzkatheterlabor - diese Bereiche entsprechen den Pflichteinsätzen der praktischen Ausbildung nach Anlage 2 ATA-OTA-APrV.

Kann man von OTA auf ATA umsteigen oder umgekehrt?

Ja. Nach § 23 Absatz 4 ATA-OTA-G verkürzt sich die jeweils andere Ausbildung um die Hälfte, wenn eine der beiden Ausbildungen bereits erfolgreich abgeschlossen wurde - vorausgesetzt, der theoretische und praktische Unterricht beider Berufe kann laut § 12 Absatz 3 ATA-OTA-G ohnehin zur Hälfte gemeinsam erfolgen.

Quellen

  1. ATA-OTA-G - Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  2. ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  3. Anästhesietechnische/-r Assistent/-in (ATA) » Gehalt & Beruf, Gehalt.de, abgerufen am 2026-08-10
  4. Anästhesietechnischer Assistent (ATA) Gehalt, Medi-Karriere.de, abgerufen am 2026-08-10
  5. Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA): Ausbildung & Berufsbild, Medi-Karriere.de, abgerufen am 2026-08-10
  6. Ausbildung Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA), Ausbildung.de, abgerufen am 2026-08-10
  7. Anästhesietechnische/r Assistent/in - BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET), abgerufen am 2026-08-10
  8. Anästhesietechnischer Assistent: Berufsbild und Ausbildung, Stellenmarkt.de, abgerufen am 2026-08-10

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026