Lebenslauf Muster Podologe/Podologin
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Podologe bzw. Podologin ist ein staatlich geregelter Gesundheitsfachberuf, der die medizinische Behandlung des Fußes bei krankhaften Veränderungen übernimmt, etwa bei diabetischem Fußsyndrom, Nagelerkrankungen oder Wunden am Fuß. Die Berufsbezeichnungen „Podologin“/„Podologe“ sowie „Medizinische Fußpflegerin“/„Medizinischer Fußpfleger“ sind nach § 1 Podologengesetz (PodG) geschützt und dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis geführt werden. Die Ausbildung dauert nach § 4 PodG zwei Jahre in Vollzeit oder bis zu vier Jahre in Teilzeit an staatlich anerkannten Schulen und umfasst laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten. Podologische Praxen können sich nach § 124 SGB V als Heilmittelerbringer zulassen lassen und ärztlich verordnete podologische Komplexbehandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, insbesondere bei diabetischem Fußsyndrom und, seit einer Erweiterung des G-BA von 2020, auch bei vergleichbaren neuropathischen Schädigungsbildern. Abzugrenzen ist der Beruf von der kosmetischen Fußpflege (Pediküre): Diese ist ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, behandelt nur den gesunden Fuß und wird nicht von den Krankenkassen erstattet. Berufsverband ist der Deutsche Verband für Podologie (ZFD), hervorgegangen aus dem historischen Zentralverband der Podologen und Fußpfleger, mit rund 4.400 Mitgliedern in acht Landesverbänden.
Zuletzt aktualisiert am
Profil
Staatlich geprüfte Podologin mit mehrjähriger Erfahrung in der podologischen Komplexbehandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und anderen Risikofüßen. Sicher in Hornhaut- und Nagelbearbeitung, Wundversorgung, Nagelspangentechnik sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Hausärzten, Diabetologen und Wundmanagern. Erfahrung in eigenverantwortlicher Praxisorganisation, Dokumentation nach Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Empathischer, hygienebewusster Umgang mit chronisch kranken und älteren Patientinnen und Patienten sowie Freude an kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung.
Berufserfahrung
- Podologische Komplexbehandlung bei diabetischem Fußsyndrom und Risikofuß nach ärztlicher Verordnung
- Hornhaut-, Nagel- und Wundversorgung sowie Anlage von Nagelkorrekturspangen
- Dokumentation der Behandlungen gemäß Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Fußgesundheit, Hilfsmitteln und Hautpflege
- Enge Abstimmung mit Hausärzten, Diabetologen und der ambulanten Wundversorgung
- Eigenständige Behandlung von Hornhaut, Rhagaden, Nagelerkrankungen und Warzen am Fuß
- Mitwirkung bei der podologischen Versorgung von Diabetikerinnen und Diabetikern mit Risikofuß
- Hygienemanagement und Instrumentenaufbereitung nach den anerkannten Regeln der Hygiene
- Terminplanung, Patientenverwaltung und Erstellung von Behandlungsberichten
- Einarbeitung neuer Auszubildender im praktischen Teil der Ausbildung
Ausbildung
- 2000 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten
- Staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil nach § 2 PodAPrV
- Vertiefung der Diagnosegruppen DF/NF nach Heilmittelkatalog und aktueller Heilmittel-Richtlinie
- Praxisorientierte Fallarbeit zu Risikofuß, Wundmanagement und interdisziplinärer Zusammenarbeit
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Podologe/Podologin
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Profil
Staatlich geprüfte Podologin mit mehrjähriger Erfahrung in der podologischen Komplexbehandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und anderen Risikofüßen. Sicher in Hornhaut- und Nagelbearbeitung, Wundversorgung, Nagelspangentechnik sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Hausärzten, Diabetologen und Wundmanagern. Erfahrung in eigenverantwortlicher Praxisorganisation, Dokumentation nach Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Empathischer, hygienebewusster Umgang mit chronisch kranken und älteren Patientinnen und Patienten sowie Freude an kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung.
Berufserfahrung
- Podologische Komplexbehandlung bei diabetischem Fußsyndrom und Risikofuß nach ärztlicher Verordnung
- Hornhaut-, Nagel- und Wundversorgung sowie Anlage von Nagelkorrekturspangen
- Dokumentation der Behandlungen gemäß Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Fußgesundheit, Hilfsmitteln und Hautpflege
- Enge Abstimmung mit Hausärzten, Diabetologen und der ambulanten Wundversorgung
- Eigenständige Behandlung von Hornhaut, Rhagaden, Nagelerkrankungen und Warzen am Fuß
- Mitwirkung bei der podologischen Versorgung von Diabetikerinnen und Diabetikern mit Risikofuß
- Hygienemanagement und Instrumentenaufbereitung nach den anerkannten Regeln der Hygiene
- Terminplanung, Patientenverwaltung und Erstellung von Behandlungsberichten
- Einarbeitung neuer Auszubildender im praktischen Teil der Ausbildung
Ausbildung
- 2000 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten
- Staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil nach § 2 PodAPrV
- Vertiefung der Diagnosegruppen DF/NF nach Heilmittelkatalog und aktueller Heilmittel-Richtlinie
- Praxisorientierte Fallarbeit zu Risikofuß, Wundmanagement und interdisziplinärer Zusammenarbeit
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Staatlich geprüfte Podologin mit mehrjähriger Erfahrung in der podologischen Komplexbehandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und anderen Risikofüßen. Sicher in Hornhaut- und Nagelbearbeitung, Wundversorgung, Nagelspangentechnik sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Hausärzten, Diabetologen und Wundmanagern. Erfahrung in eigenverantwortlicher Praxisorganisation, Dokumentation nach Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Empathischer, hygienebewusster Umgang mit chronisch kranken und älteren Patientinnen und Patienten sowie Freude an kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung.
Berufserfahrung
2021 - heute
Podologin
Podologiepraxis am Stadtpark, Leipzig
- Podologische Komplexbehandlung bei diabetischem Fußsyndrom und Risikofuß nach ärztlicher Verordnung
- Hornhaut-, Nagel- und Wundversorgung sowie Anlage von Nagelkorrekturspangen
- Dokumentation der Behandlungen gemäß Heilmittel-Richtlinie und Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen
- Beratung von Patientinnen und Patienten zu Fußgesundheit, Hilfsmitteln und Hautpflege
- Enge Abstimmung mit Hausärzten, Diabetologen und der ambulanten Wundversorgung
2019 - 2021
Podologin (Berufseinstieg)
Praxis für Podologie Nord, Hannover
- Eigenständige Behandlung von Hornhaut, Rhagaden, Nagelerkrankungen und Warzen am Fuß
- Mitwirkung bei der podologischen Versorgung von Diabetikerinnen und Diabetikern mit Risikofuß
- Hygienemanagement und Instrumentenaufbereitung nach den anerkannten Regeln der Hygiene
- Terminplanung, Patientenverwaltung und Erstellung von Behandlungsberichten
- Einarbeitung neuer Auszubildender im praktischen Teil der Ausbildung
Ausbildung
2017 - 2019
Ausbildung zur staatlich geprüften Podologin, staatliche Prüfung nach PodG
Schule für Podologie, Hannover
2022
Fortbildung: Podologische Komplexbehandlung bei diabetischem Fußsyndrom und Neuropathie
Deutscher Verband für Podologie (ZFD), Landesverband Niedersachsen
Kenntnisse
- Podologische KomplexbehandlungFortgeschritten
- Hornhaut- und NagelbearbeitungFortgeschritten
- Wundversorgung am diabetischen FußFortgeschritten
- Nagelkorrekturspangen-TechnikGrundkenntnisse
- Hygienemanagement und InstrumentenaufbereitungFortgeschritten
- Abrechnung nach Heilmittel-Richtlinie (§ 124 SGB V)Grundkenntnisse
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB1
- TürkischGrundkenntnisse
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Podologe/Podologin
Berufserfahrung
- Eigenverantwortliche podologische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom
- Durchführung podologischer Komplexbehandlungen nach ärztlicher Verordnung
- Betreuung eines festen Patientenstamms in einer podologischen Praxis
- Mitarbeit in einem interdisziplinären Team aus Ärztinnen, Podologie und Wundmanagement
- Übernahme der Vertretung der Praxisleitung bei Abwesenheit
Fachliche Kompetenzen
- Sicherer Umgang mit Hornhaut-, Nagel- und Wundbehandlung am Fuß
- Erfahrung im Anlegen von Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen Nägeln
- Kenntnisse in der Versorgung des diabetischen Risikofußes
- Erkennen pathologischer Veränderungen und Symptome, die eine ärztliche Abklärung erfordern
- Anwendung anerkannter Hygieneregeln in der podologischen Behandlung
Patientenversorgung
- Einfühlsame Betreuung chronisch kranker und älteler Patientinnen und Patienten
- Beratung zu Fußgesundheit, Hilfsmitteln und häuslicher Fußpflege
- Aufklärung über Präventionsmaßnahmen bei diabetischem Fußsyndrom
- Individuelle Behandlungsplanung in Abstimmung mit der ärztlichen Verordnung
- Begleitung von Patientinnen und Patienten über mehrere Behandlungszyklen hinweg
Zusammenarbeit im Team
- Enge Abstimmung mit Hausärztinnen, Diabetologen und Wundmanagement
- Austausch mit Praxisleitung zu Behandlungsplänen und Auslastung
- Einarbeitung und Anleitung von Auszubildenden im praktischen Ausbildungsteil
- Mitwirkung an praxisinternen Qualitätszirkeln und Fallbesprechungen
- Kommunikation mit Krankenkassen bei Rückfragen zu Verordnungen
Praxisorganisation
- Terminplanung und Patientenverwaltung im Praxisalltag
- Dokumentation der Behandlungen gemäß Heilmittel-Richtlinie
- Abrechnung podologischer Leistungen mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Verantwortung für Hygiene- und Instrumentenaufbereitung nach Praxisstandard
- Bestellung und Verwaltung von Verbrauchsmaterial und Behandlungsinstrumenten
Fortbildung und Qualität
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD)
- Vertiefung der Kenntnisse zu diabetischem Fußsyndrom und Neuropathie
- Weiterbildung im Bereich Wundmanagement und Nagelkorrekturtechniken
- Aktive Mitgliedschaft in einem podologischen Berufsverband
- Kontinuierliche Aktualisierung der Kenntnisse zur Heilmittel-Richtlinie
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Podologe/Podologin?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Podologische Komplexbehandlung nach ärztlicher Verordnung
- Hornhaut- und Nagelbearbeitung
- Behandlung des diabetischen Fußsyndroms und Risikofußes
- Wundversorgung am Fuß
- Anlegen von Nagelkorrekturspangen
- Erkennen pathologischer Fußveränderungen
- Hygienemanagement und Instrumentenaufbereitung
- Dokumentation nach Heilmittel-Richtlinie
- Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen (§ 124 SGB V)
- Beratung zu Präventions- und Pflegemaßnahmen
Zertifikate
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 PodG
- Staatliche Prüfung nach PodG/PodAPrV
- Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V
- Fortbildungsnachweis podologische Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus
- Zertifikat Nagelkorrekturspangen-Technik
- Hygieneschulung für Gesundheitsfachberufe
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Podologie (ZFD)
Soft Skills
- Empathie im Umgang mit chronisch kranken Patientinnen und Patienten
- Sorgfalt und Hygienebewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit gegenüber Ärztinnen und Patienten
- Belastbarkeit bei körperlich fordernder Tätigkeit
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit in der interdisziplinären Zusammenarbeit
Ausbildung und Gehalt als Podologe/Podologin im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Beruf Podologe/Podologin ist bundesweit einheitlich im Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) geregelt. Nach § 1 PodG bedarf, wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, einer behördlichen Erlaubnis; auch die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“/„Medizinischer Fußpfleger“ darf nur mit dieser Erlaubnis oder einer Anerkennung nach der Übergangsvorschrift des § 10 PodG geführt werden. Die Erlaubnis wird nach § 2 PodG erteilt, wenn die vorgeschriebene Ausbildung samt staatlicher Prüfung abgeleistet wurde, keine Unzuverlässigkeit vorliegt, die gesundheitliche Eignung gegeben ist und die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist nach § 5 PodG die gesundheitliche Eignung sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung; alternativ genügt eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Hauptschulabschluss. Die Ausbildung selbst dauert laut § 4 PodG in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre, wird an staatlich anerkannten Schulen unter deren Gesamtverantwortung durchgeführt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Nach § 1 PodAPrV umfasst sie mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht (Anlage 1) sowie zusätzlich 1000 Stunden praktische Ausbildung, die an Patientinnen und Patienten stattfindet – insgesamt also rund 3000 Stunden. Die staatliche Prüfung besteht laut § 2 PodAPrV aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und wird an der Schule abgelegt, an der die Ausbildung beendet wird. Eine dauerhaft verkürzte Ausbildung für bereits tätige, nicht-staatlich ausgebildete Fußpflegerinnen und Fußpfleger existiert heute nicht mehr: § 10 PodG enthielt lediglich eine einmalige Übergangsregelung anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes am 2. Januar 2002. Personen mit mindestens zehnjähriger Berufstätigkeit in der medizinischen Fußpflege konnten danach die Erlaubnis erhalten, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten – also bis Anfang 2007 – eine staatliche Ergänzungs- beziehungsweise Abschlussprüfung bestanden; Inhaber bestimmter landesrechtlicher Abschlüsse (u. a. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) wurden automatisch gleichgestellt. Diese Fristen sind seit rund zwei Jahrzehnten abgelaufen, sodass der reguläre Weg heute ausschließlich über die zweijährige (bzw. vierjährige Teilzeit-)Ausbildung nach § 4 PodG führt. Klar abzugrenzen ist die Podologie von der kosmetischen Fußpflege (Pediküre): Diese behandelt nur den gesunden Fuß, ist als freies Gewerbe ohne gesetzlich geregelte Ausbildung ausgeübt und lediglich gewerbeanmeldepflichtig, während die Podologie als Heilkunde am Fuß auf krankhafte Veränderungen wie Nagel-, Haut- und Wundprobleme sowie das diabetische Fußsyndrom ausgerichtet ist. Podologische Praxen können sich zudem nach § 124 SGB V als Heilmittelerbringer zulassen lassen, wofür die Ausbildung samt Erlaubnis, eine geeignete Praxisausstattung und die Anerkennung der Verträge nach § 125 SGB V erforderlich sind; die Zulassung erteilen Arbeitsgemeinschaften der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Verlässliche amtliche Statistiken zum Gehalt von Podologinnen und Podologen liegen kaum vor; die verfügbaren Zahlen stammen aus gehalts- und stellenanzeigenbasierten Portalen und bilden vor allem angestellte Fachkräfte ab. Nach gehalt.de liegt das Bruttojahresgehalt im Median bei 34.430 Euro (rund 2.777 Euro monatlich, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche); das untere Quartil liegt bei 31.637 Euro, das obere bei 37.468 Euro pro Jahr, mit höheren Werten bei langjähriger Berufserfahrung und in größeren Unternehmen. StepStone weist für die verwandte, teils überschneidende Kategorie „Fußpfleger/in“ auf Basis von 199 ausgewerteten Stellenanzeigen ein Jahresgehalt von rund 30.700 Euro (Median/Durchschnitt) aus, mit einer Spanne von etwa 26.400 bis 34.400 Euro; das entspricht rund 2.558 Euro brutto im Monat. Die beiden Quellen liegen damit in ähnlicher Größenordnung, wobei gehalt.de tendenziell etwas höhere Werte zeigt. Beide Portale erfassen ausschließlich angestellte Tätigkeiten beziehungsweise Stellenanzeigen; selbstständige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, deren Einkommen von Patientenstamm, Kassenzulassung nach § 124 SGB V, Zusatzleistungen und Praxisstruktur abhängt, sind in diesen Zahlen nicht abgebildet und dürften teils deutlich abweichen. Regionale Unterschiede bestehen ebenfalls; einzelne Quellen nennen niedrigere Werte in strukturschwächeren Bundesländern. |
Was verdient man als Podologe/Podologin? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de
31.637 € – 37.468 €, Median 34.430 €
Portalauswertung, 40-Stunden-Woche, angestellte Podologen/-innen und Medizinische Fußpfleger/-innen, Selbstständige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind nicht erfasst; Stand/Erhebungszeitraum auf der Seite nicht ausgewiesen.
StepStone (Kategorie Fußpfleger/in)
26.400 € – 34.400 €, Median 30.700 €
199 ausgewertete Stellenanzeigen auf StepStone.de, Deutschland, Kategorie „Fußpfleger/in“ überschneidet sich mit, ist aber nicht identisch zu „Podologe/-in“; erfasst nur ausgeschriebene Anstellungsverhältnisse, keine Selbstständigen.
Die Quellen liegen 3.730 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Podologe/Podologin-Lebenslauf
Do
- Ausbildung an einer staatlich anerkannten Podologie-Schule mit den vorgeschriebenen 3000 Ausbildungsstunden absolvieren
- Erlaubnis nach § 1 PodG bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, bevor die Berufsbezeichnung geführt wird
- Bei Praxisgründung frühzeitig die Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V klären
- Regelmäßig Fortbildungen zu diabetischem Fußsyndrom und Wundversorgung wahrnehmen
- Dokumentation der Behandlungen konsequent nach Heilmittel-Richtlinie führen
- Bei unklaren Befunden am Fuß frühzeitig an Ärztin oder Arzt zurücküberweisen
Don't
- Die Berufsbezeichnung „Podologin“/„Podologe“ nicht ohne behördliche Erlaubnis führen
- Podologische und kosmetische Fußpflege in der Außendarstellung nicht vermischen
- Auf eine „verkürzte Ausbildung“ als Fußpfleger/-in hoffen – diese Übergangsfrist ist seit rund zwei Jahrzehnten abgelaufen
- Krankhafte Befunde am Fuß nicht ohne ärztliche Abklärung eigenständig weiterbehandeln
- Hygienevorgaben bei der Instrumentenaufbereitung nicht vernachlässigen
- Gehaltsangaben von Stellenportalen nicht unreflektiert auf selbstständige Praxisinhaber übertragen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Podologe/Podologin
Ist die Berufsbezeichnung „Podologe“/„Podologin“ gesetzlich geschützt?
Ja. Nach § 1 Podologengesetz (PodG) bedarf, wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, einer behördlichen Erlaubnis. Auch die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“/„Medizinischer Fußpfleger“ darf nur mit dieser Erlaubnis oder einer Berechtigung beziehungsweise staatlichen Anerkennung nach der Übergangsvorschrift des § 10 Abs. 1 PodG geführt werden. Das unbefugte Führen der Bezeichnung ist nach § 9 PodG eine Ordnungswidrigkeit.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Podologen bzw. zur Podologin?
Die Ausbildung dauert nach § 4 PodG in Vollzeitform zwei Jahre, in Teilzeitform höchstens vier Jahre. Sie findet an staatlich anerkannten Schulen statt und umfasst laut § 1 PodAPrV mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung an Patientinnen und Patienten, insgesamt also rund 3000 Stunden. Sie endet mit der staatlichen Prüfung.
Gibt es einen verkürzten Zugang für ausgebildete Fußpfleger/-innen?
Einen dauerhaften erleichterten Zugang gibt es nicht mehr. § 10 PodG sah bei Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Januar 2002 eine einmalige Übergangsregelung vor: Wer damals mindestens zehn Jahre in der medizinischen Fußpflege tätig war oder eine mindestens zweijährige gleichwertige Ausbildung abgeschlossen hatte, konnte die Erlaubnis erhalten, wenn er innerhalb von fünf Jahren – also bis Anfang 2007 – eine staatliche Ergänzungs- oder Abschlussprüfung bestand. Diese Frist ist längst abgelaufen; heute führt der Weg nur über die reguläre Ausbildung nach § 4 PodG.
Worin unterscheidet sich Podologie von kosmetischer Fußpflege (Pediküre)?
Podologie ist eine nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß: Sie behandelt krankhafte Veränderungen wie das diabetische Fußsyndrom, Nagelerkrankungen oder Wunden, erfordert eine staatlich geregelte, mindestens zweijährige Ausbildung und eine behördliche Erlaubnis nach § 1 PodG. Kosmetische Fußpflege bzw. Pediküre dagegen ist ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe ohne vorgeschriebene Ausbildung, behandelt nur den gesunden Fuß und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Seit wann übernehmen die Krankenkassen podologische Behandlungen bei Diabetes?
Podologische Therapie ist als Heilmittel bei diabetischem Fußsyndrom bereits seit den frühen 2000er-Jahren über die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verordnungsfähig. Mit Beschluss vom 20. Februar 2020, der zum 1. Juli 2020 in Kraft trat, hat der G-BA die Verordnungsfähigkeit über das diabetische Fußsyndrom hinaus auf vergleichbare Schädigungsbilder infolge sensibler oder sensomotorischer Neuropathie sowie nach Querschnittsyndrom ausgeweitet. Voraussetzung ist stets eine ärztliche Verordnung; abgerechnet werden kann nur über nach § 124 SGB V zugelassene Praxen.
Quellen
- Podologengesetz (PodG) – Volltext, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) – Volltext, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- § 124 SGB V – Zulassung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege (Pressemitteilung, 20.02.2020), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen am 2026-08-09
- Maßnahmen der Podologischen Therapie – Diagnosegruppen DF/NF, Heilmittelkatalog.de, abgerufen am 2026-08-09
- Über den Verband, Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V., abgerufen am 2026-08-09
- Deutscher Verband für Podologie, Wikipedia, abgerufen am 2026-08-09
- Podologie, Wikipedia, abgerufen am 2026-08-09
- Podologe/-in, Medizinische/-r Fußpfleger/-in – Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Fußpfleger/in Gehalt Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
- Abgrenzung Podologie & Fußpflege, RUCK Akademie, abgerufen am 2026-08-09
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026