Pflege & Gesundheit: Skills im Lebenslauf
Fachkompetenzen aus Pflege- und Gesundheitsberufen, von Wundmanagement bis Erste Hilfe.
Wundmanagement
Wundmanagement gehört konkret in die Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Berufserfahrung oder in den Bereich Qualifikationen – nennen Sie die Wundarten, die Sie versorgt haben, und ob Sie eine anerkannte Zusatzqualifikation wie „Wundexperte ICW®“ besitzen. Der bloße Begriff „Wundmanagement“ ohne Kontext sagt Personalern nichts über Ihr tatsächliches Kompetenzniveau. Wer keine Zertifizierung hat, aber praktische Erfahrung, sollte das ehrlich als „praktische Erfahrung in der Wundversorgung“ formulieren statt einen Titel zu beanspruchen, den man nicht führen darf.
Erste Hilfe
Nennen Sie „Erste Hilfe“ nur mit dem tatsächlichen Kursformat und Jahr, z. B. „Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), 2025“ oder „Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV-Standard, zuletzt aufgefrischt 2025“. Ohne Zeitangabe wirkt der Eintrag unglaubwürdig, da die betriebliche Ersthelfer-Qualifikation regelmäßig aufgefrischt werden muss. Für Pflege-, Erzieher- oder Sicherheitsberufe gehört die Angabe in den Bereich Qualifikationen/Zertifikate – und zusätzlich in die Tätigkeitsbeschreibung, wenn Sie sie im Job tatsächlich angewendet haben.
Medikamentenmanagement
Beschreiben Sie Medikamentenmanagement im Lebenslauf als konkreten Prozess – von der Entgegennahme ärztlicher Verordnungen über das Stellen und Verabreichen bis zur Dokumentation und Beobachtung von Wirkungen. Der bloße Begriff „Medikamentenmanagement“ ohne Kontext lässt Personaler nicht erkennen, ob Sie nur nach Anordnung verabreicht oder auch eigenständig organisiert haben. Wichtig: Die Verabreichung erfolgt in der Pflege grundsätzlich auf ärztliche Anordnung bzw. per Delegation – formulieren Sie entsprechend, ohne eine eigene Verordnungskompetenz zu suggerieren.
Grundpflege
Schreib nicht einfach „Grundpflege“ in den Lebenslauf – nenne die konkreten Tätigkeiten (Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung bei Ernährung und Ausscheidung) sowie das Setting und die Anzahl der betreuten Personen. So können Personaler sofort einschätzen, welchen Pflegegrad und welche Selbstständigkeit deine bisherigen Patient:innen oder Bewohner:innen hatten. Trenne Grundpflege außerdem klar von Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel), da beides unterschiedliche Qualifikationsanforderungen hat.
Palliativpflege
Unterscheide im Lebenslauf klar zwischen praktischer Erfahrung in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und einer formalen Zusatzqualifikation „Palliative Care“ (160 Stunden nach dem Curriculum von Kern, Müller und Aurnhammer, von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin anerkannt). Nur wer die Weiterbildung tatsächlich abgeschlossen hat, sollte sie als Qualifikation aufführen – reine Erfahrung gehört stattdessen in die Tätigkeitsbeschreibung.
Praxisanleitung
Nenne bei Praxisanleitung immer die berufspädagogische Zusatzqualifikation mit Stundenzahl (mindestens 300 Stunden nach § 4 PflAPrV) und ob du die jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Stunden aktuell erfüllst. Nur mit abgeschlossener Qualifikation und laufendem Fortbildungsnachweis darfst du dich als formal bestellte Praxisanleitung bezeichnen – informelles Einarbeiten von Kolleg:innen ist etwas anderes und sollte auch so benannt werden.