Grundpflege im Lebenslauf
Formulierung, Niveau und Beispiele
Schreib nicht einfach „Grundpflege“ in den Lebenslauf – nenne die konkreten Tätigkeiten (Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung bei Ernährung und Ausscheidung) sowie das Setting und die Anzahl der betreuten Personen. So können Personaler sofort einschätzen, welchen Pflegegrad und welche Selbstständigkeit deine bisherigen Patient:innen oder Bewohner:innen hatten. Trenne Grundpflege außerdem klar von Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel), da beides unterschiedliche Qualifikationsanforderungen hat.
Wie du Grundpflege im Lebenslauf angibst
Körperbezogene Tätigkeiten
- Ganzkörperwäsche und Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Kontinenzförderung und Inkontinenzversorgung
- Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Mobilisation und Lagerung zur Sturz- und Dekubitusprophylaxe
Konzepte & Methoden
- Anwendung kinästhetischer Prinzipien bei Mobilisation und Transfer
- Grundpflege nach dem Bobath-Konzept
- Strukturierte Pflegeplanung nach dem AEDL-/ABEDL-Modell
- Umsetzung von Expertenstandards (u. a. Sturzprophylaxe, Dekubitusprophylaxe, Ernährungsmanagement)
Setting & Verantwortung
- Grundpflege im stationären Wohnbereich mit bis zu [Zahl] Bewohner:innen pro Schicht
- Ambulante Grundpflege im häuslichen Umfeld inkl. Tourenplanung
- Grundpflege bei Pflegegrad 2–5 in der Kurzzeit- oder Langzeitpflege
- Dokumentation der Grundpflege in der Pflegesoftware/Pflegeplanung
Qualifikation
- Ausbildung zur Pflegefachassistenz / zum:zur Pflegehelfer:in (staatlich anerkannt)
- Zertifikatslehrgang Kinästhetik in der Pflege
- Fortbildung Bobath-Grundkurs
- Landesrechtlich anerkannter Basis- bzw. Pflegehilfskurs
Welches Niveau bei Grundpflege angeben?
| Grundkenntnisse | Erste praktische Erfahrung, z. B. aus Praktikum, FSJ/BFD oder Pflegebasiskurs; einfache Tätigkeiten wie Unterstützung beim Waschen oder Anreichen von Essen unter Anleitung. |
|---|---|
| Sicher in der Durchführung | Selbstständige Durchführung von Körperpflege, Mobilisation, Ernährungs- und Ausscheidungshilfe im Rahmen einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz/Pflegehelfer:in oder als Berufseinsteiger:in in der Pflegefachausbildung. |
| Fundierte Erfahrung | Mehrjährige Berufspraxis in stationärer oder ambulanter Pflege, sicherer Umgang mit Kinästhetik-/Bobath-Prinzipien, Erkennen und Melden von Veränderungen des Pflegezustands, Anleitung von Hilfskräften und Auszubildenden im Grundpflegebereich. |
| Spezialisiert / leitungsnah | Verantwortung für Pflegestandards und Qualitätssicherung in der Grundpflege, z. B. als Wohnbereichsleitung, Praxisanleitung oder Qualitätsbeauftragte:r für Pflegequalität. |
Beispielsätze für Grundpflege
- Durchführung der Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) bei bis zu 12 Bewohner:innen pro Frühschicht im stationären Wohnbereich
- Eigenständige Ganzkörperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie Kontinenzversorgung bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2–5
- Mobilisation und Lagerung nach kinästhetischen Prinzipien zur Sturz- und Dekubitusprophylaxe
- Unterstützung bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie Führen von Trink- und Ernährungsprotokollen bei Mangelernährungsrisiko
- Ambulante Grundpflege bei 6–8 Klient:innen täglich, inklusive Tourenplanung und digitaler Pflegedokumentation
Dos & Don'ts für Grundpflege im Lebenslauf
Do
- Nenne konkrete Zahlen: Anzahl Bewohner:innen/Klient:innen, Schichtform, Pflegegrad
- Ordne die Grundpflege einem Setting zu (stationär, ambulant, Kurzzeitpflege)
- Verwende Fachbegriffe (Kinästhetik, Bobath, AEDL) nur, wenn du sie tatsächlich anwendest
- Grenze Grundpflege klar von Behandlungspflege ab
Don't
- Grundpflege nicht mit Behandlungspflege verwechseln (Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel gehören nicht dazu)
- Nicht nur das Wort „Grundpflege“ hinschreiben, ohne Tätigkeiten oder Setting zu nennen
- Keine Fortbildungen oder Zertifikate angeben, die nicht abgeschlossen sind
- Nach kurzem Praktikum nicht „umfassende Erfahrung“ behaupten
Häufige Fragen zu Grundpflege im Lebenslauf
Ist „Grundpflege“ ein offizieller Rechtsbegriff?
Der Begriff stammt ursprünglich aus dem SGB XI, wird dort aber seit der Reform durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (2017) nicht mehr wörtlich verwendet – die aktuelle Fassung von § 36 SGB XI spricht von „körperbezogenen Pflegemaßnahmen“ und „Selbstversorgung“. In der Praxis, in Stellenausschreibungen und in der Pflegeausbildung ist „Grundpflege“ aber nach wie vor der gängige Sammelbegriff für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung.
Was zählt konkret zur Grundpflege?
Die vier klassischen Bereiche sind Körperpflege (Waschen, Zahn-, Haar- und Nagelpflege), Ernährung (Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme), Mobilität (Aufstehen, Gehen, Transfer, Lagerung) und Ausscheidung (Kontinenzversorgung, Toilettengang). Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und ärztlich verordnete Maßnahmen gehören nicht dazu.
Muss ich Grundpflege und Behandlungspflege im Lebenslauf trennen?
Ja. Beides erfordert unterschiedliche Qualifikationen und wird von Personalern unterschiedlich bewertet. Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen) setzt in der Regel eine examinierte Ausbildung voraus, Grundpflege kann teilweise auch von Pflegehelfer:innen übernommen werden.
Reicht das Stichwort „Grundpflege“ in der Skills-Liste?
Nein. Ein einzelnes Stichwort sagt nichts über Umfang, Setting oder Schweregrad der betreuten Personen aus. Aussagekräftiger ist eine kurze Ergänzung im Lebenslauf-Text, z. B. „Grundpflege bei Pflegegrad 3–5 im stationären Wohnbereich“.
Welche Qualifikation brauche ich für Grundpflege?
Formal ist dafür keine abgeschlossene dreijährige Ausbildung nötig – viele Grundpflegetätigkeiten übernehmen Pflegehelfer:innen oder Pflegefachassistenz-Kräfte nach einem ein- bis zweijährigen Lehrgang. Arbeitgeber erwarten aber in der Regel mindestens einen Basis- oder Pflegehilfskurs.
Wie zeige ich im Lebenslauf, dass ich auch komplexe Grundpflege beherrsche?
Nenne konkrete Zusatzkenntnisse wie Kinästhetik, Bobath-Konzept oder Erfahrung mit Menschen mit Demenz oder hoher Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4–5) – das zeigt, dass du über einfache Routinetätigkeiten hinausgehst.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-14
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2026