Praxisanleitung im Lebenslauf
Formulierung, Niveau und Beispiele
Nenne bei Praxisanleitung immer die berufspädagogische Zusatzqualifikation mit Stundenzahl (mindestens 300 Stunden nach § 4 PflAPrV) und ob du die jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Stunden aktuell erfüllst. Nur mit abgeschlossener Qualifikation und laufendem Fortbildungsnachweis darfst du dich als formal bestellte Praxisanleitung bezeichnen – informelles Einarbeiten von Kolleg:innen ist etwas anderes und sollte auch so benannt werden.
Wie du Praxisanleitung im Lebenslauf angibst
Qualifikation
- Berufspädagogische Zusatzqualifikation gemäß § 4 PflAPrV (mind. 300 Stunden)
- Jährliche Fortbildung Praxisanleitung nachgewiesen (mind. 24 Stunden)
- Formale Bestellung als Praxisanleitung durch den Träger
- Bestandsschutz-Qualifikation nach altem Alten-/Krankenpflegerecht (vor 2020)
Tätigkeiten
- Planung und Durchführung strukturierter Anleitungssituationen
- Erstellung von Einsatz- und Ausbildungsplänen in Abstimmung mit der Pflegeschule
- Durchführung von Beurteilungs- und Reflexionsgesprächen mit Auszubildenden
- Vorbereitung von Auszubildenden auf die staatliche Prüfung
- Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Anleitungszeit im jeweiligen Einsatz
Verantwortung & Kontext
- Praxisanleitung für [Anzahl] Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung pro Ausbildungsjahr
- Ansprechperson für Pflegeschule, Prüfungsausschuss und Ausbildungskoordination
- Mitwirkung an der Erstellung und Weiterentwicklung des betrieblichen Ausbildungsplans
- Einarbeitung und Unterstützung neuer Praxisanleiter:innen im Team
Welches Niveau bei Praxisanleitung angeben?
| Informelle Anleitung ohne Zusatzqualifikation | Einarbeitung neuer Kolleg:innen oder punktuelle Anleitung von Auszubildenden im Stationsalltag, ohne abgeschlossene berufspädagogische Zusatzqualifikation. |
|---|---|
| Zusatzqualifikation in Ausbildung | Berufspädagogischer Qualifizierungskurs (mind. 300 Stunden gemäß § 4 PflAPrV) begonnen oder kurz vor Abschluss. |
| Qualifizierte Praxisanleitung | Abgeschlossene 300-Stunden-Zusatzqualifikation, formal durch den Träger als Praxisanleitung bestellt, jährliche Fortbildung von mind. 24 Stunden wird nachgewiesen. |
| Erfahrene Praxisanleitung mit Verantwortung | Mehrjährige Praxis, Koordination mehrerer Auszubildender oder Kurse gleichzeitig, Mitwirkung an betrieblichen Ausbildungskonzepten, Ansprechperson für Pflegeschule und Prüfungsausschuss. |
Beispielsätze für Praxisanleitung
- Praxisanleitung von durchschnittlich 4 Auszubildenden der generalistischen Pflegeausbildung je Ausbildungsjahr, inklusive strukturierter Anleitungssituationen und Beurteilungsgesprächen
- Planung, Durchführung und Dokumentation von Anleitungen gemäß Ausbildungsplan in enger Abstimmung mit der Pflegeschule
- Vorbereitung von Auszubildenden auf die staatliche Abschlussprüfung durch gezielte Übungssituationen und Reflexionsgespräche
- Umsetzung der berufspädagogischen Zusatzqualifikation (300 Stunden nach § 4 PflAPrV) in der praktischen Ausbildungsbegleitung auf Station
- Mitwirkung an der Weiterentwicklung des betrieblichen Ausbildungskonzepts sowie Einarbeitung neuer Praxisanleiter:innen
Dos & Don'ts für Praxisanleitung im Lebenslauf
Do
- Nenne die Stundenzahl der Zusatzqualifikation (mind. 300 Stunden) und den Träger/Anbieter
- Weise die jährliche 24-Stunden-Fortbildungspflicht nach, wenn du aktuell als Praxisanleitung tätig bist
- Gib Anzahl und Ausbildungskontext der betreuten Auszubildenden an (z. B. generalistische Pflegeausbildung, Ausbildungsjahr)
- Unterscheide klar zwischen formal bestellter Praxisanleitung und informeller Einarbeitung von Kolleg:innen
Don't
- Nicht „Praxisanleiter:in“ schreiben, wenn die 300-Stunden-Qualifikation nur begonnen, aber nicht abgeschlossen ist
- Eine ältere Bestandsschutz-Qualifikation (vor 2020) nicht als neue 300-Stunden-Qualifikation ausgeben
- Die jährliche Fortbildungspflicht nicht verschweigen – ohne aktuellen Nachweis gilt die Qualifikation formal nicht mehr als aktuell
- Praxisanleitung nicht mit allgemeinem Mentoring oder Einarbeitung ohne Qualifikationsnachweis gleichsetzen
Häufige Fragen zu Praxisanleitung im Lebenslauf
Wie viele Stunden braucht die Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung?
Mindestens 300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation, aufgeteilt in 260 Stunden Unterricht und 40 Stunden praktische Anleitung unter Anleitung erfahrener Praxisanleiter:innen. Geregelt ist das seit der generalistischen Pflegeausbildungsreform 2020 in § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Muss ich mich jährlich fortbilden, um Praxisanleiter:in zu bleiben?
Ja. Mindestens 24 Stunden jährliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung müssen gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden – ohne diesen Nachweis gilt man formal nicht mehr als aktuell qualifiziert.
Zählt eine ältere Praxisanleiter-Qualifikation von vor 2020 noch?
Ja. Wer die Qualifikation nachweislich nach den bis zum 31.12.2019 gültigen Regelungen der Alten- oder Krankenpflegeausbildung erworben hat, wird der neuen berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt (Bestandsschutz). Die jährliche Fortbildungspflicht von 24 Stunden gilt trotzdem weiter.
Reicht es, wenn ich Auszubildende „nebenbei“ anleite, um Praxisanleitung im Lebenslauf zu nennen?
Nein, das sollte unterschieden werden. Informelles Einarbeiten oder Mentoring ohne Qualifikationsnachweis ist etwas anderes als die formal bestellte Praxisanleitung – im Lebenslauf besser als „Einarbeitung neuer Kolleg:innen“ statt „Praxisanleitung“ formulieren.
Wo ist Praxisanleitung rechtlich geregelt?
Im Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), insbesondere in § 4 PflAPrV (Qualifikation) und § 6 PflBG (Umfang der praktischen Anleitung).
Wie viel Anleitungszeit muss ein Betrieb Auszubildenden garantieren?
Mindestens 10 Prozent der während eines praktischen Einsatzes zu leistenden Ausbildungszeit müssen durch geplante, strukturierte Praxisanleitung abgedeckt sein – das ist in § 6 Abs. 3 PflBG festgelegt.
Quellen
- § 4 PflAPrV – Praxisanleitung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-14
- § 6 PflBG – Dauer und Struktur der Ausbildung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-14
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2026