Lebenslauf Studio

Lebenslauf Muster Richter/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Richter/in ist keine Berufsbezeichnung mit eigenem Ausbildungsgang, sondern setzt dieselbe Grundqualifikation voraus wie Rechtsanwalt/in und Notar/in: die Befähigung zum Richteramt nach § 5 Deutsches Richtergesetz (DRiG), also ein rechtswissenschaftliches Studium mit Erster Prüfung und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst mit Zweiter Juristischer Staatsprüfung. Anders als bei den beiden anderen Volljuristen-Berufen erfolgt die Tätigkeit aber weder selbstständig noch gebührenfinanziert, sondern in einem eigenständigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis (§ 8 DRiG) – kein klassisches Beamtenverhältnis, aber auch kein freier Beruf. Kernmerkmal ist die sachliche und persönliche Unabhängigkeit: Richterinnen und Richter sind „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ (§ 25 DRiG). Die konkrete Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist Sache der jeweiligen Landesjustizverwaltung; Referenzbeispiel in dieser Recherche ist Nordrhein-Westfalen, das ein Prädikatsexamen (mindestens 9,0 Punkte, in jedem Fall mindestens 7,76 Punkte) sowie eine Altersgrenze von in der Regel 42 Jahren bei Einstellung vorsieht. Nach mindestens drei, spätestens fünf Jahren als Richterin oder Richter auf Probe erfolgt die Ernennung auf Lebenszeit (§§ 10, 12 DRiG). Besoldet wird nach der eigenen Besoldungsordnung R.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Richter/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Richterin am Amtsgericht mit Zivil- und Familienrechtsdezernat, nach Prädikatsexamen (9,5 Punkte) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und zweijährigem Vorbereitungsdienst seit 2018 im nordrhein-westfälischen Justizdienst tätig. Nach dreijähriger Bewährung als Richterin auf Probe an Land- und Amtsgericht 2021 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Erfahren in eigenverantwortlicher Verhandlungsführung, Beweisaufnahme und Urteilsfindung in Zivil-, Familien- und Zwangsvollstreckungssachen, in der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie im sicheren Umgang mit der elektronischen Akte.

Berufserfahrung

2021 - heute
Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht
Amtsgericht Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
  • Eigenverantwortliche Bearbeitung eines Zivil- und Familienrechtsdezernats als Einzelrichterin
  • Leitung mündlicher Verhandlungen, Durchführung von Beweisaufnahmen und Verkündung von Urteilen und Beschlüssen
  • Förderung gütlicher Einigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten, u. a. im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
  • Ausbildung und Anleitung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Zivilstation
  • Eigenverantwortliche Organisation des Dezernats einschließlich Terminierung und Aktenbearbeitung in der elektronischen Akte
2018 - 2021
Richterin auf Probe
Landgericht Düsseldorf und Amtsgericht Neuss, Nordrhein-Westfalen
  • Mitwirkung als beisitzende Richterin in einer Zivilkammer des Landgerichts
  • Einzelrichterliche Tätigkeit am Amtsgericht in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Bearbeitung eines gemischten Dezernats einschließlich allgemeinem Bereitschaftsdienst
  • Erwerb der nach § 12 Abs. 2 DRiG erforderlichen mindestens dreijährigen Bewährungszeit vor der Ernennung auf Lebenszeit
  • Teilnahme an Fortbildungen der Deutschen Richterakademie zu Verhandlungsführung und Beweiswürdigung
2016 - 2018
Rechtsreferendarin (Vorbereitungsdienst)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Ausbildungsstationen in NRW
  • Zivilstation an einem Landgericht, Strafstation bei einer Staatsanwaltschaft, Verwaltungsstation bei einer Bezirksregierung
  • Neunmonatige Anwaltsstation in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei (§ 5b Abs. 4 DRiG)
  • Wahlstation im Zivilrecht mit Schwerpunkt Familienrecht
  • Abschluss mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW

Ausbildung

2011 - 2016
Rechtswissenschaftliches Studium mit Erster Prüfung
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Erste Prüfung nach § 5 Abs. 1 DRiG, bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (Schwerpunkt Zivilrechtspflege) und staatlicher Pflichtfachprüfung
  • Abschluss mit Prädikat
  • Studienbegleitende Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl
2018
Zweite Juristische Staatsprüfung
Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (Oberlandesgericht Düsseldorf)
  • Abschluss des zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit 9,5 Punkten (Prädikatsexamen)
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG in Verbindung mit der Ersten Prüfung
  • Zulassung zur Bewerbung für den höheren Justizdienst NRW oberhalb der Mindestanforderung von 7,76 Punkten
2021
Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ernennung nach § 10 DRiG nach mindestens dreijähriger Tätigkeit im richterlichen Dienst
  • Ablegen des Richtereids nach § 38 DRiG in öffentlicher Sitzung eines Gerichts

Kenntnisse

SkillNiveau
ZivilprozessrechtExperte
Materielles ZivilrechtExperte
FamilienrechtFortgeschritten
ZwangsvollstreckungsrechtFortgeschritten
Verhandlungs- und VernehmungsführungExperte
Juristische MethodenlehreExperte
Urteils- und BeschlussabfassungExperte
Elektronische Akte / FachverfahrenFortgeschritten
MS OfficeExperte

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischVerhandlungssicher (C1)
FranzösischGrundkenntnisse (A2)
Dieses Muster jetzt ausfüllen

Lebenslauf-Editor: Richter/in

Vorbefüllt mit dem Muster oben. Überschreibe die Felder mit deinen eigenen Daten, die Vorschau aktualisiert sich sofort.

Download-Optionen unten am Editor

Live-Vorschau in A4
Maria Beispiel
Richter/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Richterin am Amtsgericht mit Zivil- und Familienrechtsdezernat, nach Prädikatsexamen (9,5 Punkte) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und zweijährigem Vorbereitungsdienst seit 2018 im nordrhein-westfälischen Justizdienst tätig. Nach dreijähriger Bewährung als Richterin auf Probe an Land- und Amtsgericht 2021 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Erfahren in eigenverantwortlicher Verhandlungsführung, Beweisaufnahme und Urteilsfindung in Zivil-, Familien- und Zwangsvollstreckungssachen, in der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie im sicheren Umgang mit der elektronischen Akte.

Berufserfahrung

2021 - heute
Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht
Amtsgericht Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
  • Eigenverantwortliche Bearbeitung eines Zivil- und Familienrechtsdezernats als Einzelrichterin
  • Leitung mündlicher Verhandlungen, Durchführung von Beweisaufnahmen und Verkündung von Urteilen und Beschlüssen
  • Förderung gütlicher Einigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten, u. a. im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
  • Ausbildung und Anleitung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Zivilstation
  • Eigenverantwortliche Organisation des Dezernats einschließlich Terminierung und Aktenbearbeitung in der elektronischen Akte
2018 - 2021
Richterin auf Probe
Landgericht Düsseldorf und Amtsgericht Neuss, Nordrhein-Westfalen
  • Mitwirkung als beisitzende Richterin in einer Zivilkammer des Landgerichts
  • Einzelrichterliche Tätigkeit am Amtsgericht in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Bearbeitung eines gemischten Dezernats einschließlich allgemeinem Bereitschaftsdienst
  • Erwerb der nach § 12 Abs. 2 DRiG erforderlichen mindestens dreijährigen Bewährungszeit vor der Ernennung auf Lebenszeit
  • Teilnahme an Fortbildungen der Deutschen Richterakademie zu Verhandlungsführung und Beweiswürdigung
2016 - 2018
Rechtsreferendarin (Vorbereitungsdienst)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Ausbildungsstationen in NRW
  • Zivilstation an einem Landgericht, Strafstation bei einer Staatsanwaltschaft, Verwaltungsstation bei einer Bezirksregierung
  • Neunmonatige Anwaltsstation in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei (§ 5b Abs. 4 DRiG)
  • Wahlstation im Zivilrecht mit Schwerpunkt Familienrecht
  • Abschluss mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW

Ausbildung

2011 - 2016
Rechtswissenschaftliches Studium mit Erster Prüfung
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Erste Prüfung nach § 5 Abs. 1 DRiG, bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (Schwerpunkt Zivilrechtspflege) und staatlicher Pflichtfachprüfung
  • Abschluss mit Prädikat
  • Studienbegleitende Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl
2018
Zweite Juristische Staatsprüfung
Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (Oberlandesgericht Düsseldorf)
  • Abschluss des zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit 9,5 Punkten (Prädikatsexamen)
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG in Verbindung mit der Ersten Prüfung
  • Zulassung zur Bewerbung für den höheren Justizdienst NRW oberhalb der Mindestanforderung von 7,76 Punkten
2021
Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ernennung nach § 10 DRiG nach mindestens dreijähriger Tätigkeit im richterlichen Dienst
  • Ablegen des Richtereids nach § 38 DRiG in öffentlicher Sitzung eines Gerichts

Kenntnisse

SkillNiveau
ZivilprozessrechtExperte
Materielles ZivilrechtExperte
FamilienrechtFortgeschritten
ZwangsvollstreckungsrechtFortgeschritten
Verhandlungs- und VernehmungsführungExperte
Juristische MethodenlehreExperte
Urteils- und BeschlussabfassungExperte
Elektronische Akte / FachverfahrenFortgeschritten
MS OfficeExperte

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischVerhandlungssicher (C1)
FranzösischGrundkenntnisse (A2)

Kostenlos

PDF mit MUSTER-Wasserzeichen über das ganze Blatt, sofort herunterladen.

Ohne Wasserzeichen: 9,90 €

Einmaliger Kauf, sofortiger Download und Zustellung per E-Mail, keine Anmeldung.

An diese Adresse schicken wir das fertige PDF und die Rechnung. Sie muss nicht die Adresse deines Zahlungskontos sein.

Lebenslauf Beispiel Richter/in zum Kopieren

Profil

Richterin am Amtsgericht mit Zivil- und Familienrechtsdezernat, nach Prädikatsexamen (9,5 Punkte) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und zweijährigem Vorbereitungsdienst seit 2018 im nordrhein-westfälischen Justizdienst tätig. Nach dreijähriger Bewährung als Richterin auf Probe an Land- und Amtsgericht 2021 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Erfahren in eigenverantwortlicher Verhandlungsführung, Beweisaufnahme und Urteilsfindung in Zivil-, Familien- und Zwangsvollstreckungssachen, in der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie im sicheren Umgang mit der elektronischen Akte.

Berufserfahrung

2021 - heute

Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht

Amtsgericht Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

  • Eigenverantwortliche Bearbeitung eines Zivil- und Familienrechtsdezernats als Einzelrichterin
  • Leitung mündlicher Verhandlungen, Durchführung von Beweisaufnahmen und Verkündung von Urteilen und Beschlüssen
  • Förderung gütlicher Einigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten, u. a. im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
  • Ausbildung und Anleitung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Zivilstation
  • Eigenverantwortliche Organisation des Dezernats einschließlich Terminierung und Aktenbearbeitung in der elektronischen Akte

2018 - 2021

Richterin auf Probe

Landgericht Düsseldorf und Amtsgericht Neuss, Nordrhein-Westfalen

  • Mitwirkung als beisitzende Richterin in einer Zivilkammer des Landgerichts
  • Einzelrichterliche Tätigkeit am Amtsgericht in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Bearbeitung eines gemischten Dezernats einschließlich allgemeinem Bereitschaftsdienst
  • Erwerb der nach § 12 Abs. 2 DRiG erforderlichen mindestens dreijährigen Bewährungszeit vor der Ernennung auf Lebenszeit
  • Teilnahme an Fortbildungen der Deutschen Richterakademie zu Verhandlungsführung und Beweiswürdigung

2016 - 2018

Rechtsreferendarin (Vorbereitungsdienst)

Oberlandesgericht Düsseldorf, Ausbildungsstationen in NRW

  • Zivilstation an einem Landgericht, Strafstation bei einer Staatsanwaltschaft, Verwaltungsstation bei einer Bezirksregierung
  • Neunmonatige Anwaltsstation in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei (§ 5b Abs. 4 DRiG)
  • Wahlstation im Zivilrecht mit Schwerpunkt Familienrecht
  • Abschluss mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW

Ausbildung

2011 - 2016

Rechtswissenschaftliches Studium mit Erster Prüfung

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

2018

Zweite Juristische Staatsprüfung

Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (Oberlandesgericht Düsseldorf)

2021

Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Kenntnisse

  • SkillNiveau
  • ZivilprozessrechtExperte
  • Materielles ZivilrechtExperte
  • FamilienrechtFortgeschritten
  • ZwangsvollstreckungsrechtFortgeschritten
  • Verhandlungs- und VernehmungsführungExperte
  • Juristische MethodenlehreExperte
  • Urteils- und BeschlussabfassungExperte
  • Elektronische Akte / FachverfahrenFortgeschritten
  • MS OfficeExperte

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischVerhandlungssicher (C1)
  • FranzösischGrundkenntnisse (A2)

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Richter/in

Verfahrensführung & Entscheidung

  • Zivil- und Familiensachen als Einzelrichterin eigenverantwortlich bearbeitet und entschieden
  • Mündliche Verhandlungen strukturiert geleitet und Beweisaufnahmen durchgeführt
  • Urteile und Beschlüsse nach sorgfältiger Auswertung von Rechtsprechung und Literatur begründet
  • Verfahren unter Beachtung der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit nach § 25 DRiG entschieden

Verhandlung & Vermittlung

  • Gütliche Einigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten aktiv gefördert und moderiert
  • Zeugen und Parteien einfühlsam, aber verfahrensökonomisch vernommen
  • Konfliktpotenziale zwischen Verfahrensbeteiligten frühzeitig erkannt und ausgeglichen
  • Beteiligte und Zeuginnen und Zeugen mit Blick auf deren Belange fair und höflich behandelt

Fachliche Spezialisierung

  • Vertiefte Kenntnisse in einem speziellen Rechtsgebiet (z. B. Familien-, Miet- oder Betreuungsrecht) aufgebaut
  • Neue Rechtsgebiete selbstständig erschlossen und Rechtsprechungsänderungen ausgewertet
  • An Fortbildungen der Deutschen Richterakademie und landesinternen Fachtagungen teilgenommen

Ausbildung & Nachwuchsförderung

  • Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in die tägliche Dezernatsarbeit eingebunden und angeleitet
  • Leitung einer Referendararbeitsgemeinschaft übernommen
  • Als Prüferin im Rahmen des Juristenausbildungsgesetzes NRW mitgewirkt

Organisation & Digitalisierung

  • Dezernat eigenständig organisiert, Termine und Fristen selbstverantwortlich geplant
  • Elektronische Akte und digitale Fachverfahren im Tagesgeschäft eingesetzt
  • Eigene Erreichbarkeit für Gerichtsangehörige und Verfahrensbeteiligte auch in digitaler Form sichergestellt

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Richter/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Zivilprozessrecht und materielles Zivilrecht
  • Familien- und Betreuungsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Juristische Methodenlehre und Rechtsanwendung
  • Verhandlungs- und Vernehmungsführung
  • Urteils- und Beschlussabfassung
  • Elektronischer Rechtsverkehr und richterliche Fachverfahren
  • Aus- und Fortbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren

Zertifikate

  • Erste Prüfung (rechtswissenschaftliches Studium mit universitärer Schwerpunktbereichsprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung, § 5 Abs. 1 DRiG)
  • Zweite Juristische Staatsprüfung nach zweijährigem Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG) – Befähigung zum Richteramt
  • Ernennungsurkunde als Richterin/Richter auf Probe bzw. auf Lebenszeit (§§ 10, 12, 17 DRiG)
  • Zusatzqualifikation Güterichter/in bzw. Mediation (optional, in einzelnen Bundesländern verbreitet)

Soft Skills

  • Sachliche und persönliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit
  • Analytisches Denken und gutes Urteilsvermögen
  • Entschlusskraft und Entscheidungsbereitschaft
  • Hohe Belastbarkeit und Selbstmanagement
  • Konflikt- und Vermittlungsfähigkeit
  • Kommunikations- und Argumentationsstärke
  • Diskretion (Beratungsgeheimnis nach § 43 DRiG)

Ausbildung und Gehalt als Richter/in im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Richteramt ist zweigeteilt: Die fachliche Qualifikation ist bundeseinheitlich im Deutschen Richtergesetz (DRiG) geregelt, die konkrete Einstellung ist Sache der jeweiligen Landesjustizverwaltung. 1) Bundeseinheitliche Qualifikation (DRiG): Nach § 5 Abs. 1 DRiG erwirbt die Befähigung zum Richteramt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Die Erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Der Vorbereitungsdienst dauert nach § 5b Abs. 1 DRiG zwei Jahre und gliedert sich in Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde sowie einem Rechtsanwalt; die Anwaltsstation dauert neun Monate, die übrigen Pflichtstationen mindestens drei Monate (§ 5b Abs. 4 DRiG). Berufen werden darf nach § 9 DRiG nur, wer deutsche/r Staatsangehörige/r im Sinne des Art. 116 GG ist, für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, die Befähigung zum Richteramt besitzt und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt. Nach § 8 DRiG kann nur als Richterin/Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden – üblicher Einstieg ist die Ernennung auf Probe (§ 12 DRiG), spätestens fünf Jahre danach muss die Ernennung auf Lebenszeit erfolgen oder das Dienstverhältnis endet. Die Ernennung auf Lebenszeit selbst setzt nach § 10 DRiG mindestens drei Jahre Tätigkeit im richterlichen Dienst nach Erwerb der Befähigung voraus; auf diese Zeit können u. a. Tätigkeiten als Rechtsanwalt, Notar oder höherer Beamter angerechnet werden. Vor Amtsantritt ist der Richtereid nach § 38 DRiG in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten. 2) Landesrechtliche Einstellungspraxis (Referenzbeispiel Nordrhein-Westfalen): Bewerbungen richten sich an die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts bzw. der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit. NRW verlangt bevorzugt ein Prädikatsexamen mit mindestens 9,0 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; zwingend erforderlich sind mindestens 7,76 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber mit 7,76 bis 8,99 Punkten können zum Auswahlgespräch eingeladen werden, wenn besondere Leistungen im Abitur, Studium, der Ersten Prüfung oder besondere persönliche Fähigkeiten hinzukommen. Die Einstellung erfolgt regelmäßig nur bis zu einem Alter von 42 Jahren (45 Jahre bei Schwerbehinderung), zudem ist die Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht Voraussetzung. Das amtliche Anforderungsprofil des NRW-Justizministeriums (Anlage zur BeurteilungsAV JM) gliedert die erwarteten Kompetenzen für das Eingangsamt (Besoldungsgruppe R1) in vier Hauptmerkmale: Sach- und Fachqualifikation (u. a. breit gefächerte Rechtskenntnisse, juristische Methodenlehre, Amtsverständnis, Verhandlungs- und Vernehmungsgeschick), Persönliche Qualifikation (u. a. Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Entschlusskraft), Soziale Qualifikation (u. a. Teamfähigkeit, Kommunikations-, Konflikt- und Vermittlungsfähigkeit) sowie Führungs- und Leitungsqualifikation für Beförderungsämter. Länderrechtliche Unterschiede: Während die fachliche Qualifikation bundeseinheitlich im DRiG steht, unterscheiden sich Notenanforderungen, Altersgrenzen und das konkrete Auswahlverfahren von Bundesland zu Bundesland.
GehaltsspanneZum Gehalt von Richterinnen und Richtern liegen deutlich unterschiedliche Angaben vor, die hier bewusst nicht gemittelt werden. StepStone nennt einen Bruttojahresmedian von 63.900 € (Spanne 56.600-76.600 €, Einstieg ca. 47.500 €), Gehalt.de kommt auf einen höheren Median von 74.432 € (Quartile 65.993-83.949 €); beide Portale bilden Marktdaten über alle Erfahrungsstufen und Bundesländer hinweg ab, ohne Stichprobengröße anzugeben. Amtlich maßgeblich ist dagegen die Besoldungsordnung R: Auf Bundesebene weist die BBesG Anlage IV (gültig ab 1.3.2024) für R2 ein Grundgehalt von 6.086,73 bis 8.750,94 €/Monat aus; die Besoldungsgruppe R1 (Eingangsamt) ist auf Bundesebene seit der Föderalismusreform 2006 weggefallen und wird von jedem Bundesland eigenständig festgesetzt. Für Nordrhein-Westfalen nennt der Deutsche Richterbund (Stand 01.02.2025, Sekundärquelle) R1-Beträge von 5.157,45 bis 7.840,18 €/Monat (11 Stufen im Zweijahresrhythmus) und R2-Beträge von 5.952,29 bis 8.524,20 €/Monat. Die Marktdaten von StepStone/Gehalt.de und die amtliche Besoldungstabelle sind methodisch nicht direkt vergleichbar - erstere sind Momentaufnahmen, letztere zeigt die laufbahnabhängig über Jahre steigende Struktur - und werden deshalb unvermittelt nebeneinander ausgewiesen.

Was verdient man als Richter/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 10.532 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 10. August 2026.

Dos & Don'ts für den Richter/in-Lebenslauf

Do

  • Examensnoten konkret und differenziert angeben: Erste Prüfung und Zweite Juristische Staatsprüfung getrennt ausweisen, inklusive Punktzahl
  • Stationen des Vorbereitungsdienstes (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwaltsstation) konkret benennen statt pauschal "Referendariat"
  • Amtsbezeichnung und Status korrekt unterscheiden: Richterin/Richter auf Probe vs. auf Lebenszeit
  • Fachliche Schwerpunkte/Dezernate konkret nennen (z. B. Familienrecht, Zwangsvollstreckung) statt allgemein "Rechtsprechung"
  • Zusatzqualifikationen wie Güterichter-/Mediationsausbildung oder Prüfertätigkeit nach dem Juristenausbildungsgesetz gesondert aufführen
  • Bei Bewerbungen die persönliche und sachliche Unabhängigkeit als zentrales Berufsmerkmal einordnen, nicht mit einer klassischen Beamtenlaufbahn gleichsetzen

Don't

  • Richter/in nicht unreflektiert als "Beamter/Beamtin" bezeichnen - es handelt sich um ein eigenständiges Dienstverhältnis (Richterverhältnis nach § 8 DRiG), Bundesbeamtenrecht gilt laut § 46 DRiG nur entsprechend
  • Richter/in nicht mit Rechtsanwalt/in oder Notar/in gleichsetzen, obwohl alle drei dieselbe Grundqualifikation (Befähigung zum Richteramt) teilen - Rechtsstellung und Vergütung unterscheiden sich fundamental
  • Details aus laufenden oder abgeschlossenen Verfahren nicht im Lebenslauf nennen - das Beratungsgeheimnis nach § 43 DRiG gilt auch nach Dienstende fort
  • Besoldungsgruppe (R1/R2) nicht mit der allgemeinen Beamtenbesoldung (A-Besoldung) verwechseln - unterschiedliche Tabellen und Systematik
  • Landesspezifische Notenanforderungen (z. B. NRW-Werte) nicht als bundesweit einheitlich darstellen - nur die Befähigung zum Richteramt selbst ist bundesrechtlich geregelt
  • Keine erfundenen Gerichtsstationen, Aktenzeichen oder Fallzahlen angeben

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Richter/in

Was verdient ein Richter oder eine Richterin in Deutschland?

Die Angaben schwanken deutlich je nach Quelle. StepStone nennt einen Bruttojahresmedian von 63.900 € (Spanne 56.600–76.600 €), Gehalt.de kommt auf 74.432 € (Quartile 65.993–83.949 €). Die amtliche Besoldung nach der Besoldungsordnung R liegt in NRW für das Eingangsamt R1 zwischen 5.157,45 € und 7.840,18 € brutto im Monat, gestaffelt nach Erfahrungsstufe; nach Beförderung in R2 zwischen 5.952,29 € und 8.524,20 € (Stand jeweils 01.02.2025). Die Werte sind nicht direkt vergleichbar und werden bewusst nicht gemittelt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Richter/in zu werden?

Nach § 9 DRiG braucht es die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 GG, das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Befähigung zum Richteramt (Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung) sowie soziale Kompetenz. In Nordrhein-Westfalen wird zusätzlich bevorzugt ein Prädikatsexamen mit mindestens 9,0 Punkten in der Zweiten Staatsprüfung verlangt, mindestens jedoch 7,76 Punkte; Bewerbungen sind in der Regel nur bis zu einem Alter von 42 Jahren möglich (45 Jahre bei Schwerbehinderung).

Was ist der Unterschied zwischen Richter/in, Rechtsanwalt/in und Notar/in?

Alle drei setzen dieselbe Grundqualifikation voraus, die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG. Rechtsanwalt/in ist ein freier Beruf ohne Dienstverhältnis zum Staat. Notar/in übt ein öffentliches Amt in freiberuflicher Struktur aus, vergütet über gesetzlich fixierte Gebühren statt Besoldung. Richter/in dagegen steht in einem eigenständigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem Richterverhältnis (§ 8 DRiG) – kein klassisches Beamtenverhältnis, da Bundesbeamtenrecht laut § 46 DRiG nur entsprechend gilt, aber auch kein freier Beruf, sondern besoldet nach der eigenen Besoldungsordnung R mit voller sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit (§ 25 DRiG).

Wie läuft die Ernennung zum Richter oder zur Richterin ab?

Der Einstieg erfolgt in aller Regel als Richterin oder Richter auf Probe (§ 12 DRiG). Spätestens fünf Jahre nach dieser Ernennung muss die Ernennung auf Lebenszeit erfolgen, frühestens jedoch nach mindestens drei Jahren im richterlichen Dienst nach Erwerb der Befähigung zum Richteramt (§ 10 DRiG). Vor Amtsantritt ist der Richtereid nach § 38 DRiG in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten.

Welche Examensnote brauche ich für den Richterberuf?

In Nordrhein-Westfalen wird bevorzugt ein Prädikatsexamen mit mindestens 9,0 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung verlangt. Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens 7,76 Punkten können ebenfalls zum Auswahlgespräch eingeladen werden, wenn besondere Leistungen im Abitur, Studium, der Ersten Prüfung oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen hinzukommen.

Ist ein Richter oder eine Richterin verbeamtet?

Nein, jedenfalls nicht im klassischen Sinn. Richterinnen und Richter stehen in einem eigenständigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem sogenannten Richterverhältnis (§ 8 DRiG). Nach § 46 DRiG gelten die Vorschriften für Bundesbeamte nur entsprechend und nur, soweit das DRiG nichts anderes bestimmt. Der entscheidende Unterschied zu Beamtinnen und Beamten ist die sachliche und persönliche Unabhängigkeit nach § 25 DRiG: Richterinnen und Richter sind nur dem Gesetz unterworfen und unterliegen nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht, die diese Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen darf.

Wie lange dauert der Weg zum Richteramt insgesamt?

Vom Studienbeginn bis zur Ernennung auf Lebenszeit vergehen typischerweise rund zehn bis zwölf Jahre: etwa fünf Jahre rechtswissenschaftliches Studium bis zur Ersten Prüfung, zwei Jahre Vorbereitungsdienst bis zur Zweiten Staatsprüfung (§ 5b DRiG), anschließend eine Bewerbungsphase sowie mindestens drei, spätestens fünf Jahre als Richterin oder Richter auf Probe (§ 12 DRiG), bevor die Ernennung auf Lebenszeit erfolgen kann.

Kann ein Richter oder eine Richterin versetzt oder entlassen werden?

Nur unter engen, im DRiG selbst geregelten Voraussetzungen (u. a. §§ 21, 30-32 DRiG), etwa bei Veränderungen der Gerichtsorganisation oder in einem förmlichen Disziplinar- bzw. Versetzungsverfahren vor dem Dienstgericht. Anders als bei Beamtinnen und Beamten ist eine Versetzung gegen den Willen der Richterin oder des Richters grundsätzlich ausgeschlossen, um die richterliche Unabhängigkeit zu schützen; Richterinnen und Richter auf Probe können dagegen unter erleichterten Voraussetzungen entlassen werden (§ 22 DRiG).

Quellen

  1. DRiG - Deutsches Richtergesetz, Gesamtausgabe, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  2. DRiG § 5 - Befähigung zum Richteramt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  3. DRiG § 5b - Vorbereitungsdienst, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  4. DRiG § 9 - Voraussetzungen für die Berufungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  5. DRiG § 10 - Ernennung auf Lebenszeit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  6. DRiG § 12 - Ernennung auf Probe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  7. DRiG § 25, § 26 - Grundsatz der Unabhängigkeit und Dienstaufsicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  8. DRiG § 46 - Geltung des Bundesbeamtenrechts, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  9. BBesG Anlage IV - Grundgehaltssätze, u. a. Bundesbesoldungsordnung R, gültig ab 1.3.2024, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  10. Anforderungsprofile für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage zur BeurteilungsAV JM), Justizministerium Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2026-08-10
  11. Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter auf Probe, Oberlandesgericht Düsseldorf, abgerufen am 2026-08-10
  12. Richter (m/w/d), Justiz NRW Karriere, abgerufen am 2026-08-10
  13. Richter/in - Gehalt, StepStone, abgerufen am 2026-08-10
  14. Richter/Richterin - Gehalt, Gehalt.de, abgerufen am 2026-08-10
  15. Nordrhein-Westfalen - R1/R2-Besoldung, Deutscher Richterbund (DRB), abgerufen am 2026-08-10

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

Weitere Lebenslauf-Muster in Finanzen & Recht

Herausgegeben von Lebenslauf Studio

Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026