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Lebenslauf Muster Notar/Notarin

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Notarinnen und Notare sind nach § 1 BNotO unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, die in den Ländern für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt werden – etwa Immobilienkäufe, Gesellschaftsgründungen, Testamente oder Vollmachten. In Deutschland gibt es zwei Notariatsformen: hauptberufliche Nurnotare, die ausschließlich als Notar tätig sind, und Anwaltsnotare, die das Amt gleichzeitig mit der Zulassung als Rechtsanwalt ausüben (§ 3 BNotO). Voraussetzung ist stets die Befähigung zum Richteramt, also zwei juristische Staatsexamina (§ 5 Abs. 5 BNotO); die Bestellung erfolgt anlassbezogen, wenn ein Bedürfnis für eine weitere Notarstelle besteht (§ 4 BNotO) und nach einem Auswahlverfahren unter den Bewerberinnen und Bewerbern (§ 6 BNotO). Notare sind unparteiisch und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 14 BNotO) und dürfen ihre Urkundstätigkeit nur aus triftigem Grund verweigern (§ 15 BNotO). Ihre Gebühren richten sich nicht nach freier Preisgestaltung, sondern zwingend nach dem gesetzlichen Kostenverzeichnis des GNotKG. Berufsständisch organisiert sind sie in den regionalen Notarkammern und der Bundesnotarkammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 77 BNotO). Bundesweit amtieren nach Angaben der Bundesnotarkammer aktuell rund 7.000 Notarinnen und Notare.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Notar/Notarin
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Notarin mit mehrjähriger Erfahrung in der Urkundstätigkeit für Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrecht, bestellt nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst als Notarassessorin. Sicherer Umgang mit komplexen Grundstücks- und Unternehmenstransaktionen, digitaler Urkundsführung sowie dem elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Ausgeprägtes Verständnis für Unparteilichkeit, Amtsverschwiegenheit und die Beratung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen. Erfahrung in der Kanzlei-/Notariatsführung inklusive Personalverantwortung für Notarfachangestellte. Hohe Verbindlichkeit im Umgang mit gesetzlich fixierten Kostenrahmen nach GNotKG und Fristen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Berufserfahrung

2021 - heute
Notarin (Nurnotariat)
Eigene Notarstelle, Musterstadt
  • Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen und letztwilligen Verfügungen
  • Unparteiische Betreuung und Belehrung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen nach § 14 BNotO
  • Führung des Urkundsverzeichnisses und Zusammenarbeit mit Grundbuchämtern und Handelsregistern
  • Personalverantwortung für ein Team von vier Notarfachangestellten
  • Nutzung des Elektronischen Urkundenarchivs und des besonderen elektronischen Notarpostfachs der Bundesnotarkammer
2018 - 2021
Notarassessorin (Vorbereitungsdienst)
Notariat Dr. Mustermann, Musterstadt
  • Bestellung durch die Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer gemäß § 7 Abs. 3 BNotO
  • Mitwirkung an Beurkundungen unter Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Vorbereitung auf die Bestellung zum hauptberuflichen Notar während des dreijährigen Anwärterdienstes
  • Bearbeitung von Nachlass-, Vorsorge- und Grundstücksangelegenheiten
  • Teilnahme an Fortbildungen der Landesnotarkammer zur notariellen Praxis

Ausbildung

2010 - 2015
Studium der Rechtswissenschaften, Erste Prüfung
Universität Musterstadt
  • Schwerpunktbereich Immobilien- und Gesellschaftsrecht
  • Abschluss mit der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung
2015 - 2017
Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen
Oberlandesgericht Musterstadt
  • Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Notariat und Rechtsanwaltskanzlei
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (Voraussetzung nach § 5 Abs. 5 BNotO)

Kenntnisse

Beurkundungspraxis (Immobilien-, Gesellschafts-, Erbrecht)Expertenniveau
GNotKG-KostenberechnungFortgeschritten
Elektronisches Urkundenarchiv / beA-Pendant beNFortgeschritten
Grundbuch- und HandelsregisterverfahrenExpertenniveau
Mitarbeiterführung im NotariatFortgeschritten
Vorsorgevollmachten und TestamentsgestaltungExpertenniveau

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1, Rechts- und Vertragsenglisch
FranzösischB1, Grundkenntnisse im internationalen Erbrecht
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Maria Beispiel
Notar/Notarin
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Notarin mit mehrjähriger Erfahrung in der Urkundstätigkeit für Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrecht, bestellt nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst als Notarassessorin. Sicherer Umgang mit komplexen Grundstücks- und Unternehmenstransaktionen, digitaler Urkundsführung sowie dem elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Ausgeprägtes Verständnis für Unparteilichkeit, Amtsverschwiegenheit und die Beratung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen. Erfahrung in der Kanzlei-/Notariatsführung inklusive Personalverantwortung für Notarfachangestellte. Hohe Verbindlichkeit im Umgang mit gesetzlich fixierten Kostenrahmen nach GNotKG und Fristen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Berufserfahrung

2021 - heute
Notarin (Nurnotariat)
Eigene Notarstelle, Musterstadt
  • Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen und letztwilligen Verfügungen
  • Unparteiische Betreuung und Belehrung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen nach § 14 BNotO
  • Führung des Urkundsverzeichnisses und Zusammenarbeit mit Grundbuchämtern und Handelsregistern
  • Personalverantwortung für ein Team von vier Notarfachangestellten
  • Nutzung des Elektronischen Urkundenarchivs und des besonderen elektronischen Notarpostfachs der Bundesnotarkammer
2018 - 2021
Notarassessorin (Vorbereitungsdienst)
Notariat Dr. Mustermann, Musterstadt
  • Bestellung durch die Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer gemäß § 7 Abs. 3 BNotO
  • Mitwirkung an Beurkundungen unter Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Vorbereitung auf die Bestellung zum hauptberuflichen Notar während des dreijährigen Anwärterdienstes
  • Bearbeitung von Nachlass-, Vorsorge- und Grundstücksangelegenheiten
  • Teilnahme an Fortbildungen der Landesnotarkammer zur notariellen Praxis

Ausbildung

2010 - 2015
Studium der Rechtswissenschaften, Erste Prüfung
Universität Musterstadt
  • Schwerpunktbereich Immobilien- und Gesellschaftsrecht
  • Abschluss mit der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung
2015 - 2017
Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen
Oberlandesgericht Musterstadt
  • Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Notariat und Rechtsanwaltskanzlei
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (Voraussetzung nach § 5 Abs. 5 BNotO)

Kenntnisse

Beurkundungspraxis (Immobilien-, Gesellschafts-, Erbrecht)Expertenniveau
GNotKG-KostenberechnungFortgeschritten
Elektronisches Urkundenarchiv / beA-Pendant beNFortgeschritten
Grundbuch- und HandelsregisterverfahrenExpertenniveau
Mitarbeiterführung im NotariatFortgeschritten
Vorsorgevollmachten und TestamentsgestaltungExpertenniveau

Sprachen

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FranzösischB1, Grundkenntnisse im internationalen Erbrecht

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Profil

Notarin mit mehrjähriger Erfahrung in der Urkundstätigkeit für Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrecht, bestellt nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst als Notarassessorin. Sicherer Umgang mit komplexen Grundstücks- und Unternehmenstransaktionen, digitaler Urkundsführung sowie dem elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Ausgeprägtes Verständnis für Unparteilichkeit, Amtsverschwiegenheit und die Beratung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen. Erfahrung in der Kanzlei-/Notariatsführung inklusive Personalverantwortung für Notarfachangestellte. Hohe Verbindlichkeit im Umgang mit gesetzlich fixierten Kostenrahmen nach GNotKG und Fristen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Berufserfahrung

2021 - heute

Notarin (Nurnotariat)

Eigene Notarstelle, Musterstadt

  • Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen und letztwilligen Verfügungen
  • Unparteiische Betreuung und Belehrung mehrerer Beteiligter mit gegenläufigen Interessen nach § 14 BNotO
  • Führung des Urkundsverzeichnisses und Zusammenarbeit mit Grundbuchämtern und Handelsregistern
  • Personalverantwortung für ein Team von vier Notarfachangestellten
  • Nutzung des Elektronischen Urkundenarchivs und des besonderen elektronischen Notarpostfachs der Bundesnotarkammer

2018 - 2021

Notarassessorin (Vorbereitungsdienst)

Notariat Dr. Mustermann, Musterstadt

  • Bestellung durch die Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer gemäß § 7 Abs. 3 BNotO
  • Mitwirkung an Beurkundungen unter Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Vorbereitung auf die Bestellung zum hauptberuflichen Notar während des dreijährigen Anwärterdienstes
  • Bearbeitung von Nachlass-, Vorsorge- und Grundstücksangelegenheiten
  • Teilnahme an Fortbildungen der Landesnotarkammer zur notariellen Praxis

Ausbildung

2010 - 2015

Studium der Rechtswissenschaften, Erste Prüfung

Universität Musterstadt

2015 - 2017

Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen

Oberlandesgericht Musterstadt

Kenntnisse

  • Beurkundungspraxis (Immobilien-, Gesellschafts-, Erbrecht)Expertenniveau
  • GNotKG-KostenberechnungFortgeschritten
  • Elektronisches Urkundenarchiv / beA-Pendant beNFortgeschritten
  • Grundbuch- und HandelsregisterverfahrenExpertenniveau
  • Mitarbeiterführung im NotariatFortgeschritten
  • Vorsorgevollmachten und TestamentsgestaltungExpertenniveau

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischC1, Rechts- und Vertragsenglisch
  • FranzösischB1, Grundkenntnisse im internationalen Erbrecht

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Notar/Notarin

Beurkundung & Vertragsgestaltung

  • Beurkundete Kaufverträge über Immobilien im Wert von insgesamt X Mio. Euro pro Jahr
  • Entwarf und beurkundete Gesellschaftsverträge für Gründungen und Umstrukturierungen
  • Prüfte Vertragsentwürfe auf Rechtssicherheit und Ausgewogenheit für alle Beteiligten
  • Belehrte Vertragsparteien unparteiisch über rechtliche Tragweite und Risiken der Erklärungen
  • Erstellte notarielle Niederschriften gemäß Beurkundungsgesetz und BNotO

Grundstücks- und Immobilienrecht

  • Begleitete Grundstückskaufverträge inklusive Auflassung und Grundbuchvollzug
  • Koordinierte Löschung und Eintragung von Grundpfandrechten mit finanzierenden Banken
  • Beriet zu Erbbaurechten, Teilungserklärungen und Wohnungseigentum
  • Wickelte Bauträgerverträge unter Beachtung der Makler- und Bauträgerverordnung ab
  • Sicherte Kaufpreiszahlungen über Notaranderkonten und Fälligkeitsmitteilungen

Gesellschafts- und Handelsrecht

  • Beurkundete Gründungen von GmbH, UG und Personengesellschaften
  • Begleitete Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und Umwandlungen
  • Meldete Eintragungen elektronisch zum Handelsregister an
  • Beriet Geschäftsführer und Gesellschafter zu Formerfordernissen des GmbHG
  • Wirkte an Unternehmensnachfolgen und Anteilsübertragungen mit

Erb- und Familienrecht / vorsorgende Rechtspflege

  • Beurkundete Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsverzichte
  • Errichtete Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Führte Meldungen an das Zentrale Vorsorge- und Testamentsregister der Bundesnotarkammer durch
  • Beriet zu Eheverträgen und Regelungen des Güterstands
  • Begleitete Erbauseinandersetzungen und Nachlassverzeichnisse

Amtsführung & Digitalisierung

  • Führte das Notariat unter Beachtung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
  • Setzte das Videokommunikationssystem für Fernbeurkundungen nach § 78p BNotO ein
  • Verantwortete die Aufbewahrung von Urkunden im Elektronischen Urkundenarchiv
  • Berechnete Gebühren korrekt nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG
  • Organisierte Vertretungsregelungen und Amtsverschwiegenheit im Team

Fortbildung & Berufsorganisation

  • Nahm regelmäßig an Pflichtfortbildungen der Notarkammer gemäß § 14 Abs. 6 BNotO teil
  • Wirkte in Ausschüssen der regionalen Notarkammer mit
  • Bildete Notarfachangestellte und Notarassessoren aus
  • Verfolgte Rechtsänderungen im Beurkundungs- und Grundbuchrecht kontinuierlich
  • Vertrat Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der notariellen Vertretungsregelung

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Notar/Notarin?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Beurkundungsgesetz und notarielle Urkundstätigkeit
  • BGB, insbesondere Sachen-, Familien- und Erbrecht
  • GmbHG, HGB und Handelsregisterverfahren
  • Grundbuchordnung und Grundbuchverfahren
  • GNotKG-Gebührenberechnung nach Geschäftswert
  • Vorsorge- und Testamentsregisterführung
  • Elektronisches Urkundenarchiv und besonderes elektronisches Notarpostfach
  • Videokommunikation für Fernbeurkundungen
  • Internationales Privatrecht bei grenzüberschreitenden Beurkundungen
  • Kanzlei- und Personalführung im Notariat

Zertifikate

  • Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung (Befähigung zum Richteramt, § 5 Abs. 5 BNotO)
  • Abschluss des notariellen Anwärterdienstes als Notarassessor/in (§ 7 BNotO)
  • Notarielle Fachprüfung für Anwaltsnotare (§ 7a ff. BNotO)
  • Bestellungsurkunde der zuständigen Landesjustizverwaltung
  • Fachanwaltstitel, z. B. Fachanwalt/-anwältin für Erbrecht (bei Anwaltsnotaren zusätzlich möglich)
  • Regelmäßige Fortbildungsnachweise gemäß § 14 Abs. 6 BNotO und DONot
  • Zertifizierte Testamentsvollstrecker-Qualifikation (z. B. Deutsche Notarakademie)
  • Sprachprüfungen für fremdsprachige Vertragsgestaltung

Soft Skills

  • Unparteilichkeit und Neutralität gegenüber allen Beteiligten
  • Hohe Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
  • Sorgfalt und Präzision bei Formvorschriften
  • Verständliche Rechtsberatung für fachfremde Beteiligte
  • Konfliktmoderation zwischen Vertragsparteien
  • Belastbarkeit bei hohem Termin- und Fristendruck

Ausbildung und Gehalt als Notar/Notarin im Überblick

AusbildungswegDer Weg zum Notar bzw. zur Notarin beginnt wie bei jedem Volljuristen mit dem Studium der Rechtswissenschaften und der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung (Erstes Examen), gefolgt vom Rechtsreferendariat und dem Zweiten Staatsexamen. Damit ist die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erworben, die § 5 Abs. 5 BNotO als fachliche Mindestvoraussetzung für das Notaramt verlangt; eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ab hier trennen sich die Wege der beiden in § 3 BNotO angelegten Notariatsformen. Wer Nurnotar bzw. Nurnotarin werden will – der Regelfall in Bundesländern wie Bayern, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und im Kölner/Teilen des Düsseldorfer OLG-Bezirks in Nordrhein-Westfalen – bewirbt sich um eine Stelle im Anwärterdienst (§ 7 BNotO). Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern richtet sich nach persönlicher und fachlicher Eignung, insbesondere nach den Examensnoten (§§ 6, 7 Abs. 2 BNotO). Der Notarassessor wird von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer ernannt, einem Notar zur Ausbildung zugewiesen und steht während des dreijährigen Anwärterdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Bezügen, die denen eines Richters auf Probe angeglichen werden (§ 7 Abs. 3 und 4 BNotO). Erst danach kann eine Bestellung zum hauptberuflichen Notar auf Lebenszeit erfolgen – anlassbezogen, das heißt nur, wenn die Landesjustizverwaltung ein Bedürfnis für eine weitere Notarstelle feststellt (§ 4 BNotO) und unter Berücksichtigung der Dauer des Anwärterdienstes (§ 6 Abs. 2 BNotO). Wer stattdessen Anwaltsnotar bzw. Anwaltsnotarin werden will – vor allem in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im westfälischen Teil Nordrhein-Westfalens – muss zunächst als Rechtsanwalt zugelassen sein und legt zusätzlich die notarielle Fachprüfung ab (§§ 7a ff. BNotO). Die fachliche Eignung wird dabei nach einem Punktesystem bewertet: 60 Prozent Fachprüfungsergebnis, 40 Prozent Ergebnis des Staatsexamens (§ 6 Abs. 3 BNotO). Auch hier ist die Bestellung anlassbezogen und erfolgt neben der fortbestehenden Anwaltszulassung. Eine erstmalige Bestellung ist grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bei Ablauf der Bewerbungsfrist möglich (§ 5 Abs. 4 BNotO). Baden-Württemberg hat mit der Notariatsreform zum 1. Januar 2018 sein historisch drittes Modell – die staatlichen Amts- bzw. Bezirksnotariate – vollständig auf das bundesweite Nurnotariat umgestellt; rund 300 Staatsnotariate wurden aufgelöst, knapp 250 neue hauptberufliche Notarstellen geschaffen.
GehaltsspanneNotarinnen und Notare sind freie Träger eines öffentlichen Amtes und keine Angestellten; ein Gehalt im klassischen Sinn gibt es nicht. Ihre Einnahmen bestehen aus Gebühren, die zwingend nach dem gesetzlichen Kostenverzeichnis des GNotKG anhand des Geschäftswerts berechnet werden (§ 3 GNotKG) – freie Preisgestaltung oder Verhandlung ist ausgeschlossen. Das tatsächliche Einkommen hängt daher stark von Faktoren ab, die die Bundesnotarkammer nicht in einer allgemein zugänglichen Einkommensstatistik veröffentlicht: Zahl und Wert der Beurkundungen am jeweiligen Amtssitz, Immobilienmarktlage, Stadt-Land-Unterschiede, Bürokosten und – bei Anwaltsnotaren – der Anteil der notariellen im Verhältnis zur anwaltlichen Tätigkeit. Belastbare, öffentlich zugängliche Zahlen zum durchschnittlichen Nettoeinkommen von Notarinnen und Notaren wurden in dieser Recherche nicht gefunden; frühere Bundestagsanfragen und Fachbeiträge verweisen zwar auf erhebliche regionale Unterschiede, nennen aber keine verifizierbaren Median- oder Durchschnittswerte. Als ergänzende, klar abzugrenzende Vergleichsgröße für die Einordnung des Berufsumfelds: Notarfachangestellte (angestelltes Personal im Notariat) verdienen laut StepStone-Gehaltsdaten im Median rund 34.800 Euro brutto im Jahr, mit einer Spanne von etwa 28.700 bis 41.100 Euro – diese Zahl betrifft ausdrücklich nicht das Einkommen der Notarin oder des Notars selbst.

Was verdient man als Notar/Notarin? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Notar/Notarin-Lebenslauf

Do

  • Stets unparteiisch und neutral gegenüber allen Beteiligten auftreten (§ 14 BNotO)
  • Beurkundungspflicht ernst nehmen und Ablehnung nur aus triftigem Grund erklären (§ 15 BNotO)
  • Gebühren transparent und ausschließlich nach GNotKG berechnen
  • Fortbildungspflicht nach § 14 Abs. 6 BNotO aktiv wahrnehmen
  • Amtsverschwiegenheit auch gegenüber nahestehenden Personen konsequent wahren
  • Digitale Systeme der Bundesnotarkammer (Urkundenarchiv, Notarpostfach) sorgfältig nutzen

Don't

  • Keine Partei einseitig bevorzugen oder beraten, auch nicht bei erkennbarem Machtgefälle
  • Keine Vermittlungstätigkeiten bei Darlehen oder Grundstücksgeschäften übernehmen (§ 14 Abs. 4 BNotO)
  • Keine Beurkundung vornehmen, wenn unerlaubte oder unredliche Zwecke erkennbar sind
  • Gebühren nicht abweichend vom gesetzlichen Kostenverzeichnis vereinbaren
  • Anschein von Abhängigkeit oder Befangenheit nicht durch Nebentätigkeiten oder Beteiligungen erzeugen
  • Vorbereitungsdienst und Bestellungsvoraussetzungen nicht mit dem Anwaltsberuf verwechseln

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Notar/Notarin

Was ist der Unterschied zwischen Nurnotar und Anwaltsnotar?

Nurnotare üben das notarielle Amt hauptberuflich und ausschließlich aus, während Anwaltsnotare gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen bleiben und beide Tätigkeiten nebeneinander ausüben (§ 3 BNotO). Welche Form gilt, hängt vom Bundesland bzw. Gerichtsbezirk ab: Nurnotariat etwa in Bayern, Sachsen, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz, Anwaltsnotariat unter anderem in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teilen Nordrhein-Westfalens. Baden-Württemberg hat sein früheres drittes Modell der staatlichen Amts- und Bezirksnotare zum 1. Januar 2018 vollständig auf das Nurnotariat umgestellt.

Wie wird man Notarin oder Notar in Deutschland?

Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt, also zwei juristische Staatsexamina (§ 5 Abs. 5 BNotO). Danach folgt je nach Notariatsform entweder ein bis zu dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor/in mit anschließender anlassbezogener Bestellung zum Nurnotar (§ 7 BNotO), oder – bei bereits zugelassenen Rechtsanwälten – das Bestehen der notariellen Fachprüfung für die Bestellung zum Anwaltsnotar (§§ 6 Abs. 3, 7a ff. BNotO). In beiden Fällen entscheidet die Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer und einem Eignungsranking der Bewerberinnen und Bewerber.

Was verdient ein Notar oder eine Notarin?

Es gibt kein Gehalt im klassischen Sinn, da Notare freie Träger eines öffentlichen Amtes sind. Ihre Einnahmen ergeben sich aus Gebühren, die verbindlich nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG anhand des Geschäftswerts berechnet werden – freie Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Verlässliche, öffentlich zugängliche Durchschnitts- oder Medianwerte zum tatsächlichen Einkommen von Notarinnen und Notaren liegen nicht vor; das Einkommen schwankt stark je nach Amtssitz, Geschäftsaufkommen und Notariatsform.

Welche Aufgaben hat die Bundesnotarkammer?

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs. 1 BNotO), in der sich die regionalen Notarkammern zusammenschließen (§ 76 BNotO). Sie vertritt die Notarschaft gegenüber Behörden, erstellt Gutachten für die Gesetzgebung und führt zentrale digitale Register und Systeme wie das Zentrale Testamentsregister, das Zentrale Vorsorgeregister und das Elektronische Urkundenarchiv (§ 78 BNotO).

Darf ein Notar eine Beurkundung ablehnen?

Grundsätzlich besteht Beurkundungspflicht: Der Notar darf seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern (§ 15 Abs. 1 BNotO), etwa weil er lieber ein anderes Geschäft bearbeiten würde. Er muss die Tätigkeit jedoch versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten unvereinbar wäre, insbesondere bei erkennbar unerlaubten oder unredlichen Zwecken (§ 14 Abs. 2 BNotO). Gegen eine Verweigerung ist die Beschwerde zum zuständigen Landgericht möglich (§ 15 Abs. 2 BNotO).

Quellen

  1. § 1 BNotO - Stellung und Aufgaben des Notars, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. § 3 BNotO - Hauptberufliche Notare; Anwaltsnotare, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 5 BNotO - Eignung für das notarielle Amt, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. § 6 BNotO - Auswahl bei mehreren geeigneten Personen, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  5. § 7 BNotO - Anwärterdienst; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  6. § 14 BNotO - Allgemeine Berufspflichten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  7. § 15 BNotO - Verweigerung der Amtstätigkeit, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  8. §§ 76-78 BNotO - Bildung, Rechtsstatus und Aufgaben der Bundesnotarkammer, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  9. §§ 1, 3 GNotKG - Geltungsbereich und Höhe der Kosten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  10. Die Bundesnotarkammer / Statistik, Bundesnotarkammer, abgerufen am 2026-08-09
  11. Notariatsreform in Baden-Württemberg: Das hat sich seither verändert, Staatsanzeiger Baden-Württemberg, abgerufen am 2026-08-09
  12. Gehalt Notarangestellter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
  13. Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), Bayerisches Staatsministerium der Justiz, abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026