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Lebenslauf Muster Gerichtsvollzieher/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Gerichtsvollzieher/innen sind Beamtinnen und Beamte im Justizdienst der Bundesländer und üben eine eigenständige Beamtenlaufbahn aus, keinen freien Beruf. Sie führen im Auftrag von Gläubigern die Zwangsvollstreckung durch, stellen gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke zu und nehmen die eidesstattliche Vermögensauskunft von Schuldnern ab. Rechtsgrundlage sind vor allem die §§ 753 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie die Gerichtsvollzieherordnung (GVO), eine länderrechtlich erlassene, bundesweit abgestimmte Verwaltungsvorschrift. Der Zugang erfolgt über einen Vorbereitungsdienst, dessen Dauer je nach Bundesland variiert – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 26 Monate (sechs Monate Eignungslehrgang, 20 Monate Einführungszeit). Vergütet wird über die reguläre Beamtenbesoldung der Besoldungsgruppe A8/A9 zuzüglich einer länderspezifisch geregelten Vollstreckungsvergütung nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) und der jeweiligen GVO; Gehaltsportale weichen dabei stark voneinander ab.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Gerichtsvollzieher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Erfahrener Gerichtsvollzieher mit mehrjähriger Praxis in der Zwangsvollstreckung, Zustellung und Abnahme von Vermögensauskünften nach §§ 802a ff. ZPO. Sicher im Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern, Gläubigervertretern und Rechtsanwaltskanzleien, auch in konfliktreichen Vollstreckungssituationen. Ausgeprägtes Verständnis für Zwangsvollstreckungsrecht, Datenschutz und die Verwaltungsabläufe der Landesjustiz sowie routinierter Umgang mit den IT-Fachverfahren des Gerichtsvollzieherdienstes.

Berufserfahrung

seit 03/2019
Gerichtsvollzieher
Amtsgericht Düsseldorf, eigener Gerichtsvollzieherbezirk
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach §§ 753 ff. ZPO im zugewiesenen Bezirk
  • Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
  • Abnahme von Vermögensauskünften nach § 802c ZPO und Führung des elektronischen Vermögensverzeichnisses
  • Durchführung von Sach-, Konto- und Vorpfändungen (§§ 808, 845 ZPO)
  • eigenverantwortliche Büroorganisation einschließlich Kassen- und Aktenführung sowie Kostenabrechnung nach GvKostG
01/2017 – 02/2019
Gerichtsvollzieheranwärter (Vorbereitungsdienst)
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf / Ausbildungszentrum der Justiz NRW
  • sechsmonatiger Eignungslehrgang und 20-monatige Einführungszeit im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • fachtheoretische Lehrgänge zu Zwangsvollstreckungs-, Kosten- und Verwaltungsrecht
  • praktische Ausbildung bei erfahrenen Gerichtsvollziehern und am Amtsgericht
  • erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst
2013 – 2016
Justizfachangestellte/r
Amtsgericht Köln
  • Geschäftsstellentätigkeit in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Akten- und Fristenverwaltung, Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten
  • erste praktische Berührungspunkte mit Vollstreckungsaufträgen als Grundlage für die spätere Bewerbung zum Gerichtsvollzieherdienst

Ausbildung

2010 – 2013
Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten
Landgericht Köln
  • dreijährige duale Ausbildung mit Berufsschulunterricht, Abschluss vor der IHK/Justizprüfungsamt
  • erworbene Kenntnisse in Zivilverfahrensrecht und Geschäftsstellenorganisation als Zugangsvoraussetzung für den späteren Vorbereitungsdienst im Gerichtsvollzieherdienst
2007 – 2010
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Realschule Köln
  • schulische Mindestvoraussetzung für den Zugang zur Berufsausbildung und in der Folge zum Gerichtsvollzieherdienst

Kenntnisse

Zwangsvollstreckungsrecht (§§ 704-863 ZPO)Experte
Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und Geschäftsanweisung (GVGA)Fortgeschritten
Vermögensauskunft und Schuldnerermittlung (§§ 802a ff. ZPO)Experte
Deeskalation und Gesprächsführung mit SchuldnernFortgeschritten
IT-Fachverfahren der Justiz (elektronisches Vermögensverzeichnis, Vollstreckungsportal)Fortgeschritten
Büro-, Kassen- und AktenorganisationExperte
Kostenabrechnung nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)Fortgeschritten

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Gerichtsvollzieher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Erfahrener Gerichtsvollzieher mit mehrjähriger Praxis in der Zwangsvollstreckung, Zustellung und Abnahme von Vermögensauskünften nach §§ 802a ff. ZPO. Sicher im Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern, Gläubigervertretern und Rechtsanwaltskanzleien, auch in konfliktreichen Vollstreckungssituationen. Ausgeprägtes Verständnis für Zwangsvollstreckungsrecht, Datenschutz und die Verwaltungsabläufe der Landesjustiz sowie routinierter Umgang mit den IT-Fachverfahren des Gerichtsvollzieherdienstes.

Berufserfahrung

seit 03/2019
Gerichtsvollzieher
Amtsgericht Düsseldorf, eigener Gerichtsvollzieherbezirk
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach §§ 753 ff. ZPO im zugewiesenen Bezirk
  • Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
  • Abnahme von Vermögensauskünften nach § 802c ZPO und Führung des elektronischen Vermögensverzeichnisses
  • Durchführung von Sach-, Konto- und Vorpfändungen (§§ 808, 845 ZPO)
  • eigenverantwortliche Büroorganisation einschließlich Kassen- und Aktenführung sowie Kostenabrechnung nach GvKostG
01/2017 – 02/2019
Gerichtsvollzieheranwärter (Vorbereitungsdienst)
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf / Ausbildungszentrum der Justiz NRW
  • sechsmonatiger Eignungslehrgang und 20-monatige Einführungszeit im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • fachtheoretische Lehrgänge zu Zwangsvollstreckungs-, Kosten- und Verwaltungsrecht
  • praktische Ausbildung bei erfahrenen Gerichtsvollziehern und am Amtsgericht
  • erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst
2013 – 2016
Justizfachangestellte/r
Amtsgericht Köln
  • Geschäftsstellentätigkeit in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Akten- und Fristenverwaltung, Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten
  • erste praktische Berührungspunkte mit Vollstreckungsaufträgen als Grundlage für die spätere Bewerbung zum Gerichtsvollzieherdienst

Ausbildung

2010 – 2013
Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten
Landgericht Köln
  • dreijährige duale Ausbildung mit Berufsschulunterricht, Abschluss vor der IHK/Justizprüfungsamt
  • erworbene Kenntnisse in Zivilverfahrensrecht und Geschäftsstellenorganisation als Zugangsvoraussetzung für den späteren Vorbereitungsdienst im Gerichtsvollzieherdienst
2007 – 2010
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Realschule Köln
  • schulische Mindestvoraussetzung für den Zugang zur Berufsausbildung und in der Folge zum Gerichtsvollzieherdienst

Kenntnisse

Zwangsvollstreckungsrecht (§§ 704-863 ZPO)Experte
Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und Geschäftsanweisung (GVGA)Fortgeschritten
Vermögensauskunft und Schuldnerermittlung (§§ 802a ff. ZPO)Experte
Deeskalation und Gesprächsführung mit SchuldnernFortgeschritten
IT-Fachverfahren der Justiz (elektronisches Vermögensverzeichnis, Vollstreckungsportal)Fortgeschritten
Büro-, Kassen- und AktenorganisationExperte
Kostenabrechnung nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)Fortgeschritten

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Profil

Erfahrener Gerichtsvollzieher mit mehrjähriger Praxis in der Zwangsvollstreckung, Zustellung und Abnahme von Vermögensauskünften nach §§ 802a ff. ZPO. Sicher im Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern, Gläubigervertretern und Rechtsanwaltskanzleien, auch in konfliktreichen Vollstreckungssituationen. Ausgeprägtes Verständnis für Zwangsvollstreckungsrecht, Datenschutz und die Verwaltungsabläufe der Landesjustiz sowie routinierter Umgang mit den IT-Fachverfahren des Gerichtsvollzieherdienstes.

Berufserfahrung

seit 03/2019

Gerichtsvollzieher

Amtsgericht Düsseldorf, eigener Gerichtsvollzieherbezirk

  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach §§ 753 ff. ZPO im zugewiesenen Bezirk
  • Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
  • Abnahme von Vermögensauskünften nach § 802c ZPO und Führung des elektronischen Vermögensverzeichnisses
  • Durchführung von Sach-, Konto- und Vorpfändungen (§§ 808, 845 ZPO)
  • eigenverantwortliche Büroorganisation einschließlich Kassen- und Aktenführung sowie Kostenabrechnung nach GvKostG

01/2017 – 02/2019

Gerichtsvollzieheranwärter (Vorbereitungsdienst)

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf / Ausbildungszentrum der Justiz NRW

  • sechsmonatiger Eignungslehrgang und 20-monatige Einführungszeit im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • fachtheoretische Lehrgänge zu Zwangsvollstreckungs-, Kosten- und Verwaltungsrecht
  • praktische Ausbildung bei erfahrenen Gerichtsvollziehern und am Amtsgericht
  • erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst

2013 – 2016

Justizfachangestellte/r

Amtsgericht Köln

  • Geschäftsstellentätigkeit in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen
  • Akten- und Fristenverwaltung, Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten
  • erste praktische Berührungspunkte mit Vollstreckungsaufträgen als Grundlage für die spätere Bewerbung zum Gerichtsvollzieherdienst

Ausbildung

2010 – 2013

Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

Landgericht Köln

2007 – 2010

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Realschule Köln

Kenntnisse

  • Zwangsvollstreckungsrecht (§§ 704-863 ZPO)Experte
  • Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und Geschäftsanweisung (GVGA)Fortgeschritten
  • Vermögensauskunft und Schuldnerermittlung (§§ 802a ff. ZPO)Experte
  • Deeskalation und Gesprächsführung mit SchuldnernFortgeschritten
  • IT-Fachverfahren der Justiz (elektronisches Vermögensverzeichnis, Vollstreckungsportal)Fortgeschritten
  • Büro-, Kassen- und AktenorganisationExperte
  • Kostenabrechnung nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)Fortgeschritten

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Gerichtsvollzieher/in

Zwangsvollstreckung

  • Durchführung von Sachpfändungen nach § 808 ZPO
  • Konten- und Forderungspfändungen im Auftrag von Gläubigern koordiniert
  • Räumungsvollstreckungen nach § 885 ZPO organisiert und durchgeführt
  • Vorpfändungen nach § 845 ZPO veranlasst

Vermögensauskunft und Schuldnerermittlung

  • Vermögensauskünfte nach § 802c ZPO abgenommen und Vermögensverzeichnisse geführt
  • Drittauskünfte nach § 802l ZPO bei Rentenversicherungsträgern, Bundeszentralamt für Steuern und Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt
  • Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis veranlasst

Zustellung

  • Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im zugewiesenen Bezirk
  • Nachweisführung über Zustellungen für Gerichte und Verfahrensbeteiligte

Büro- und Verwaltungsorganisation

  • eigenverantwortliche Führung von Akten-, Kassen- und Statistikwesen
  • Abrechnung von Kosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
  • Koordination mit Gläubigervertretern, Rechtsanwaltskanzleien und Inkassobüros

Kommunikation und Deeskalation

  • Gespräche mit Schuldnerinnen und Schuldnern in belastenden Situationen sicher geführt
  • gütliche Erledigung nach § 802b ZPO als vorrangige Vollstreckungsoption genutzt

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Gerichtsvollzieher/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Zivilprozessrecht (ZPO), insbesondere Zwangsvollstreckungsrecht
  • Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
  • Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
  • Vermögensauskunft und Schuldnerermittlung
  • Pfändungs- und Verwertungsverfahren
  • IT-Fachverfahren der Landesjustiz
  • Büro-, Kassen- und Aktenorganisation

Zertifikate

  • Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst (länderspezifisch)
  • Ernennungsurkunde zur/zum Gerichtsvollzieher/in (Beamtenernennung)
  • freiwillige Fortbildungen, z. B. zu Datenschutz, IT-Fachverfahren oder Zwangsvollstreckungsrecht

Soft Skills

  • Konfliktfähigkeit und Deeskalationskompetenz
  • Unparteilichkeit und Neutralität
  • hohe Belastbarkeit in emotional angespannten Situationen
  • selbstständige Arbeitsorganisation
  • Kommunikationsstärke gegenüber Gläubigern, Schuldnern und Behörden
  • Verantwortungsbewusstsein und Integrität

Ausbildung und Gehalt als Gerichtsvollzieher/in im Überblick

AusbildungswegGerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Landesbeamtinnen und Landesbeamte; ihr Amt ist damit kein freier Beruf, auch wenn ein Teil der Vergütung gebührenbezogen ist. Die sachliche Zuständigkeit und die Grundsätze der Amtsausübung ergeben sich vor allem aus den §§ 753 ff. ZPO: § 753 ZPO weist die Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, dem Gerichtsvollzieher zu, der im Auftrag des Gläubigers tätig wird; § 754 ZPO regelt den Vollstreckungsauftrag und die Berechtigung, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und zu quittieren; § 802a ZPO legt die Regelbefugnisse fest (u. a. gütliche Erledigung nach § 802b ZPO, Einholung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO, Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO bei Rentenversicherungsträgern, Bundeszentralamt für Steuern/Kreditinstituten und dem Kraftfahrt-Bundesamt, Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen, Vorpfändung nach § 845 ZPO); § 802c ZPO verpflichtet den Schuldner zur eidesstattlich versicherten Vermögensauskunft, § 802f ZPO regelt Ladung und Ablauf des Termins zu deren Abnahme, einschließlich der Möglichkeit eines Termins per Bild- und Tonübertragung. Die organisatorischen und dienstrechtlichen Einzelheiten des Amtes (u. a. Bezirksbindung, Bürobetrieb, Kassen- und Aktenführung, Gebührenanteile nach § 56 GVO) sind Gegenstand der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Wichtig für die Einordnung: Die GVO ist keine Bundesnorm auf gesetze-im-internet.de – die dortige Abkürzung GVO steht für die Grundstücksverkehrsordnung. Die Gerichtsvollzieherordnung für den Vollstreckungsdienst ist eine zwischen den Ländern abgestimmte, aber von jedem Bundesland eigenständig als Verwaltungsvorschrift erlassene Regelung (z. B. veröffentlicht über die Justizverwaltungsvorschriften-Datenbanken der Länder wie jvv.nrw.de oder bravors.brandenburg.de). Ausbildung und Laufbahnzugang sind länderrechtlich geregelt und unterscheiden sich im Detail von Bundesland zu Bundesland. Als Referenzbeispiel dient hier Nordrhein-Westfalen: Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (APO-GVöRA NRW) vom 12. Juli 2021 umfasst der Vorbereitungsdienst gemäß § 6 Absatz 2 den sechsmonatigen Eignungslehrgang und die 20-monatige Einführungszeit, insgesamt also 26 Monate; daran schließt sich das eigentliche Prüfungsverfahren an. Zugelassen wird gemäß § 2 APO-GVöRA NRW in Verbindung mit der Gerichtsvollzieherausbildungsordnung, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und sich mindestens drei Jahre in einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen beruflichen Tätigkeit bewährt hat – in der Praxis häufig eine Ausbildung als Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder eine vergleichbare Verwaltungslaufbahn, ergänzt um einen mittleren Schulabschluss und ein Höchstalter von in der Regel unter 39 Jahren bei Einstellung (Quelle: Ausbildungszentrum der Justiz NRW). Während des Vorbereitungsdienstes tragen die Nachwuchskräfte die Dienstbezeichnung „Gerichtsvollzieheranwärterin“ beziehungsweise „Gerichtsvollzieheranwärter“ und erhalten anstelle regulärer Beamtenbesoldung eine Unterhaltsbeihilfe (§ 5 APO-GVöRA NRW), deren monatlicher Grundbetrag zuletzt bei 2.582,32 Euro lag (Fassung gültig 1. Februar 2025 bis 31. März 2026), zuzüglich eines Familienzuschlags nach nordrhein-westfälischem Landesbesoldungsrecht. Nach bestandener Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten und die Besoldung nach der Landesbesoldungsordnung (siehe Gehaltsabschnitt). Ob der Gerichtsvollzieherdienst in NRW formal dem mittleren oder dem gehobenen Justizdienst beziehungsweise einer eigenständigen Laufbahn zugeordnet ist, ließ sich in einer Primärquelle nicht abschließend klären; die Zugangsvoraussetzungen (Berufsausbildung plus Berufserfahrung statt Abitur/Bachelor) sprechen eher für eine eigenständige, dem mittleren Dienst nahestehende Fachlaufbahn – siehe Lücken-Abschnitt im Protokoll. In anderen Bundesländern (z. B. Bayern) unterscheiden sich Zugangswege, Dauer des Vorbereitungsdienstes und Laufbahnzuordnung im Detail; wer sich für ein anderes Bundesland interessiert, sollte die jeweilige Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Gerichtsvollzieherdienst konsultieren.
GehaltsspanneDie Vergütung von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern setzt sich aus zwei rechtlich getrennten Komponenten zusammen, die in Gehaltsportalen häufig vermischt dargestellt werden. Erstens die reguläre Beamtenbesoldung: Nach der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage IV BBesG, gültig ab 1. März 2024) reicht das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A8 von 3.123,39 Euro (Stufe 1) bis 3.982,32 Euro (Stufe 8) monatlich, das der Besoldungsgruppe A9 von 3.354,26 Euro bis 4.283,30 Euro monatlich (zzgl. 10,97 Euro Erhöhungsbetrag für Beamte des gehobenen Dienstes in A9). Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht das rund 37.500 bis 47.800 Euro (A8) beziehungsweise rund 40.300 bis 51.400 Euro (A9) Jahresbrutto – ohne Sonderzahlung, Familienzuschlag oder Zulagen. Da Gerichtsvollzieher Landesbeamte sind, gilt in der Praxis nicht die Bundes-, sondern die jeweilige Landesbesoldungsordnung (in NRW z. B. LBesO A NRW); diese kann von den Bundeswerten leicht abweichen und wurde im Rahmen dieser Recherche nicht im landesrechtlichen Originaltext, sondern nur über eine Sekundärquelle eingeordnet (justiz-karriere.nrw: rund 3.297 bis 4.295 Euro monatlich zzgl. rund 375 Euro Zulage bei „A8 bis A9 mit Zulage“). Zweitens die Vollstreckungsvergütung: Nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ausschließlich nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu § 9 GvKostG erhoben. Ein Teil dieser Gebühren beziehungsweise Gebührenanteile fließt nach länderspezifischen Regelungen (in der Praxis über § 56 GVO) leistungsabhängig an den Gerichtsvollzieher zurück, während die Bürokostenentschädigung (u. a. Kostenverzeichnis-Positionen 700 bis 716 GvKostG) als reiner Aufwandsersatz für Büro-, Personal- und Fahrzeugkosten gedacht ist und keine echte Einkommenskomponente darstellt. Die genaue Höhe der individuellen Vollstreckungsvergütung hängt von der Auftragslage und den länderspezifischen GVO-Regelungen ab und konnte nicht als feste, belastbare Zahl verifiziert werden – siehe Lücken-Abschnitt im Protokoll. Die Gehaltsportale weichen entsprechend stark voneinander ab, was vermutlich auch daran liegt, dass unklar ist, ob Gebührenanteile und Zulagen eingerechnet sind: gehalt.de weist ein Bruttojahresmedian von 54.583 Euro aus (25.-Perzentil 48.395 Euro, 75.-Perzentil 61.562 Euro), StepStone dagegen nur 37.600 Euro Median (Spanne 30.400 bis 45.200 Euro, Basis: 22 ausgewertete Stellenangebote). Die beiden Werte liegen damit rund 17.000 Euro auseinander und werden hier bewusst nicht gemittelt, sondern getrennt ausgewiesen.

Was verdient man als Gerichtsvollzieher/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 16.983 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Gerichtsvollzieher/in-Lebenslauf

Do

  • Objektivität und Neutralität gegenüber Gläubiger und Schuldner im Lebenslauf sichtbar machen
  • konkrete Rechtsgrundlagen (z. B. § 802c ZPO, § 753 ZPO) korrekt benennen statt vage Formulierungen
  • zahlenbasierte Angaben nutzen, z. B. Anzahl bearbeiteter Vollstreckungsaufträge oder Bezirksgröße
  • Deeskalations- und Kommunikationskompetenz explizit erwähnen
  • Vorbereitungsdienst, Prüfung und Ernennung als eigene, klar erkennbare Ausbildungsstationen auflisten

Don't

  • Gerichtsvollzieher/in nicht als freien Beruf oder Selbstständigkeit darstellen – es handelt sich um ein Beamtenverhältnis
  • Vollstreckungsvergütung und Grundbesoldung nicht vermischt oder als garantiertes Gesamtgehalt darstellen
  • keine überzogene Machtsprache verwenden – Neutralität und Rechtsstaatlichkeit stehen im Vordergrund
  • landesspezifische Ausbildungsdetails (z. B. NRW-Dauer von 26 Monaten) nicht unreflektiert auf andere Bundesländer übertragen
  • keine erfundenen Gebührensätze, Gehaltszahlen oder Paragrafen nennen, die nicht durch eine Quelle gedeckt sind

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Gerichtsvollzieher/in

Ist Gerichtsvollzieher/in ein freier Beruf?

Nein. Gerichtsvollzieher/innen sind Landesbeamtinnen und Landesbeamte in einer eigenständigen Laufbahn des Justizdienstes. Auch wenn ein Teil der Vergütung über gebührenbezogene Elemente nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) läuft, bleibt es ein Beamtenverhältnis mit den entsprechenden Pflichten und Rechten.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher?

Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen umfasst der Vorbereitungsdienst nach § 6 Absatz 2 APO-GVöRA NRW einen sechsmonatigen Eignungslehrgang und eine 20-monatige Einführungszeit, insgesamt also 26 Monate, gefolgt vom Prüfungsverfahren. Andere Bundesländer regeln Dauer und Aufbau in eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen teils abweichend.

Welche Aufgaben hat ein Gerichtsvollzieher?

Kernaufgaben sind die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§ 753 ZPO), die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke, die Abnahme der eidesstattlichen Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) sowie Pfändungs- und Verwertungsmaßnahmen nach den Regelbefugnissen des § 802a ZPO.

Wie viel verdient ein Gerichtsvollzieher?

Die Grundbesoldung richtet sich nach den Besoldungsgruppen A8/A9 der jeweiligen Landesbesoldungsordnung (Bundesreferenz laut Anlage IV BBesG: rund 37.500 bis 51.400 Euro Jahresbrutto ohne Zulagen). Hinzu kommt eine länderspezifisch geregelte Vollstreckungsvergütung. Gehaltsportale weichen zusätzlich stark voneinander ab (gehalt.de: Median 54.583 Euro brutto/Jahr; StepStone: Median 37.600 Euro brutto/Jahr), sodass eine einzelne verlässliche Zahl nicht existiert.

Braucht man vorher eine Ausbildung als Justizfachangestellte/r?

Zwingend vorgeschrieben ist das nicht, aber in der Praxis ist eine abgeschlossene, für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung plus mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung Zugangsvoraussetzung (§ 2 APO-GVöRA NRW) – häufig erfüllt durch eine Ausbildung als Justizfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r.

Quellen

  1. § 753 ZPO – Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. § 754 ZPO – Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 802a ZPO – Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. § 802c ZPO – Vermögensauskunft des Schuldners, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  5. § 802f ZPO – Abnahme der Vermögensauskunft, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  6. § 802l ZPO – Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  7. Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), Inhaltsübersicht, § 1 Geltungsbereich, § 9 Höhe der Kosten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  8. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Anlage IV – Grundgehaltstabelle A/B/W/R, gültig ab 1. März 2024, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  9. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (APO-GVöRA NRW) vom 12.07.2021, Land Nordrhein-Westfalen / recht.nrw.de (LRGV), abgerufen am 2026-08-09
  10. Ausbildungszentrum der Justiz NRW – Ausbildung Gerichtsvollzieher, Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2026-08-09
  11. Ausbildungszentrum der Justiz NRW – Bewerbungsvoraussetzungen Gerichtsvollzieherdienst, Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2026-08-09
  12. Gerichtsvollzieher (m/w/d) – Berufsbild NRW, Justiz.NRW / justiz-karriere.nrw, abgerufen am 2026-08-09
  13. Gerichtsvollzieher/-in » Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
  14. Gerichtsvollzieher/in Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
  15. Gerichtsvollzieherordnung (GVO) – Landesvorschrift NRW, Justizverwaltungsvorschriften-Online NRW (jvv.nrw.de), abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026