Fachkraft für Arbeitssicherheit im Lebenslauf
Formulierung, Niveau und Beispiele
Nennen Sie „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ nur, wenn Sie die Ausbildung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 abgeschlossen haben, und ergänzen Sie Ihre Basisqualifikation (Meister, Techniker oder Ingenieur) sowie seit wann Sie in dieser Funktion bestellt sind. Die Bezeichnung ist an eine gesetzlich geregelte sicherheitstechnische Fachkunde gebunden – verwechseln Sie sie nicht mit dem „Sicherheitsbeauftragten“, einer einfacheren betrieblichen Zusatzfunktion ohne vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen. Wer noch in der Ausbildung ist, sollte das klar als „in Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ kennzeichnen statt den Titel schon als abgeschlossen zu führen.
Wie du Fachkraft für Arbeitssicherheit im Lebenslauf angibst
Titel, Bestellung und Basisqualifikation angeben
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (bestellt nach ASiG/DGUV Vorschrift 2) seit [Monat/Jahr]
- Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen [Monat/Jahr], Basisqualifikation: [Meister/Techniker/Ingenieur] Fachrichtung [XY]
- Sicherheitstechnische Fachkunde nach § 7 ASiG, bestellt bei [Unternehmen] seit [Jahr]
- In Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, voraussichtlicher Abschluss [Monat/Jahr]
Aufgabenbereich und Verantwortung konkretisieren
- Beratung der Geschäftsführung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Unterweisungen, Begehungen und Unfalluntersuchungen nach DGUV Vorschrift 2
- Betreuung von X Standorten / Y Mitarbeitenden im Rahmen der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung
- Aufbau und Pflege des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems
Einsatzform und Zusatzqualifikationen
- Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit, Branche [XY], Unternehmensgröße [Mitarbeitendenzahl]
- Externe/freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit für mehrere Betriebe
- Zusatzqualifikation Brandschutzbeauftragte/r bzw. Gefahrstoffbeauftragte/r
Welches Niveau bei Fachkraft für Arbeitssicherheit angeben?
| Basisqualifikation Meister/Techniker | Sifa-Ausbildung auf Grundlage eines Meister- oder Technikerabschlusses plus mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis in diesem Beruf. |
|---|---|
| Basisqualifikation Ingenieur/in | Sifa-Ausbildung auf Grundlage eines ingenieurwissenschaftlichen Studienabschlusses plus mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis. |
| Sicherheitsingenieur/in (Studium Sicherheitstechnik) | Direkter Zugang bereits nach einem Jahr Berufspraxis, da die sicherheitstechnische Fachkunde bereits im Studiengang Sicherheitstechnik vermittelt wird. |
Beispielsätze für Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (bestellt nach ASiG/DGUV Vorschrift 2) seit 2021, verantwortlich für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen an 3 Produktionsstandorten
- Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 2020–2021 abgeschlossen, Basisqualifikation Meister Elektrotechnik, seither interne Sifa bei [Unternehmen]
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betreuung von 6 mittelständischen Betrieben im Rahmen eines überbetrieblichen Dienstes
- In Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Basisqualifikation Techniker Maschinenbau, Abschluss voraussichtlich 12/2026
Dos & Don'ts für Fachkraft für Arbeitssicherheit im Lebenslauf
Do
- Basisqualifikation (Meister/Techniker/Ingenieur, Fachrichtung) angeben, auf der die Sifa-Ausbildung aufbaut
- Angeben, seit wann Sie formal bestellt sind – nicht nur, dass Sie die Ausbildung gemacht haben
- Verantwortungsbereich konkretisieren (Anzahl Standorte, Mitarbeitende, Branche)
- Rechtsgrundlage (ASiG, DGUV Vorschrift 2) nennen, wenn Sie sich gezielt auf Sifa-Stellen bewerben
- Sifa klar vom Sicherheitsbeauftragten abgrenzen, falls beide Funktionen im Lebenslauf vorkommen
Don't
- Nicht „Sicherheitsbeauftragter“ und „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ synonym verwenden – unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Voraussetzungen
- Titel nicht führen, ohne die erforderliche Basisqualifikation (Meister/Techniker/Ingenieur) zu besitzen
- Keine erfundene Kursdauer oder Prüfungsgebühr angeben – die Ausbildung ist modular und variiert je nach Bildungsträger
- Sicherheitstechnische Betreuung nicht mit arbeitsmedizinischer Betreuung durch den Betriebsarzt verwechseln
- Laufende Ausbildung nicht als bereits abgeschlossene Qualifikation ausgeben
Häufige Fragen zu Fachkraft für Arbeitssicherheit im Lebenslauf
Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) braucht eine formale Ausbildung nach ASiG/DGUV Vorschrift 2 auf Basis von Meister, Techniker oder Ingenieur und wird vom Arbeitgeber offiziell bestellt. Der Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII ist eine ehrenamtliche Zusatzfunktion neben der regulären Tätigkeit, ohne vergleichbare formale Ausbildungsvoraussetzungen – er unterstützt die Sifa, ersetzt sie aber nicht.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Sifa-Ausbildung?
In der Regel einen Abschluss als Meister, Techniker oder Ingenieur einer technischen Fachrichtung plus mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis. Eine Ausnahme gilt für Sicherheitsingenieur/innen mit abgeschlossenem Studium der Sicherheitstechnik: Sie können bereits nach einem Jahr Berufspraxis bestellt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Es gibt keine bundeseinheitliche Fixdauer. Die modulare Ausbildung kombiniert Präsenzphasen mit Selbstlernphasen; in Vollzeit dauert sie meist mehrere Monate, berufsbegleitend in Teilzeit entsprechend länger, oft rund ein Jahr verteilt auf mehrere Lehrgangsblöcke. Ein praktischer Ausbildungsteil findet zusätzlich direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse statt.
Wer bestellt mich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Arbeitgeber, nach Abschluss der Ausbildung und unter Beteiligung des Betriebsrats. Erst diese formale Bestellung nach ASiG macht Sie im jeweiligen Betrieb tatsächlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit – der Ausbildungsabschluss allein reicht dafür nicht.
Sollte ich Einsatzzeiten oder Betreuungsumfang im Lebenslauf nennen?
Nicht zwingend, aber sinnvoll: Angaben wie Anzahl betreuter Standorte oder Mitarbeitender zeigen den Umfang Ihrer Verantwortung und sind für Personalverantwortliche im Arbeitsschutz oft aussagekräftiger als der Titel allein.
Kann ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch extern/freiberuflich arbeiten?
Ja. Neben der internen, angestellten Sifa gibt es externe bzw. freiberufliche Fachkräfte, die mehrere Betriebe betreuen, etwa über ein Ingenieurbüro oder einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst.
Quellen
- ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-14
- DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), abgerufen am 2026-08-14
- Aus- und Weiterbildung: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), abgerufen am 2026-08-14
- Arbeitsschutzorganisation – Ausbildung und Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgerufen am 2026-08-14
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2026