Ausbilderschein (AEVO) im Lebenslauf
Formulierung, Niveau und Beispiele
Geben Sie die „Ausbildereignungsprüfung nach AEVO“ (auch Ausbilderschein oder AdA-Schein genannt) mit ausstellender Kammer (IHK oder HWK) und Jahr an. Sie bescheinigt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die nach § 28 Berufsbildungsgesetz nötig ist, um Auszubildende formal auszubilden. Wurde sie im Rahmen der Meisterprüfung (Teil IV) erworben, kennzeichnen Sie das entsprechend, statt eine separate AEVO-Einzelprüfung zu suggerieren.
Wie du Ausbilderschein (AEVO) im Lebenslauf angibst
Korrekte Grundangabe
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO, IHK [Stadt], bestanden 2019
- Ausbilderschein (AdA) nach Ausbilder-Eignungsverordnung, HWK [Region], 2021
- Nachweis der Ausbildereignung nach AEVO, IHK-Prüfung 2020
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) erfolgreich abgelegt, schriftlich und praktisch
Mit Praxisbezug
- AEVO-Ausbildereignung, seit 2020 verantwortlich für die Ausbildung von 3 Auszubildenden im Bereich Industriekaufleute
- Ausbildereignung nach AEVO, mehrjährige Praxis als betrieblicher Ausbilder im Bereich Elektrotechnik
- Ausbilderschein (AEVO), zusätzlich Erfahrung in der Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden
- Ausbildereignung nach AEVO, Betreuung von jährlich 2–3 neuen Auszubildenden seit 2018
Über die Meisterprüfung erworben
- Ausbildereignung nach AEVO im Rahmen der Meisterprüfung (Teil IV), 2017
- Handwerksmeister [Beruf], Ausbildereignung gemäß AEVO im Rahmen der Meisterausbildung nachgewiesen
- Meisterprüfung inkl. Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO), 2022
Welches Niveau bei Ausbilderschein (AEVO) angeben?
| Grundangabe: Ausbildereignungsprüfung bestanden | Nachweis mit ausstellender Kammer (IHK/HWK) und Jahr – reicht formal aus, um als Ausbilder im Sinne des BBiG anerkannt zu werden. |
|---|---|
| Mit praktischer Ausbildungserfahrung | Ergänzung um Zeitraum, Anzahl der betreuten Auszubildenden und Fachbereich – zeigt, dass die Eignung auch tatsächlich angewendet wurde. |
| Erworben über die Meisterprüfung (Teil IV) | Für Handwerksmeister: Die Ausbildereignung wurde im Rahmen von Teil IV der Meisterprüfung nachgewiesen, nicht über eine separate AEVO-Einzelprüfung – im Lebenslauf entsprechend kennzeichnen, um keine falsche Erwartung zu wecken. |
Beispielsätze für Ausbilderschein (AEVO)
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO, IHK Köln, bestanden 2019
- Ausbilderschein (AdA) nach Ausbilder-Eignungsverordnung, seit 2020 Ausbildung von 3 Auszubildenden im Bereich Industriekaufleute
- Ausbildereignung nach AEVO im Rahmen der Meisterprüfung (Teil IV), Kfz-Technik, 2017
- Nachweis der Ausbildereignung gemäß AEVO, HWK Düsseldorf, 2022
Dos & Don'ts für Ausbilderschein (AEVO) im Lebenslauf
Do
- Ausstellende Kammer (IHK oder HWK) und Jahr nennen
- Korrekten Begriff verwenden: „Ausbildereignungsprüfung nach AEVO“ oder „Ausbilderschein (AdA)“ – beides ist gebräuchlich und korrekt
- Praktische Ausbildungserfahrung (Zeitraum, Anzahl betreuter Azubis, Fachbereich) ergänzen, wenn vorhanden
- Bei Erwerb im Rahmen der Meisterprüfung (Teil IV) das auch so kennzeichnen, statt eine separate AEVO-Prüfung zu suggerieren
- Nur angeben, wenn tatsächlich die vollständige Ausbildereignungsprüfung (schriftlich und praktisch) bestanden wurde bzw. eine gleichwertige Qualifikation vorliegt
Don't
- Nicht „Meister“ und „Ausbilderschein“ synonym verwenden – ein Meisterbrief ohne Teil IV bzw. AEVO-Nachweis begründet allein keine Ausbildereignung
- Keine Prüfungsnote oder Punktzahl im Lebenslauf nennen – unüblich
- Nicht behaupten, „AEVO“ sei ein eigener Berufsabschluss oder Titel – es ist der Nachweis einer Eignung, kein Ausbildungsberuf
- Erfahrung in der Anleitung von Kollegen oder Praktikanten nicht als AEVO-Qualifikation ausgeben, wenn die Prüfung nicht abgelegt wurde – dann als „Erfahrung in der Anleitung von Auszubildenden“ formulieren
- Nicht verschweigen, wenn die Eignung schon lange zurückliegt und seither keine Ausbildungstätigkeit mehr ausgeübt wurde – im Gespräch transparent machen
Häufige Fragen zu Ausbilderschein (AEVO) im Lebenslauf
Was genau ist die AEVO?
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt bundesweit einheitlich, welchen Nachweis jemand braucht, um formal Auszubildende ausbilden zu dürfen: den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, geprüft in der Ausbildereignungsprüfung bei IHK oder HWK.
Wie läuft die Prüfung ab?
Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (programmierte Multiple-Choice-Aufgaben, 180 Minuten, mindestens 50 von 100 Punkten zum Bestehen) und einem praktischen Teil (Präsentation einer Ausbildungssituation bzw. praktische Unterweisung plus Fachgespräch, insgesamt maximal 30 Minuten, ebenfalls mindestens 50 Punkte). Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden.
Brauche ich die AEVO-Prüfung, wenn ich Meister bin?
Handwerksmeister erwerben die Ausbildereignung in der Regel im Rahmen von Teil IV der Meisterprüfung, ohne eine separate AEVO-Einzelprüfung ablegen zu müssen; beide gelten inhaltlich als gleichwertig. Im Lebenslauf sollte das entsprechend als „Ausbildereignung im Rahmen der Meisterprüfung“ gekennzeichnet werden.
Muss ich die AEVO überhaupt haben, um Azubis auszubilden?
Ja. Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf grundsätzlich nur ausbilden, wer persönlich und fachlich – einschließlich berufspädagogisch – geeignet ist. Der reguläre Nachweis dafür ist die AEVO-Prüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation wie Teil IV der Meisterprüfung.
Ist der Ausbilderschein bundesweit einheitlich?
Ja, die AEVO-Prüfung ist bundesweit standardisiert und wird von allen IHKs und HWKs nach denselben Vorgaben durchgeführt; der Nachweis gilt unbefristet.
Was gilt, wenn ich zwischen 2003 und 2009 bereits ausgebildet habe?
Die Nachweispflicht war von August 2003 bis Juli 2009 bundesweit ausgesetzt und wurde zum 1. August 2009 mit einer novellierten AEVO wieder eingeführt. Wer in dieser Zeit bereits als Ausbilder tätig war, sollte die eigene Situation im Zweifel mit der zuständigen Kammer klären, statt pauschal von einer fehlenden Eignung auszugehen.
Quellen
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-14
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO), IHK Berlin, abgerufen am 2026-08-14
- Die novellierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) von 2009, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen am 2026-08-14
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
Herausgegeben von Lebenslauf Studio
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2026