Lebenslauf Muster Notarzt/-ärztin
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Notarzt beziehungsweise Notärztin ist keine eigenständige Facharztbezeichnung, sondern die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach Abschnitt C der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO 2018, Stand 03.07.2026): Approbierte Ärztinnen und Ärzte praktisch jedes unmittelbar patientenversorgenden Fachgebiets - am häufigsten Anästhesiologie, Innere Medizin oder Chirurgie - können sie nach mindestens 24 Monaten Weiterbildung (davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notaufnahme), einem 80-Stunden-Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' und 50 begleiteten Notarzteinsätzen erwerben, formal auch schon während der eigenen Facharztweiterbildung. Klar abzugrenzen ist die Rolle vom eigenständigen, nicht-ärztlichen Ausbildungsberuf Notfallsanitäter/in nach dem NotSanG.
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Profil
Fachärztin für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und mehrjähriger Erfahrung im bodengebundenen Notarztdienst. Neben der oberärztlichen Tätigkeit in der Klinik regelmäßig im Bereitschaftsdienst als Notärztin im öffentlichen Rettungsdienst eingesetzt, sicher in Atemwegsmanagement, Notfallnarkose, erweiterter Reanimation und Einsatzführung bei kritischen Lagen einschließlich Massenanfall von Verletzten. Erfahren in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Leitstelle und Zielklinik sowie in der strukturierten Übergabe (Handover) und Einsatzdokumentation. Gesucht wird eine Position mit weiterem Ausbau der notfallmedizinischen Tätigkeit, z. B. als Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) in Vertretung oder als Leitende Notärztin.
Berufserfahrung
- Oberärztliche Tätigkeit in Anästhesiologie und operativer Intensivmedizin
- Regelmäßige Notarztdienste im öffentlichen Rettungsdienst (NEF), rund 4-6 Dienste pro Monat
- Eigenverantwortliche präklinische Versorgung von Notfallpatienten einschließlich Atemwegssicherung, Notfallnarkose und erweiterter Reanimation
- Einsatzführung bei Massenanfall von Verletzten (MANV) in Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Leitstelle
- Strukturierte Patientenübergabe (Handover) an Zielkliniken und lückenlose Einsatzdokumentation
- Facharztweiterbildung Anästhesiologie (60 Monate) mit Rotationen durch operative Intensivmedizin, Schmerztherapie und Prämedikationsambulanz
- Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bereits während der Facharztweiterbildung: 80-Stunden-Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' sowie 50 begleitete Notarzteinsätze
- Teilnahme am Bereitschafts- und Rufdienst der Klinik für Anästhesiologie
- Abschluss der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer Sachsen
Ausbildung
- Regelstudienzeit von sechs Jahren mit Erstem, Zweitem und Drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 3 BÄO
- Praktisches Jahr über 48 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie als Wahlfach
- 60 Monate Weiterbildung gemäß Abschnitt B MWBO, Abschluss mit Facharztprüfung vor der Landesärztekammer
- Parallel dazu begonnen: Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin gemäß Abschnitt C MWBO - 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (hier: Anästhesiologie), davon 6 Monate im Kernbereich
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' bei einer von der Ärztekammer anerkannten Kursstätte
- 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst unter Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon 20 im Rahmen eines Simulationskurses angerechnet
- Abschluss mit mündlicher Prüfung vor der Landesärztekammer und Erteilung der Zusatzbezeichnung
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Fachärztin für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und mehrjähriger Erfahrung im bodengebundenen Notarztdienst. Neben der oberärztlichen Tätigkeit in der Klinik regelmäßig im Bereitschaftsdienst als Notärztin im öffentlichen Rettungsdienst eingesetzt, sicher in Atemwegsmanagement, Notfallnarkose, erweiterter Reanimation und Einsatzführung bei kritischen Lagen einschließlich Massenanfall von Verletzten. Erfahren in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Leitstelle und Zielklinik sowie in der strukturierten Übergabe (Handover) und Einsatzdokumentation. Gesucht wird eine Position mit weiterem Ausbau der notfallmedizinischen Tätigkeit, z. B. als Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) in Vertretung oder als Leitende Notärztin.
Berufserfahrung
- Oberärztliche Tätigkeit in Anästhesiologie und operativer Intensivmedizin
- Regelmäßige Notarztdienste im öffentlichen Rettungsdienst (NEF), rund 4-6 Dienste pro Monat
- Eigenverantwortliche präklinische Versorgung von Notfallpatienten einschließlich Atemwegssicherung, Notfallnarkose und erweiterter Reanimation
- Einsatzführung bei Massenanfall von Verletzten (MANV) in Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Leitstelle
- Strukturierte Patientenübergabe (Handover) an Zielkliniken und lückenlose Einsatzdokumentation
- Facharztweiterbildung Anästhesiologie (60 Monate) mit Rotationen durch operative Intensivmedizin, Schmerztherapie und Prämedikationsambulanz
- Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bereits während der Facharztweiterbildung: 80-Stunden-Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' sowie 50 begleitete Notarzteinsätze
- Teilnahme am Bereitschafts- und Rufdienst der Klinik für Anästhesiologie
- Abschluss der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer Sachsen
Ausbildung
- Regelstudienzeit von sechs Jahren mit Erstem, Zweitem und Drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 3 BÄO
- Praktisches Jahr über 48 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie als Wahlfach
- 60 Monate Weiterbildung gemäß Abschnitt B MWBO, Abschluss mit Facharztprüfung vor der Landesärztekammer
- Parallel dazu begonnen: Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin gemäß Abschnitt C MWBO - 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (hier: Anästhesiologie), davon 6 Monate im Kernbereich
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' bei einer von der Ärztekammer anerkannten Kursstätte
- 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst unter Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon 20 im Rahmen eines Simulationskurses angerechnet
- Abschluss mit mündlicher Prüfung vor der Landesärztekammer und Erteilung der Zusatzbezeichnung
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Profil
Fachärztin für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und mehrjähriger Erfahrung im bodengebundenen Notarztdienst. Neben der oberärztlichen Tätigkeit in der Klinik regelmäßig im Bereitschaftsdienst als Notärztin im öffentlichen Rettungsdienst eingesetzt, sicher in Atemwegsmanagement, Notfallnarkose, erweiterter Reanimation und Einsatzführung bei kritischen Lagen einschließlich Massenanfall von Verletzten. Erfahren in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Leitstelle und Zielklinik sowie in der strukturierten Übergabe (Handover) und Einsatzdokumentation. Gesucht wird eine Position mit weiterem Ausbau der notfallmedizinischen Tätigkeit, z. B. als Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) in Vertretung oder als Leitende Notärztin.
Berufserfahrung
2022 - heute
Fachärztin für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Klinikum der Schwerpunktversorgung, Leipzig / Rettungsdienst Landkreis (Notarztdienst auf Honorarbasis)
- Oberärztliche Tätigkeit in Anästhesiologie und operativer Intensivmedizin
- Regelmäßige Notarztdienste im öffentlichen Rettungsdienst (NEF), rund 4-6 Dienste pro Monat
- Eigenverantwortliche präklinische Versorgung von Notfallpatienten einschließlich Atemwegssicherung, Notfallnarkose und erweiterter Reanimation
- Einsatzführung bei Massenanfall von Verletzten (MANV) in Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Leitstelle
- Strukturierte Patientenübergabe (Handover) an Zielkliniken und lückenlose Einsatzdokumentation
2017 - 2022
Assistenzärztin in Weiterbildung Anästhesiologie
Akademisches Lehrkrankenhaus, Dresden
- Facharztweiterbildung Anästhesiologie (60 Monate) mit Rotationen durch operative Intensivmedizin, Schmerztherapie und Prämedikationsambulanz
- Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bereits während der Facharztweiterbildung: 80-Stunden-Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' sowie 50 begleitete Notarzteinsätze
- Teilnahme am Bereitschafts- und Rufdienst der Klinik für Anästhesiologie
- Abschluss der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer Sachsen
Werdegang
2011 - 2017
Studium der Humanmedizin, Approbation als Ärztin
Universität Leipzig
2017 - 2022
Facharztweiterbildung Anästhesiologie (Landesärztekammer Sachsen)
Akademisches Lehrkrankenhaus, Dresden
2021
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Landesärztekammer Sachsen (80-Stunden-Kurs + 50 Notarzteinsätze)
Kenntnisse
- Präklinisches Atemwegsmanagement inkl. VideolaryngoskopieSehr gut
- Notfallnarkose und NotfallmedikationSehr gut
- Erweiterte Reanimation (ALS) inkl. KinderSehr gut
- Einsatzführung und Sichtung bei Massenanfall von Verletzten (MANV)Gut
- NotfallsonographieGut
- Strukturierte Patientenübergabe (Handover)Sehr gut
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB2, sicher im Einsatzkontext
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Notarzt/-ärztin
Präklinische Notfallversorgung
- Eigenverantwortliche notärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten am Einsatzort im Rahmen der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Sicherung der Atemwege einschließlich endotrachealer Intubation und supraglottischer Atemwegshilfen, auch bei Säuglingen und Kindern
- Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose sowie Behandlung mit notfallmedizinisch relevanten Medikamenten
- Durchführung erweiterter Reanimationsmaßnahmen einschließlich Defibrillation und Thoraxentlastung
- Blutungsmanagement durch Kompression sowie Anlage von Tourniquet und Beckenschlinge
Einsatzführung und Zusammenarbeit
- Verschaffung eines Lageüberblicks am Einsatzort und Nachforderung adäquater Rettungsmittel
- Leitung des Einsatzteams gemeinsam mit Rettungsdienstpersonal, einschließlich Entscheidungsfindung unter Zeitdruck
- Sichtung und Versorgungspriorisierung bei Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV), auch unter CBRN-Gefahren
- Enge Abstimmung mit Leitstelle, nachalarmierten Kräften und Zielkrankenhaus
- Durchführung strukturierter Einsatznachbesprechungen und Krisenintervention
Dokumentation und Qualität
- Strukturierte Patientenübergabe (Handover) an das Zielkrankenhaus
- Lückenlose Einsatzdokumentation einschließlich notfallmedizinisch relevanter Register (Reanimations-, Traumaregister)
- Todesfeststellung und Durchführung der vorläufigen Leichenschau einschließlich rechtsrelevanter Aspekte
- Mitwirkung an Qualitätssicherung und Fortbildung im Rettungsdienstbereich
Qualifikationserhalt und Fortbildung
- Regelmäßige Teilnahme an Reanimations- und Atemwegstrainings zum Kompetenzerhalt
- Fortbildung zu aktuellen Leitlinien der Notfall- und Rettungsmedizin
- Einarbeitung und Anleitung von Ärztinnen und Ärzten, die die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin anstreben
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Notarzt/-ärztin?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Präklinisches Atemwegsmanagement (Maskenbeatmung, supraglottische Atemwegshilfen, endotracheale Intubation inkl. Videolaryngoskopie)
- Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose
- Erweiterte Reanimation (ALS) einschließlich Reanimation von Säuglingen und Kleinkindern
- Defibrillation und Kardioversion
- Thoraxentlastung, insbesondere Thoraxdrainage
- Blutungsmanagement (Kompression, Tourniquet, Beckenschlinge)
- Notfallsonographie und EKG-Befundung im Notfall
- Sichtung und Einsatzführung bei Massenanfall von Verletzten (MANV)
- Alternative Medikamentenapplikation (nasal, intraossär, sublingual)
- Standardisierte Akutanamnese und leitliniengerechte Erstuntersuchung
Zertifikate
- Approbation als Ärztin oder Arzt nach § 3 BÄO
- Facharztanerkennung oder mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (häufig Anästhesiologie, Innere Medizin oder Chirurgie)
- Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach Abschnitt C MWBO (80-Stunden-Kurs + 50 begleitete Notarzteinsätze)
- ACLS- bzw. ERC-Provider-Kurs (Advanced Life Support), ergänzend
- ITLS/PHTLS-Zertifikat (Traumaversorgung), optional
- Fachkunde Rettungsdienst (Altregelung vor 2009, nur noch vereinzelt vergeben, historische Alternative)
Soft Skills
- Entscheidungsfähigkeit unter hohem Zeitdruck und bei unvollständiger Informationslage
- Führungskompetenz im interdisziplinären Einsatzteam
- Kommunikation mit Leitstelle, Rettungsdienstpersonal, Patienten und Angehörigen in Ausnahmesituationen
- Hohe psychische und physische Belastbarkeit
- Ruhe und Struktur bei kritischen und emotional belastenden Einsätzen
- Bereitschaft zu Bereitschafts-, Nacht- und Wochenenddiensten
Werdegang und Gehalt als Notarzt/-ärztin im Überblick
| Wege in die Rolle | Notarzt/-ärztin ist keine eigene Facharztbezeichnung, sondern die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach Abschnitt C der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO 2018, Fassung vom 03.07.2026, eigener Volltextabruf der aktuellen 475-seitigen PDF-Fassung am 2026-08-14). § 2 Abs. 4 MWBO definiert eine Zusatz-Weiterbildung generell als 'Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abzuleisten sind'; wer die Mindestanforderungen erfüllt und die Prüfung besteht, erhält eine Zusatzbezeichnung - keine Facharztbezeichnung. § 4 Abs. 7 MWBO stellt klar: 'Die Zusatz-Weiterbildung ist zusätzlich zur Facharztweiterbildung abzuleisten, sofern die Weiterbildungsordnung nichts anderes bestimmt.' Die Approbation als Grundvoraussetzung jeder ärztlichen Tätigkeit ist im Beruf `arzt` (Baserow Tabelle 2244, Row 153, Live) bereits vollständig dokumentiert (§§ 2, 2a, 3 BÄO) und wird hier bewusst nicht wiederholt. Die konkreten Mindestanforderungen der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin (Abschnitt C MWBO, S. 399-403 der aktuellen Fassung, wortgleich bestätigt durch die offizielle WBO-Auszug-PDF der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 12.10.2022 sowie durch die WBO-Seite der Ärztekammer Nordrhein) lauten im Originalwortlaut: 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon 6 Monate in der Intensivmedizin, in Anästhesiologie oder in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme; und zusätzlich 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 MWBO in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung; und anschließend 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, wovon bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen können. § 2a Abs. 7 MWBO listet 24 als 'Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung' anerkannte Fachgebiete auf (u. a. Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und viele weitere) - der Zugang steht damit tatsächlich Fachärztinnen und Fachärzten praktisch aller unmittelbar patientenversorgenden Gebiete offen, nicht nur den in der Praxis häufigsten Ausgangsfächern. Wichtige, primärquellenverifizierte Präzisierung: Anders als bei einigen anderen Zusatz-Weiterbildungen (z. B. 'Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen' oder der ähnlich benannten, aber eigenständigen Zusatz-Weiterbildung 'Klinische Akut- und Notfallmedizin' für Ärztinnen und Ärzte in Zentralen Notaufnahmen, die beide EXPLIZIT eine vorherige Facharztanerkennung als Mindestanforderung verlangen) nennt die MWBO für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin keine abgeschlossene Facharztanerkennung als Mindestanforderung, sondern nur die 24-monatige Gebiets-Weiterbildungszeit. In der Praxis bedeutet das: Assistenzärztinnen und -ärzte können die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bereits während der eigenen Facharztweiterbildung erwerben, sobald sie 24 Monate (davon 6 Monate im Kernbereich) absolviert haben - besonders häufig in der Anästhesiologie, wo diese Rotation ohnehin früh im Weiterbildungscurriculum liegt (notarztkurs.com, aerztestellen.aerzteblatt.de). Dennoch sind in der Berufspraxis die meisten aktiv tätigen Notärztinnen und Notärzte bereits Fachärztinnen/Fachärzte, weil (a) viele Kliniken den Notarztdienst organisatorisch an Fachärzte oder erfahrene Assistenzärzte in der Endphase der Weiterbildung koppeln und (b) mehrere Landesrettungsdienstgesetze für den TATSÄCHLICHEN EINSATZ als Notarzt zusätzliche, über die reine Zusatzbezeichnung hinausgehende Anforderungen stellen - so verlangt § 7 des Berliner Rettungsdienstgesetzes ausdrücklich 'mehrjährige klinische Erfahrung' zusätzlich zu den notfallmedizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten, und § 14 Abs. 1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes knüpft die Teilnahme an der notärztlichen Versorgung an die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. historisch an die seit 2013 in Brandenburg nicht mehr vergebene Fachkunde Rettungsdienst (laekb.de). Diese zweite Rechtsebene - Landesrettungsdienstrecht statt Weiterbildungsrecht - regelt also NICHT den Erwerb der Qualifikation, sondern WER mit ihr tatsächlich im Rettungsdienst eingesetzt werden darf, und ist laut Fachliteratur bislang nicht bundeseinheitlich geregelt. Die 'häufigsten Ausgangsfächer' Anästhesiologie, Innere Medizin und Chirurgie sind kein eigener Rechtsbegriff, sondern eine in der Fachliteratur und bei Kursanbietern wiederkehrend genannte Beobachtung zur tatsächlichen Zusammensetzung der Notarzt-Schaft; eine belastbare, primärquellenverifizierte Prozentstatistik der Bundesärztekammer nach Fachgebiet konnte in dieser Recherche nicht eingesehen werden (ein einschlägiger Fachartikel von 2017 lag nur als Bild-PDF ohne extrahierbaren Text vor, siehe Lücken-Abschnitt der Recherchedoku) - die Aussage wird daher bewusst als Praxisbeobachtung und nicht als belegte Statistik formuliert. Zusammengefasst führen damit real drei, ineinandergreifende Etappen zur Rolle Notarzt/-ärztin: (1) Approbation nach § 3 BÄO (bereits im Beruf `arzt` dokumentiert); (2) mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem der 24 Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung, in der Regel im Rahmen einer vollständigen Facharztweiterbildung - am häufigsten Anästhesiologie, Innere Medizin oder Chirurgie, aber gemäß § 2a Abs. 7 MWBO nicht darauf beschränkt; (3) die eigentliche Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin: 80-Stunden-Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' sowie 50 begleitete Notarzteinsätze (davon bis zu 25 als Simulation), abgeschlossen mit einer Prüfung vor der zuständigen Landesärztekammer und der Erteilung der Zusatzbezeichnung. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Für Notärztinnen und Notärzte gibt es keinen eigenen Tarifvertrag: Die berufliche Grundlage bleibt in aller Regel die reguläre Anstellung als Klinikärztin/-arzt nach dem Tarifvertrag der Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes; der Notarztdienst wird ganz überwiegend als zusätzliche, gesondert vergütete Tätigkeit neben der Klinikanstellung ausgeübt (angestellt im Schichtplan mit Zulage oder auf Honorarbasis direkt beim Rettungsdienstträger). Der TV-Ärzte/VKA weist ab 01.06.2026 in Stufe 1 monatliche Grundgehälter von 5.722,05 Euro (Ä1 Assistenzarzt) bis 11.127,50 Euro (Ä4 leitender Oberarzt) aus, der TV-Ärzte/TdL ab 01.04.2026 von 5.792,90 Euro bis 11.265,33 Euro - identische Tabellen wie beim Grundberuf Arzt/Ärztin (Baserow-Beruf `arzt`, Row 153). Zusätzlich zu diesem Grundgehalt zahlt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) für den ambulanten Notarztdienst in Bayern seit 01.01.2024 eine Bereitschaftspauschale von 27,50 Euro/Stunde (+8% gegenüber 2023) sowie einen Nachtzuschlag von 7,50 Euro/Stunde (20-8 Uhr, +200%) und eine patientenbezogene Einsatzpauschale von 97 Euro je Fall (+12%) - ein real öffentlich dokumentiertes, mit den Sozialversicherungsträgern verhandeltes Vergütungsmodell, das die im Auftrag vermutete Struktur 'Grundgehalt plus gesonderte Notarzt-Pauschale' empirisch bestätigt (Quelle nur über Sekundärbericht verifiziert, siehe Lücken). Andere Rettungsdienstträger vergüten Honorar-Notarztdienste ähnlich strukturiert (Bereitschaftspauschale je Stunde plus Einsatzpauschale je Patient), im Detail aber uneinheitlich von Kreis zu Kreis - eine Stellenanzeige des DRK Rettungsdienst Mittelhessen für den Vogelsbergkreis nennt 'attraktive Vergütung auf Honorarbasis, Feiertagszuschlag und Einsatzpauschale', ohne die Beträge zu beziffern. Portalwerte weichen davon deutlich ab und wurden bewusst nicht gemittelt: GEHALT.de nennt für 'Notarzt/-ärztin' einen Median von 8.083 Euro/Monat (100.234 Euro/Jahr, Quartile 6.798-9.611 Euro), StepStone für 'Arzt/Ärztin Notfallmedizin' einen Median von 86.900 Euro/Jahr (Spanne 76.600-100.000 Euro, Stundenlohn rund 30 Euro), und Indeed auf Basis von nur 4 Stellenanzeigen-Datenpunkten der letzten 36 Monate einen durchschnittlichen Stundenlohn von 26,23 Euro (Spanne 14,60-54,01 Euro/Stunde). Ehrlich benannte Datenauffälligkeit: Die GEHALT.de-Zahlen für 'Notarzt/-ärztin' sind byte-identisch mit den für den Grundberuf 'Arzt/Ärztin' dokumentierten Werten (Quartile 6.798/9.611 Euro, Median 8.083 Euro bzw. 100.234 Euro - identisches eingebettetes JSON-LD MonetaryAmountDistribution, durch Rohvergleich beider Seiten verifiziert) - ein neuer Fall des bereits mehrfach dokumentierten gehalt.de-Pooling-Musters, diesmal auf einer eigenen, dedizierten canonical /beruf/notarzt-URL statt eines HTTP-Redirects. medi-karriere.de zeigt für Notarzt ebenfalls exakt dieselben drei Zahlen und zitiert dabei selbst 'Gehalt.de' als Quelle - daher NICHT als vierte unabhängige Portalquelle gezählt. |
Was verdient man als Notarzt/-ärztin? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL (Grundgehalt Klinikanstellung)
68.665 € – 135.184 €
Identische Tabellen wie beim Grundberuf Arzt/Ärztin (Baserow Tabelle 2244, Row 153): TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026 Stufe 1 Ä1-Ä4 5.722,05-11.127,50 EUR/Monat; TV-Ärzte/TdL ab 01.04.2026 Ä1-Ä4 5.792,90-11.265,33 EUR/Monat, Kein eigener Notarzt-Tarifvertrag; Notarztdienst wird zusätzlich zu diesem Grundgehalt vergütet (siehe KVB-Quelle unten). 12x Monatsentgelt ohne Jahressonderzahlung.
GEHALT.de
81.576 € – 115.332 €, Median 100.234 €
Median 8.083 EUR/Monat, Quartile 6.798-9.611 EUR/Monat, 40-Std.-Woche, Per curl mit Chrome-User-Agent UND eingebettetem schema.org-JSON-LD gegengeprüft (percentile25=6798, median=8083, percentile75=9611). Diese Werte sind BYTE-IDENTISCH mit den für den Grundberuf Arzt/Ärztin (Baserow Row 153) dokumentierten gehalt.de-Werten - neuer Fall des mehrfach dokumentierten gehalt.de-Pooling-Musters, hier auf einer eigenen dedizierten canonical /beruf/notarzt-URL statt eines HTTP-Redirects. Nicht als von Arzt/Ärztin unabhängige Notarzt-spezifische Zahl zu werten.
StepStone (Arzt/Ärztin Notfallmedizin)
76.600 € – 100.000 €, Median 86.900 €
Medianjahresgehalt 86.900 EUR, Spanne nach Berufserfahrung 76.600-100.000 EUR, Stundenlohn ca. 30 EUR, Monatsgehalt ca. 7.241 EUR, Eigenständige, von gehalt.de klar abweichende Zahlen - keine Pooling-Auffälligkeit gefunden. Datenherkunft laut Seite aggregierte StepStone-Erhebung, nicht einzelnen Stellenanzeigen zugeordnet.
Die Quellen liegen 13.334 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 14. August 2026.
Dos & Don'ts für den Notarzt/-ärztin-Lebenslauf
Do
- Klar als Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ausweisen, nicht als eigenen Facharzt - mit Datum der Anerkennung durch die Landesärztekammer
- Das zugrunde liegende Fachgebiet (Facharztanerkennung oder laufende Weiterbildung) konkret benennen, z. B. Anästhesiologie, Innere Medizin oder Chirurgie
- Umfang und Art der Notarzttätigkeit konkretisieren: NEF/RTH, Anzahl Dienste pro Monat, Träger des Rettungsdienstes
- Einsatzerfahrung mit Zahlen unterlegen, wo belegbar (z. B. Anzahl begleiteter/eigenverantwortlicher Einsätze, MANV-Erfahrung)
- Zusatzqualifikationen wie ACLS/ERC-Provider oder ITLS/PHTLS ergänzend nennen, wenn vorhanden
- Klar machen, ob die Notarzttätigkeit haupt- oder nebenberuflich (Honorarbasis neben Klinikanstellung) ausgeübt wird
Don't
- Die Bezeichnung 'Notarzt' nicht als eigenständige Facharztbezeichnung darstellen - es ist eine Zusatzbezeichnung nach Abschnitt C MWBO
- Nicht mit dem eigenständigen, nicht-ärztlichen Ausbildungsberuf Notfallsanitäter/in (NotSanG) verwechseln oder gleichsetzen
- Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nicht mit der ähnlich benannten Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin (für Notaufnahme-Ärzte, mit Facharztpflicht) verwechseln
- Keine Eingriffs- oder Einsatzzahlen schätzen oder aufrunden, ohne dass sie durch Logbuch oder Dienstnachweis gedeckt sind
- Patientenbezogene Details aus Einsätzen nicht nennen - ärztliche Schweigepflicht gilt auch im Rettungsdienst
- Tarifliches Klinikgehalt und Notarzt-Bereitschaftspauschalen im Gehaltsgespräch nicht vermischen, sondern getrennt benennen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Notarzt/-ärztin
Ist Notarzt/-ärztin ein eigener Facharzt?
Nein. Notarzt/-ärztin bezeichnet die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach Abschnitt C der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO). Sie setzt keine eigene, originäre Facharztweiterbildung voraus, sondern wird zusätzlich zu einer bereits begonnenen oder abgeschlossenen Facharztweiterbildung erworben - § 2 Abs. 4 MWBO definiert Zusatz-Weiterbildungen ausdrücklich als Spezialisierung 'zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten'.
Welche Facharztausbildung braucht man, um Notarzt/-ärztin zu werden?
Formal verlangt die MWBO keine abgeschlossene Facharztanerkennung, sondern mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem der 24 als 'Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung' definierten Fachgebiete (§ 2a Abs. 7 MWBO), davon 6 Monate in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder einer interdisziplinären Notfallaufnahme. In der Praxis kommen die meisten Notärztinnen und Notärzte aus der Anästhesiologie, der Inneren Medizin oder der Chirurgie, häufig noch als Assistenzärztin/-arzt in Weiterbildung.
Wie läuft der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin konkret ab?
Nach mindestens 24 Monaten Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (davon 6 Monate im Kernbereich) folgen ein 80-stündiger, von der Ärztekammer anerkannter Kurs 'Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung' und anschließend 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst unter Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, wovon bis zu 25 Einsätze in einem standardisierten Simulationskurs absolviert werden können. Den Abschluss bildet eine Prüfung vor der zuständigen Landesärztekammer.
Was ist der Unterschied zwischen Notarzt/-ärztin und Notfallsanitäter/in?
Notfallsanitäter/in ist ein eigenständiger, dreijähriger, nicht-ärztlicher Ausbildungsberuf nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) mit eigenen heilkundlichen Befugnissen nach § 2a NotSanG bis zum Eintreffen des Arztes. Notarzt/-ärztin ist dagegen eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt mit Facharztweiterbildung (oder laufender Facharztweiterbildung) und der ärztlichen Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Beide arbeiten im Rettungsdienst eng zusammen, sind aber unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Ausbildungswegen.
Was verdient man als Notarzt/-ärztin?
Es gibt keinen eigenen Notarzt-Tarifvertrag. Die Grundvergütung richtet sich nach der Klinikanstellung als Ärztin/Arzt (TV-Ärzte/VKA bzw. TV-Ärzte/TdL, je nach Stufe rund 5.700 bis über 11.000 Euro brutto/Monat). Notarztdienste werden meist zusätzlich vergütet, z. B. in Bayern seit 2024 mit einer Bereitschaftspauschale von 27,50 Euro/Stunde zzgl. Nachtzuschlag und Einsatzpauschale je Patient. Portalangaben zu einem 'Notarzt-Jahresgehalt' schwanken stark je nach Quelle und sind mit Vorsicht zu lesen, da sie Grundgehalt und Notarzt-Zulagen oft vermischen.
Ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin dasselbe wie 'Klinische Akut- und Notfallmedizin'?
Nein. Beide sind eigenständige Zusatz-Weiterbildungen nach Abschnitt C der MWBO, aber für unterschiedliche Einsatzbereiche. Notfallmedizin richtet sich an die präklinische, vor allem rettungsdienstliche Versorgung (klassischer 'Notarztschein') und verlangt keine abgeschlossene Facharztanerkennung als Mindestanforderung. Klinische Akut- und Notfallmedizin richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Zentralen Notaufnahmen von Krankenhäusern und setzt ausdrücklich eine bereits abgeschlossene Facharztanerkennung voraus.
Quellen
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 03.07.2026 - §§ 1, 2, 2a, 4, 5, 11, 12 sowie Abschnitt C, Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin (S. 399-403) und Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin (S. 381-383), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-08-14
- Muster-Weiterbildungsordnung - Übersichtsseite (Beschlusshistorie, u. a. 129. Deutscher Ärztetag 2025 Beschluss IIIa-01 zur Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-08-14
- Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 12.10.2022 - Auszug Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin, Landesärztekammer Baden-Württemberg, abgerufen am 2026-08-14
- Zusatz-Weiterbildung: Notfallmedizin (WBO 2014, Abschnitt C), Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 2026-08-14
- Zusatzbezeichnung Notfallmedizin/Fachkunde Rettungsdienst, Landesärztekammer Brandenburg, abgerufen am 2026-08-14
- Fachkunde Rettungsdienst (historische Vorgängerqualifikation, seit 2009 durch Zusatzbezeichnung Notfallmedizin abgelöst), DocCheck Flexikon, abgerufen am 2026-08-14
- Zusatzbezeichnung Notfallmedizin - Voraussetzungen, Ablauf, Erwerb bereits während der Facharztweiterbildung, notarztkurs.com, abgerufen am 2026-08-14
- Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin: Dauer, Inhalte, Voraussetzungen, Deutsches Ärzteblatt / aerztestellen, abgerufen am 2026-08-14
- Deutliche Erhöhung bei der Vergütung des Notarztdienstes ab dem 1. Januar 2024 (KVB-Vereinbarung mit Sozialversicherungsträgern), Petra Högl MdL (Bericht über KVB-Vereinbarung), abgerufen am 2026-08-14
- Themenseite Notarztdienst - Vergütungssystematik, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), abgerufen am 2026-08-14
- Notarzt/-ärztin » Gehalt & Beruf, GEHALT.de, abgerufen am 2026-08-14
- Arzt/ärztin Notfallmedizin Gehälter Vollzeit & Teilzeit, StepStone, abgerufen am 2026-08-14
- Gehalt für Jobs als Notarzt (m/w/d) in Deutschland, Indeed, abgerufen am 2026-08-14
- Notarzt/-ärztin Gehalt 2026 in Deutschland (zitiert Gehalt.de/Bundesagentur für Arbeit, byte-identische Werte zu gehalt.de/beruf/notarzt), Medi-Karriere, abgerufen am 2026-08-14
- Stellenangebot Notarzt auf Honorarbasis oder Festanstellung im Vogelsbergkreis, DRK Rettungsdienst Mittelhessen (RDMH), abgerufen am 2026-08-14
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Zuletzt aktualisiert am 14.08.2026