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Lebenslauf Muster Gebärdensprachdolmetscher/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Gebärdensprachdolmetscher/in ist in Deutschland keine bundesweit geschützte Berufsbezeichnung - grundsätzlich darf sich jede Person so nennen und in diesem Bereich arbeiten. Geschützt ist dagegen der abgeleitete Titel „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" nach bestandener staatlicher Prüfung vor einer landeseigenen Prüfungsstelle. Der reguläre Zugangsweg führt heute überwiegend über ein Hochschulstudium (B.A./M.A. Gebärdensprachdolmetschen bzw. Dolmetschen und Übersetzen für Deutsche Gebärdensprache) an spezialisierten Standorten wie Universität Hamburg, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Landshut, Westsächsische Hochschule Zwickau, Hochschule Fresenius Idstein oder TH Köln, alternativ über berufsbegleitende Ausbildungsgänge von Bildungsträgern/Gehörlosenverbänden oder die staatliche Prüfung ohne vorherige formale Ausbildung. Anders als bei Übersetzer/in und Dolmetscher/in gibt es kein Gerichtsdolmetschergesetz-Äquivalent und keine zusätzliche Beeidigungsstufe, weil die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nach § 6 Abs. 1 BGG als eigenständige Sprache mit eigener Grammatik anerkannt ist und zwischen einer auditiv-verbalen und einer visuell-gestisch-manuellen Modalität vermittelt wird. Bundesweit einheitlich geregelt ist dagegen der Leistungsanspruch der Nutzer/innen: § 9 BGG und die Kommunikationshilfenverordnung (KHV) verpflichten Behörden zur kostenfreien Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher/innen im Verwaltungsverfahren, § 82 SGB IX erweitert dies auf Sozialleistungsträger einschließlich ärztlicher Behandlungen - die Vergütung richtet sich dabei nach JVEG-Sätzen (93 Euro/Stunde). Das ist kein Zulassungsrecht für die Dolmetscher/innen selbst, sondern ein Kostenübernahmeanspruch der Menschen mit Hörbehinderung gegenüber der öffentlichen Hand. Gehälter in Festanstellung liegen laut StepStone im Median bei rund 37.800 Euro brutto/Jahr (Spanne 31.600-47.000 Euro), am freien Markt werden Stundenhonorare zwischen 55 und 75 Euro genannt.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Gebärdensprachdolmetscher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS) mit über 6 Jahren Berufserfahrung in Behörden-, Bildungs- und Wirtschaftsdolmetschen. Nach B.A. Gebärdensprachdolmetschen an der Universität Hamburg und bestandener staatlicher Prüfung 2019 seither freiberuflich sowie zuvor angestellt bei einer Dolmetschvermittlungszentrale tätig. Erfahrung in der Verständigung bei Behördenterminen und Sozialleistungsverfahren nach KHV/§ 82 SGB IX, in der Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen sowie im Team- und Simultandolmetschen bei Konferenzen und Firmenveranstaltungen. Arbeitet sowohl für Behörden, Sozialleistungsträger und Kliniken als auch für Bildungseinrichtungen und Unternehmen.

Berufserfahrung

2020 - heute
Selbstständige Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS)
Freiberuflich, Hamburg
  • Dolmetschen bei Behördenterminen, Arztbesuchen und Sozialleistungsverfahren im Rahmen der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und § 82 SGB IX
  • Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen (Vorlesungsdolmetschen, Seminare, Prüfungen)
  • Einsätze bei Wirtschaftskonferenzen und Firmenveranstaltungen im Team- bzw. Tandemdolmetschen
  • Aufbau eines Netzwerks zu Gehörlosenverbänden, Kliniken, Jobcentern und Behörden in der Region Hamburg
2018 - 2020
Angestellte Gebärdensprachdolmetscherin
Dolmetschvermittlungszentrale für Gebärdensprache, Hamburg
  • Vermittlung und Durchführung von Dolmetscheinsätzen im Bildungs- und Behördenbereich
  • Schuldolmetschen für gehörlose Schüler/innen an einer inklusiven Gesamtschule
  • Dokumentation und Abrechnung von Einsätzen nach KHV-/JVEG-Sätzen
  • Teaminterne Fortbildung zu neuen Fachgebärden in Medizin und Recht
2016 - 2018
Praktikum / Hospitation
Gehörlosenverband Hamburg e. V.
  • Hospitation bei Dolmetscheinsätzen im Alltag gehörloser Menschen
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen und Aufbau erster Fachgebärden-Glossare
  • Unterstützung bei der Organisation von Gebärdensprachkursen

Ausbildung

2013 - 2017
B.A. Gebärdensprachdolmetschen
Universität Hamburg
  • Schwerpunkte: Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Gebärdensprachlinguistik, Deaf Studies, Dolmetschwissenschaft
  • Praxissemester mit Schwerpunkt Behörden- und Bildungsdolmetschen
2019
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher/innen
Landeseigene Prüfungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Bestanden, Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin"
  • Zugang zur KHV-Vergütungsstufe für Einsätze mit anerkannter Qualifizierung

Kenntnisse

DGS-Dolmetschen (konsekutiv)Experte
DGS-Dolmetschen (simultan)Fortgeschritten
Fachgebärden MedizinFortgeschritten
Fachgebärden Recht & VerwaltungFortgeschritten
International SignGrundkenntnisse
Terminologiearbeit / GlossarpflegeFortgeschritten
MS OfficeExperte

Sprachen

Deutsche Gebärdensprache (DGS)Muttersprachliches Niveau
Deutsch (Wort/Schrift)Muttersprache
EnglischVerhandlungssicher (C1)
International SignGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Gebärdensprachdolmetscher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS) mit über 6 Jahren Berufserfahrung in Behörden-, Bildungs- und Wirtschaftsdolmetschen. Nach B.A. Gebärdensprachdolmetschen an der Universität Hamburg und bestandener staatlicher Prüfung 2019 seither freiberuflich sowie zuvor angestellt bei einer Dolmetschvermittlungszentrale tätig. Erfahrung in der Verständigung bei Behördenterminen und Sozialleistungsverfahren nach KHV/§ 82 SGB IX, in der Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen sowie im Team- und Simultandolmetschen bei Konferenzen und Firmenveranstaltungen. Arbeitet sowohl für Behörden, Sozialleistungsträger und Kliniken als auch für Bildungseinrichtungen und Unternehmen.

Berufserfahrung

2020 - heute
Selbstständige Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS)
Freiberuflich, Hamburg
  • Dolmetschen bei Behördenterminen, Arztbesuchen und Sozialleistungsverfahren im Rahmen der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und § 82 SGB IX
  • Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen (Vorlesungsdolmetschen, Seminare, Prüfungen)
  • Einsätze bei Wirtschaftskonferenzen und Firmenveranstaltungen im Team- bzw. Tandemdolmetschen
  • Aufbau eines Netzwerks zu Gehörlosenverbänden, Kliniken, Jobcentern und Behörden in der Region Hamburg
2018 - 2020
Angestellte Gebärdensprachdolmetscherin
Dolmetschvermittlungszentrale für Gebärdensprache, Hamburg
  • Vermittlung und Durchführung von Dolmetscheinsätzen im Bildungs- und Behördenbereich
  • Schuldolmetschen für gehörlose Schüler/innen an einer inklusiven Gesamtschule
  • Dokumentation und Abrechnung von Einsätzen nach KHV-/JVEG-Sätzen
  • Teaminterne Fortbildung zu neuen Fachgebärden in Medizin und Recht
2016 - 2018
Praktikum / Hospitation
Gehörlosenverband Hamburg e. V.
  • Hospitation bei Dolmetscheinsätzen im Alltag gehörloser Menschen
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen und Aufbau erster Fachgebärden-Glossare
  • Unterstützung bei der Organisation von Gebärdensprachkursen

Ausbildung

2013 - 2017
B.A. Gebärdensprachdolmetschen
Universität Hamburg
  • Schwerpunkte: Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Gebärdensprachlinguistik, Deaf Studies, Dolmetschwissenschaft
  • Praxissemester mit Schwerpunkt Behörden- und Bildungsdolmetschen
2019
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher/innen
Landeseigene Prüfungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Bestanden, Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin"
  • Zugang zur KHV-Vergütungsstufe für Einsätze mit anerkannter Qualifizierung

Kenntnisse

DGS-Dolmetschen (konsekutiv)Experte
DGS-Dolmetschen (simultan)Fortgeschritten
Fachgebärden MedizinFortgeschritten
Fachgebärden Recht & VerwaltungFortgeschritten
International SignGrundkenntnisse
Terminologiearbeit / GlossarpflegeFortgeschritten
MS OfficeExperte

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Profil

Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS) mit über 6 Jahren Berufserfahrung in Behörden-, Bildungs- und Wirtschaftsdolmetschen. Nach B.A. Gebärdensprachdolmetschen an der Universität Hamburg und bestandener staatlicher Prüfung 2019 seither freiberuflich sowie zuvor angestellt bei einer Dolmetschvermittlungszentrale tätig. Erfahrung in der Verständigung bei Behördenterminen und Sozialleistungsverfahren nach KHV/§ 82 SGB IX, in der Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen sowie im Team- und Simultandolmetschen bei Konferenzen und Firmenveranstaltungen. Arbeitet sowohl für Behörden, Sozialleistungsträger und Kliniken als auch für Bildungseinrichtungen und Unternehmen.

Berufserfahrung

2020 - heute

Selbstständige Gebärdensprachdolmetscherin (Deutsch/DGS)

Freiberuflich, Hamburg

  • Dolmetschen bei Behördenterminen, Arztbesuchen und Sozialleistungsverfahren im Rahmen der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und § 82 SGB IX
  • Begleitung gehörloser Studierender an Hochschulen (Vorlesungsdolmetschen, Seminare, Prüfungen)
  • Einsätze bei Wirtschaftskonferenzen und Firmenveranstaltungen im Team- bzw. Tandemdolmetschen
  • Aufbau eines Netzwerks zu Gehörlosenverbänden, Kliniken, Jobcentern und Behörden in der Region Hamburg

2018 - 2020

Angestellte Gebärdensprachdolmetscherin

Dolmetschvermittlungszentrale für Gebärdensprache, Hamburg

  • Vermittlung und Durchführung von Dolmetscheinsätzen im Bildungs- und Behördenbereich
  • Schuldolmetschen für gehörlose Schüler/innen an einer inklusiven Gesamtschule
  • Dokumentation und Abrechnung von Einsätzen nach KHV-/JVEG-Sätzen
  • Teaminterne Fortbildung zu neuen Fachgebärden in Medizin und Recht

2016 - 2018

Praktikum / Hospitation

Gehörlosenverband Hamburg e. V.

  • Hospitation bei Dolmetscheinsätzen im Alltag gehörloser Menschen
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen und Aufbau erster Fachgebärden-Glossare
  • Unterstützung bei der Organisation von Gebärdensprachkursen

Ausbildung

2013 - 2017

B.A. Gebärdensprachdolmetschen

Universität Hamburg

2019

Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher/innen

Landeseigene Prüfungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher/innen

Kenntnisse

  • DGS-Dolmetschen (konsekutiv)Experte
  • DGS-Dolmetschen (simultan)Fortgeschritten
  • Fachgebärden MedizinFortgeschritten
  • Fachgebärden Recht & VerwaltungFortgeschritten
  • International SignGrundkenntnisse
  • Terminologiearbeit / GlossarpflegeFortgeschritten
  • MS OfficeExperte

Sprachen

  • Deutsche Gebärdensprache (DGS)Muttersprachliches Niveau
  • Deutsch (Wort/Schrift)Muttersprache
  • EnglischVerhandlungssicher (C1)
  • International SignGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Gebärdensprachdolmetscher/in

Dolmetschen im Behörden- und Sozialbereich

  • Dolmetscheinsätze bei Jobcentern, Sozial- und Versorgungsämtern im Rahmen der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) durchgeführt
  • Verständigung bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten nach § 82 SGB IX sichergestellt
  • Begleitung bei Antrags- und Verwaltungsverfahren nach § 9 BGG (Recht auf Kommunikationshilfen gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt)

Bildungsdolmetschen

  • Vorlesungs-, Seminar- und Prüfungsdolmetschen für gehörlose Studierende an Hochschulen begleitet
  • Unterrichtsbegleitung gehörloser Schüler/innen im inklusiven Schulsetting übernommen
  • Dolmetschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung

Wirtschaft & Konferenzen

  • Simultandolmetschen bei Konferenzen, Tagungen und Firmenveranstaltungen im Tandem mit Kolleg/innen
  • Begleitung bei Vorstellungsgesprächen, Mitarbeitergesprächen und Betriebsversammlungen
  • Dolmetschen bei Kundenterminen und Produktpräsentationen für gehörlose Fachkräfte

Terminologie & Vorbereitung

  • Fachgebärden-Glossare für Medizin, Recht und Technik aufgebaut und gepflegt
  • Vorbereitung auf Einsätze durch Recherche zu Thema, Fachbegriffen und beteiligten Personen
  • Abstimmung mit Auftraggeber/innen und Gehörlosenverbänden zu Einsatzumfang und Rahmenbedingungen

Selbstständigkeit & Organisation

  • Akquise und Betreuung von Behörden-, Bildungs- und Unternehmenskunden
  • Abrechnung von Einsätzen nach KHV-/JVEG-Sätzen sowie freien Markthonoraren
  • Kurzfristige Termindisposition und Koordination bei Eilanfragen

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Gebärdensprachdolmetscher/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • DGS-Konsekutiv- und Simultandolmetschen
  • Fachgebärden in Medizin, Recht und Verwaltung
  • International Sign (Grundkenntnisse)
  • Terminologie- und Glossararbeit für Fachgebärden
  • Abrechnung nach KHV-/JVEG-Sätzen
  • Bildungsdolmetschen (Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung)
  • Team- und Tandemdolmetschen bei längeren Einsätzen

Zertifikate

  • Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in (nach landeseigener staatlicher Prüfung)
  • B.A./M.A. Gebärdensprachdolmetschen bzw. Dolmetschen und Übersetzen für Deutsche Gebärdensprache
  • Zertifikat eines berufsbegleitenden Ausbildungsgangs (z. B. Gehörlosenverband/Bildungsträger)
  • Mitgliedschaft im Berufsverband (z. B. BGSD - Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V.)

Soft Skills

  • Hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen und interkulturelle Kompetenz (Deaf Culture)
  • Diskretion und Verschwiegenheit
  • Belastbarkeit bei kurzfristigen und emotional fordernden Einsätzen
  • Flexibilität und Reisebereitschaft
  • Kommunikationsstärke und Vermittlungsgeschick
  • Selbstorganisation bei freiberuflicher Tätigkeit

Ausbildung und Gehalt als Gebärdensprachdolmetscher/in im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Beruf Gebärdensprachdolmetscher/in ist in Deutschland - wie bei Übersetzer/in und Dolmetscher/in - nicht bundeseinheitlich geregelt und nicht bundesweit titelgeschützt: Grundsätzlich darf sich jede Person „Gebärdensprachdolmetscher/in" nennen und in diesem Bereich tätig werden. Geschützt ist ausschließlich der abgeleitete Titel „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" nach bestandener staatlicher Prüfung vor einer landeseigenen Prüfungsstelle (Quelle: Berufsbild-PDF des BGSD). 1) Hochschulstudium: Der heute dominierende Zugangsweg führt über ein spezialisiertes Studium, etwa den B.A./M.A. Gebärdensprachdolmetschen bzw. „Dolmetschen und Übersetzen für Deutsche Gebärdensprache" an eigens dafür eingerichteten Standorten - Universität Hamburg, Humboldt-Universität zu Berlin (laut DAAD-Datenbank als auslaufend markierter M.A.-Studiengang), Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Landshut, Westsächsische Hochschule Zwickau, Hochschule Fresenius Idstein und TH Köln. Anders als bei klassischen Übersetzer-/Dolmetscher-Studiengängen ist DGS keine Sprachpaar-Kombinatorik zwischen Lautsprachen, sondern wird als eigenständige Disziplin (Deaf Studies/Gebärdensprachlinguistik) gelehrt, weil die Deutsche Gebärdensprache nach § 6 Abs. 1 BGG als eigenständige Sprache mit eigener Grammatik anerkannt ist. 2) Berufsbegleitende Ausbildungsgänge: Alternativ bieten Bildungsträger und Gehörlosenverbände mehrjährige, berufsbegleitende Ausbildungsgänge mit Abschlusszertifikat an - ein Zugangsweg, der bei Übersetzer/in und Dolmetscher/in in dieser Form nicht existiert. 3) Staatliche Prüfung: Die staatliche Prüfung vor einer landeseigenen Prüfungsstelle kann auch ohne vorherige formale Ausbildung abgelegt werden und verleiht nach bestandener Prüfung die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in". Kein GDolmG-Äquivalent: Anders als bei Übersetzer/in und Dolmetscher/in gibt es für Gebärdensprachdolmetscher/innen keine zusätzliche Beeidigungsstufe analog zum Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) - das GDolmG regelt ausdrücklich nur die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern zwischen Lautsprachen. Eine bundeseinheitliche gerichtliche „allgemeine Beeidigung" speziell für Gebärdensprache ist nicht als eigenständiges Verfahren belegt. Öffentlich-rechtlicher Vergütungsanspruch als Regelfall: Strukturell zentral ist die öffentlich-rechtliche Vergütung über die Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und § 82 SGB IX. § 6 BGG erkennt die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an; § 9 BGG gibt Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung das Recht, gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt (Bundesbehörden) in DGS zu kommunizieren - die Behörde stellt die Kommunikationshilfe kostenfrei bereit bzw. übernimmt die Kosten (§ 9 Abs. 1 BGG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird zur näheren Ausgestaltung per Rechtsverordnung ermächtigt (§ 9 Abs. 2 BGG). Die KHV setzt dies als Ausführungsverordnung um: § 1 KHV definiert den Anwendungsbereich, § 2 KHV den Umfang des Anspruchs (im notwendigen Umfang, mit Wahlrecht der/des Berechtigten), § 3 KHV die Arten der Kommunikationshilfen (ausdrücklich „Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher", daneben Schriftdolmetscher, Oraldolmetscher, Lormen u. a.), § 4 KHV die kostenfreie Bereitstellung durch den Träger öffentlicher Gewalt und § 5 KHV die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher/innen entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), gestaffelt nach Berufsausbildung/anerkannter Qualifizierung. § 82 SGB IX erweitert den Anspruch auf den Bereich der Sozialleistungsträger, ausdrücklich einschließlich ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen, mit korrespondierender Kostenübernahmepflicht der Sozialleistungsträger. Wichtig für die Einordnung: BGG, KHV und § 82 SGB IX begründen einen Leistungsanspruch der Menschen mit Hörbehinderung gegenüber Behörden bzw. Sozialleistungsträgern - das ist kein Zulassungs- oder Titelschutzrecht für die Dolmetscher/innen selbst. Für die Berufsausübung als Gebärdensprachdolmetscher/in braucht es keine Zulassung analog zur allgemeinen Beeidigung nach GDolmG; die KHV setzt für die Vergütung nach den höheren JVEG-Sätzen lediglich eine „anerkannte Qualifizierung" voraus, ohne diese im Detail bundeseinheitlich zu definieren.
GehaltsspanneZum Gehalt von Gebärdensprachdolmetscher/innen liegt keine amtliche, methodisch transparente Erhebung mit Stichprobengröße vor - die folgenden drei Quellen werden deshalb bewusst nicht gemittelt. StepStone (Gehaltsauswertung, deutschlandweit) nennt für Festanstellung einen Median von 37.800 Euro brutto/Jahr (rund 3.150 Euro/Monat), Spanne 31.600 bis 47.000 Euro/Jahr - ohne Angabe zur Stichprobengröße; das Portal wies zum Recherchezeitpunkt nur sehr wenige offene Stellen unter diesem Titel aus, was auf eine schmale Datenbasis hindeutet. Für Einsätze bei Behörden und Sozialleistungsträgern gilt amtlich die Vergütung nach der Kommunikationshilfenverordnung (§ 5 KHV) in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): 93 Euro pro Stunde für Dolmetschleistungen (§ 9 Abs. 5 JVEG, in Kraft seit 1. Juni 2025), gestaffelt nach Berufsausbildung bzw. anerkannter Qualifizierung. Dieser Satz gilt ausschließlich für KHV-/SGB-IX-gedeckte Einsätze, nicht für den freien Markt oder Festanstellung. Für selbstständig tätige Gebärdensprachdolmetscher/innen am freien Markt nennt ein Redaktionsartikel von whatchado Stundenhonorare zwischen 55 und 75 Euro, je nach Bundesland - eine grobe Markteinordnung ohne belegte Erhebungsmethodik, nicht als Primärquelle mit gesicherter Datenbasis zu verstehen. Bewusst nicht verwendet wurden gehalt.de (48.430 Euro/Jahr Median, Spanne 42.526-55.153 Euro) und sozial-karriere.de (identische Werte, ohne Quellenangabe): Beide Portale liefern für „Gebärdensprachdolmetscher/in" exakt dieselben Zahlen wie für „Übersetzer/in und Dolmetscher/in" - ein starkes Indiz für eine generische, nicht berufsspezifisch erhobene Kennzahl, die für verwandte Berufstitel dupliziert wird. Eine Übernahme hätte eine nicht vorhandene eigene Datenbasis vorgetäuscht. Eine eigene, frei zugängliche Honorarempfehlung des Berufsverbands BGSD (analog zum BDÜ-Honorarspiegel bei Übersetzer/in) wurde nicht gefunden.

Was verdient man als Gebärdensprachdolmetscher/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 37.707 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 10. August 2026.

Dos & Don'ts für den Gebärdensprachdolmetscher/in-Lebenslauf

Do

  • Einfache Berufsbezeichnung und geschützten Titel „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" klar unterscheiden - das sind unterschiedliche Qualifikationsstufen
  • Ausbildungsweg konkret benennen (Hochschulstudium, berufsbegleitende Ausbildung oder staatliche Prüfung) statt pauschal „Ausbildung als Dolmetscher/in"
  • DGS-Kompetenzniveau und ggf. weitere Gebärdensprachen (z. B. International Sign) für jede Sprache separat angeben
  • Einsatzfelder konkret benennen (z. B. Behördendolmetschen nach KHV, Bildungsdolmetschen, Konferenzdolmetschen) statt allgemein „Dolmetschen"
  • Bei Einsätzen für Behörden/Sozialleistungsträger auf die KHV-/JVEG-Vergütung hinweisen, bei freiberuflicher Marktarbeit auf Markthonorare - beides nicht vermischen
  • Fachgebärden-Spezialisierungen (Medizin, Recht, Technik) explizit auflisten

Don't

  • Nicht „vereidigte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" schreiben - anders als bei Gerichtsdolmetscher/innen für Lautsprachen gibt es keine allgemeine Beeidigung nach GDolmG für Gebärdensprache
  • Gebärdensprachdolmetschen nicht mit Übersetzen/Dolmetschen zwischen Lautsprachen gleichsetzen - DGS ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik (§ 6 Abs. 1 BGG), keine „Verdolmetschung des Deutschen in Zeichen"
  • Den Leistungsanspruch der Nutzer/innen aus BGG/KHV/§ 82 SGB IX nicht als eigene Berufszulassung darstellen - es handelt sich um einen Kostenübernahmeanspruch gegenüber Behörden/Sozialleistungsträgern, keine Zulassung für Dolmetscher/innen
  • Gehaltsangaben nicht verallgemeinern - Festanstellung (StepStone), amtliche KHV-/JVEG-Sätze und freie Markthonorare sind unterschiedliche Größen
  • Keine erfundenen Prüfungsstellen, Zertifikate oder Prüfungsdaten angeben
  • Eine staatliche Prüfung nicht mit einem Hochschulabschluss verwechseln - beides sind eigenständige, nicht deckungsgleiche Qualifikationswege

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Gebärdensprachdolmetscher/in

Ist die Berufsbezeichnung Gebärdensprachdolmetscher/in gesetzlich geschützt?

Nein, die einfache Berufsbezeichnung ist bundesweit nicht geschützt - grundsätzlich darf sich jede Person so nennen und in diesem Bereich arbeiten. Geschützt ist dagegen der abgeleitete Titel „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" nach bestandener staatlicher Prüfung vor einer landeseigenen Prüfungsstelle.

Wie unterscheidet sich der Beruf von Übersetzer/in und Dolmetscher/in?

Übersetzer/in und Dolmetscher/in übertragen zwischen geschriebenen bzw. gesprochenen Sprachen derselben Modalität (Text zu Text, Rede zu Rede). Gebärdensprachdolmetscher/innen übertragen zwischen einer auditiv-verbalen Sprache (gesprochenes/geschriebenes Deutsch) und der Deutschen Gebärdensprache (DGS) - einer eigenständigen, visuell-gestisch-manuellen Sprache mit eigener Grammatik (§ 6 Abs. 1 BGG). Zudem gibt es kein Äquivalent zum Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) für Gebärdensprache und keine zusätzliche „Beeidigungsstufe" wie bei Lautsprachen-Dolmetscher/innen.

Welche Ausbildungswege führen zum Beruf?

Der Zugang führt heute überwiegend über ein Hochschulstudium (B.A./M.A. Gebärdensprachdolmetschen bzw. Dolmetschen und Übersetzen für Deutsche Gebärdensprache) an spezialisierten Standorten wie Universität Hamburg, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Landshut, Westsächsische Hochschule Zwickau, Hochschule Fresenius Idstein oder TH Köln. Alternativ gibt es berufsbegleitende, mehrjährige Ausbildungsgänge von Bildungsträgern und Gehörlosenverbänden mit Zertifikat oder die staatliche Prüfung ohne vorherige formale Ausbildung.

Was regeln BGG, § 9 BGG und die Kommunikationshilfenverordnung (KHV) konkret?

§ 6 BGG erkennt die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an. § 9 BGG gibt Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung das Recht, mit Bundesbehörden in DGS oder über andere Kommunikationshilfen zu kommunizieren - die Behörde stellt die Kommunikationshilfe kostenfrei bereit bzw. übernimmt die Kosten. Die KHV (Ausführungsverordnung zu § 9 Abs. 2 BGG) regelt Umfang, Art der Kommunikationshilfen (u. a. ausdrücklich Gebärdensprachdolmetscher/innen) und die Vergütung nach JVEG-Sätzen. Das ist ein Leistungsanspruch der Nutzer/innen gegenüber Behörden, keine Berufszulassung für die Dolmetscher/innen selbst.

Gilt der Vergütungsanspruch auch bei Ärzten und Sozialleistungsträgern?

Ja. § 82 SGB IX erweitert den Anspruch auf den Bereich der Sozialleistungsträger und schließt ausdrücklich ärztliche Untersuchungen und Behandlungen ein. Die Sozialleistungsträger sind entsprechend zur Kostenübernahme des Gebärdensprachdolmetschers verpflichtet.

Wie unterscheiden sich die Gehaltsangaben in diesem Beruf?

Eine Portalquelle (StepStone) nennt für Festanstellung einen Median von rund 37.800 Euro brutto/Jahr (Spanne 31.600-47.000 Euro), allerdings ohne Angabe zur Stichprobengröße. Für Einsätze bei Behörden und Sozialleistungsträgern gilt amtlich der JVEG-Stundensatz von 93 Euro (KHV § 5 i. V. m. JVEG § 9 Abs. 5). Am freien Markt werden laut einer redaktionellen Quelle (Whatchado) Stundenhonorare zwischen 55 und 75 Euro genannt, je nach Bundesland. Diese drei Werte werden bewusst nicht gemittelt, da sie unterschiedliche Beschäftigungsformen und Erhebungsmethoden abbilden.

In welchen Bereichen arbeiten Gebärdensprachdolmetscher/innen typischerweise?

Zu den häufigsten Einsatzfeldern zählen Behördentermine und Sozialleistungsverfahren (KHV/§ 82 SGB IX), Arztbesuche und Klinikaufenthalte, Schule und Hochschule (Bildungsdolmetschen), Gerichtsverfahren, sowie Wirtschaft und Konferenzen (Firmenveranstaltungen, Vorstellungsgespräche, Tagungen). Viele Gebärdensprachdolmetscher/innen sind freiberuflich und in Einzel- oder Tandemarbeit tätig.

Quellen

  1. § 6 BGG - Deutsche Gebärdensprache und Kommunikationshilfen, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  2. § 9 BGG - Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  3. KHV - Kommunikationshilfenverordnung (§§ 1-5), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  4. § 5 KHV - Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher/innen nach JVEG, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-10
  5. § 82 SGB IX - Leistungen zur Förderung der Verständigung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de); per WebSearch-Snippet verifiziert, nicht vollständig per WebFetch geladen, abgerufen am 2026-08-10
  6. JVEG § 9 - Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  7. Berufsbild für Gebärdensprachdolmetscher*innen, Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V. (BGSD), abgerufen am 2026-08-10
  8. Gebärdensprachdolmetscher/in Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-10
  9. Gebärdensprachdolmetscher*in werden - Einstieg, Gehalt & Karriere, whatchado, abgerufen am 2026-08-10

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026