Lebenslauf Muster Übersetzer/in und Dolmetscher/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Übersetzer/in und Dolmetscher/in ist in Deutschland keine bundesweit geschützte Berufsbezeichnung – grundsätzlich darf sich jede Person so nennen und in diesem Bereich arbeiten. Geschützt sind dagegen abgeleitete Titel: „Staatlich geprüfte/r Übersetzer/in“ bzw. „...Dolmetscher/in“ nach bestandener staatlicher Prüfung eines Bundeslands sowie „allgemein beeidigte/r Gerichtsdolmetscher/in“ bzw. „öffentlich bestellte/r Übersetzer/in“ nach zusätzlicher gerichtlicher Zulassung. Der Berufszugang führt über drei parallele, kombinierbare Wege: ein Hochschulstudium (z. B. B.A./M.A. Übersetzen/Dolmetschen), die staatliche Prüfung vor einer landeseigenen Prüfungsstelle, oder – als zusätzlichen Schritt für beglaubigte Übersetzungen und Gerichtsdolmetschen – die allgemeine Beeidigung bzw. öffentliche Bestellung. Seit 1. Januar 2023 regelt das bundesweite Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) die fachlichen Voraussetzungen der Dolmetscher-Beeidigung einheitlich, während Zuständigkeit, Gebühren und die Bestellung von Übersetzer/innen weiterhin Landesrecht sind (Referenzbeispiel in dieser Recherche: Bayern, mit einem Blick auf Nordrhein-Westfalen). Gehälter und Honorare unterscheiden sich stark zwischen Festanstellung, freiberuflicher Marktarbeit und amtlich festgelegten Sätzen für Gerichts-/Behördenaufträge. Größter Berufsverband ist der BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.) mit freiwilliger Mitgliedschaft und ohne Kammerpflicht.
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Profil
Staatlich geprüfte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Englisch und Spanisch mit über 8 Jahren Berufserfahrung in Fachübersetzung, Urkundenübersetzung und Gerichtsdolmetschen. Nach Studium und bestandener staatlicher Prüfung seit 2021 öffentlich bestellt und beeidigt am Landgericht München I. Erfahrung in den Fachgebieten Technik, Recht und Wirtschaft, sicherer Umgang mit CAT-Tools und Terminologiemanagement. Arbeitet sowohl für Behörden und Gerichte als auch für mittelständische Unternehmen und Privatkund/innen.
Berufserfahrung
- Urkundenübersetzungen (Zeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden, Gerichtsdokumente) für Privatpersonen, Notariate und Behörden
- Gerichts- und Behördendolmetschen (Konsekutivdolmetschen) am Landgericht München I und bei Polizeidienststellen
- Fachübersetzung technischer Dokumentationen und Verträge für mittelständische Unternehmen
- Aufbau und Pflege eines Terminologie-Glossars mit CAT-Tools (SDL Trados Studio, memoQ)
- Übersetzung technischer Handbücher und Marketingtexte Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch
- Qualitätssicherung und Korrektorat im Vier-Augen-Prinzip
- Konsekutivdolmetschen bei internationalen Kundenterminen
- Aufbau und Pflege einer Translation-Memory-Datenbank
- Unterstützung bei Fachübersetzungen in Recht und Wirtschaft
- Recherche und Terminologiearbeit
- Korrekturlesen von Zieltexten
Ausbildung
- Schwerpunkte: Fachübersetzen Technik und Wirtschaft, Translationswissenschaft, interkulturelle Kommunikation
- Auslandssemester an der Universidad de Salamanca
- Bestanden nach der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO)
- Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ (Bachelor Professional in Übersetzen)
- Zulassung nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) i. V. m. Art. 61 AGGVG
- Nachweis fachlicher Eignung, persönlicher Zuverlässigkeit und Führungszeugnis vorgelegt
- Befristet auf fünf Jahre, Verlängerung fristgerecht beantragt
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Übersetzer/in und Dolmetscher/in
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Profil
Staatlich geprüfte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Englisch und Spanisch mit über 8 Jahren Berufserfahrung in Fachübersetzung, Urkundenübersetzung und Gerichtsdolmetschen. Nach Studium und bestandener staatlicher Prüfung seit 2021 öffentlich bestellt und beeidigt am Landgericht München I. Erfahrung in den Fachgebieten Technik, Recht und Wirtschaft, sicherer Umgang mit CAT-Tools und Terminologiemanagement. Arbeitet sowohl für Behörden und Gerichte als auch für mittelständische Unternehmen und Privatkund/innen.
Berufserfahrung
- Urkundenübersetzungen (Zeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden, Gerichtsdokumente) für Privatpersonen, Notariate und Behörden
- Gerichts- und Behördendolmetschen (Konsekutivdolmetschen) am Landgericht München I und bei Polizeidienststellen
- Fachübersetzung technischer Dokumentationen und Verträge für mittelständische Unternehmen
- Aufbau und Pflege eines Terminologie-Glossars mit CAT-Tools (SDL Trados Studio, memoQ)
- Übersetzung technischer Handbücher und Marketingtexte Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch
- Qualitätssicherung und Korrektorat im Vier-Augen-Prinzip
- Konsekutivdolmetschen bei internationalen Kundenterminen
- Aufbau und Pflege einer Translation-Memory-Datenbank
- Unterstützung bei Fachübersetzungen in Recht und Wirtschaft
- Recherche und Terminologiearbeit
- Korrekturlesen von Zieltexten
Ausbildung
- Schwerpunkte: Fachübersetzen Technik und Wirtschaft, Translationswissenschaft, interkulturelle Kommunikation
- Auslandssemester an der Universidad de Salamanca
- Bestanden nach der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO)
- Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ (Bachelor Professional in Übersetzen)
- Zulassung nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) i. V. m. Art. 61 AGGVG
- Nachweis fachlicher Eignung, persönlicher Zuverlässigkeit und Führungszeugnis vorgelegt
- Befristet auf fünf Jahre, Verlängerung fristgerecht beantragt
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Staatlich geprüfte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Englisch und Spanisch mit über 8 Jahren Berufserfahrung in Fachübersetzung, Urkundenübersetzung und Gerichtsdolmetschen. Nach Studium und bestandener staatlicher Prüfung seit 2021 öffentlich bestellt und beeidigt am Landgericht München I. Erfahrung in den Fachgebieten Technik, Recht und Wirtschaft, sicherer Umgang mit CAT-Tools und Terminologiemanagement. Arbeitet sowohl für Behörden und Gerichte als auch für mittelständische Unternehmen und Privatkund/innen.
Berufserfahrung
2021 - heute
Selbstständige Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin (Englisch, Spanisch)
Freiberuflich, München
- Urkundenübersetzungen (Zeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden, Gerichtsdokumente) für Privatpersonen, Notariate und Behörden
- Gerichts- und Behördendolmetschen (Konsekutivdolmetschen) am Landgericht München I und bei Polizeidienststellen
- Fachübersetzung technischer Dokumentationen und Verträge für mittelständische Unternehmen
- Aufbau und Pflege eines Terminologie-Glossars mit CAT-Tools (SDL Trados Studio, memoQ)
2018 - 2021
Angestellte Übersetzerin
Sprachendienst Wagner GmbH, Frankfurt am Main
- Übersetzung technischer Handbücher und Marketingtexte Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch
- Qualitätssicherung und Korrektorat im Vier-Augen-Prinzip
- Konsekutivdolmetschen bei internationalen Kundenterminen
- Aufbau und Pflege einer Translation-Memory-Datenbank
2016 - 2018
Praktikantin / Junior-Übersetzerin
Übersetzungsbüro Lingua Plus, Berlin
- Unterstützung bei Fachübersetzungen in Recht und Wirtschaft
- Recherche und Terminologiearbeit
- Korrekturlesen von Zieltexten
Ausbildung
2013 - 2016
B.A. Sprache, Kultur, Translation (Englisch, Spanisch)
Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK), Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Standort Germersheim
2017
Staatliche Prüfung für Übersetzer (Englisch)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Staatliche Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher, München
2021
Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscherin und öffentliche Bestellung als Übersetzerin (Englisch, Spanisch)
Landgericht München I
Kenntnisse
- SkillNiveau
- KonsekutivdolmetschenExperte
- SimultandolmetschenFortgeschritten
- UrkundenübersetzungExperte
- Fachübersetzung RechtExperte
- Fachübersetzung TechnikFortgeschritten
- CAT-Tools (Trados Studio, memoQ)Fortgeschritten
- TerminologiemanagementFortgeschritten
- MS OfficeExperte
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischVerhandlungssicher (C2)
- SpanischVerhandlungssicher (C1)
- FranzösischGrundkenntnisse (A2)
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Übersetzer/in und Dolmetscher/in
Urkundenübersetzung
- Beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden und Gerichtsdokumenten für Behörden und Privatpersonen angefertigt
- Bestätigungsvermerke nach landesrechtlichen Vorgaben für die öffentliche Bestellung erstellt
- Enge Abstimmung mit Notariaten und Standesämtern bei mehrsprachigen Dokumenten
Fachübersetzung
- Technische Dokumentationen, Betriebsanleitungen und Patentschriften übersetzt
- Verträge, AGB und Geschäftsberichte für internationale Mandanten übertragen
- Medizinische Fachtexte und Studienunterlagen mit hoher Terminologiegenauigkeit bearbeitet
Dolmetschen
- Konsekutivdolmetschen bei Verhandlungen, Vertragsunterzeichnungen und Behördenterminen
- Simultandolmetschen in der Kabine bei mehrsprachigen Konferenzen und Tagungen
- Gerichtsdolmetschen bei Zivil- und Strafverfahren als allgemein beeidigte Person
Terminologie & Tools
- Translation-Memory-Systeme und Terminologiedatenbanken aufgebaut und gepflegt
- CAT-Tools (SDL Trados Studio, memoQ, Across) im Tagesgeschäft eingesetzt
- Qualitätssicherung im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt
Selbstständigkeit & Kundenmanagement
- Akquise und Betreuung von Behörden-, Kanzlei- und Unternehmenskunden
- Angebotskalkulation nach Zeilen-, Wort- oder Stundenhonorar
- Fristgerechte Projektabwicklung auch bei kurzfristigen Eilaufträgen
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Übersetzer/in und Dolmetscher/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Fachübersetzung (Technik, Recht, Medizin, Wirtschaft)
- Urkunden- und Beglaubigungsübersetzung
- Konsekutiv- und Simultandolmetschen
- Gerichts- und Behördendolmetschen
- CAT-Tools (SDL Trados Studio, memoQ, Across)
- Terminologiemanagement und Glossarerstellung
- Lektorat und Korrektorat im Vier-Augen-Prinzip
- Projektmanagement für Übersetzungsprojekte
Zertifikate
- Staatlich geprüfte/r Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in (Bachelor Professional in Übersetzen/und Dolmetschen)
- Allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in und öffentlich bestellte/r Übersetzer/in (landesrechtlich, z. B. nach GDolmG und Art. 61 AGGVG in Bayern)
- Geprüfte/r Übersetzer/in (IHK) nach Übersetzerprüfungsverordnung als alternativer Qualifikationsnachweis
- Mitgliedschaft im BDÜ (freiwillig, keine Kammerpflicht)
Soft Skills
- Hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit
- Interkulturelle Kompetenz
- Diskretion und Verschwiegenheit
- Belastbarkeit unter Zeitdruck
- Präzision und Detailgenauigkeit
- Kommunikationsstärke
- Selbstorganisation bei selbstständiger Tätigkeit
Ausbildung und Gehalt als Übersetzer/in und Dolmetscher/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Beruf Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt und verläuft über drei parallele, teils kombinierbare Wege. 1) Hochschulstudium: Zahlreiche Universitäten und Fachhochschulen bieten grundständige und weiterführende Studiengänge an, etwa den B.A. „Sprache, Kultur, Translation“ am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim oder die Studiengänge „Übersetzungswissenschaft“ bzw. den Master „Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie“ an der Universität Heidelberg. Ein Masterstudium setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss in Übersetzen/Dolmetschen oder einem vergleichbaren geisteswissenschaftlichen Fach voraus. Der Studienabschluss allein berechtigt nicht automatisch zur beglaubigten Übersetzung oder zum Gerichtsdolmetschen. 2) Staatliche Prüfung: Alternativ oder ergänzend zum Studium kann die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher vor einer Prüfungsstelle des jeweiligen Bundeslands abgelegt werden. In Bayern regelt dies die Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl. S. 255, BayRS 2236-9-3-K) i. V. m. §§ 66-76 der Fachakademieordnung (FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118). Nach § 1 ÜDPO kann die Staatliche Prüfung als Übersetzerprüfung, Dolmetscherprüfung oder kombinierte Übersetzer- und Dolmetscherprüfung abgelegt werden; nach bestandener Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“/„Staatlich geprüfter Übersetzer“ (Bachelor Professional in Übersetzen) bzw. „Staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin“/„Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher“ (Bachelor Professional in Übersetzen und Dolmetschen) zuerkannt. Zur Übersetzerprüfung wird laut § 8 ÜDPO zugelassen, wer die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife besitzt, eine mindestens dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung an einer fachlich qualifizierten Ausbildungsstätte oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis nachweist sowie über hinreichende Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau des Großen Sprachdiploms des Goethe-Instituts verfügt. Zur Dolmetscherprüfung wird laut § 9 ÜDPO zugelassen, wer die Übersetzerprüfung in derselben Sprache und demselben Fachgebiet bestanden hat (oder deren Zulassung gleichzeitig beantragt) und eine Dolmetscherausbildung oder mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis als Dolmetscher nachweist. 3) Allgemeine Beeidigung / öffentliche Bestellung: Für beglaubigte Urkundenübersetzungen und den Einsatz als Gerichtsdolmetscher/in ist zusätzlich zu Studium oder Staatlicher Prüfung eine gerichtliche Zulassung nötig. Seit 1. Januar 2023 regelt hierfür bundesweit einheitlich das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121, 2124) die Voraussetzungen der allgemeinen Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher. Nach § 3 Abs. 1 GDolmG wird auf Antrag allgemein beeidigt, wer (1) Staatsangehörige/r eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz ist oder dort Wohnsitz/berufliche Niederlassung hat, (2) volljährig ist, (3) geeignet ist, (4) in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, (5) zuverlässig ist und (6) über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Fachkenntnisse werden laut § 3 Abs. 2 GDolmG durch Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache plus eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscherprüfung nachgewiesen (Ausnahmen/alternative Nachweise nach § 4 GDolmG, z. B. C2-Sprachzertifikat oder IHK-Abschluss „Geprüfte/r Übersetzer/in“). Dem Antrag sind laut § 3 Abs. 3 GDolmG u. a. ein Lebenslauf, ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als sechs Monate), eine Erklärung zu Vorstrafen der letzten fünf Jahre sowie zu Insolvenzverfahren/Schuldnerverzeichnis beizufügen. Die Beeidigung ist nach § 7 Abs. 1 GDolmG auf fünf Jahre befristet und auf Antrag wiederholt um jeweils weitere fünf Jahre verlängerbar; die unbefugte Führung der Bezeichnung „allgemein beeidigte/r Gerichtsdolmetscher/in“ ist nach § 11 GDolmG eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro. Zuständigkeit und Kosten der Beeidigung bleiben dagegen länderrechtlich geregelt (§ 2 Abs. 2, § 12 GDolmG): Die Landesregierungen können die Zuständigkeit per Rechtsverordnung abweichend vom gesetzlichen Grundsatz (Oberlandesgericht) regeln. Referenzbeispiel Bayern: Zuständig ist gemäß § 2 Abs. 2 GDolmG i. V. m. § 60 GVZJu und Art. 61 Abs. 1 AGGVG der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihre berufliche Niederlassung hat. Laut dem Merkblatt der bayerischen Justiz (Stand: Rechtslage ab 1.1.2023) gibt es für Dolmetscher seither drei Wahlmöglichkeiten (nur allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher, nur öffentliche Bestellung für behördliche Zwecke, oder beides); für Übersetzer/innen besteht weiterhin nur die kombinierte öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung. Die Gebühr beträgt bei Erstbestellung/-beeidigung 100 Euro für die erste Sprache zzgl. 15 Euro je weiterer Sprache, bei Verlängerung 60 Euro zzgl. 9 Euro je weiterer Sprache. Für vor dem 1.1.2023 bestellte/beeidigte Übersetzer/innen endet die Bestellung erstmals zehn Jahre nach Wirksamwerden, frühestens am 31.12.2026; für nach altem Recht bestellte/beeidigte Dolmetscher/innen gilt die alte Beeidigung bis 31.12.2026 fort, danach ist eine Neubeeidigung nach GDolmG erforderlich. Länderrechtliche Unterschiede: Während die fachlichen Voraussetzungen der Dolmetscher-Beeidigung seit 2023 bundeseinheitlich im GDolmG stehen, regelt jedes Bundesland die öffentliche Bestellung/Ermächtigung von Übersetzer/innen sowie Zuständigkeit, Bezeichnung und Gebühren weiterhin eigenständig. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Justizgesetz NRW (JustG NRW) zwischen der „Ermächtigung“ für Übersetzer/innen (§ 33 JustG NRW) und der „allgemeinen Beeidigung“ für Dolmetscher/innen (§ 35 JustG NRW); zuständig ist auch dort die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts (§ 36 Abs. 2 JustG NRW). Die konkrete Ausgestaltung – Bezeichnung, Gebühren, Verfahren – unterscheidet sich damit von Bundesland zu Bundesland, auch wenn die fachlichen Grundvoraussetzungen für Dolmetscher inzwischen bundesweit angeglichen sind. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Zum Gehalt angestellter Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen liegen deutlich unterschiedliche Angaben vor, die hier bewusst nicht gemittelt werden. Gehaltsvergleich.com (Auswertung von 448 Datensätzen, Vollzeit bei 40 Wochenstunden) nennt ein Bruttomonatsgehalt zwischen 2.409 Euro (unteres Quartil) und 3.492 Euro (oberes Quartil) bei einem Mittelwert von 2.855 Euro. Gehalt.de kommt zu deutlich höheren Werten: unteres Quartil 42.526 Euro/Jahr (rund 3.430 Euro/Monat), Median 48.430 Euro/Jahr (rund 3.906 Euro/Monat), oberes Quartil 55.153 Euro/Jahr (rund 4.448 Euro/Monat); eine Angabe zur Stichprobengröße oder zum genauen Erhebungsdatum fehlt auf dieser Seite. Die Differenz zwischen beiden Quellen von rund 1.000 Euro im mittleren Bereich zeigt, wie uneinheitlich Gehaltsportale den Beruf erfassen – vermutlich auch, weil „Übersetzer/in“ und „Dolmetscher/in“ unterschiedliche Tätigkeits- und Qualifikationsniveaus bündeln. Für selbstständig tätige Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen sind Honorare statt Gehälter üblich und stark auftragsabhängig; ein verifizierbarer amtlicher Anhaltspunkt sind die gesetzlichen Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für gerichtliche/behördliche Aufträge: 93 Euro pro Stunde für Dolmetschleistungen (§ 9 Abs. 5 JVEG) sowie 1,95 bis 2,30 Euro je angefangene 55 Anschläge für Übersetzungen je nach Textform und Schwierigkeitsgrad (§ 11 Abs. 1 JVEG), gültig seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG). Diese JVEG-Sätze gelten ausschließlich für Einsätze für Gerichte und Behörden und sind nicht mit freien Marktpreisen gleichzusetzen. Die eigene Honorar- und Gehaltsspiegel-Erhebung des BDÜ mit Marktdaten für Freiberufler und Angestellte ist kostenpflichtig; ihre konkreten Zahlen waren im Rahmen dieser Recherche nicht frei zugänglich und wurden deshalb nicht übernommen (siehe Lücken im Protokoll). |
Was verdient man als Übersetzer/in und Dolmetscher/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
Gehaltsvergleich.com
2.409 € – 3.492 €, Median 2.855 €
Bruttomonatsgehalt bei Vollzeit (40 Wochenstunden) für Festangestellte, ausgewertet aus 448 Datensätzen, Der Wert 2.855 € ist laut Quelle ein Mittelwert (Durchschnitt), kein statistischer Median; von/bis entsprechen 1. und 3. Quartil. Nicht mit gehalt.de mitteln.
Gehalt.de
3.430 € – 4.448 €, Median 3.906 €
Bruttomonatsgehalt Vollzeit, deutschlandweit, aus Jahreswerten (42.526-55.153 €/Jahr) auf Monatsbasis umgerechnet, Stichprobengröße und genaues Erhebungsdatum werden auf der Seite nicht angegeben; Übersetzer/in wird dort mit identischen Werten wie Dolmetscher/in ausgewiesen. Nicht mit gehaltsvergleich.com mitteln.
JVEG § 9 Abs. 5 (gesetzliches Honorar für Gerichtsdolmetscher, amtlich)
93 € – 93 €, Median 93 €
Gesetzlich fixierter Stundensatz in Euro für Dolmetschleistungen bei Gerichten und Behörden, Kein Markthonorar, sondern amtlich festgelegter Satz nur für gerichtliche/behördliche Einsätze Selbstständiger, nicht für Festanstellung; in Kraft seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG).
Honorar in Cent je angefangene 55 Anschläge (Normzeile): 195 Cent = 1,95 € Grundhonorar bei editierbarem Text bis 230 Cent = 2,30 € erhöhtes Honorar bei besonders erschwerten Übersetzungen, Beträge bewusst in Cent als Ganzzahl angegeben (entspricht 1,95-2,30 Euro); kein Markthonorar, gilt nur für gerichtliche/behördliche Aufträge; Mindesthonorar pro Auftrag 20 €; in Kraft seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG).
Die Quellen liegen 3.813 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Übersetzer/in und Dolmetscher/in-Lebenslauf
Do
- Studienabschluss, staatliche Prüfung und ggf. Beeidigung im Lebenslauf klar unterscheiden - das sind unterschiedliche Qualifikationsstufen
- Sprachrichtung und Sprachniveau (z. B. GER-Niveau) für jede Arbeitssprache konkret angeben
- Bei beglaubigten Übersetzungen den zuständigen Gerichtsbezirk und das Jahr der Bestellung/Beeidigung nennen
- Fachgebiete konkret benennen (z. B. Medizintechnik, Vertragsrecht) statt allgemein „Fachübersetzungen“
- CAT-Tools und verwendete Software explizit auflisten
- Bei selbstständiger Tätigkeit zwischen Markthonorar und amtlichen JVEG-Sätzen unterscheiden
Don't
- Nicht „vereidigte/r Übersetzer/in“ schreiben, wenn nur eine Ermächtigung/öffentliche Bestellung ohne Beeidigung vorliegt - Bezeichnung ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt
- Beeidigung/Bestellung nicht als bundesweit einheitlichen Status darstellen - Zuständigkeit, Bezeichnung und Gebühren variieren je Bundesland
- Gehalts- oder Honorarangaben nicht verallgemeinern - Festanstellung, Selbstständigkeit und Gerichtshonorare (JVEG) sind unterschiedliche Größen
- Die einfache Berufsbezeichnung „Übersetzer/in“ nicht mit dem geschützten Titel „Staatlich geprüfte/r Übersetzer/in“ verwechseln
- Eine abgelaufene Beeidigung/Bestellung nicht unkommentiert weiterführen - seit 2023 fünf Jahre befristet
- Keine erfundenen Sprachzertifikate oder Prüfungsdaten angeben
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Übersetzer/in und Dolmetscher/in
Ist die Berufsbezeichnung Übersetzer/in oder Dolmetscher/in gesetzlich geschützt?
Nein, die einfache Berufsbezeichnung ist bundesweit nicht geschützt - grundsätzlich darf sich jede Person so nennen und in diesem Bereich arbeiten. Geschützt sind dagegen abgeleitete Titel wie „Staatlich geprüfte/r Übersetzer/in“ (nach bestandener staatlicher Prüfung) und „allgemein beeidigte/r Gerichtsdolmetscher/in“ bzw. „öffentlich bestellte/r Übersetzer/in“ (nach gerichtlicher Zulassung). Die unbefugte Führung der Beeidigungs-Bezeichnung ist laut § 11 GDolmG eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 3.000 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Studium und staatlicher Prüfung?
Ein Hochschulstudium (z. B. B.A./M.A. Übersetzen/Dolmetschen) ist ein akademischer Abschluss ohne eigenes staatliches Prüfungsamt. Die Staatliche Prüfung dagegen wird vor einer staatlichen Prüfungsstelle eines Bundeslands abgelegt (in Bayern beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach der ÜDPO) und ist auch ohne Studium über einschlägige Berufspraxis zugänglich (§ 8 ÜDPO: mindestens drei Jahre Ausbildung oder Berufspraxis). Beide Wege können, müssen aber nicht mit einer anschließenden Beeidigung kombiniert werden.
Was bedeutet allgemeine Beeidigung/öffentliche Bestellung konkret?
Es handelt sich um eine zusätzliche gerichtliche Zulassung, die für beglaubigte Urkundenübersetzungen und den Einsatz als Gerichtsdolmetscher/in nötig ist. Seit 1.1.2023 regelt das bundesweite Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) die fachlichen Voraussetzungen für Dolmetscher einheitlich; die öffentliche Bestellung von Übersetzer/innen bleibt Landesrecht. Voraussetzungen sind u. a. EU-/EWR-Staatsangehörigkeit, Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Nachweis der Fachkenntnisse durch eine bestandene Prüfung (§ 3 GDolmG).
Ist die Beeidigung bundesweit einheitlich geregelt?
Nur teilweise: Die fachlichen Voraussetzungen der Dolmetscher-Beeidigung sind seit dem GDolmG (in Kraft seit 1.1.2023) bundeseinheitlich. Zuständigkeit, Verfahren, Gebühren und die Bestellung von Übersetzer/innen regelt weiterhin jedes Bundesland eigenständig - in Bayern etwa über Art. 61 AGGVG, in Nordrhein-Westfalen über die §§ 33 und 35 JustG NRW mit eigener Terminologie (dort „Ermächtigung“ für Übersetzer statt „öffentliche Bestellung“).
Wie lange gilt eine allgemeine Beeidigung?
Seit der Rechtslage ab 1.1.2023 ist die allgemeine Beeidigung bzw. öffentliche Bestellung auf fünf Jahre befristet (§ 7 Abs. 1 GDolmG) und auf Antrag wiederholt um jeweils weitere fünf Jahre verlängerbar, sofern die Voraussetzungen weiter vorliegen. Für vor 2023 bestellte Personen gelten in Bayern längere Übergangsfristen, spätestens jedoch bis 31.12.2026.
Wie unterscheiden sich Gehalt und Honorar in diesem Beruf?
Angestellte verdienen laut zwei unabhängigen Gehaltsportalen unterschiedlich viel (Gehaltsvergleich.com: 2.409-3.492 €/Monat brutto; Gehalt.de: 3.430-4.448 €/Monat brutto) - die Werte sollten nicht gemittelt, sondern als Bandbreite unterschiedlicher Erhebungen verstanden werden. Selbstständige rechnen dagegen nach Zeilen- oder Stundenhonorar ab; für Gerichts- und Behördenaufträge gelten die gesetzlichen JVEG-Sätze (93 €/Stunde Dolmetschen, 1,95-2,30 €/Zeile Übersetzen), freie Marktpreise können davon abweichen.
Ist eine BDÜ-Mitgliedschaft Pflicht?
Nein. Der BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.) ist mit rund 7.000 Mitgliedern und einem Organisationsgrad von rund 80 % unter den organisierten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen der größte deutsche Berufsverband der Branche. Es besteht jedoch keine Kammerpflicht und keine Pflichtmitgliedschaft; die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Quellen
- GDolmG - Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- ÜDPO - Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (Bayern), §§ 1, 8, 9, Freistaat Bayern (Bayern.Recht / gesetze-bayern.de), abgerufen am 2026-08-09
- JVEG § 9 - Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- JVEG § 11 - Honorar für Übersetzer, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
- Merkblatt für Sprachdolmetscher und Übersetzer in Bayern zur Rechtslage ab dem 01.01.2023, Landgericht Landshut / Bayerisches Staatsministerium der Justiz, abgerufen am 2026-08-09
- Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe: Nordrhein-Westfalen, Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 2026-08-09
- Wege zum Beruf: Staatliche Prüfung, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), abgerufen am 2026-08-09
- Der BDÜ, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), abgerufen am 2026-08-09
- Berufsbild Übersetzer, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), abgerufen am 2026-08-09
- Berufsbild Dolmetscher, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), abgerufen am 2026-08-09
- Übersetzer / Dolmetscher - Alle Infos zum Gehalt, Lohn, Verdienst, Gehaltsvergleich.com, abgerufen am 2026-08-09
- Dolmetscher/-in » Gehalt & Beruf, Gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Neue JVEG-Sätze gelten ab 1. Juni 2025 - 93 Euro pro Stunde, 1,95 Euro pro Zeile, UEPO.de (Fachportal Übersetzungsbranche, Sekundärquelle zur Einordnung der JVEG-Änderung), abgerufen am 2026-08-09
- Übersetzen und Dolmetschen Bachelor Germersheim, studieren-studium.com (Studiengangsaggregator, Sekundärquelle zu Studiengängen in Germersheim), abgerufen am 2026-08-09
- Übersetzungswissenschaft, Universität Heidelberg, abgerufen am 2026-08-09
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026