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Lebenslauf Muster Brunnenbauer/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Brunnenbauer/in ist ein bundesweit anerkannter dualer Ausbildungsberuf im Bauhandwerk, der als zulassungspflichtiges Handwerk unter Nummer 7 der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) geführt wird – die selbständige Betriebsführung setzt damit grundsätzlich den Meisterbrief voraus. Die Ausbildung dauert drei Jahre; Rechtsgrundlage ist seit dem 1. August 2026 die neue Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (Tiefbauberufeausbildungsverordnung – TiefbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, die die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft von 1999 für diesen Beruf ablöst. Brunnenbauer/innen errichten und sanieren Trink- und Brauchwasserbrunnen, führen vertikale und horizontale Bohrungen für Erdwärmesonden und geothermische Anlagen aus, bauen Grundwassermessstellen und übernehmen Aufgaben des Spezialtiefbaus wie Wasserhaltungen und Baugrubensicherungen. Ohne Meisterbrief kann die sogenannte Altgesellenregelung nach § 7b HwO zur Selbständigkeit führen (sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung). Weil Bohrarbeiten unmittelbar das Grundwasser berühren können, sind sie zusätzlich nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzeige- beziehungsweise erlaubnispflichtig. Gehaltsangaben verschiedener Online-Portale schwanken deutlich zwischen rund 2.700 und 4.200 Euro brutto im Monat, weshalb sie hier bewusst getrennt und nicht gemittelt ausgewiesen werden.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Brunnenbauer/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Motivierter Brunnenbauer mit fundierter Ausbildung im Bohr- und Brunnenbauhandwerk und praktischer Erfahrung im Neubau, Ausbau und in der Instandhaltung von Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen. Sicher im Umgang mit Bohrgeräten, Ausbauverrohrung und Pumpentechnik, mit Blick für Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung und wirtschaftliche Auftragsabwicklung auf wechselnden Baustellen. Teamorientiert, körperlich belastbar und routiniert im Lesen technischer Zeichnungen sowie im Dokumentieren von Bohr- und Ausbauarbeiten.

Berufserfahrung

seit 01/2026
Vorarbeiter Brunnen- und Spezialtiefbau
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover
  • Fachliche Anleitung eines dreiköpfigen Brunnenbau-Teams auf wechselnden Baustellen
  • Planung und Koordination von Bohr-, Ausbau- und Sanierungsarbeiten an Trinkwasserbrunnen und geothermischen Anlagen
  • Abstimmung mit Behörden bei Anzeigen und Erlaubnisverfahren nach § 49 WHG
  • Qualitätssicherung, Aufmaßerstellung und Dokumentation abgeschlossener Baumaßnahmen
  • Einweisung neuer Auszubildender in Bohrtechnik und Arbeitssicherheit
09/2023 - 12/2025
Brunnenbauer (Geselle)
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover
  • Herstellung vertikaler und horizontaler Bohrungen für Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und Erdwärmesondenanlagen
  • Ausbau von Bohrungen einschließlich Filterrohr- und Ringraumverfüllung nach geologischen Lagerungsbedingungen
  • Installation und Inbetriebnahme von Pumpen- und Wasserförderanlagen
  • Durchführung von Intensiventsandungen und Brunnenregenerierungen einschließlich Dokumentation
  • Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorgaben auf Baustellen

Ausbildung

09/2020 - 08/2023
Ausbildung zum Brunnenbauer
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover (dual mit Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte)
  • Vermittlung der Kernfertigkeiten des Ausbildungsberufsbildes: Bohrtechnik, Brunnenausbau, Wasserversorgungsanlagen
  • Mitarbeit bei Baugruben-, Graben- und Verbauarbeiten sowie bei Wasserhaltungen
  • Erlernen des Lesens und Anfertigens von Plänen, Skizzen und Aufmaßen, auch digital
  • Gesellenprüfung Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ausbildungsende erfolgreich abgelegt

Kenntnisse

SkillNiveau
Bohrverfahren (Spülbohr-, Greiferbohr-, Rammverfahren)Fortgeschritten
Brunnenausbau und FilterrohrtechnikFortgeschritten
Wasserförder- und PumpentechnikFortgeschritten
Lesen von Bohrprofilen, Rohrleitungs- und BauplänenFortgeschritten
Baugrunderkundung und SchichtenverzeichnisseGrundkenntnisse
Arbeitssicherheit auf Bohr- und TiefbaustellenFortgeschritten
Dokumentation und Aufmaßerstellung, auch digitalFortgeschritten
Grundwasserschutz und wasserrechtliche Anzeigen (§ 49 WHG)Grundkenntnisse

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Brunnenbauer/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Motivierter Brunnenbauer mit fundierter Ausbildung im Bohr- und Brunnenbauhandwerk und praktischer Erfahrung im Neubau, Ausbau und in der Instandhaltung von Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen. Sicher im Umgang mit Bohrgeräten, Ausbauverrohrung und Pumpentechnik, mit Blick für Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung und wirtschaftliche Auftragsabwicklung auf wechselnden Baustellen. Teamorientiert, körperlich belastbar und routiniert im Lesen technischer Zeichnungen sowie im Dokumentieren von Bohr- und Ausbauarbeiten.

Berufserfahrung

seit 01/2026
Vorarbeiter Brunnen- und Spezialtiefbau
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover
  • Fachliche Anleitung eines dreiköpfigen Brunnenbau-Teams auf wechselnden Baustellen
  • Planung und Koordination von Bohr-, Ausbau- und Sanierungsarbeiten an Trinkwasserbrunnen und geothermischen Anlagen
  • Abstimmung mit Behörden bei Anzeigen und Erlaubnisverfahren nach § 49 WHG
  • Qualitätssicherung, Aufmaßerstellung und Dokumentation abgeschlossener Baumaßnahmen
  • Einweisung neuer Auszubildender in Bohrtechnik und Arbeitssicherheit
09/2023 - 12/2025
Brunnenbauer (Geselle)
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover
  • Herstellung vertikaler und horizontaler Bohrungen für Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und Erdwärmesondenanlagen
  • Ausbau von Bohrungen einschließlich Filterrohr- und Ringraumverfüllung nach geologischen Lagerungsbedingungen
  • Installation und Inbetriebnahme von Pumpen- und Wasserförderanlagen
  • Durchführung von Intensiventsandungen und Brunnenregenerierungen einschließlich Dokumentation
  • Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorgaben auf Baustellen

Ausbildung

09/2020 - 08/2023
Ausbildung zum Brunnenbauer
Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover (dual mit Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte)
  • Vermittlung der Kernfertigkeiten des Ausbildungsberufsbildes: Bohrtechnik, Brunnenausbau, Wasserversorgungsanlagen
  • Mitarbeit bei Baugruben-, Graben- und Verbauarbeiten sowie bei Wasserhaltungen
  • Erlernen des Lesens und Anfertigens von Plänen, Skizzen und Aufmaßen, auch digital
  • Gesellenprüfung Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ausbildungsende erfolgreich abgelegt

Kenntnisse

SkillNiveau
Bohrverfahren (Spülbohr-, Greiferbohr-, Rammverfahren)Fortgeschritten
Brunnenausbau und FilterrohrtechnikFortgeschritten
Wasserförder- und PumpentechnikFortgeschritten
Lesen von Bohrprofilen, Rohrleitungs- und BauplänenFortgeschritten
Baugrunderkundung und SchichtenverzeichnisseGrundkenntnisse
Arbeitssicherheit auf Bohr- und TiefbaustellenFortgeschritten
Dokumentation und Aufmaßerstellung, auch digitalFortgeschritten
Grundwasserschutz und wasserrechtliche Anzeigen (§ 49 WHG)Grundkenntnisse

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Profil

Motivierter Brunnenbauer mit fundierter Ausbildung im Bohr- und Brunnenbauhandwerk und praktischer Erfahrung im Neubau, Ausbau und in der Instandhaltung von Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen. Sicher im Umgang mit Bohrgeräten, Ausbauverrohrung und Pumpentechnik, mit Blick für Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung und wirtschaftliche Auftragsabwicklung auf wechselnden Baustellen. Teamorientiert, körperlich belastbar und routiniert im Lesen technischer Zeichnungen sowie im Dokumentieren von Bohr- und Ausbauarbeiten.

Berufserfahrung

seit 01/2026

Vorarbeiter Brunnen- und Spezialtiefbau

Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover

  • Fachliche Anleitung eines dreiköpfigen Brunnenbau-Teams auf wechselnden Baustellen
  • Planung und Koordination von Bohr-, Ausbau- und Sanierungsarbeiten an Trinkwasserbrunnen und geothermischen Anlagen
  • Abstimmung mit Behörden bei Anzeigen und Erlaubnisverfahren nach § 49 WHG
  • Qualitätssicherung, Aufmaßerstellung und Dokumentation abgeschlossener Baumaßnahmen
  • Einweisung neuer Auszubildender in Bohrtechnik und Arbeitssicherheit

09/2023 - 12/2025

Brunnenbauer (Geselle)

Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover

  • Herstellung vertikaler und horizontaler Bohrungen für Trinkwasserbrunnen, Grundwassermessstellen und Erdwärmesondenanlagen
  • Ausbau von Bohrungen einschließlich Filterrohr- und Ringraumverfüllung nach geologischen Lagerungsbedingungen
  • Installation und Inbetriebnahme von Pumpen- und Wasserförderanlagen
  • Durchführung von Intensiventsandungen und Brunnenregenerierungen einschließlich Dokumentation
  • Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorgaben auf Baustellen

Ausbildung

09/2020 - 08/2023

Ausbildung zum Brunnenbauer

Musterfirma Brunnen- und Tiefbau GmbH, Hannover (dual mit Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte)

Kenntnisse

  • SkillNiveau
  • Bohrverfahren (Spülbohr-, Greiferbohr-, Rammverfahren)Fortgeschritten
  • Brunnenausbau und FilterrohrtechnikFortgeschritten
  • Wasserförder- und PumpentechnikFortgeschritten
  • Lesen von Bohrprofilen, Rohrleitungs- und BauplänenFortgeschritten
  • Baugrunderkundung und SchichtenverzeichnisseGrundkenntnisse
  • Arbeitssicherheit auf Bohr- und TiefbaustellenFortgeschritten
  • Dokumentation und Aufmaßerstellung, auch digitalFortgeschritten
  • Grundwasserschutz und wasserrechtliche Anzeigen (§ 49 WHG)Grundkenntnisse

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Brunnenbauer/in

Bohren und Erschließen

  • Vertikale Bohrungen für Trinkwasserbrunnen und geothermische Anlagen hergestellt
  • Horizontale Bohrungen für Leitungs- und Rohrverlegungen durchgeführt
  • Baugrundtechnische Erkundungen durchgeführt und Schichtenverzeichnisse erstellt
  • Bohrgeräte und Bohrverfahren je nach geologischen Bedingungen ausgewählt

Ausbau und Installation

  • Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen ausgebaut
  • Filterrohre, Vollrohre und Ringraumverfüllung nach Lagerungsbedingungen eingebaut
  • Abschlussbauwerke und Brunnenköpfe errichtet
  • Pumpen- und Wasserversorgungsanlagen installiert und in Betrieb genommen

Instandhaltung und Sanierung

  • Brunnen regeneriert und intensiventsandet
  • Brunnen- und Abschlussbauwerke instand gesetzt und saniert
  • Leistungsminderungen und Schäden an Anlagen festgestellt und behoben
  • Bohrungen und Anlagen fachgerecht rückgebaut und Entsorgungsnachweise geführt

Baustellenorganisation und Sicherheit

  • Baustellen eingerichtet, gesichert und geräumt
  • Gefährdungsbeurteilungen umgesetzt und Schutzmaßnahmen ausgewählt
  • Wasserhaltungen und Baugrubensicherungen im Spezialtiefbau durchgeführt
  • Arbeitsergebnisse dokumentiert und Qualitätssicherungsmaßnahmen umgesetzt

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Brunnenbauer/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Bohrverfahren im Brunnen- und Spezialtiefbau (u. a. Spülbohr-, Greifer- und Rammbohrverfahren)
  • Ausbau von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen
  • Einbau und Wartung von Pumpen- und Wasserförderanlagen
  • Baugrunderkundung sowie Boden- und Wasserprobenentnahme
  • Lesen und Anfertigen von Bohrprofilen, Rohrleitungs- und Ausbauplänen, auch digital
  • Durchführung von Pumpversuchen und Beurteilung der Wasserqualität
  • Umgang mit Bau- und Bohrmaschinen sowie Spezialtiefbaugeräten
  • Grundlagen der Wasserhaltung und Baugrubensicherung

Zertifikate

  • Gesellen-/Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf Brunnenbauer/in
  • Brunnenbauermeister/in (Meisterbrief nach der Brunnenbauermeisterverordnung – BrbMstrV)
  • Kenntnis des DVGW-Regelwerks W 120 (Zertifizierungsgrundlage für Bohr- und Brunnenbaufirmen)
  • Erste-Hilfe-Nachweis und Nachweise zur Arbeitssicherheit auf Baustellen
  • Führerschein Klasse B, ggf. CE für Baustellenfahrzeuge
  • Stapler- oder Kranschein (betriebsabhängig)

Soft Skills

  • Körperliche Belastbarkeit und Wetterfestigkeit
  • Teamfähigkeit im wechselnden Baustellenumfeld
  • Sorgfalt bei Dokumentation und Qualitätssicherung
  • Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Grundwasser und Trinkwasserschutz
  • Selbständige Arbeitsweise und Entscheidungsfähigkeit vor Ort
  • Kommunikationsfähigkeit gegenüber Kunden, Behörden und Baustellenpartnern

Ausbildung und Gehalt als Brunnenbauer/in im Überblick

AusbildungswegBrunnenbauer ist unter Nummer 7 der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) gelistet und damit ein zulassungspflichtiges Handwerk (verifiziert im Volltext von Anlage A auf gesetze-im-internet.de; Anlage B enthält keinen entsprechenden Eintrag). Nach § 1 Absatz 1 und 2 HwO ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur eingetragenen Personen bzw. Personengesellschaften gestattet, wobei die Eintragung in die Handwerksrolle in der Regel den Meisterbrief voraussetzt. Die Meisterprüfung selbst regelt die Brunnenbauermeisterverordnung (BrbMstrV) vom 14. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3024), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 48 der Verordnung vom 18. Januar 2022, in Kraft seit 1. Januar 2006. Sie gliedert die Meisterprüfung in Teil I (Meisterprüfungsprojekt: wahlweise ein Bohrbrunnen mit Wasserförderanlage, ein Bohrbrunnen mit Abschlussbauwerk oder eine Wasserhaltungsanlage, mit Mindestanforderungen von 50 Metern Bohrtiefe bei mindestens 400 Millimeter Durchmesser bzw. 30 Metern bei mindestens 600 Millimeter Durchmesser und einem Mindestausbaudurchmesser von 150 Millimetern, § 4 BrbMstrV) und Teil II (schriftliche Prüfung in den Handlungsfeldern Bohr-, Brunnenbau- und Betriebstechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation, § 7 BrbMstrV); die Teile III und IV richten sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung. Ohne Meisterprüfung ermöglicht § 7b HwO die sogenannte Altgesellenregelung: Wer eine Gesellen- oder Abschlussprüfung im Brunnenbauer-Handwerk oder einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat und danach sechs Jahre im Beruf tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung für die Selbständigkeit erhalten. Für die duale Ausbildung selbst gilt seit dem 1. August 2026 die neue Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (Tiefbauberufeausbildungsverordnung – TiefbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, die die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 für den Beruf Brunnenbauer/in ablöst. Die TiefbauBAusbV ist Artikel 1 der Sammelverordnung „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 179, ausgegeben zu Bonn am 6. Juni 2024), die zugleich als Artikel 2 die Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV) und als Artikel 3 die Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV) neu geschaffen hat; alle drei Verordnungen sind laut Artikel 4 der Sammelverordnung am 1. August 2026 gemeinsam in Kraft getreten, während zeitgleich die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV) vom 2. Juli 1999 (BGBl. I S. 1102), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 399), außer Kraft getreten ist. Eine Übergangsregelung in § 102 TiefbauBAusbV („Übergangsregelung für Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen“, direkt im Volltext auf gesetze-im-internet.de verifiziert) lässt bereits laufende Ausbildungen nach altem Recht bis zum Ablauf des 31. Juli 2030 fortführen, sofern die Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Tiefbaufacharbeiter bzw. zur Tiefbaufacharbeiterin bereits nach der alten BauWiAusbV abgelegt wurde und die Ausbildung anschließend u. a. zum Brunnenbauer bzw. zur Brunnenbauerin fortgesetzt wird. Nach § 1 Absatz 5 TiefbauBAusbV wird der Ausbildungsberuf Brunnenbauer/in staatlich anerkannt nach § 25 HwO (Anlage A Nummer 7) und § 4 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildungsdauer beträgt nach § 2 Absatz 5 drei Jahre. Das Ausbildungsberufsbild (§ 8 TiefbauBAusbV) umfasst 22 Berufsbildpositionen, darunter berufsspezifisch das Herstellen von vertikalen Bohrungen für Brunnen und geothermische Anlagen (Nummer 17), das Herstellen von horizontalen Bohrungen (Nummer 18), das Ausbauen von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen (Nummer 19), das Herstellen von Abschlussbauwerken (Nummer 20), das Installieren von Wasserförder- und Wasserversorgungsanlagen (Nummer 21) sowie das Instandhalten, Sanieren und Rückbauen von Brunnen und geothermischen Anlagen (Nummer 22). Die Gesellen- oder Abschlussprüfung gliedert sich nach § 63 TiefbauBAusbV in zwei Teile: Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich „Herstellen von Bauköpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ stattfinden (§ 65, praktische Arbeitsaufgabe von 7 Stunden zu 60 Prozent sowie schriftliche Aufgaben von 120 Minuten zu 40 Prozent gewichtet), Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst die Prüfungsbereiche „Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“ (§ 68, praktische Arbeitsaufgabe mit Dokumentation von insgesamt 14 Stunden plus höchstens 30-minütigem auftragsbezogenem Fachgespräch), „Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten“ (§ 69, schriftlich, 90 Minuten), „Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“ (§ 70, schriftlich, 90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (§ 71). Die Gewichtung der fünf Prüfungsbereiche insgesamt (§ 72 Absatz 1 TiefbauBAusbV) beträgt: „Herstellen von Bauköpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ 40 Prozent, „Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“ 30 Prozent, „Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten“ 10 Prozent, „Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“ 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Ergänzend gilt: Bohrarbeiten, die sich auf Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn anzuzeigen; werden dabei Stoffe ins Grundwasser eingebracht, kann zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
GehaltsspanneDie verfügbaren Online-Quellen zum Gehalt weichen deutlich voneinander ab und werden hier bewusst getrennt und nicht gemittelt dargestellt. Das Portal gehalt.de nennt für Brunnenbauer/-in bei 40 Wochenstunden einen Median von 3.493 Euro brutto im Monat (43.313 Euro im Jahr) mit einem unteren Quartil von 3.160 Euro und einem oberen Quartil von 3.861 Euro; eine Angabe zur Stichprobengröße oder zum genauen Erhebungszeitpunkt fehlt. Das Portal ausbildung.de nennt demgegenüber ein Einstiegsgehalt von 2.819 Euro brutto im Monat, allerdings mit Stand 2022 und nur für das Tarifgebiet West, sowie eine allgemeinere Spanne von 2.700 bis 4.200 Euro brutto im Monat ohne genaue Methodik. Das Portal aubi-plus.de wiederum gibt ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 3.187 Euro brutto im Monat an, ebenfalls ohne offengelegte Berechnungsgrundlage. Die Ausbildungsvergütung wird von mehreren Portalen übereinstimmend auf den Tarifvertrag des Baugewerbes zurückgeführt und mit Stand 1. April 2026 mit 1.122 Euro im ersten, 1.351 Euro im zweiten und 1.610 Euro im dritten Ausbildungsjahr beziffert; der Volltext des zugrunde liegenden Bau-Lohntarifvertrags wurde im Rahmen dieser Recherche nicht per curl verifiziert. Eine spezifische Lohngruppen-Zuordnung von Brunnenbauern im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) ließ sich mit den verfügbaren Mitteln nicht im Volltext verifizieren und wird daher als Lücke ausgewiesen.

Was verdient man als Brunnenbauer/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 306 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Brunnenbauer/in-Lebenslauf

Do

  • Konkrete Bohr- und Ausbauverfahren benennen, nicht nur allgemein Baustellenarbeit angeben
  • Zahlen liefern: Bohrtiefen, Rohrdurchmesser, Anzahl betreuter Brunnen oder Messstellen
  • Arbeitssicherheits- und Umweltschutzkenntnisse aktiv erwähnen, da im Grundwasserumfeld besonders relevant
  • Meisterbrief oder Zwischenschritte zur Selbständigkeit klar ausweisen, falls vorhanden
  • Bezug zu wasserrechtlichen Anzeigen (§ 49 WHG) nennen, wenn eigenständig bearbeitet

Don't

  • Brunnenbauer nicht mit artverwandten Berufen wie Rohrleitungsbauer oder Straßenbauer verwechseln
  • Gehaltsangaben nicht als gesicherten Durchschnitt ausgeben, da Portale stark voneinander abweichen
  • Meisterpflicht nicht verschweigen oder als optional darstellen, wenn Selbständigkeit angestrebt wird
  • Keine erfundenen individuellen Zertifizierungen (z. B. persönliche DVGW-W-120-Zertifikate, die eigentlich Firmen betreffen) angeben
  • Ausbildungsdauer nicht falsch angeben - sie beträgt drei, nicht zwei Jahre wie beim verwandten Tiefbaufacharbeiter

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Brunnenbauer/in

Ist Brunnenbauer/in ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Ja. Brunnenbauer ist unter Nummer 7 in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt und damit ein zulassungspflichtiges Handwerk. Der selbständige Betrieb erfordert nach § 1 HwO grundsätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle, die in der Regel den Meisterbrief voraussetzt.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brunnenbauer?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Grundlage ist seit dem 1. August 2026 die Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, § 2 Absatz 5.

Kann man ohne Meisterbrief einen Brunnenbaubetrieb führen?

Ausnahmsweise ja, über die sogenannte Altgesellenregelung nach § 7b HwO: Wer die Gesellen- oder Abschlussprüfung im Brunnenbauer-Handwerk oder einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat und danach sechs Jahre im Beruf tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung erhalten.

Welche Tätigkeiten gehören zum Berufsbild?

Laut § 8 TiefbauBAusbV zählen unter anderem das Herstellen vertikaler und horizontaler Bohrungen für Brunnen und geothermische Anlagen, der Ausbau von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen, das Errichten von Abschlussbauwerken sowie das Installieren, Instandhalten, Sanieren und Rückbauen von Brunnen- und Wasserversorgungsanlagen zum Ausbildungsberufsbild.

Was verdient ein Brunnenbauer?

Die Angaben schwanken je nach Portal deutlich: gehalt.de nennt einen Median von 3.493 Euro brutto im Monat, ausbildung.de ein Einstiegsgehalt von 2.819 Euro (Stand 2022) beziehungsweise eine Spanne von 2.700 bis 4.200 Euro, aubi-plus.de ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 3.187 Euro. Die Ausbildungsvergütung liegt laut Tarifvertrag des Baugewerbes (Stand 1. April 2026) bei 1.122 bis 1.610 Euro je nach Lehrjahr.

Was hat der Beruf mit Wasserrecht zu tun?

Bohrarbeiten, die sich auf Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn anzuzeigen; werden dabei Stoffe ins Grundwasser eingebracht, kann zusätzlich eine Erlaubnis nötig sein.

Welche Ausbildungsordnung galt vor der TiefbauBAusbV?

Bis zum 31. Juli 2026 richtete sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999. Für bereits laufende Ausbildungen gilt nach § 102 TiefbauBAusbV eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2030.

Quellen

  1. Anlage A HwO - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. Anlage B HwO - Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 1 HwO - Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. § 7b HwO - Altgesellenregelung, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  5. TiefbauBAusbV - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  6. § 1 TiefbauBAusbV - Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  7. § 2 TiefbauBAusbV - Dauer der Berufsausbildungen, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  8. § 8 TiefbauBAusbV - Struktur der Berufsausbildung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin sowie Ausbildungsberufsbild, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  9. § 63 TiefbauBAusbV - Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  10. § 65 TiefbauBAusbV - Prüfungsbereich des Teiles 1, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. § 68 TiefbauBAusbV - Prüfungsbereich Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  12. § 69 TiefbauBAusbV - Prüfungsbereich Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  13. § 70 TiefbauBAusbV - Prüfungsbereich Einbauen von Wasserversorgungsanlagen, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  14. § 72 TiefbauBAusbV - Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  15. § 102 TiefbauBAusbV - Übergangsregelung für Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  16. Brunnenbauermeisterverordnung (BrbMstrV) - Gesamttext, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  17. § 49 WHG - Erdaufschlüsse, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  18. Brunnenbauer/-in - Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
  19. Brunnenbauer - Gehalt und Verdienst, ausbildung.de, abgerufen am 2026-08-09
  20. Gehalt und Verdienst Brunnenbauer / Brunnenbauerin, aubi-plus.de, abgerufen am 2026-08-09
  21. Ausbildung - das Berufsbild Brunnenbauer im 21. Jahrhundert, Brunnenbauer-Innung, abgerufen am 2026-08-09
  22. DVGW CERT - Zertifizierung von Fachunternehmen, Brunnenbau und Geothermie, W 120-1, DVGW CERT GmbH, abgerufen am 2026-08-09
  23. Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 179) – Sammelverordnung mit TiefbauBAusbV (Artikel 1), HochbauBAusbV (Artikel 2), AusbauBAusbV (Artikel 3), Bundesanzeiger Verlag / Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), abgerufen am 2026-08-11

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026