- 5 Abschnitte
- gliedern jeden Lebenslauf, von den persönlichen Daten bis zu den Interessen
- Bundesagentur für Arbeit, Den perfekten Lebenslauf erstellen, Stand 2026
- 6 Merkmale
- schützt Paragraf 1 AGG vor Benachteiligung, genau diese verrät ein Lebenslauf nebenbei
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Paragraf 1, Stand 2026
- 285 Berufsmuster
- ordnen auf lebenslauf-studio.de dieselben Angaben in dieselben fünf Abschnitte
- lebenslauf-studio.de, eigene Auswertung, Stand 2026
Angaben im Lebenslauf sind alle Einzelinformationen auf dem Blatt: der Name in der Kopfzeile, jede Station im Werdegang, jede Software im Kenntnisblock, jedes Hobby am Ende. Über jede dieser Angaben entscheiden zwei Fragen. Die erste lautet, ob die Angabe überhaupt hineingehört. Die zweite, in welchen der fünf Abschnitte.
Die Bundesagentur für Arbeit gliedert den Lebenslauf in fünf Abschnitte und nennt zwei Seiten als Obergrenze. Innerhalb dieser Grenze ist die Menge der Angaben eine Auswahl, keine Checkliste zum Abhaken. Ein Lebenslauf, der jede Fortbildung aus zwanzig Jahren aufführt, erfüllt die Form und verfehlt den Zweck.
Für jede einzelne Angabe hilft dieselbe kurze Prüfung, die Einordnungsprobe. Sie besteht aus drei Fragen und klärt, ob eine Angabe bleibt, wohin sie gehört und in welcher Form sie zählt.
Die Einordnungsprobe: drei Fragen zu jeder Angabe
Trägt die Angabe etwas zur Stelle bei?
Was die Stellenanzeige verlangt oder das Berufsbild braucht, bleibt. Der Rest kostet nur Platz auf zwei Seiten.
In welchen der fünf Abschnitte gehört sie?
Persönliche Daten, Berufserfahrung, Bildung, besondere Kenntnisse oder Interessen. Jede Angabe hat genau einen Platz.
Ist sie belegt oder mit einem Niveau versehen?
Eine Kenntnis ohne Stufe und eine Aufgabe ohne Ergebnis sind Behauptungen. Erst ein Beleg oder ein Niveau macht die Angabe prüfbar.
Welche Angaben gehören in den Lebenslauf?
In den Lebenslauf gehören fünf Gruppen von Angaben: persönliche Daten, Berufserfahrung, Bildung, besondere Kenntnisse und Interessen. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet sie in dieser Reihenfolge an. Berufserfahrene stellen die Erfahrung nach vorn, Berufseinsteiger und Schüler die Bildung.
Jeder Abschnitt nimmt eine feste Sorte Angaben auf. Die Kopfzeile trägt die Kontaktdaten, der Erfahrungsblock die Stationen mit Aufgaben, der Bildungsblock die Abschlüsse mit Jahreszahl. Wer zum ersten Mal einen Lebenslauf schreiben will, sortiert zuerst diese fünf Abschnitte und füllt sie danach.
| Abschnitt | Angaben darin | Reihenfolge |
|---|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, auf Wunsch Geburtsdatum | Kopfzeile oben |
| Berufserfahrung | Anstellungen, Praktika, Nebenjobs, Ehrenamt mit Bezug | jüngste Station zuerst |
| Bildung | Schulen, Ausbildung, Studium, Abschlüsse mit Jahr | jüngster Abschluss zuerst |
| Besondere Kenntnisse | Sprachen, Software, Zertifikate, Führerschein bei Bedarf | nach Relevanz für die Stelle |
| Interessen | Hobbys, die zur Stelle etwas beitragen | am Ende, knapp |
Innerhalb eines Abschnitts bleibt die Leserichtung gleich. Der Erfahrungsblock läuft antichronologisch, also mit der jüngsten Station zuerst, und der Bildungsblock ebenso. Antichronologisch heißt, dass die aktuelle oder letzte Station oben steht und die älteren darunter folgen. Ein Wechsel der Richtung mitten im Dokument kostet mehr Aufmerksamkeit, als er bringt.
Welche persönlichen Angaben sind Pflicht, welche freiwillig?
Pflicht sind im Lebenslauf nur der Name und eine erreichbare Adresse mit Telefon oder E-Mail, denn ohne sie kann sich niemand zurückmelden. Alle weiteren persönlichen Angaben, darunter Geburtsdatum, Foto, Staatsangehörigkeit und Familienstand, sind freiwillig.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, nennt in Paragraf 1 sechs Merkmale, wegen derer niemand benachteiligt werden darf: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Genau diese Merkmale gibt ein Lebenslauf mit Foto, Geburtsdatum und Familienstand nebenbei preis. Im tabellarischen Lebenslauf steht diese Kopfzeile ganz oben auf der ersten Seite.
| Persönliche Angabe | Pflicht oder freiwillig | Praxis 2026 |
|---|---|---|
| Name, Anschrift, Kontakt | Pflicht | steht immer, sonst keine Rückmeldung |
| Geburtsdatum | freiwillig | verbreitet, verrät das Alter nach Paragraf 1 AGG |
| Bewerbungsfoto | freiwillig | üblich, bei anonymisierten Verfahren ausgeschlossen |
| Staatsangehörigkeit | freiwillig | nur bei Stellen mit besonderer Anforderung |
| Familienstand, Kinder | freiwillig | zunehmend weggelassen |
Eine weggelassene freiwillige Angabe ist kein Mangel. Wer das Geburtsdatum streicht, liefert keinen unvollständigen Lebenslauf ab, sondern einen, der eine freiwillige Angabe nicht macht. Die Entscheidung fällt je Angabe, nicht für den ganzen Block auf einmal.
Welche Angaben gehören heute nicht mehr hinein?
Nicht mehr in den Lebenslauf gehören die Konfession, der Familienstand, die Zahl der Kinder, der Beruf der Eltern, die Namen der Geschwister und Mitgliedschaften in Partei oder Gewerkschaft. Diese Angaben verraten geschützte Merkmale nach Paragraf 1 AGG und tragen zur Bewerbung nichts bei.
Eine Ausnahme betrifft die Konfession. Bei einem kirchlichen Träger, etwa einem katholischen Krankenhaus oder einer evangelischen Kindertagesstätte, ist die Religionszugehörigkeit eine sinnvolle Angabe, weil sie zur Stelle gehört. Überall sonst bleibt sie weg.
Auch die Grundschule fällt weg. Im Bildungsblock zählen der höchste Schulabschluss und die berufsrelevanten Stationen, nicht der gesamte Schulweg von der ersten Klasse an. Die frei gewordene Zeile trägt lieber eine Kenntnis oder eine Aufgabe, die zur Stelle passt.
Vertiefende Themen zu den Angaben im Lebenslauf
In welchen Abschnitt gehört Erfahrung, ein Praktikum oder ein Ehrenamt?
Bezahlte Anstellungen, Praktika, Nebenjobs und ehrenamtliche Tätigkeiten gehören alle in den Abschnitt Berufserfahrung, solange sie zur angestrebten Stelle etwas beitragen. Kurse und Weiterbildungen stehen im Bildungsblock, ein einzelnes Zertifikat bei den besonderen Kenntnissen.
Bei einem Berufseinstieg tragen Praktika und Ehrenamt oft den ganzen Erfahrungsblock. Eine Kassiererin, die sich für eine Ausbildung im Einzelhandel bewirbt, nennt den Ferienjob an der Kasse mit denselben Stichpunkten wie eine feste Stelle. Die Form der Angabe hängt an der Aussagekraft, nicht am Vertragstyp.
Wohin gehört welche Station
| Kriterium | Berufserfahrung | Praktikum oder Nebenjob | Ehrenamt |
|---|---|---|---|
| Abschnitt | Berufserfahrung | Berufserfahrung | Berufserfahrung oder Interessen |
| Aufnehmen, wenn | immer | Bezug zur Stelle oder wenig Erfahrung | Bezug zur Stelle |
| Zeitraum | Monat und Jahr | Monat und Jahr | Zeitraum genügt |
| Stichpunkte | 3 bis 5 je Station | 1 bis 3 je Station | 1, die Aufgabe |
Ein Ehrenamt steht dort, wo es am meisten trägt. Die Jugendtrainerin im Sportverein, die sich als Erzieherin bewirbt, setzt das Ehrenamt in den Erfahrungsblock, weil es Arbeit mit Kindern belegt. Ohne einen solchen Bezug wandert es ans Ende zu den Interessen und bleibt eine Zeile.
Wie formuliere ich die Angaben, damit sie wirken?
Eine Angabe wirkt, wenn sie eine Tätigkeit mit Ergebnis nennt und eine Kenntnis mit einem Niveau versieht. "Gute EDV-Kenntnisse" ist eine Behauptung, "Excel mit Pivot-Tabellen und SVERWEIS" ein Beleg. Zahlen, Werkzeuge und Stufen machen aus einer Behauptung eine prüfbare Angabe.
Aus einer Behauptung wird eine Angabe
So nicht
Gute EDV-Kenntnisse
Besser
Excel mit Pivot-Tabellen und SVERWEIS, Word mit Serienbrieffunktion
Das Programm und die Funktion zeigen die Stufe, das Wort "gut" zeigt sie nicht.
So nicht
Mitarbeit in der Pflege
Besser
Grund- und Behandlungspflege von 25 Bewohnern pro Schicht
Die Zahl macht den Umfang der Aufgabe sichtbar.
So nicht
Für Ordnung im Wohnbereich gesorgt
Besser
Dekubitusrate im Wohnbereich um 30 Prozent gesenkt
Ein Ergebnis mit Zahl schlägt jede allgemeine Tätigkeitsbeschreibung.
So nicht
Sehr gute Englischkenntnisse
Besser
Englisch, verhandlungssicher (C1 nach dem GER)
Die Stufe des Referenzrahmens ist überprüfbar, das Wort "sehr gut" nicht.
Die 285 Berufsmuster auf lebenslauf-studio.de folgen dieser Regel. Jede Kenntnis trägt eine Stufe, von Grundkenntnissen über gute Kenntnisse bis zu Anwenderkenntnissen, und jede Station nennt drei bis fünf Aufgaben, darunter nach Möglichkeit eine mit einem messbaren Ergebnis. Fertig formulierte Fähigkeiten mit Niveau lassen sich für den eigenen Lebenslauf übernehmen und an die Stelle anpassen.
Die Stichpunkte sind der Ort, an dem aus einer Berufsbezeichnung eine nachvollziehbare Tätigkeit wird. Drei bis fünf je Station empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit. Das ist mehr Platz, als die meisten Lebensläufe nutzen, und weniger, als eine vollständige Aufgabenbeschreibung bräuchte.
Wie gebe ich Sprachen, Software und Interessen an?
Sprachen stehen mit ihrer Stufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, von A1 bis C2, Software mit dem Programm und seiner Funktion. Interessen stehen nur, wenn sie zur Stelle etwas beitragen. Der Führerschein gehört hinein, sobald die Stelle Fahrten verlangt.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, kurz GER, teilt Sprachkenntnisse in sechs Stufen von A1 bis C2 ein. Die Stufe ist überprüfbar, eine Beschreibung wie "verhandlungssicher" nicht. Beides zusammen ist am klarsten, etwa "Englisch, verhandlungssicher (C1)".
Die sechs Stufen des GER
- A1 und A2
- Grundlegende Kenntnisse. Einfache Verständigung im Alltag, kurze Sätze zu vertrauten Themen.
- B1 und B2
- Selbstständige Sprachverwendung. Zusammenhängende Gespräche, auf der Stufe B2 auch flüssig mit Muttersprachlern.
- C1 und C2
- Kompetente Sprachverwendung. Flexibler Ausdruck im Berufsalltag, auf der Stufe C2 nahezu muttersprachlich. "Verhandlungssicher" entspricht C1 bis C2.
Die Muttersprache steht getrennt und ohne Stufe, weil der Referenzrahmen sie nicht misst. Wer den Lebenslauf auf Englisch aufsetzt, gibt dieselben Stufen an, dort aber unter der englischen Bezeichnung. Bei der Software zählt dieselbe Genauigkeit wie bei den Sprachen: das Programm, die Funktion und, wo es passt, eine Stufe von Grund- bis Anwenderkenntnissen.
Interessen tragen nur, wenn sie eine Eigenschaft belegen, die zur Stelle passt. Ein Mannschaftssport zeigt Teamfähigkeit, ein Ehrenamt Verantwortung. Eine Liste ohne Bezug zur Stelle kostet nur Platz und ist die häufigste überflüssige Angabe am Ende eines Lebenslaufs.
Häufige Fragen
Welche Angaben müssen in einem Lebenslauf stehen?
In einem Lebenslauf müssen nur der Name und eine erreichbare Adresse mit Telefon oder E-Mail stehen. Alle weiteren Angaben, von Geburtsdatum über Foto bis Familienstand, sind freiwillig. Pflicht ist damit die Erreichbarkeit, alles andere eine Auswahl nach Bezug zur Stelle.
Was gehört auf keinen Fall in den Lebenslauf?
Auf keinen Fall gehören in den Lebenslauf die Konfession außerhalb kirchlicher Arbeitgeber, der Beruf der Eltern, die Namen der Geschwister und Mitgliedschaften in Partei oder Gewerkschaft. Diese Angaben verraten geschützte Merkmale nach Paragraf 1 AGG und tragen zur Bewerbung nichts bei.
Muss das Geburtsdatum im Lebenslauf stehen?
Das Geburtsdatum muss nicht im Lebenslauf stehen, es ist eine freiwillige Angabe. Viele Bewerber nennen es trotzdem, weil es verbreitet ist. Wer es weglässt, gibt keinen unvollständigen Lebenslauf ab, sondern verzichtet auf die Angabe des Alters, eines der geschützten Merkmale des AGG.
Wie gebe ich EDV- oder Softwarekenntnisse im Lebenslauf an?
EDV- und Softwarekenntnisse gehören in den Lebenslauf mit dem Namen des Programms und einer Funktion, nicht mit dem Wort "gut". "Excel mit Pivot-Tabellen und SVERWEIS" zeigt die Stufe, "gute EDV-Kenntnisse" nicht. Eine Stufe wie Grund- oder Anwenderkenntnisse macht die Angabe vergleichbar.
Gehören Hobbys in den Lebenslauf?
Hobbys gehören in den Lebenslauf, wenn sie zur Stelle etwas beitragen, sonst bleiben sie weg. Ein Mannschaftssport belegt Teamfähigkeit, ein Ehrenamt Verantwortung. Eine Liste ohne Bezug zur Stelle kostet nur Platz und ist die häufigste überflüssige Angabe am Ende eines Lebenslaufs.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Den perfekten Lebenslauf erstellen - fünf Abschnitte, Reihenfolge, freiwillige Angaben, Foto und Unterschrift als Kann, drei bis fünf Stichpunkte je Station, abgerufen am 08.09.2026
- Paragraf 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - die sechs Merkmale, wegen derer eine Benachteiligung verboten ist, abgerufen am 08.09.2026
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Europass - die sechs Stufen A1 bis C2 der Sprachbeurteilung, abgerufen am 08.09.2026