Lebenslauf Muster Fahrlehrer/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Fahrlehrer/innen bilden in Deutschland Fahrschüler/innen theoretisch und praktisch für den Erwerb einer Fahrerlaubnis aus und bereiten sie auf die Führerscheinprüfung vor. Der Beruf ist gesetzlich reglementiert: Wer Fahrschüler gegen Entgelt oder geschäftsmäßig ausbildet, benötigt nach § 1 Fahrlehrergesetz (FahrlG) zwingend eine Fahrlehrerlaubnis, die zunächst für die Basisklasse BE (Pkw) erteilt wird und um die Klassen A (Kraftrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erweitert werden kann. Der Zugang setzt unter anderem das vollendete 21. Lebensjahr, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung sowie eine mindestens zwölfmonatige Fahrlehrerausbildung an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und einer Ausbildungsfahrschule voraus, die mit der Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG abschließt. Wer eine eigene Fahrschule betreiben möchte, benötigt zusätzlich zur Fahrlehrerlaubnis eine gesonderte Fahrschulerlaubnis, für die unter anderem zwei Jahre Berufserfahrung als angestellter Fahrlehrer und ein betriebswirtschaftlicher Lehrgang nachzuweisen sind. Nach Erteilung der Erlaubnis besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht von in der Regel drei Tagen alle vier Jahre. Laut Branchenreports fehlen der Branche aktuell mehrere tausend Fahrlehrer/innen, was die Berufsaussichten für Berufseinsteiger/innen deutlich verbessert. Angestellte Fahrlehrer/innen verdienen laut Gehaltsportalen im Median zwischen rund 42.600 € und 49.231 € brutto im Jahr, während Fahrschulinhaber/innen ein eigenständiges unternehmerisches Einkommen erzielen.
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Profil
Engagierte Fahrlehrerin mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und mehrjähriger Erfahrung in der theoretischen und praktischen Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Sicher im Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen, hoher Prüfungserfolgsquote und ausgeprägtem pädagogischem Geschick auch in stressigen Verkehrssituationen. Regelmäßige Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen nach § 53 FahrlG sowie Interesse an der Erweiterung um die Klasse A. Strukturierte, geduldige Arbeitsweise mit Blick für Verkehrssicherheit und Kundenzufriedenheit.
Berufserfahrung
- Theoretischen und praktischen Unterricht für Fahrschüler der Klassen B, BE und L eigenverantwortlich durchgeführt
- Über 150 Fahrschüler auf die praktische und theoretische Prüfung vorbereitet, Erfolgsquote deutlich über Landesdurchschnitt
- Ausbildungsnachweise geführt und Lernstand regelmäßig mit Fahrschülern und Erziehungsberechtigten besprochen
- An Aufbauseminaren nach § 2a StVG als unterstützende Kraft mitgewirkt
- Jährliche Fortbildungspflicht nach § 53 FahrlG durchgängig fristgerecht erfüllt
- Nach Abschluss der Fahrlehrerausbildung erste eigenständige Ausbildungseinheiten unter Anleitung eines Ausbildungsfahrlehrers übernommen
- Theoretischen Unterricht in kleinen Gruppen mitgestaltet und Lehrmaterialien digitalisiert
- Praktische Übungsfahrten im Stadt- und Autobahnverkehr sowie Nachtfahrten begleitet
- Verwaltung der Ausbildungsverträge und Terminplanung im Fahrschulbüro unterstützt
- Erste Lehrproben im Rahmen der Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG erfolgreich abgelegt
Ausbildung
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf als Zugangsvoraussetzung zur Fahrlehrerlaubnis
- Kaufmännische und organisatorische Grundkenntnisse erworben, die später für die Fahrschulverwaltung nützlich waren
- Einmonatige Einführungsphase, siebenmonatiger Lehrgang und viermonatiges Lehrpraktikum gemäß § 1 FahrlAusbV absolviert
- Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG (fahrpraktische Prüfung, Fachkundeprüfung, Lehrproben) bestanden
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Fahrlehrer/in
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Profil
Engagierte Fahrlehrerin mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und mehrjähriger Erfahrung in der theoretischen und praktischen Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Sicher im Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen, hoher Prüfungserfolgsquote und ausgeprägtem pädagogischem Geschick auch in stressigen Verkehrssituationen. Regelmäßige Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen nach § 53 FahrlG sowie Interesse an der Erweiterung um die Klasse A. Strukturierte, geduldige Arbeitsweise mit Blick für Verkehrssicherheit und Kundenzufriedenheit.
Berufserfahrung
- Theoretischen und praktischen Unterricht für Fahrschüler der Klassen B, BE und L eigenverantwortlich durchgeführt
- Über 150 Fahrschüler auf die praktische und theoretische Prüfung vorbereitet, Erfolgsquote deutlich über Landesdurchschnitt
- Ausbildungsnachweise geführt und Lernstand regelmäßig mit Fahrschülern und Erziehungsberechtigten besprochen
- An Aufbauseminaren nach § 2a StVG als unterstützende Kraft mitgewirkt
- Jährliche Fortbildungspflicht nach § 53 FahrlG durchgängig fristgerecht erfüllt
- Nach Abschluss der Fahrlehrerausbildung erste eigenständige Ausbildungseinheiten unter Anleitung eines Ausbildungsfahrlehrers übernommen
- Theoretischen Unterricht in kleinen Gruppen mitgestaltet und Lehrmaterialien digitalisiert
- Praktische Übungsfahrten im Stadt- und Autobahnverkehr sowie Nachtfahrten begleitet
- Verwaltung der Ausbildungsverträge und Terminplanung im Fahrschulbüro unterstützt
- Erste Lehrproben im Rahmen der Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG erfolgreich abgelegt
Ausbildung
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf als Zugangsvoraussetzung zur Fahrlehrerlaubnis
- Kaufmännische und organisatorische Grundkenntnisse erworben, die später für die Fahrschulverwaltung nützlich waren
- Einmonatige Einführungsphase, siebenmonatiger Lehrgang und viermonatiges Lehrpraktikum gemäß § 1 FahrlAusbV absolviert
- Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG (fahrpraktische Prüfung, Fachkundeprüfung, Lehrproben) bestanden
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Engagierte Fahrlehrerin mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und mehrjähriger Erfahrung in der theoretischen und praktischen Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Sicher im Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen, hoher Prüfungserfolgsquote und ausgeprägtem pädagogischem Geschick auch in stressigen Verkehrssituationen. Regelmäßige Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen nach § 53 FahrlG sowie Interesse an der Erweiterung um die Klasse A. Strukturierte, geduldige Arbeitsweise mit Blick für Verkehrssicherheit und Kundenzufriedenheit.
Berufserfahrung
2021 - heute
Fahrlehrerin Klasse BE
Fahrschule Mustermann, Leipzig
- Theoretischen und praktischen Unterricht für Fahrschüler der Klassen B, BE und L eigenverantwortlich durchgeführt
- Über 150 Fahrschüler auf die praktische und theoretische Prüfung vorbereitet, Erfolgsquote deutlich über Landesdurchschnitt
- Ausbildungsnachweise geführt und Lernstand regelmäßig mit Fahrschülern und Erziehungsberechtigten besprochen
- An Aufbauseminaren nach § 2a StVG als unterstützende Kraft mitgewirkt
- Jährliche Fortbildungspflicht nach § 53 FahrlG durchgängig fristgerecht erfüllt
2019 - 2021
Fahrlehreranwärterin / Berufseinsteigerin
Fahrschule Nord, Rostock
- Nach Abschluss der Fahrlehrerausbildung erste eigenständige Ausbildungseinheiten unter Anleitung eines Ausbildungsfahrlehrers übernommen
- Theoretischen Unterricht in kleinen Gruppen mitgestaltet und Lehrmaterialien digitalisiert
- Praktische Übungsfahrten im Stadt- und Autobahnverkehr sowie Nachtfahrten begleitet
- Verwaltung der Ausbildungsverträge und Terminplanung im Fahrschulbüro unterstützt
- Erste Lehrproben im Rahmen der Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG erfolgreich abgelegt
Ausbildung
2016 - 2019
Abgeschlossene Berufsausbildung (Vorbildung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)
IHK Leipzig, Ausbildungsbetrieb
2019 - 2019
Fahrlehrerausbildung Klasse BE (12 Monate)
Amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte Sachsen, mit Lehrpraktikum in Ausbildungsfahrschule
Kenntnisse
- Theoretischer Fahrunterricht (Verkehrsregeln, Fahrzeugtechnik, Gefahrenlehre)Experte
- Praktische Fahrausbildung Klasse B/BEExperte
- Prüfungsvorbereitung und LernstandsdiagnostikFortgeschritten
- Fahrschulverwaltung und TerminplanungFortgeschritten
- Digitale Lehr- und Lernmedien (Blended Learning)Grundkenntnisse
- Konfliktmanagement in Stresssituationen im StraßenverkehrFortgeschritten
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB1
- PolnischGrundkenntnisse
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Fahrlehrer/in
Ausbildung & Unterricht
- Theoretischen und praktischen Fahrunterricht für Klasse {Klasse} eigenverantwortlich erteilt
- Lernfortschritte individuell dokumentiert und Ausbildungspläne an den Kenntnisstand der Fahrschüler angepasst
- Selbstständiges Theorielernen der Fahrschüler mit digitalen Lernmedien verzahnt
- Fahrschüler in besonderen Situationen wie Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrten sicher angeleitet
- Grundfahraufgaben und Prüfungsvorbereitung systematisch trainiert
Prüfungsvorbereitung & Erfolg
- Fahrschüler erfolgreich auf theoretische und praktische Führerscheinprüfung vorbereitet
- Überdurchschnittliche Prüfungserfolgsquote im Vergleich zum regionalen Durchschnitt erzielt
- Prüfungsangst durch gezielte Übungssituationen und Feedbackgespräche reduziert
- Enge Abstimmung mit der zuständigen Prüforganisation (z. B. TÜV/DEKRA) zu Prüfterminen gepflegt
- Nachbereitung nicht bestandener Prüfungen mit individuellem Übungsplan durchgeführt
Fahrschulorganisation & Verwaltung
- Unterrichts- und Fahrstundenpläne für mehrere Fahrschüler gleichzeitig koordiniert
- Ausbildungsverträge, Fahrtenbücher und Ausbildungsnachweise gemäß gesetzlicher Vorgaben geführt
- Fuhrpark und Lehrfahrzeuge auf Verkehrssicherheit und Ausstattung geprüft
- Zusammenarbeit mit Fahrschulinhaber/in bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen unterstützt
- Digitale Verwaltungssoftware für Terminplanung und Abrechnung eingeführt bzw. genutzt
Kommunikation & Beratung
- Fahrschüler und Erziehungsberechtigte zu Ausbildungsverlauf und Kosten transparent beraten
- Empathischer Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen und Nervosität in Prüfungssituationen
- Deeskalierendes Verhalten in kritischen Verkehrssituationen während der Ausbildungsfahrt gezeigt
- Regelmäßiges Feedback zu Lernfortschritt und nächsten Ausbildungsschritten gegeben
- Beschwerden und Terminänderungen serviceorientiert gelöst
Recht & Verkehrssicherheit
- Ausbildung konsequent nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung und Fahrerlaubnis-Verordnung durchgeführt
- Gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 53 FahrlG fristgerecht und vollständig erfüllt
- Aktuelle Änderungen der Straßenverkehrsordnung und Fahrerlaubnisklassen in den Unterricht eingebunden
- Sicherheits- und Abfahrtskontrollen an Lehrfahrzeugen routinemäßig durchgeführt
- Mitwirkung bei Aufbauseminaren bzw. verkehrspädagogischen Maßnahmen nach StVG
Selbstständigkeit & Unternehmertum (Fahrschulinhaber/in)
- Fahrschulbetrieb inklusive Personal-, Fahrzeug- und Kostenplanung eigenverantwortlich geführt
- Fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang (mind. 70 Unterrichtseinheiten) erfolgreich absolviert
- Fahrschulerlaubnis nach § 17 FahrlG beantragt und Anforderungen an Räume, Lehrmittel und Fuhrpark erfüllt
- Angestellte Fahrlehrer/innen eingestellt, eingearbeitet und deren Fortbildungspflichten überwacht
- Marketing, Preisgestaltung und Kundengewinnung für die Fahrschule verantwortet
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Fahrlehrer/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Fahrlehrerlaubnis Klasse BE (Basis, Pkw)
- Theoretische Fahrschülerausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Praktische Fahrausbildung inkl. Grundfahraufgaben
- Prüfungsvorbereitung für TÜV/DEKRA-Prüfungen
- Kenntnis der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Führen von Ausbildungsnachweisen und Fahrtenbüchern
- Umgang mit digitalen Lernmedien und Blended-Learning-Konzepten
- Sicherheits- und Abfahrtskontrolle an Lehrfahrzeugen
- Fahrschulbetriebswirtschaft (bei Fahrschulinhaberschaft)
- Erweiterungsklassen A, CE oder DE (optional)
Zertifikate
- Fahrlehrerschein Klasse BE (Pflicht zur Berufsausübung, § 1 FahrlG)
- Fahrlehrerlaubnis Erweiterungsklasse A, CE oder DE (optional)
- Fahrschulerlaubnis nach § 17 FahrlG (für Fahrschulinhaber/innen)
- Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 16 FahrlG (zur Ausbildung von Fahrlehreranwärtern)
- Seminarerlaubnis Aufbauseminar bzw. Verkehrspädagogik (optional, für Fahreignungsseminare)
- Nachweis der Fortbildung nach § 53 FahrlG (alle vier Jahre, dreitägig)
- Führerschein der jeweiligen Fahrlehrerlaubnisklasse (B, A, CE, DE)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (Voraussetzung für Fahrerlaubnisbewerber, indirekt relevant)
Soft Skills
- Geduld und Ruhe in Stresssituationen
- Pädagogisches Geschick im Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen
- Klare, verständliche Kommunikation
- Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit von Fahrschülern und anderen Verkehrsteilnehmern
- Belastbarkeit bei engen Zeitplänen und wechselnden Wetter-/Verkehrsbedingungen
- Konfliktfähigkeit und Deeskalationsvermögen
Ausbildung und Gehalt als Fahrlehrer/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Fahrlehrerberuf ist in Deutschland streng reglementiert und im Fahrlehrergesetz (FahrlG) sowie in der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV vom 2. Januar 2018, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. März 2022) geregelt. Wer Fahrschüler gegen Entgelt oder geschäftsmäßig ausbildet, benötigt nach § 1 FahrlG zwingend eine Fahrlehrerlaubnis oder – während der praktischen Ausbildungsphase – eine Anwärterbefugnis. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 2 FahrlG sind unter anderem die Vollendung des 21. Lebensjahres, geistige und körperliche sowie fachliche und pädagogische Eignung, persönliche Zuverlässigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse sowie – für die Basisklasse BE – ein mindestens dreijähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (für die Erweiterungsklassen A, CE, DE zusätzlich zwei Jahre Besitz der Klasse A2, CE bzw. D). Die Fahrlehrerausbildung selbst (§ 7 FahrlG, § 1 FahrlAusbV) findet an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte sowie, für die Klasse BE, zusätzlich in einer Ausbildungsfahrschule statt und dauert für die Basisklasse BE mindestens zwölf Monate: eine einmonatige Einführungsphase (mind. 104 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten), ein mindestens siebenmonatiger Lehrgang mit mindestens 1.100 Unterrichtseinheiten an der Ausbildungsstätte sowie ein mindestens viermonatiges Lehrpraktikum mit mindestens 330 Unterrichtseinheiten in einer Ausbildungsfahrschule. Für die Klasse A verlängert sich die Ausbildung um mindestens einen Monat, für CE oder DE um mindestens zwei Monate (bei bereits vorhandener CE- bzw. DE-Erlaubnis verkürzt um einen Monat). Die Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) sowie – für Klasse BE – zwei Lehrproben im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht. Die Fahrlehrerlaubnis wird zunächst in der Klasse BE erteilt und kann um die Klassen A, CE und DE erweitert werden. Wer sich mit einer eigenen Fahrschule selbstständig machen oder Fahrlehrer beschäftigen möchte, benötigt zusätzlich zur Fahrlehrerlaubnis eine gesonderte Fahrschulerlaubnis (§ 17 FahrlG). Diese setzt nach § 18 FahrlG unter anderem die Vollendung des 25. Lebensjahres, eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer bei einem Fahrschulerlaubnisinhaber sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens 70 Unterrichtseinheiten umfassenden Lehrgang zur Fahrschulbetriebswirtschaft voraus. Nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht: Nach § 53 FahrlG muss jeder Fahrlehrer alle vier Jahre an einem dreitägigen (wahlweise viertägigen) Fortbildungslehrgang mit acht Unterrichtseinheiten pro Tag teilnehmen; Ausbildungsfahrlehrer sowie Inhaber bestimmter Seminarerlaubnisse haben zusätzliche, kürzere Fortbildungspflichten in kürzeren Abständen. Bei Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann die entsprechende Erlaubnis widerrufen werden. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Die Gehaltsportale liefern für angestellte Fahrlehrer/innen unterschiedliche, aber vergleichbare Größenordnungen. Gehalt.de nennt ein Median-Bruttojahresgehalt von 49.231 € (3.970 €/Monat) bei einer 40-Stunden-Woche, mit einem unteren Quartil von 42.972 € und einem oberen Quartil von 56.401 €; nach Berufserfahrung gestaffelt reicht die Spanne von rund 41.644 € (unter 3 Jahre Erfahrung) bis 50.013 € (über 9 Jahre Erfahrung). StepStone gibt auf Basis von 3.475 ausgewerteten Gehaltsangaben/Stellenanzeigen (Stand 2026) ein Median-Jahresgehalt von 42.600 € an, mit einer Spanne von 35.200 € bis 51.500 € sowie einem Einstiegsgehalt um 41.500 € und einem Erfahrungsgehalt um 50.436 €. Beide Portale bilden ausschließlich das Gehalt angestellter Fahrlehrer/innen ab. Fahrschulinhaber/innen sind hiervon klar zu unterscheiden: Ihr Einkommen ist kein tarifliches oder marktübliches Gehalt, sondern ein unternehmerisches Betriebsergebnis, das von Fahrschülerzahlen, Standort, Fahrzeug- und Personalkosten sowie der Anzahl beschäftigter Fahrlehrer abhängt und entsprechend stärker schwankt – nach oben wie nach unten – als ein Angestelltengehalt. Angesichts des von Branchenverbänden dokumentierten Fahrlehrermangels von aktuell mehr als 10.900 fehlenden Fahrlehrer/innen bundesweit gilt der Arbeitsmarkt für angestellte Fahrlehrer/innen derzeit als sehr nachfragestark, was tendenziell einkommensfördernd wirkt. |
Was verdient man als Fahrlehrer/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de
42.972 € – 56.401 €, Median 49.231 €
Marktanalyse gehalt.de, Vollzeit 40 Wochenstunden, unteres/oberes Quartil, Gilt für angestellte Fahrlehrer/innen, nicht für Fahrschulinhaber/innen. Zusätzlich nach Erfahrung gestaffelt: <3 Jahre 41.644 €, 3-6 Jahre 43.051 €, 7-9 Jahre 44.866 €, >9 Jahre 50.013 €.
StepStone
35.200 € – 51.500 €, Median 42.600 €
3.475 ausgewertete Gehaltsangaben/Stellenanzeigen, Stand 2026, Einstiegsgehalt rund 41.500 €/Jahr, Gehalt mit Berufserfahrung rund 50.436 €/Jahr. Gilt für angestellte Fahrlehrer/innen.
Die Quellen liegen 6.631 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Fahrlehrer/in-Lebenslauf
Do
- Die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 53 FahrlG fristgerecht und lückenlos erfüllen
- Vor der Selbstständigkeit gezielt die zweijährige Berufserfahrung für die Fahrschulerlaubnis sammeln
- Frühzeitig entscheiden, ob und welche Erweiterungsklassen (A, CE, DE) sinnvoll sind
- Digitale Lernmedien und Blended-Learning-Ansätze aktiv in den Unterricht integrieren
- Ausbildungsnachweise und Dokumentation sorgfältig und gesetzeskonform führen
- Bei Interesse an eigener Fahrschule frühzeitig den betriebswirtschaftlichen Lehrgang nach § 18 FahrlG einplanen
Don't
- Nicht ohne gültige Fahrlehrerlaubnis oder Anwärterbefugnis Fahrschüler ausbilden (§ 1 FahrlG)
- Fortbildungsfristen nicht verstreichen lassen, da sonst der Entzug der Erlaubnis droht
- Fahrschulinhaberschaft nicht mit dem Gehalt eines angestellten Fahrlehrers gleichsetzen
- Gesundheitliche und fachliche Eignungsnachweise nicht auf die lange Bank schieben
- Sicherheits- und Abfahrtskontrollen an Lehrfahrzeugen nicht vernachlässigen
- Regionale Gehaltsunterschiede und Fachkräftemangel bei der Standortwahl nicht ignorieren
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Fahrlehrer/in
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fahrlehrer?
Für die Basisklasse BE dauert die Fahrlehrerausbildung nach § 7 FahrlG und § 1 FahrlAusbV mindestens zwölf Monate. Sie gliedert sich in eine einmonatige Einführungsphase, einen mindestens siebenmonatigen Lehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und ein mindestens viermonatiges Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Für die Erweiterungsklassen A verlängert sich die Ausbildung um mindestens einen Monat, für CE oder DE um mindestens zwei Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis?
Die Fahrlehrerlaubnis nach § 1 FahrlG berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern, etwa als angestellte Fahrlehrkraft. Wer dagegen als selbstständiger Fahrlehrer eine eigene Fahrschule betreiben oder andere Fahrlehrer beschäftigen möchte, benötigt zusätzlich eine gesonderte Fahrschulerlaubnis nach § 17 FahrlG. Diese setzt unter anderem das vollendete 25. Lebensjahr, zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer sowie einen betriebswirtschaftlichen Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten voraus.
Wie oft müssen sich Fahrlehrer fortbilden?
Nach § 53 FahrlG muss jeder Fahrlehrer grundsätzlich alle vier Jahre an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang mit acht Unterrichtseinheiten pro Tag teilnehmen; alternativ ist ein vierstägiger Lehrgang möglich. Ausbildungsfahrlehrer und Inhaber bestimmter Seminarerlaubnisse haben zusätzliche, kürzere Fortbildungspflichten in engeren Abständen. Wird die Frist versäumt, kann die Erlaubnis widerrufen werden.
Was verdient ein Fahrlehrer bzw. eine Fahrlehrerin?
Laut gehalt.de liegt das Median-Bruttojahresgehalt angestellter Fahrlehrer/innen bei rund 49.231 € (Spanne 42.972-56.401 €), StepStone nennt einen Median von rund 42.600 € (Spanne 35.200-51.500 €). Diese Werte gelten für Angestellte. Fahrschulinhaber/innen erzielen dagegen ein unternehmerisches Betriebsergebnis, das stark von Fahrschülerzahlen, Standort und Kostenstruktur abhängt und nicht mit einem Angestelltengehalt vergleichbar ist.
Welche Voraussetzungen muss man für die Fahrlehrerlaubnis mitbringen?
Nach § 2 FahrlG sind unter anderem das vollendete 21. Lebensjahr, geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung, persönliche Zuverlässigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung sowie der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erforderlich. Für die Basisklasse BE muss die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens drei Jahren bestehen; für die Erweiterungsklassen A, CE oder DE ist zusätzlich ein zweijähriger Besitz der Klasse A2, CE bzw. D nötig.
Quellen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- § 53 FahrlG - Fortbildung (Einzelnorm), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Fahrlehrer/-in » Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Fahrlehrer/in Gehälter Vollzeit & Teilzeit | Deutschland 2026, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
- Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), BVF - Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., abgerufen am 2026-08-09
- MOVING Branchenreport 2025 - Fakten für die Fahrschul-Branche, DVPI / MOVING International Road Safety Association e. V., abgerufen am 2026-08-09
- Fahrlehrermangel in Deutschland: Ursachen und Lösungen, DVPI, abgerufen am 2026-08-09
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026