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Lebenslauf Muster Raumausstatter/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Raumausstatter/in ist ein anerkannter dualer Ausbildungsberuf nach § 25 der Handwerksordnung (HwO) mit einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren, geregelt durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV) vom 18. Mai 2004. Das Raumausstatter-Handwerk (Gewerbe Nr. 27) war bei Erlass dieser Verordnung noch ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 HwO, wurde aber zum 14. Februar 2020 in die Anlage A Nr. 52 HwO überführt und ist seither ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht für die selbstständige Betriebsführung. Angestellte Gesellinnen und Gesellen benötigen keinen Meisterbrief; für die Selbstständigkeit gilt grundsätzlich die Meisterprüfung nach der Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV) vom 4. September 2023, alternativ die Altgesellenregelung nach § 7b HwO (sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung). Laut Ausbildungsordnung liegen die fachlichen Schwerpunkte auf Boden, Polstern, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen sowie Wand- und Deckendekoration. Für tarifgebundene Betriebe gilt der Tarifvertrag zwischen dem Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) und der IG Metall; die tarifliche Ausbildungsvergütung lag zum 1. August 2024 bei 810 Euro im ersten, 900 Euro im zweiten und 1.000 Euro im dritten Lehrjahr.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Raumausstatter/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Gelernte/r Raumausstatter/in mit fundierten Kenntnissen in Bodenbelagsarbeiten, Polsterei, Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen. Sicherer Umgang mit unterschiedlichen Werk- und Hilfsstoffen, von der Untergrundvorbereitung bis zur kundenorientierten Endabnahme. Arbeite präzise, termintreu und mit Blick für Gestaltung, Material und handwerkliche Qualität. Erfahrung in der eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Kundenaufträgen im Wohn- und Objektbereich.

Berufserfahrung

seit 01/2022
Raumausstatter (Geselle), Schwerpunkt Bodenbeläge
Raumausstattung Beispiel GmbH, Musterstadt
  • Verlegen von textilen, elastischen und Design-Bodenbelägen nach DIN 18365
  • Prüfen, Vorbereiten und Sanieren von Untergründen inkl. Altbelagsentsorgung
  • Aufmaß nehmen, Materialbedarf kalkulieren und Kunden vor Ort beraten
  • Qualitätssicherung und Abnahme mit Kunden in Wohn- und Objektbereichen
08/2019 – 12/2021
Raumausstatter (Geselle)
Handwerksbetrieb Musterstadt Raumausstattung
  • Anfertigen und Montieren von Gardinen, Rollos und Sonnenschutzanlagen
  • Instandsetzen und Neubeziehen von Polstermöbeln
  • Tapezieren und Bekleiden von Wand- und Deckenflächen
  • Mitarbeit bei der Einrichtung und Sicherung von Baustellen im Kundenauftrag

Ausbildung

08/2016 – 07/2019
Ausbildung zum Raumausstatter
Raumausstattung Beispiel GmbH & Berufsschule Musterstadt
  • Duale Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV)
  • Schwerpunkte: Bodenbeläge, Polsterei, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, Wand- und Deckengestaltung
  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr, Gesellenprüfung mit praktischer Arbeitsaufgabe (Kundenauftrag) und Fachgespräch
  • Abschluss: Gesellenprüfung Raumausstatter/in

Kenntnisse

Bodenbeläge verlegen (textil, PVC, Design)Experte
Polsterarbeiten und NeubeziehenFortgeschritten
Gardinen- und SonnenschutzmontageFortgeschritten
Tapezieren und WandbekleidungFortgeschritten
Untergrundvorbereitung und -sanierungFortgeschritten
Kundenberatung und AufmaßFortgeschritten
Arbeitssicherheit und Gefahrstoffumgang (z. B. Asbest, TRGS 519)Grundkenntnisse
Skizzenerstellung für RaumplanungGrundkenntnisse

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse
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Lebenslauf-Editor: Raumausstatter/in

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Maria Beispiel
Raumausstatter/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Gelernte/r Raumausstatter/in mit fundierten Kenntnissen in Bodenbelagsarbeiten, Polsterei, Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen. Sicherer Umgang mit unterschiedlichen Werk- und Hilfsstoffen, von der Untergrundvorbereitung bis zur kundenorientierten Endabnahme. Arbeite präzise, termintreu und mit Blick für Gestaltung, Material und handwerkliche Qualität. Erfahrung in der eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Kundenaufträgen im Wohn- und Objektbereich.

Berufserfahrung

seit 01/2022
Raumausstatter (Geselle), Schwerpunkt Bodenbeläge
Raumausstattung Beispiel GmbH, Musterstadt
  • Verlegen von textilen, elastischen und Design-Bodenbelägen nach DIN 18365
  • Prüfen, Vorbereiten und Sanieren von Untergründen inkl. Altbelagsentsorgung
  • Aufmaß nehmen, Materialbedarf kalkulieren und Kunden vor Ort beraten
  • Qualitätssicherung und Abnahme mit Kunden in Wohn- und Objektbereichen
08/2019 – 12/2021
Raumausstatter (Geselle)
Handwerksbetrieb Musterstadt Raumausstattung
  • Anfertigen und Montieren von Gardinen, Rollos und Sonnenschutzanlagen
  • Instandsetzen und Neubeziehen von Polstermöbeln
  • Tapezieren und Bekleiden von Wand- und Deckenflächen
  • Mitarbeit bei der Einrichtung und Sicherung von Baustellen im Kundenauftrag

Ausbildung

08/2016 – 07/2019
Ausbildung zum Raumausstatter
Raumausstattung Beispiel GmbH & Berufsschule Musterstadt
  • Duale Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV)
  • Schwerpunkte: Bodenbeläge, Polsterei, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, Wand- und Deckengestaltung
  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr, Gesellenprüfung mit praktischer Arbeitsaufgabe (Kundenauftrag) und Fachgespräch
  • Abschluss: Gesellenprüfung Raumausstatter/in

Kenntnisse

Bodenbeläge verlegen (textil, PVC, Design)Experte
Polsterarbeiten und NeubeziehenFortgeschritten
Gardinen- und SonnenschutzmontageFortgeschritten
Tapezieren und WandbekleidungFortgeschritten
Untergrundvorbereitung und -sanierungFortgeschritten
Kundenberatung und AufmaßFortgeschritten
Arbeitssicherheit und Gefahrstoffumgang (z. B. Asbest, TRGS 519)Grundkenntnisse
Skizzenerstellung für RaumplanungGrundkenntnisse

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Profil

Gelernte/r Raumausstatter/in mit fundierten Kenntnissen in Bodenbelagsarbeiten, Polsterei, Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen. Sicherer Umgang mit unterschiedlichen Werk- und Hilfsstoffen, von der Untergrundvorbereitung bis zur kundenorientierten Endabnahme. Arbeite präzise, termintreu und mit Blick für Gestaltung, Material und handwerkliche Qualität. Erfahrung in der eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Kundenaufträgen im Wohn- und Objektbereich.

Berufserfahrung

seit 01/2022

Raumausstatter (Geselle), Schwerpunkt Bodenbeläge

Raumausstattung Beispiel GmbH, Musterstadt

  • Verlegen von textilen, elastischen und Design-Bodenbelägen nach DIN 18365
  • Prüfen, Vorbereiten und Sanieren von Untergründen inkl. Altbelagsentsorgung
  • Aufmaß nehmen, Materialbedarf kalkulieren und Kunden vor Ort beraten
  • Qualitätssicherung und Abnahme mit Kunden in Wohn- und Objektbereichen

08/2019 – 12/2021

Raumausstatter (Geselle)

Handwerksbetrieb Musterstadt Raumausstattung

  • Anfertigen und Montieren von Gardinen, Rollos und Sonnenschutzanlagen
  • Instandsetzen und Neubeziehen von Polstermöbeln
  • Tapezieren und Bekleiden von Wand- und Deckenflächen
  • Mitarbeit bei der Einrichtung und Sicherung von Baustellen im Kundenauftrag

Ausbildung

08/2016 – 07/2019

Ausbildung zum Raumausstatter

Raumausstattung Beispiel GmbH & Berufsschule Musterstadt

Kenntnisse

  • Bodenbeläge verlegen (textil, PVC, Design)Experte
  • Polsterarbeiten und NeubeziehenFortgeschritten
  • Gardinen- und SonnenschutzmontageFortgeschritten
  • Tapezieren und WandbekleidungFortgeschritten
  • Untergrundvorbereitung und -sanierungFortgeschritten
  • Kundenberatung und AufmaßFortgeschritten
  • Arbeitssicherheit und Gefahrstoffumgang (z. B. Asbest, TRGS 519)Grundkenntnisse
  • Skizzenerstellung für RaumplanungGrundkenntnisse

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Raumausstatter/in

Bodenbeläge

  • Verlegen von textilen, elastischen und Design-Bodenbelägen nach DIN 18365
  • Vorbereiten, Prüfen und Sanieren von Untergründen
  • Verlegen von Parkett- und Laminatböden in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben
  • Fachgerechte Entsorgung von Altbelägen inkl. schadstoffbelasteter Materialien

Polsterei

  • Neubeziehen und Instandsetzen von Polstermöbeln
  • Anfertigen von Matratzen und Polsterauflagen
  • Beurteilen von Schäden an Gestellen und Federungen
  • Anfertigen von Formteilen und Polsteraufbauten

Raumdekoration & Sonnenschutz

  • Anfertigen und Montieren von Gardinen und Vorhängen
  • Montage von Rollos, Jalousien und Markisen
  • Beratung zu Licht-, Sicht- und Sonnenschutzlösungen
  • Montage von Vorhangschienen- und Seilsystemen

Wand- und Deckengestaltung

  • Tapezieren von Papier-, Vlies- und Textiltapeten
  • Bespannen von Wänden mit textilen Materialien
  • Aufbringen von Wand- und Deckenbeschichtungen
  • Entfernen alter Wandbeläge inkl. Untergrundsanierung

Kundenservice & Organisation

  • Aufmaß nehmen und Materialbedarf kalkulieren
  • Kundenberatung zu Material, Gestaltung und Pflege
  • Erstellen von Angeboten und Rechnungen
  • Qualitätssicherung und Endabnahme mit Kunden

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Raumausstatter/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Bodenbelagsarbeiten (textil, elastisch, Design) nach DIN 18365
  • Untergrundvorbereitung und -sanierung
  • Polsterarbeiten: Neubezug, Reparatur, Polsteraufbau
  • Gardinen- und Dekorationsnähtechnik
  • Montage von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen
  • Tapezier- und Wandbekleidungstechniken
  • Aufmaß, Materialkalkulation und Angebotserstellung
  • Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Lösemittel) nach GefStoffV/TRGS

Zertifikate

  • Gesellenprüfung Raumausstatter/in (Handwerkskammer)
  • Meisterbrief im Raumausstatter-Handwerk nach RaumausMstrV – Voraussetzung für die Selbstständigkeit
  • Geprüfte/r Gestaltungsberater/in im Raumausstatter-Handwerk (Fortbildung nach GestRaumPrV)
  • Sachkundenachweis Asbest (TRGS 519)
  • Führerschein Klasse B (für Kundeneinsätze)

Soft Skills

  • Kundenorientierung und Beratungskompetenz
  • Gestalterisches Auge für Farbe, Form und Material
  • Sorgfalt und Präzision bei Maß- und Zuschnittarbeiten
  • Körperliche Belastbarkeit (Heben, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)
  • Teamfähigkeit auf der Baustelle
  • Eigenverantwortliches Arbeiten beim Kunden vor Ort
  • Zeitmanagement bei Kundenterminen

Ausbildung und Gehalt als Raumausstatter/in im Überblick

AusbildungswegRechtsgrundlage der Ausbildung ist § 25 HwO in Verbindung mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV 2004) vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 980), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1285). § 2 RaumAAusbV legt eine Ausbildungsdauer von drei Jahren fest, § 3 nennt als Zielsetzung die Schwerpunkte Boden, Polstern, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen sowie Wand- und Deckendekoration. § 4 listet 20 Positionen des Ausbildungsberufsbildes (u. a. Vorbereiten von Untergründen, Behandeln von Oberflächen, Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen, Instandsetzen von Polstermöbeln, Gestalten und Montieren von Raumdekorationen, Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz, Gestalten und Bekleiden von Wand- und Deckenflächen). Nach § 8 findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt (praktische Arbeitsaufgabe von bis zu 10 Stunden plus Fachgespräch); § 9 regelt die Gesellenprüfung mit einer Arbeitsaufgabe von bis zu 35 Stunden, die einem Kundenauftrag entspricht, plus Fachgespräch von bis zu 30 Minuten. Bei Erlass der RaumAAusbV 2004 war das Raumausstatter-Handwerk (Gewerbe Nr. 27) noch der Anlage B Abschnitt 1 HwO zugeordnet, also ein zulassungsfreies Handwerk (§ 1 RaumAAusbV verweist im Wortlaut bis heute unverändert darauf). Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften wurden zwölf Gewerke, darunter Raumausstatter, wieder zulassungspflichtig gemacht; die Übergangsvorschrift des § 121 Abs. 3 HwO bestätigt im Volltext den Stichtag „13. Februar 2020“ für Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Ausbildung in einem Handwerk der „Anlage A Nummer 42 bis 53“ geeignet waren – die Neuregelung trat also am 14. Februar 2020 in Kraft. Seither ist Raumausstatter als Nr. 52 in Anlage A HwO gelistet (zulassungspflichtiges Handwerk nach § 1 Abs. 1 und 2 HwO). Für die selbstständige Ausübung ist grundsätzlich eine Meisterprüfung erforderlich; diese regelt seit 1. Juli 2024 die Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV) vom 4. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 239), die die Vorgängerfassung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1087) ersetzt hat. Alternativ ermöglicht § 7b HwO die sogenannte Altgesellenregelung: eine Ausübungsberechtigung erhält, wer eine einschlägige Gesellen- oder Abschlussprüfung bestanden und danach sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung mit eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnissen. Bemerkenswert ist, dass sowohl die Ausbildungsordnung (§ 1 RaumAAusbV) als auch der aktuelle Entgelttarifvertrag des Zentralverbands Raum und Ausstattung (ZVR) im Wortlaut weiterhin auf „Anlage B, Abschnitt 1, Nr. 26 und 27 HWO“ verweisen, obwohl das Handwerk seit 2020 formal in Anlage A geführt wird – die Fachtexte wurden insofern nicht an die neue Anlagenzuordnung angepasst.
GehaltsspanneDie verfügbaren Gehaltsangaben zu Raumausstatter/in stammen aus unterschiedlichen Quellenarten und dürfen nicht gemittelt werden. Die einzig amtlich dokumentierte Quelle ist der Entgelttarifvertrag zwischen dem Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) und der IG Metall, erfasst im Tarifregister des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Er weist für Vollzeitbeschäftigte (39 Std./Woche) zum 1. Januar 2025 Monatsentgelte von 2.191,88 Euro (Entgeltgruppe 2, einfache Tätigkeiten) bis 3.835,79 Euro (Entgeltgruppe 9, Betriebsleitung) aus; das Eckentgelt für Gesellen-/Facharbeiterniveau (Entgeltgruppe 6) liegt bei 2.739,85 Euro. Die tarifliche Ausbildungsvergütung beträgt zum 1. August 2024 810/900/1.000 Euro im 1./2./3. Lehrjahr. Die Ausbildungsportale aubi-plus.de und ausbildung.de nennen für die Zeit nach der Ausbildung deutlich niedrigere und uneinheitliche Werte: aubi-plus.de gibt ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 2.491 Euro an, gefolgt von nach Erfahrung gestaffelten Werten von 3.100 bis 3.700 Euro – der Sprung zwischen Einstieg und der ersten Erfahrungsstufe lässt vermuten, dass hier unterschiedliche, nicht raumausstatter-spezifische Datengrundlagen kombiniert wurden. ausbildung.de nennt ein Einstiegsgehalt von 2.500 bis 2.600 Euro, nach rund drei Jahren 2.700 bis 2.800 Euro und nach über zehn Jahren 3.100 bis 3.200 Euro; diese Werte bestätigen zwar unabhängig die tarifliche Ausbildungsvergütung, liegen beim Fachkräftegehalt aber unterhalb der tariflichen Eckentgelt-Spanne aus dem Tarifvertrag. Für Lebenslauf-Zwecke sollten Bewerbende daher die tarifliche Spanne als belastbaren Rahmen und die Portalwerte als grobe, nicht tarifgebundene Orientierung verstehen.

Was verdient man als Raumausstatter/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Raumausstatter/in-Lebenslauf

Do

  • Beim Verlegen von Bodenbelägen die einschlägige DIN 18365 und die Herstellervorgaben einhalten
  • Bei Verdacht auf Asbest oder andere Gefahrstoffe vor Arbeitsbeginn prüfen und die TRGS 519 beachten
  • Kundenwünsche vor Auftragsbeginn genau aufnehmen und schriftlich festhalten
  • Persönliche Schutzausrüstung bei Schleif-, Kleb- und Montagearbeiten konsequent nutzen
  • Material- und Zeitaufwand realistisch kalkulieren, bevor ein Angebot erstellt wird
  • Bei öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kitas) Brandschutzvorgaben wie B1-Ausstattung berücksichtigen

Don't

  • Nicht ohne Gefährdungsbeurteilung an Altbelägen mit vermutetem Asbestgehalt arbeiten
  • Keine eigenmächtigen Abweichungen vom Kundenauftrag ohne Rücksprache vornehmen
  • Nicht ohne Meisterbrief oder Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO ein Raumausstatter-Handwerk selbstständig betreiben
  • Bei Sonnenschutz- und Dekomontagen keine Flucht- und Rettungswege verbauen
  • Gehaltsangaben aus Ausbildungsportalen nicht unreflektiert mit tariflichen Werten gleichsetzen
  • Bei Montagearbeiten über Kopf nie ohne geprüfte Leitern oder Gerüste arbeiten

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Raumausstatter/in

Ist Raumausstatter/in ein Ausbildungsberuf oder ein Studium?

Raumausstatter/in ist ein dualer Ausbildungsberuf im Handwerk. Die Ausbildung dauert nach § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV) drei Jahre und findet parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Ein Studium ist für die Berufsausübung nicht erforderlich.

Braucht man als Raumausstatter/in einen Meisterbrief?

Für eine Anstellung als Geselle/Gesellin ist kein Meisterbrief nötig. Für die Selbstständigkeit dagegen grundsätzlich schon: Seit 14. Februar 2020 ist Raumausstatter als Nr. 52 in Anlage A der Handwerksordnung gelistet, also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht (§ 1 HwO). Eine Alternative bietet § 7b HwO, die sogenannte Altgesellenregelung, mit sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung.

War Raumausstatter/in nicht früher ein zulassungsfreies Handwerk?

Ja. Als die aktuelle Ausbildungsordnung 2004 erlassen wurde, war das Raumausstatter-Handwerk (Gewerbe Nr. 27) noch in Anlage B Abschnitt 1 HwO eingeordnet, also zulassungsfrei ohne Meisterpflicht. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung wurde die Meisterpflicht für zwölf Gewerke, darunter Raumausstatter, zum 14. Februar 2020 wieder eingeführt; seither steht der Beruf als Nr. 52 in Anlage A.

Welche Schwerpunkte gibt es in der Ausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin?

Nach § 3 RaumAAusbV liegen die Schwerpunkte auf Boden, Polstern, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen sowie Wand- und Deckendekoration. Der Ausbildungsbetrieb kann je nach eigenem Tätigkeitsschwerpunkt einzelne Bereiche vertiefen; die Gesellenprüfung berücksichtigt diesen betrieblichen Schwerpunkt ausdrücklich.

Wie viel verdient man als Raumausstatter/in?

Die Angaben schwanken je nach Quelle deutlich und sollten nicht gemittelt werden. Der Entgelttarifvertrag von ZVR und IG Metall weist zum 1. Januar 2025 Monatsentgelte von 2.192 bis 3.836 Euro aus, mit einem Eckentgelt für Gesellen von 2.740 Euro. Ausbildungsportale wie aubi-plus.de (2.491 bis 3.700 Euro) und ausbildung.de (2.500 bis 3.200 Euro) nennen niedrigere, nicht tarifgebundene Schätzwerte.

Gibt es einen Tarifvertrag für Raumausstatter/innen?

Ja. Der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) und die IG Metall haben einen Manteltarifvertrag (gültig ab 1. Januar 2022) sowie einen Entgelttarifvertrag (gültig ab 1. Juli 2023, mit Erhöhung zum 1. Januar 2025) für das Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschner-Handwerk vereinbart. Er gilt für tarifgebundene, in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe.

Quellen

  1. Handwerksordnung, Anlage A (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke) – Nr. 52 Raumausstatter, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. Handwerksordnung, Anlage B (Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe) – kein Eintrag Raumausstatter, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 1 HwO – Meisterpflicht für zulassungspflichtige Handwerke, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. § 7b HwO – Altgesellenregelung (Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  5. Handwerksordnung, Gesamttext inkl. § 121 (Übergangsvorschrift Anlage A Nr. 42–53, Stichtag 13. Februar 2020), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  6. RaumAAusbV 2004 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (Gesamttext und §§ 1–9), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  7. RaumausMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Raumausstatter-Handwerk (Fassung ab 1.7.2024), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  8. Raumausstatter (Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe) – Stellungnahme für die Wiedereinführung der Meisterpflicht, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Verbandsstellungnahme, abgerufen am 2026-08-09
  9. Tarifdaten Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschner-Handwerk (Manteltarifvertrag ab 01.01.2022, Entgelttarifvertrag ab 01.07.2023, Ausbildungsvergütung), Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern (Tarifregister), abgerufen am 2026-08-09
  10. Gehalt und Verdienst Raumausstatter/Raumausstatterin, aubi-plus GmbH, abgerufen am 2026-08-09
  11. Raumausstatter Ausbildung: Gehalt, YOUFACT GmbH / ausbildung.de, abgerufen am 2026-08-09
  12. Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO ist am 14.02.2020 in Kraft getreten, Handwerkskammer Berlin, abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026