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Lebenslauf Muster Orthopädieschuhmacher/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Orthopädieschuhmacher/in ist ein 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberuf im zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A Nummer 36 der Handwerksordnung (HwO), geregelt durch die Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung vom 16. Juli 2015. Wer sich mit diesem Handwerk selbständig machen will, benötigt nach § 1 HwO grundsätzlich die Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk. Anders als bei vielen anderen Handwerken kann diese Meisterpflicht nicht über eine langjährige Berufserfahrung umgangen werden: § 7b Absatz 1 HwO schließt die Gewerbe der Nummern 12 sowie 33 bis 37 der Anlage A – und damit auch Nummer 36, Orthopädieschuhmacher – ausdrücklich von der sogenannten Altgesellenregelung aus. Zu den Kernaufgaben zählen die Anfertigung orthopädischer Maßschuhe, Einlagen und Fußorthesen, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen sowie die Versorgung von Menschen mit Fußfehlstellungen, Diabetes (diabetischer Fuß) oder rheumatischen Erkrankungen nach ärztlicher Verordnung. Zu unterscheiden ist der Beruf vom zulassungsfreien „Schuhmacher“ (Anlage B Nummer 25 HwO, u. a. für Reparaturen und Änderungen an Konfektionsschuhen) sowie vom eigenständigen Ausbildungsberuf Orthopädietechniker/in (Anlage A Nummer 35 HwO).

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Orthopädieschuhmacher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Orthopädieschuhmacher/in mit abgeschlossener Gesellenprüfung und mehrjähriger Erfahrung in der Anfertigung orthopädischer Maßschuhe, Einlagenversorgung und Schuhzurichtung. Sicher im Umgang mit ärztlichen Verordnungen, Fußvermessung und CAD/CAM-gestützter Modellentwicklung. Erfahrung in der Versorgung von Kunden mit diabetischem Fuß, rheumatischen Erkrankungen und Fußfehlstellungen. Freundliches, einfühlsames Auftreten im Beratungsgespräch mit Patienten und engmaschige Zusammenarbeit mit Ärzten, Podologen und Sanitätshäusern.

Berufserfahrung

2021
Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin)
Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH, Hamburg
  • Anfertigung orthopädischer Maßschuhe nach ärztlicher Verordnung inklusive Modellentwicklung und Anprobe
  • Anbringen orthopädischer Zurichtungen an Konfektionsschuhen (z. B. Abrollhilfen, Schuhaußenranderhöhungen)
  • Herstellung von Sondereinlagen nach Gipsabdruck und digitaler Fußvermessung
  • Beratung von Kunden mit diabetischem Fuß, Rheuma und Fußfehlstellungen zu Passform und Pflege
  • Zusammenarbeit mit Orthopäden, Podologen und Sanitätshäusern bei der Versorgungsplanung
2019
Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin, Berufseinstieg)
Sanitätshaus & Orthopädie-Schuhtechnik Nord, Kiel
  • Mitarbeit bei der Fertigung von Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen
  • Durchführung einfacher medizinischer Fußpflegemaßnahmen im Rahmen der Versorgung
  • Anpassen konfektionierter Bandagen, Orthesen und Kompressionsstrümpfe
  • Dokumentation von Maßnahmen und Materialverbrauch für die Abrechnung mit Krankenkassen

Ausbildung

2016 – 2019
Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher / zur Orthopädieschuhmacherin (3,5 Jahre, gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2)
Handwerkskammer Hamburg / Ausbildungsbetrieb Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH
  • Berufsprofilgebende Fertigkeiten: Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, Anmessen orthopädieschuhtechnischer Hilfsmittel, Herstellen orthopädischer Maßschuhe
  • Gesellenprüfung Teil 1 nach 18 Monaten: Prüfungsbereich Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln
  • Gesellenprüfung Teil 2: Prüfungsbereiche Beratung, Orthopädieschuhtechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Berufsschulunterricht parallel zur betrieblichen Ausbildung

Kenntnisse

Orthopädische MaßschuhfertigungExperte
Einlagen- und OrthesenbauExperte
Fußvermessung / GipsabdruckFortgeschritten
Schuhzurichtung an KonfektionsschuhenExperte
CAD/CAM-ModellentwicklungFortgeschritten
Versorgung diabetischer FußFortgeschritten
Beratung von Patienten und KundenExperte
Zusammenarbeit mit Ärzten und PodologenFortgeschritten

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Orthopädieschuhmacher/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Orthopädieschuhmacher/in mit abgeschlossener Gesellenprüfung und mehrjähriger Erfahrung in der Anfertigung orthopädischer Maßschuhe, Einlagenversorgung und Schuhzurichtung. Sicher im Umgang mit ärztlichen Verordnungen, Fußvermessung und CAD/CAM-gestützter Modellentwicklung. Erfahrung in der Versorgung von Kunden mit diabetischem Fuß, rheumatischen Erkrankungen und Fußfehlstellungen. Freundliches, einfühlsames Auftreten im Beratungsgespräch mit Patienten und engmaschige Zusammenarbeit mit Ärzten, Podologen und Sanitätshäusern.

Berufserfahrung

2021
Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin)
Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH, Hamburg
  • Anfertigung orthopädischer Maßschuhe nach ärztlicher Verordnung inklusive Modellentwicklung und Anprobe
  • Anbringen orthopädischer Zurichtungen an Konfektionsschuhen (z. B. Abrollhilfen, Schuhaußenranderhöhungen)
  • Herstellung von Sondereinlagen nach Gipsabdruck und digitaler Fußvermessung
  • Beratung von Kunden mit diabetischem Fuß, Rheuma und Fußfehlstellungen zu Passform und Pflege
  • Zusammenarbeit mit Orthopäden, Podologen und Sanitätshäusern bei der Versorgungsplanung
2019
Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin, Berufseinstieg)
Sanitätshaus & Orthopädie-Schuhtechnik Nord, Kiel
  • Mitarbeit bei der Fertigung von Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen
  • Durchführung einfacher medizinischer Fußpflegemaßnahmen im Rahmen der Versorgung
  • Anpassen konfektionierter Bandagen, Orthesen und Kompressionsstrümpfe
  • Dokumentation von Maßnahmen und Materialverbrauch für die Abrechnung mit Krankenkassen

Ausbildung

2016 – 2019
Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher / zur Orthopädieschuhmacherin (3,5 Jahre, gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2)
Handwerkskammer Hamburg / Ausbildungsbetrieb Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH
  • Berufsprofilgebende Fertigkeiten: Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, Anmessen orthopädieschuhtechnischer Hilfsmittel, Herstellen orthopädischer Maßschuhe
  • Gesellenprüfung Teil 1 nach 18 Monaten: Prüfungsbereich Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln
  • Gesellenprüfung Teil 2: Prüfungsbereiche Beratung, Orthopädieschuhtechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Berufsschulunterricht parallel zur betrieblichen Ausbildung

Kenntnisse

Orthopädische MaßschuhfertigungExperte
Einlagen- und OrthesenbauExperte
Fußvermessung / GipsabdruckFortgeschritten
Schuhzurichtung an KonfektionsschuhenExperte
CAD/CAM-ModellentwicklungFortgeschritten
Versorgung diabetischer FußFortgeschritten
Beratung von Patienten und KundenExperte
Zusammenarbeit mit Ärzten und PodologenFortgeschritten

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Profil

Orthopädieschuhmacher/in mit abgeschlossener Gesellenprüfung und mehrjähriger Erfahrung in der Anfertigung orthopädischer Maßschuhe, Einlagenversorgung und Schuhzurichtung. Sicher im Umgang mit ärztlichen Verordnungen, Fußvermessung und CAD/CAM-gestützter Modellentwicklung. Erfahrung in der Versorgung von Kunden mit diabetischem Fuß, rheumatischen Erkrankungen und Fußfehlstellungen. Freundliches, einfühlsames Auftreten im Beratungsgespräch mit Patienten und engmaschige Zusammenarbeit mit Ärzten, Podologen und Sanitätshäusern.

Berufserfahrung

2021

Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin)

Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH, Hamburg

  • Anfertigung orthopädischer Maßschuhe nach ärztlicher Verordnung inklusive Modellentwicklung und Anprobe
  • Anbringen orthopädischer Zurichtungen an Konfektionsschuhen (z. B. Abrollhilfen, Schuhaußenranderhöhungen)
  • Herstellung von Sondereinlagen nach Gipsabdruck und digitaler Fußvermessung
  • Beratung von Kunden mit diabetischem Fuß, Rheuma und Fußfehlstellungen zu Passform und Pflege
  • Zusammenarbeit mit Orthopäden, Podologen und Sanitätshäusern bei der Versorgungsplanung

2019

Orthopädieschuhmacher/in (Geselle/Gesellin, Berufseinstieg)

Sanitätshaus & Orthopädie-Schuhtechnik Nord, Kiel

  • Mitarbeit bei der Fertigung von Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen
  • Durchführung einfacher medizinischer Fußpflegemaßnahmen im Rahmen der Versorgung
  • Anpassen konfektionierter Bandagen, Orthesen und Kompressionsstrümpfe
  • Dokumentation von Maßnahmen und Materialverbrauch für die Abrechnung mit Krankenkassen

Ausbildung

2016 – 2019

Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher / zur Orthopädieschuhmacherin (3,5 Jahre, gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2)

Handwerkskammer Hamburg / Ausbildungsbetrieb Orthopädie-Schuhtechnik Meier GmbH

Kenntnisse

  • Orthopädische MaßschuhfertigungExperte
  • Einlagen- und OrthesenbauExperte
  • Fußvermessung / GipsabdruckFortgeschritten
  • Schuhzurichtung an KonfektionsschuhenExperte
  • CAD/CAM-ModellentwicklungFortgeschritten
  • Versorgung diabetischer FußFortgeschritten
  • Beratung von Patienten und KundenExperte
  • Zusammenarbeit mit Ärzten und PodologenFortgeschritten

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Orthopädieschuhmacher/in

Handwerkliche Fertigkeiten

  • Anfertigung orthopädischer Maßschuhe
  • Herstellung von Einlagen und Fußorthesen
  • Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
  • Modellentwicklung und Leistenbau
  • Verarbeitung von Leder, Kunststoffen und orthopädischen Werkstoffen
  • Anfertigung von Innenschuhen und Unterschenkelorthesen

Medizinisch-fachliche Kompetenzen

  • Versorgung bei diabetischem Fuß
  • Beurteilung von Fußfehlstellungen
  • Medizinische Fußpflegemaßnahmen
  • Umsetzung ärztlicher Verordnungen
  • Anpassen von Kompressionsstrümpfen und Bandagen

Technik und Digitalisierung

  • Digitale Fußvermessung / Druckmessung
  • CAD/CAM-gestützte Konstruktion
  • Gipsabdrucktechnik
  • Technische Zeichnungen und Profilzeichnungen

Kaufmännisch/organisatorisch

  • Kundenberatung und Auftragsverhandlung
  • Kalkulation und Angebotserstellung
  • Abrechnung mit Krankenkassen
  • Qualitätssicherung und Dokumentation

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Orthopädieschuhmacher/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Orthopädische Maßschuhfertigung nach ärztlicher Verordnung
  • Einlagen-, Innenschuh- und Fußorthesenbau
  • Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
  • Digitale Fußvermessung und Gipsabdrucktechnik
  • CAD/CAM-gestützte Modell- und Leistenentwicklung
  • Medizinische Fußpflegemaßnahmen
  • Anpassen konfektionierter Bandagen, Orthesen und Kompressionsversorgung
  • Materialkunde (Leder, Kunststoffe, orthopädische Werk- und Hilfsstoffe)

Zertifikate

  • Gesellenbrief Orthopädieschuhmacher/in (IHK-/HWK-Gesellenprüfung nach OrthopschuhmAusbV)
  • Meisterbrief im Orthopädieschuhmacher-Handwerk (Teile I–IV nach OrthSchMstrV und AMVO)
  • Fortbildungen zu diabetischem Fußsyndrom / podologischer Zusammenarbeit (anbieterabhängig, z. B. Handwerkskammern)
  • Ausbildereignungsprüfung (AEVO) für Ausbildungsberechtigung

Soft Skills

  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten
  • Sorgfalt und Präzision bei Maßanfertigungen
  • Kommunikationsstärke in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärzten und Podologen
  • Geduld bei mehrstufigen Anprobe- und Korrekturprozessen
  • Organisationsfähigkeit bei Auftragsabwicklung und Terminplanung

Ausbildung und Gehalt als Orthopädieschuhmacher/in im Überblick

AusbildungswegOrthopädieschuhmacher/in ist ein staatlich anerkannter dualer Ausbildungsberuf nach § 25 der Handwerksordnung für das zulassungspflichtige Gewerbe nach Anlage A Nummer 36 HwO. Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin vom 16. Juli 2015 (Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung, OrthopschuhmAusbV, BGBl. I S. 1298), die die vorherige Ausbildungsordnung von 1999 abgelöst hat. Nach § 2 OrthopschuhmAusbV dauert die Berufsausbildung dreieinhalb Jahre (3,5 Jahre) – damit länger als die häufig kolportierten drei Jahre. Die Gesellenprüfung ist als „gestreckte Gesellenprüfung“ in zwei Teile aufgeteilt (§ 7 OrthopschuhmAusbV): Teil 1 findet nach etwa 18 Monaten statt und prüft die Anfertigung orthopädieschuhtechnischer Hilfsmittel (§§ 8, 9, 12), Teil 2 am Ende der Ausbildung prüft die Bereiche Beratung, Orthopädieschuhtechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (§§ 10, 11, 13–15); beide Teile gehen mit einer im Verordnungstext festgelegten Gewichtung in das Gesamtergebnis ein (§ 16). Das Ausbildungsberufsbild nach § 4 OrthopschuhmAusbV umfasst u. a. die Beurteilung von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, das Anmessen orthopädieschuhtechnischer Hilfsmittel, die Herstellung und Instandsetzung orthopädischer Maßschuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen sowie die Anfertigung von Einlagen, Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen sowie Fußprothesen. Für die selbständige Ausübung des Handwerks gilt die Meisterpflicht nach § 1 HwO in Verbindung mit Anlage A Nummer 36 HwO. Die Meisterprüfung ist in der Orthopädieschuhmachermeisterverordnung (OrthSchMstrV) vom 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1096) geregelt und gliedert sich in vier Teile (§ 1 OrthSchMstrV): Teil I (meisterhafte Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten, u. a. ein Meisterprüfungsprojekt – Anfertigung eines Paars orthopädischer Schuhe nach ärztlicher Verordnung – sowie eine Situationsaufgabe, §§ 3–7), Teil II (fachtheoretische Kenntnisse in den Handlungsfeldern Orthopädieschuhtechnik, orthopädieschuhtechnische Versorgung, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung/-organisation, § 8), Teil III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) und Teil IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse); Teile III und IV richten sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO) vom 26. Oktober 2011 (§ 9 OrthSchMstrV). Wichtig für die Berufswahl-Recherche: § 7b Absatz 1 HwO gewährt eine Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung an Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung (Altgesellenregelung) grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Handwerke – „ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A“. Da Orthopädieschuhmacher als Nummer 36 in diesem ausgenommenen Bereich (33 bis 37) liegt, ist die Altgesellenregelung hier nicht anwendbar; die Meisterprüfung ist für die selbständige Betriebsführung im Ergebnis alternativlos (abgesehen von Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO im Einzelfall, die hier nicht gesondert geprüft wurden). Abzugrenzen ist der Beruf vom zulassungsfreien Handwerk „Schuhmacher“ (Anlage B Abschnitt 1 Nummer 25 HwO, nach § 18 Absatz 2 HwO ohne Meisterpflicht ausübbar, u. a. für allgemeine Schuhreparaturen und -änderungen) sowie von „Ausführung einfacher Schuhreparaturen“ (Anlage B Abschnitt 2 Nummer 39 HwO, handwerksähnliches Gewerbe). Ebenfalls zu unterscheiden ist der eigenständige Ausbildungs- und Meisterberuf Orthopädietechniker/in (Anlage A Nummer 35 HwO, eigene Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnung), der primär Prothesen, Orthesen und Bandagen für den gesamten Körper statt orthopädischer Schuhtechnik betrifft. Die Ausbildungsvergütung wird laut mehreren Ausbildungsportalen (z. B. aubi-plus.de) branchenüblich gestaffelt angegeben, z. B. mit rund 670 Euro im 1., 770 Euro im 2. und 880 Euro im 3. Ausbildungsjahr; ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag mit verbindlichen Sätzen war im Rahmen dieser Recherche nicht auffindbar, die Angaben variieren je nach Bundesland und Betrieb.
GehaltsspanneFür das Bruttojahresgehalt von Orthopädieschuhmacher/innen liefern die verfügbaren Gehaltsportale spürbar unterschiedliche Werte, die hier bewusst nicht gemittelt werden. Gehalt.de nennt für Orthopädieschuhmacher/-in einen Median von 43.313 Euro brutto im Jahr (bei 40 Wochenstunden), mit einer Spanne von rund 39.187 Euro (unteres Quartil) bis 47.874 Euro (oberes Quartil). StepStone kommt für dieselbe Berufsbezeichnung auf ein deutlich niedrigeres Bild: rund 32.200 Euro im Schnitt, mit einer Spanne von etwa 26.500 bis 39.300 Euro. Diese Diskrepanz von rund 10.000 bis 11.000 Euro dürfte unter anderem daran liegen, dass die Portale unterschiedliche Stichproben zugrunde legen (z. B. unterschiedliche Mischung aus Gesellen, langjährigen Fachkräften und Betrieben unterschiedlicher Größe) und teils nicht sauber zwischen Geselle und Meister trennen. Nach bestandener Meisterprüfung liegt laut gehalt.de das Bruttojahresgehalt für Orthopädieschuhmachermeister/-in im Median bei 56.307 Euro, mit einer Spanne von rund 50.944 bis 62.236 Euro – ein deutlicher Sprung gegenüber dem Gesellengehalt, der die wirtschaftliche Bedeutung der Meisterpflicht in diesem Beruf unterstreicht. Für die Ausbildungsvergütung siehe fakten_ausbildungsweg; belastbare, einheitliche Tarifangaben für das reguläre Gesellengehalt wurden im Rahmen dieser Recherche nicht gefunden, sodass die Bandbreite der Portale als Orientierung dienen muss.

Was verdient man als Orthopädieschuhmacher/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 24.107 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Orthopädieschuhmacher/in-Lebenslauf

Do

  • Ärztliche Verordnungen präzise und nachvollziehbar in die Maßanfertigung umsetzen
  • Kunden und Patienten einfühlsam zu Passform, Tragedauer und Pflege beraten
  • Fußvermessung, Gipsabdruck und Materialauswahl sorgfältig dokumentieren
  • Bei diabetischem Fuß und anderen Risikofällen engmaschig mit Ärzten und Podologen abstimmen
  • Weiterbildung zur Meisterprüfung frühzeitig planen, wenn Selbständigkeit oder Betriebsleitung angestrebt wird

Don't

  • Die Meisterpflicht nach § 1 HwO für die selbständige Betriebsführung nicht mit der Altgesellenregelung umgehen wollen – § 7b Absatz 1 HwO schließt Nummer 36 der Anlage A ausdrücklich aus
  • Orthopädieschuhmacher/in nicht mit dem zulassungsfreien „Schuhmacher“ (Anlage B Nummer 25 HwO) gleichsetzen
  • Orthopädieschuhmacher/in nicht mit Orthopädietechniker/in (Anlage A Nummer 35 HwO, eigener Beruf mit eigener Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnung) verwechseln
  • Gehaltsangaben aus einzelnen Portalen nicht unreflektiert als feste Größe übernehmen, da die Spannen stark variieren
  • Medizinische Fußpflegemaßnahmen nicht ohne die im Ausbildungsberufsbild vorgesehene Qualifikation durchführen

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Orthopädieschuhmacher/in

Wie lange dauert die Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher / zur Orthopädieschuhmacherin?

Die duale Berufsausbildung dauert nach § 2 der Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung (OrthopschuhmAusbV) dreieinhalb Jahre. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 nach etwa 18 Monaten, Teil 2 am Ende der Ausbildung.

Braucht man für die Selbständigkeit als Orthopädieschuhmacher/in zwingend einen Meisterbrief?

Ja. Orthopädieschuhmacher ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nummer 36 der Handwerksordnung, für dessen selbständige Ausübung nach § 1 HwO grundsätzlich der Meisterbrief (oder eine gleichwertige Qualifikation) erforderlich ist. Anders als bei vielen anderen Handwerken kann dies nicht über die Altgesellenregelung nach § 7b Absatz 1 HwO umgangen werden, da die Nummern 33 bis 37 der Anlage A – und damit auch Nummer 36 – dort ausdrücklich von dieser Ausnahme ausgenommen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Orthopädieschuhmacher/in und einem normalen Schuhmacher?

Der „normale“ Schuhmacher ist ein eigenes, zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 25 HwO (§ 18 Absatz 2 HwO), das ohne Meisterpflicht ausgeübt werden kann und sich vor allem auf Reparaturen und Änderungen an Konfektionsschuhen konzentriert. Orthopädieschuhmacher/in ist dagegen ein eigenständiger, zulassungspflichtiger Ausbildungsberuf (Anlage A Nummer 36 HwO) mit Meisterpflicht, der auf die medizinisch indizierte Maßanfertigung und Zurichtung von Schuhen bei Fußfehlstellungen, diabetischem Fuß und anderen Indikationen spezialisiert ist.

Was ist der Unterschied zu Orthopädietechniker/in?

Orthopädietechniker/in ist ein eigener, ebenfalls zulassungspflichtiger Ausbildungsberuf nach Anlage A Nummer 35 HwO mit eigener Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnung. Der Schwerpunkt liegt auf Prothesen, Orthesen, Bandagen und Rehatechnik für den gesamten Körper, während sich Orthopädieschuhmacher/in auf orthopädische Schuhtechnik und Fußversorgung spezialisiert. Beide Berufe sind laut § 7b Absatz 1 HwO von der Altgesellenregelung ausgenommen (Nummern 33 bis 37 der Anlage A).

Welche Aufgaben gehören typischerweise zum Berufsalltag?

Dazu zählen laut Ausbildungsberufsbild (§ 4 OrthopschuhmAusbV) unter anderem das Anmessen orthopädieschuhtechnischer Hilfsmittel, die Herstellung und Instandsetzung orthopädischer Maßschuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, die Anfertigung von Einlagen, Innenschuhen sowie Unterschenkel- und Fußorthesen, medizinische Fußpflegemaßnahmen sowie die Beratung von Kunden und Patienten – unter anderem bei diabetischem Fuß, rheumatischen Erkrankungen und Fußfehlstellungen.

Wie viel verdient man als Orthopädieschuhmacher/in?

Die Angaben der Gehaltsportale streuen deutlich: gehalt.de nennt einen Median von rund 43.300 Euro brutto im Jahr, StepStone dagegen im Schnitt rund 32.200 Euro. Nach der Meisterprüfung liegt der von gehalt.de angegebene Median bei rund 56.300 Euro. Ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag mit verbindlichen Gehaltsstufen für Gesellen war im Rahmen dieser Recherche nicht auffindbar.

Quellen

  1. § 1 HwO (Zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  2. § 7b HwO (Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung / Altgesellenregelung, mit Ausnahme der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  3. Anlage A HwO (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Nummer 36 Orthopädieschuhmacher), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  4. Anlage B HwO (Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, Nummer 25 Schuhmacher; Abschnitt 2 Nummer 39 Ausführung einfacher Schuhreparaturen), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  5. OrthopschuhmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin (Gesamtübersicht), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  6. § 1 OrthopschuhmAusbV (Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  7. § 2 OrthopschuhmAusbV (Dauer der Berufsausbildung: dreieinhalb Jahre), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  8. § 4 OrthopschuhmAusbV (Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  9. OrthSchMstrV – Orthopädieschuhmachermeisterverordnung (Meisterprüfungsberufsbild und Prüfungsanforderungen Teile I und II), gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz), abgerufen am 2026-08-09
  10. Orthopädieschuhmacher/-in » Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. Orthopädieschuhmachermeister/-in » Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
  12. Orthopädieschuhmacher/in Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
  13. Gehalt und Verdienst Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin (Ausbildungsvergütung nach Ausbildungsjahr), aubi-plus.de, abgerufen am 2026-08-09
  14. AUSBILDUNG GESTALTEN – Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin (Umsetzungshilfe zur Ausbildungsordnung 2015), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), abgerufen am 2026-08-09
  15. Berufsbild Orthopädieschuhmacher/in (u. a. Versorgung des diabetischen Fußes), Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, abgerufen am 2026-08-09
  16. Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) – Bundesverband seit 2022, SpiOST, abgerufen am 2026-08-09
  17. ZVOS-Auflösung beschlossen (Auflösung des Zentralverbands Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik zum Jahresende 2022), Verlag Orthopädie-Technik (360-ot.de), abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026