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Lebenslauf Muster Wirtschaftsprüfer/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Wirtschaftsprüfer/in ist kein frei wählbarer Jobtitel, sondern eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung: Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ist nach § 1 Abs. 1 WPO, wer als solcher öffentlich bestellt ist. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus und erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde der Wirtschaftsprüferkammer (§ 15 WPO). Kernaufgabe ist nach § 2 Abs. 1 WPO die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen, und die Erteilung von Bestätigungsvermerken über deren Vornahme und Ergebnis. Die gesetzliche Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe: Abschlussprüfer können nach § 319 Abs. 1 HGB nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, bei mittelgroßen GmbH und Personenhandelsgesellschaften auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften. Daneben dürfen Wirtschaftsprüfer steuerlich beraten und vertreten (§ 2 Abs. 2 WPO), als Sachverständige auftreten, wirtschaftlich beraten und treuhänderisch verwalten (§ 2 Abs. 3 WPO). Der Beruf ist ein freier Beruf, seine Ausübung kein Gewerbe (§ 1 Abs. 2 WPO). Der Weg dorthin führt über Hochschulabschluss, mehrjährige Praxis- und Prüfungstätigkeit (§§ 8, 9 WPO) und das Wirtschaftsprüfungsexamen mit vier Prüfungsgebieten. Zuständige Selbstverwaltungskörperschaft ist die Wirtschaftsprüferkammer; die anlasslose Inspektion und Berufsaufsicht über Prüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses liegt bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim BAFA.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Wirtschaftsprüfer/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüferin mit mehrjähriger Erfahrung in der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS, überwiegend im gehobenen Mittelstand und bei kapitalmarktnahen Mandanten. Verantwortet Prüfungsaufträge von der Auftragsannahme über Risikoanalyse und Prüfungsplanung bis zu Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk und führt dabei Teams von mehreren Prüfungsassistentinnen und -assistenten. Schwerpunkte liegen in der Prüfung rechnungslegungsbezogener interner Kontrollsysteme, in IT-gestützten Prüfungshandlungen und in Konsolidierungsfragen. Bringt Erfahrung aus prüfungsnahen Beratungsprojekten mit, etwa Due-Diligence-Unterstützung und Unternehmensbewertung. Arbeitet nach den Berufspflichten des § 43 WPO unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich und hält die Fortbildungspflicht kontinuierlich ein.

Berufserfahrung

2021 - heute
Wirtschaftsprüferin / Prüfungsleiterin Audit
Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
  • Verantwortliche Leitung gesetzlicher Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS für Mandanten aus Industrie, Handel und Dienstleistung
  • Prüfungsplanung auf Basis von Risikoanalyse und Wesentlichkeitsermittlung, Festlegung von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der Prüfungshandlungen
  • Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems einschließlich IT-gestützter Prozesse und Auswertung von Massendaten (Journal-Entry-Testing)
  • Erstellung von Prüfungsberichten und Vorbereitung von Bestätigungsvermerken nach § 322 HGB, Abstimmung kritischer Sachverhalte mit dem verantwortlichen Prüfungspartner
  • Fachliche Führung und Beurteilung eines Teams von bis zu fünf Prüfungsassistentinnen und -assistenten sowie Betreuung von Mandantenkommunikation und Prüfungsausschussberichten
2017 - 2021
Prüfungsassistent / Senior Associate Audit
Mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
  • Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen und an der Abfassung der Prüfungsberichte im Sinne der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO
  • Eigenständige Prüfung von Abschlussposten wie Vorräte, Forderungen, Rückstellungen und Umsatzerlöse einschließlich Saldenbestätigungen und Inventurbeobachtungen
  • Aufbau und Pflege der Prüfungsdokumentation in der Prüfungssoftware, Nachweisführung nach den einschlägigen Prüfungsstandards
  • Unterstützung bei Konzernabschlussprüfungen inklusive Konsolidierungsprüfung, Kapitalflussrechnung und Anhangangaben
  • Mitarbeit an prüfungsnahen Sonderaufträgen, unter anderem Financial Due Diligence und Prüfungen nach Spezialgesetzen

Ausbildung

2023
Bestellung als Wirtschaftsprüferin nach bestandenem Wirtschaftsprüfungsexamen
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin
  • Staatliches Examen in den Prüfungsgebieten Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsrecht; Steuerrecht (§ 4 WiPrPrüfV)
  • Bestellung durch Aushändigung der Urkunde der Wirtschaftsprüferkammer nach § 15 WPO, Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer
2016 - 2021
Bachelor und Master of Science Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Accounting, Auditing und Taxation
Universität, Deutschland
  • Abgeschlossene Hochschulausbildung als Zulassungsvoraussetzung nach § 8 Abs. 1 WPO, Regelstudienzeit insgesamt zehn Semester
  • Vertiefungen in Konzernrechnungslegung, internationaler Rechnungslegung, Prüfungslehre und Unternehmensbewertung

Kenntnisse

Jahres- und Konzernabschlussprüfung (HGB)Expertenniveau
IFRS-Rechnungslegung und KonsolidierungSehr gut
Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)Sehr gut
Unternehmensbewertung (IDW S 1)Gut
Datenanalyse und IT-gestützte PrüfungshandlungenGut
Steuerrecht (Ertragsteuern, latente Steuern)Gut

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1, verhandlungssicher inklusive Reporting nach IFRS
FranzösischB1, Grundkenntnisse für internationale Konzernberichtspakete
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Maria Beispiel
Wirtschaftsprüfer/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüferin mit mehrjähriger Erfahrung in der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS, überwiegend im gehobenen Mittelstand und bei kapitalmarktnahen Mandanten. Verantwortet Prüfungsaufträge von der Auftragsannahme über Risikoanalyse und Prüfungsplanung bis zu Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk und führt dabei Teams von mehreren Prüfungsassistentinnen und -assistenten. Schwerpunkte liegen in der Prüfung rechnungslegungsbezogener interner Kontrollsysteme, in IT-gestützten Prüfungshandlungen und in Konsolidierungsfragen. Bringt Erfahrung aus prüfungsnahen Beratungsprojekten mit, etwa Due-Diligence-Unterstützung und Unternehmensbewertung. Arbeitet nach den Berufspflichten des § 43 WPO unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich und hält die Fortbildungspflicht kontinuierlich ein.

Berufserfahrung

2021 - heute
Wirtschaftsprüferin / Prüfungsleiterin Audit
Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
  • Verantwortliche Leitung gesetzlicher Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS für Mandanten aus Industrie, Handel und Dienstleistung
  • Prüfungsplanung auf Basis von Risikoanalyse und Wesentlichkeitsermittlung, Festlegung von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der Prüfungshandlungen
  • Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems einschließlich IT-gestützter Prozesse und Auswertung von Massendaten (Journal-Entry-Testing)
  • Erstellung von Prüfungsberichten und Vorbereitung von Bestätigungsvermerken nach § 322 HGB, Abstimmung kritischer Sachverhalte mit dem verantwortlichen Prüfungspartner
  • Fachliche Führung und Beurteilung eines Teams von bis zu fünf Prüfungsassistentinnen und -assistenten sowie Betreuung von Mandantenkommunikation und Prüfungsausschussberichten
2017 - 2021
Prüfungsassistent / Senior Associate Audit
Mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
  • Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen und an der Abfassung der Prüfungsberichte im Sinne der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO
  • Eigenständige Prüfung von Abschlussposten wie Vorräte, Forderungen, Rückstellungen und Umsatzerlöse einschließlich Saldenbestätigungen und Inventurbeobachtungen
  • Aufbau und Pflege der Prüfungsdokumentation in der Prüfungssoftware, Nachweisführung nach den einschlägigen Prüfungsstandards
  • Unterstützung bei Konzernabschlussprüfungen inklusive Konsolidierungsprüfung, Kapitalflussrechnung und Anhangangaben
  • Mitarbeit an prüfungsnahen Sonderaufträgen, unter anderem Financial Due Diligence und Prüfungen nach Spezialgesetzen

Ausbildung

2023
Bestellung als Wirtschaftsprüferin nach bestandenem Wirtschaftsprüfungsexamen
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin
  • Staatliches Examen in den Prüfungsgebieten Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsrecht; Steuerrecht (§ 4 WiPrPrüfV)
  • Bestellung durch Aushändigung der Urkunde der Wirtschaftsprüferkammer nach § 15 WPO, Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer
2016 - 2021
Bachelor und Master of Science Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Accounting, Auditing und Taxation
Universität, Deutschland
  • Abgeschlossene Hochschulausbildung als Zulassungsvoraussetzung nach § 8 Abs. 1 WPO, Regelstudienzeit insgesamt zehn Semester
  • Vertiefungen in Konzernrechnungslegung, internationaler Rechnungslegung, Prüfungslehre und Unternehmensbewertung

Kenntnisse

Jahres- und Konzernabschlussprüfung (HGB)Expertenniveau
IFRS-Rechnungslegung und KonsolidierungSehr gut
Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)Sehr gut
Unternehmensbewertung (IDW S 1)Gut
Datenanalyse und IT-gestützte PrüfungshandlungenGut
Steuerrecht (Ertragsteuern, latente Steuern)Gut

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1, verhandlungssicher inklusive Reporting nach IFRS
FranzösischB1, Grundkenntnisse für internationale Konzernberichtspakete

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Profil

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüferin mit mehrjähriger Erfahrung in der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS, überwiegend im gehobenen Mittelstand und bei kapitalmarktnahen Mandanten. Verantwortet Prüfungsaufträge von der Auftragsannahme über Risikoanalyse und Prüfungsplanung bis zu Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk und führt dabei Teams von mehreren Prüfungsassistentinnen und -assistenten. Schwerpunkte liegen in der Prüfung rechnungslegungsbezogener interner Kontrollsysteme, in IT-gestützten Prüfungshandlungen und in Konsolidierungsfragen. Bringt Erfahrung aus prüfungsnahen Beratungsprojekten mit, etwa Due-Diligence-Unterstützung und Unternehmensbewertung. Arbeitet nach den Berufspflichten des § 43 WPO unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich und hält die Fortbildungspflicht kontinuierlich ein.

Berufserfahrung

2021 - heute

Wirtschaftsprüferin / Prüfungsleiterin Audit

Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main

  • Verantwortliche Leitung gesetzlicher Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS für Mandanten aus Industrie, Handel und Dienstleistung
  • Prüfungsplanung auf Basis von Risikoanalyse und Wesentlichkeitsermittlung, Festlegung von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der Prüfungshandlungen
  • Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems einschließlich IT-gestützter Prozesse und Auswertung von Massendaten (Journal-Entry-Testing)
  • Erstellung von Prüfungsberichten und Vorbereitung von Bestätigungsvermerken nach § 322 HGB, Abstimmung kritischer Sachverhalte mit dem verantwortlichen Prüfungspartner
  • Fachliche Führung und Beurteilung eines Teams von bis zu fünf Prüfungsassistentinnen und -assistenten sowie Betreuung von Mandantenkommunikation und Prüfungsausschussberichten

2017 - 2021

Prüfungsassistent / Senior Associate Audit

Mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

  • Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen und an der Abfassung der Prüfungsberichte im Sinne der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO
  • Eigenständige Prüfung von Abschlussposten wie Vorräte, Forderungen, Rückstellungen und Umsatzerlöse einschließlich Saldenbestätigungen und Inventurbeobachtungen
  • Aufbau und Pflege der Prüfungsdokumentation in der Prüfungssoftware, Nachweisführung nach den einschlägigen Prüfungsstandards
  • Unterstützung bei Konzernabschlussprüfungen inklusive Konsolidierungsprüfung, Kapitalflussrechnung und Anhangangaben
  • Mitarbeit an prüfungsnahen Sonderaufträgen, unter anderem Financial Due Diligence und Prüfungen nach Spezialgesetzen

Ausbildung

2023

Bestellung als Wirtschaftsprüferin nach bestandenem Wirtschaftsprüfungsexamen

Wirtschaftsprüferkammer, Berlin

2016 - 2021

Bachelor und Master of Science Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Accounting, Auditing und Taxation

Universität, Deutschland

Kenntnisse

  • Jahres- und Konzernabschlussprüfung (HGB)Expertenniveau
  • IFRS-Rechnungslegung und KonsolidierungSehr gut
  • Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)Sehr gut
  • Unternehmensbewertung (IDW S 1)Gut
  • Datenanalyse und IT-gestützte PrüfungshandlungenGut
  • Steuerrecht (Ertragsteuern, latente Steuern)Gut

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischC1, verhandlungssicher inklusive Reporting nach IFRS
  • FranzösischB1, Grundkenntnisse für internationale Konzernberichtspakete

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Wirtschaftsprüfer/in

Gesetzliche Abschlussprüfung

  • Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • Erteilung und Vorbereitung von Bestätigungsvermerken nach § 322 HGB einschließlich Formulierung von Einschränkungen und Hinweisen
  • Prüfung des Lageberichts auf Einklang mit dem Jahresabschluss und auf zutreffende Darstellung der Chancen- und Risikolage
  • Beurteilung der Fortführungsannahme (Going Concern) einschließlich Würdigung von Fortbestehensprognosen und Liquiditätsplanungen
  • Abstimmung prüfungsrelevanter Feststellungen mit Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss

Konzernabschluss und internationale Rechnungslegung

  • Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS einschließlich Kapitalkonsolidierung, Schulden- und Zwischenergebniskonsolidierung
  • Koordination von Teilbereichsprüfern im In- und Ausland sowie Auswertung von Reporting-Packages und Group Instructions
  • Prüfung von Erstkonsolidierungen, Kaufpreisallokationen und Geschäfts- oder Firmenwerten einschließlich Werthaltigkeitstests
  • Begleitung von Umstellungsprojekten von HGB auf IFRS mit Analyse der wesentlichen Bilanzierungsunterschiede
  • Prüfung von Anhang- und Segmentangaben sowie der Kapitalflussrechnung nach den einschlägigen Standards

Prüfungsleitung und Mandatsverantwortung

  • Risikoorientierte Prüfungsplanung mit Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen und Prüfungsstrategie
  • Auftragsannahme und -fortführung einschließlich Unabhängigkeitsprüfung und Dokumentation von Selbstprüfungsrisiken
  • Steuerung von Prüfungsbudgets, Zeitplänen und Ressourceneinsatz über mehrere parallele Mandate
  • Fachliche Anleitung, Aufsicht und Beurteilung von Prüfungsassistentinnen und -assistenten
  • Führung des Mandantendialogs von der Prüfungsvorbereitung bis zur Schlussbesprechung

Interne Kontrollsysteme und IT-Prüfung

  • Aufnahme und Beurteilung rechnungslegungsbezogener Geschäftsprozesse und Kontrollen
  • Test der Ausgestaltung und Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen (Design- und Effectiveness-Tests)
  • Prüfung IT-gestützter Rechnungslegungssysteme einschließlich Berechtigungskonzepten und Zugriffsschutz
  • Auswertung von Buchungsjournalen und Massendaten mit Analysetools zur Identifikation auffälliger Buchungsmuster
  • Beurteilung ausgelagerter Prozesse anhand von Dienstleisterbescheinigungen

Prüfungsnahe Beratung und Sonderaufträge

  • Unternehmensbewertungen und Bewertungsgutachten nach den einschlägigen Berufsgrundsätzen
  • Financial Due Diligence im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
  • Sonderprüfungen und Prüfungen nach spezialgesetzlichen Vorschriften
  • Beratung zu Bilanzierungsfragen bei Einzelsachverhalten und Erstellung von Stellungnahmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen

Berufsrecht, Qualitätssicherung und Unabhängigkeit

  • Beachtung der allgemeinen Berufspflichten nach § 43 WPO: unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich
  • Anwendung der Ausschlussgründe nach § 319 HGB und Dokumentation der Unabhängigkeitsbeurteilung je Mandat
  • Mitwirkung im internen Qualitätssicherungssystem der Praxis einschließlich auftragsbegleitender Qualitätssicherung
  • Vorbereitung und Begleitung von Qualitätskontrollen und Inspektionen der Aufsichtsstellen
  • Kontinuierliche Fortbildung entsprechend der Fortbildungspflicht des § 43 Abs. 2 WPO

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Wirtschaftsprüfer/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Jahresabschlussprüfung nach HGB einschließlich Bestätigungsvermerk
  • Konzernabschlussprüfung und Konsolidierungstechnik
  • IFRS-Rechnungslegung und Reporting-Packages
  • Risikoorientierte Prüfungsplanung und Wesentlichkeitsermittlung
  • Prüfung rechnungslegungsbezogener interner Kontrollsysteme
  • IT-Prüfung und Datenanalyse großer Buchungsvolumina
  • Unternehmensbewertung und Impairment-Tests
  • Ertragsteuerrecht und latente Steuern
  • Berufsrecht (WPO) und Unabhängigkeitsvorschriften nach HGB
  • Prüfungsdokumentation in gängiger Prüfungssoftware

Zertifikate

  • Wirtschaftsprüfungsexamen und öffentliche Bestellung nach WPO
  • Steuerberaterexamen (häufige Kombination, ermöglicht verkürzte WP-Prüfung nach § 13 WPO)
  • Master-Studiengang nach § 8a WPO mit angerechneten Prüfungsleistungen
  • Certified Public Accountant (CPA, USA)
  • ACCA (Association of Chartered Certified Accountants)
  • Certified Internal Auditor (CIA)
  • CISA (Certified Information Systems Auditor) für IT-Prüfungsschwerpunkte
  • Nachweis kontinuierlicher Fortbildung (IDW-Mitglieder: mindestens 40 Stunden strukturierte Fortbildung pro Jahr)

Soft Skills

  • Analytisches und skeptisches Urteilsvermögen (kritische Grundhaltung)
  • Standfestigkeit und Konfliktfähigkeit gegenüber Mandanten
  • Präzision und Sorgfalt in Dokumentation und Berichterstattung
  • Teamführung und Anleitung von Prüfungsassistenz
  • Kommunikationsstärke gegenüber Geschäftsführung und Aufsichtsgremien
  • Belastbarkeit und Selbstorganisation in der Busy Season

Ausbildung und Gehalt als Wirtschaftsprüfer/in im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Beruf ist in der Wirtschaftsprüferordnung abschließend geregelt. Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ist nach § 1 Abs. 1 WPO, wer als solcher öffentlich bestellt ist; die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus. § 8 Abs. 1 WPO verlangt für die Zulassung zum Examen den Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung, ohne eine Fachrichtung vorzuschreiben; wurde sie im Ausland abgeschlossen, muss das Abschlusszeugnis gleichwertig sein (§ 8 Abs. 3 WPO). Auf den Hochschulabschluss kann nach § 8 Abs. 2 WPO verzichtet werden, wenn sich Bewerbende in mindestens zehnjähriger Tätigkeit bei Berufsangehörigen, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vereidigten Buchprüfern, einer Buchprüfungsgesellschaft, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder einer überörtlichen Prüfungseinrichtung bewährt haben, oder wenn sie mindestens fünf Jahre den Beruf als vereidigter Buchprüfer oder als Steuerberater ausgeübt haben. Die Praxiszeiten stehen in § 9 WPO und werden häufig falsch wiedergegeben: Bewerbende mit abgeschlossener Hochschulausbildung haben eine wenigstens dreijährige Tätigkeit bei einer in § 8 Abs. 2 Nr. 1 genannten Stelle nachzuweisen; beträgt die Regelstudienzeit weniger als acht Semester, verlängert sich die Tätigkeit auf vier Jahre, wobei eine darüber hinausgehende Tätigkeit ausdrücklich nicht gefordert wird. Die Tätigkeit muss nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht werden. Von der gesamten Tätigkeit müssen Bewerbende wenigstens während der Dauer zweier Jahre überwiegend an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben; diese Prüfungstätigkeit soll sich insbesondere auf gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen beziehen (§ 9 Abs. 2 WPO). Eine Revisorentätigkeit in größeren Unternehmen, eine Tätigkeit als Steuerberater, in einem Prüfungsverband nach § 26 Abs. 2 KWG oder eine prüfungsnahe Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüferkammer oder der Abschlussprüferaufsichtsstelle kann bis zur Höchstdauer von einem Jahr angerechnet werden (§ 9 Abs. 5 WPO); für Bewerbende, die seit mindestens 15 Jahren als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, entfällt der Nachweis der Tätigkeit und der Prüfungstätigkeit ganz (§ 9 Abs. 4 WPO). Wer einen nach § 8a WPO anerkannten Hochschulausbildungsgang abgeschlossen hat, kann nach § 9 Abs. 6 WPO bereits früher zugelassen werden; Leistungsnachweise aus solchen Studiengängen ersetzen die entsprechenden Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen (§ 8a Abs. 2 WPO). Das ist der als „Master Wirtschaftsprüfung“ oder „Wirtschaftsprüfungsexamen light“ bekannte Weg; die dreijährige Tätigkeit einschließlich Prüfungstätigkeit ist dabei aber spätestens vor der Bestellung nachzuweisen (§ 15 Satz 4 WPO). Ergänzend erlaubt § 13b WPO die Anrechnung gleichwertiger Hochschulprüfungsleistungen in den Gebieten Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht; Steuerberater legen nach § 13 WPO eine verkürzte Prüfung ohne Steuerrecht ab. Prüfungsgebiete sind nach § 4 WiPrPrüfV: Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsrecht; Steuerrecht. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 12 WPO) und wird modular abgelegt; bestellt wird nach bestandener Prüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer (§ 15 WPO).
GehaltsspanneDie Portale weichen deutlich voneinander ab und werden hier bewusst nebeneinander gestellt statt gemittelt. GEHALT.de weist für Wirtschaftsprüfer/-in in Deutschland einen Median von 90.265 Euro brutto im Jahr aus, ein unteres Quartil von 79.392 Euro und ein oberes Quartil von 102.626 Euro (Basis 40-Stunden-Woche). Nach Berufserfahrung nennt GEHALT.de 73.852 Euro bei unter drei Jahren, 77.308 Euro bei drei bis sechs Jahren, 81.883 Euro bei sieben bis neun Jahren und 96.111 Euro bei über neun Jahren; nach Unternehmensgröße reicht die Spanne von 87.066 Euro (unter 100 Mitarbeitende) bis 108.831 Euro (über 20.000 Mitarbeitende), regional von 94.517 Euro in Baden-Württemberg bis 77.607 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. StepStone nennt für dieselbe Berufsbezeichnung einen Median von 76.200 Euro brutto im Jahr bei einer Spanne von 65.900 bis 87.700 Euro. Die Differenz von rund 14.000 Euro im Median erklärt sich vor allem aus unterschiedlichen Datengrundlagen: StepStone speist sich stark aus ausgeschriebenen Stellen, GEHALT.de aus gemeldeten Gehältern. Beide Erhebungen bilden abhängig beschäftigte Berufsangehörige ab. Partnerinnen und Partner in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind darin nicht erfasst: Sie sind in der Regel Gesellschafter, ihre Vergütung besteht aus Gewinnanteilen und ist weder in Stellenanzeigen noch in Gehaltsmeldungen abgebildet. Aussagen zu Partnereinkommen lassen sich aus diesen Portaldaten daher nicht ableiten.

Was verdient man als Wirtschaftsprüfer/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 14.065 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Wirtschaftsprüfer/in-Lebenslauf

Do

  • Berufsbezeichnung exakt führen: „Wirtschaftsprüfer“ bzw. „Wirtschaftsprüferin“ erst ab öffentlicher Bestellung, davor korrekt „Prüfungsassistent/in“ oder „Wirtschaftsprüfer/in im Examen“
  • Bestellungsjahr und bestellende Stelle (Wirtschaftsprüferkammer) im Lebenslauf ausweisen, ebenso ein zusätzlich bestandenes Steuerberaterexamen
  • Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO konkret belegen: Anzahl und Art der begleiteten Abschlussprüfungen, Mitwirkung an Prüfungsberichten
  • Mandatserfahrung nach Größenklasse, Branche und Rechnungslegungsrahmen (HGB, IFRS) strukturieren statt nur Mandantennamen aufzuzählen
  • Verantwortungsstufe klar benennen: Mitwirkung, eigenverantwortliche Prüfungsfelder, Prüfungsleitung oder Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks
  • Fortbildung dokumentieren, da § 43 Abs. 2 WPO Berufsangehörige ausdrücklich zur Fortbildung verpflichtet

Don't

  • Keine Mandantennamen oder mandatsbezogenen Details nennen, die gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 43 Abs. 1 WPO verstoßen
  • Nicht mit „WP“ oder „Wirtschaftsprüfer (in Bestellung)“ auftreten, solange die Bestellung nicht erfolgt ist
  • Die Prüfungstätigkeit nicht mit allgemeiner Buchhaltungs- oder Erstellungstätigkeit vermischen; das Gesetz verlangt Teilnahme an Abschlussprüfungen
  • Keine Gehaltsangaben aus Portalen als Partnereinkommen ausgeben, Partnervergütungen sind dort nicht erfasst
  • Die Fristen des § 43 Abs. 3 WPO nicht ignorieren: nach Prüfungstätigkeit bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse besteht eine zweijährige Wartefrist für Führungspositionen dort
  • Berufsbezeichnung nicht weiterführen, wenn die Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist oder während einer Beurlaubung (§ 18 Abs. 3 WPO)

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Wirtschaftsprüfer/in

Wie lange dauert der Weg zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin?

Nach dem Hochschulabschluss verlangt § 9 Abs. 1 WPO eine wenigstens dreijährige Tätigkeit bei einer der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 WPO genannten Stellen. Beträgt die Regelstudienzeit weniger als acht Semester, verlängert sich diese Tätigkeit auf vier Jahre; eine noch längere Tätigkeit wird ausdrücklich nicht gefordert. Innerhalb dieser Zeit müssen wenigstens zwei Jahre überwiegend auf die Teilnahme an Abschlussprüfungen und die Mitwirkung an den Prüfungsberichten entfallen (§ 9 Abs. 2 WPO). Rechnet man Studium, Praxiszeit und Examensvorbereitung zusammen, liegen in der Praxis meist acht bis zwölf Jahre zwischen Studienbeginn und Bestellung. Die Bestellung selbst erfolgt nach bestandener Prüfung auf Antrag durch die Wirtschaftsprüferkammer (§ 15 WPO).

Muss man BWL studiert haben?

Nein. § 8 Abs. 1 WPO verlangt lediglich den Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung und schreibt keine Fachrichtung vor. Faktisch dominiert die Betriebswirtschaftslehre stark: Das IDW nennt auf seinem Informationsangebot Expedition Wirtschaft unter Berufung auf Zahlen der Wirtschaftsprüferkammer, dass 79 Prozent der tätigen Wirtschaftsprüfer BWL studiert haben. Auch Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftsinformatik führen zum Ziel, erfordern aber mehr Eigenaufwand in den Prüfungsgebieten. Ohne Hochschulabschluss ist der Zugang nur über die Ausnahmen des § 8 Abs. 2 WPO möglich, also über zehn Jahre einschlägiger Tätigkeit oder fünf Jahre Berufsausübung als vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater.

Was unterscheidet Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater?

Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch und erteilen Bestätigungsvermerke (§ 2 Abs. 1 WPO); nach § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB können nur sie und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Abschlussprüfer sein. Vereidigte Buchprüfer haben die berufliche Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens durchzuführen (§ 129 Abs. 1 WPO); ihre gesetzliche Prüfungsbefugnis ist enger und umfasst insbesondere die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer GmbH und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB (§ 319 Abs. 1 Satz 2 HGB). Steuerberater sind auf die Hilfeleistung in Steuersachen ausgerichtet und haben keine gesetzliche Abschlussprüfungsbefugnis; umgekehrt dürfen Wirtschaftsprüfer nach § 2 Abs. 2 WPO steuerlich beraten und vertreten. Die Berufe sind durchlässig: Steuerberater legen nach § 13 WPO eine verkürzte Prüfung ohne Steuerrecht ab, und wer zum Wirtschaftsprüfer bestellt wird, verliert die Bestellung als vereidigter Buchprüfer (§ 128 Abs. 1 WPO).

Wie schwer ist das Wirtschaftsprüfungsexamen?

Das Examen wird modular abgelegt und in vier Prüfungsgebieten geprüft (§ 4 WiPrPrüfV). Die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht die Ergebnisse je Prüfungstermin. Zum Prüfungstermin I/2026 traten 381 Kandidatinnen und Kandidaten an und schrieben 687 Klausuren; von 388 Modulprüfungen wurden 243 bestanden, das entspricht 62,6 Prozent, mit einer Spanne von 55,9 Prozent im Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht bis 74,2 Prozent im Wirtschaftsrecht. 65 Kandidatinnen und Kandidaten bestanden das Examen vollständig, 13 endgültig nicht. Die Quoten schwanken erheblich zwischen den Terminen und Prüfungsgebieten, im Prüfungstermin II/2025 lag das Steuerrecht beispielsweise bei 43,9 Prozent.

Wer beaufsichtigt Wirtschaftsprüfer?

Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 2 WPO) und nimmt die berufliche Selbstverwaltung wahr; sie überwacht die Erfüllung der Berufspflichten, führt das Berufsregister und betreibt ein System der Qualitätskontrolle (§ 57 WPO). Ihr gehören alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und die entsprechenden Gesellschaften an, insgesamt rund 21.000 Mitglieder. Unabhängig davon führt die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit dem 17. Juni 2016 die von Berufsangehörigen unabhängige öffentliche Aufsicht; sie inspiziert anlassunabhängig die Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, und untersucht anlassbezogen Hinweise auf Berufspflichtverletzungen. Das IDW ist demgegenüber ein eingetragener Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft, der rund 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften repräsentiert und in seinen Verlautbarungen die Berufsauffassung darlegt; er ist keine Aufsichtsbehörde.

Quellen

  1. Wirtschaftsprüferordnung (WPO) — Gesamttext, u. a. §§ 1, 2, 4, 8, 8a, 12, 13, 13b, 15, 18, 43, 54, 57, 128, 129, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 2026-08-09
  2. § 9 WPO — Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) — Prüfungsgebiete, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 2026-08-09
  4. § 319 HGB — Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 2026-08-09
  5. Mitgliederstatistik der Wirtschaftsprüferkammer (Stand 1. Juli 2026), Wirtschaftsprüferkammer, abgerufen am 2026-08-09
  6. Interesse am Examen nahezu unverändert hoch — Ergebnisse des Prüfungstermins I/2026, Wirtschaftsprüferkammer, Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen, abgerufen am 2026-08-09
  7. Zahlen rund um die Wirtschaftsprüfung (Berufsstandszahlen, Quelle Wirtschaftsprüferkammer), Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW), abgerufen am 2026-08-09
  8. IDW Kurzportrait — Rechtsform, freiwillige Mitgliedschaft, rund 13.000 Mitglieder, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW), abgerufen am 2026-08-09
  9. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) — Einrichtung und Aufgaben, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), abgerufen am 2026-08-09
  10. Wirtschaftsprüfer/-in — Gehalt und Beruf, GEHALT.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. Wirtschaftsprüfer/in Gehälter in Deutschland, StepStone, abgerufen am 2026-08-09

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026