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Lebenslauf Muster Immobilienmakler/in

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Immobilienmakler/innen vermitteln oder weisen die Gelegenheit zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume nach. Der Arbeitsalltag umfasst Objektakquise, Wertermittlung, Exposé-Erstellung, Vermarktung über Portale, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten sowie die Begleitung bis zum Notartermin oder zur Mietvertragsunterzeichnung. Der Einstieg ist rechtlich nicht an einen bestimmten Abschluss gebunden: Es gibt weder eine Sachkundeprüfung noch einen vorgeschriebenen Ausbildungsweg — § 34c Abs. 2 GewO nennt als Versagungsgründe ausschließlich fehlende Zuverlässigkeit und ungeordnete Vermögensverhältnisse. Wer die Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben will, braucht aber zwingend eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO; ohne sie ist die Tätigkeit eine Ordnungswidrigkeit. Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler" selbst ist dagegen nicht geschützt — sie darf sich grundsätzlich jede und jeder geben, entscheidend ist nicht der Titel, sondern die tatsächlich ausgeübte erlaubnispflichtige Tätigkeit. Typische Qualifikationswege sind die dreijährige duale Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau oder die IHK-Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in, beide sind aber freiwillig. Wichtige Neuerung: Die von 2018 bis 2026 geltende gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Kalenderjahren ist für Makler zum 24. Juli 2026 entfallen; für Wohnimmobilienverwalter besteht sie fort. Ein großer Teil der Makler/innen arbeitet selbstständig oder als freie Handelsvertreter auf reiner Provisionsbasis, sodass Festgehaltsdaten nur einen Ausschnitt des Marktes abbilden.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Immobilienmakler/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Immobilienkaufmann mit mehrjähriger Erfahrung in der Vermittlung von Wohn- und Anlageimmobilien im privaten und gewerblichen Segment. Schwerpunkte liegen in der Objektakquise, der marktgerechten Wertindikation, der Vermarktungssteuerung über Portale und Direktansprache sowie der rechtssicheren Vertragsanbahnung bis zum Notartermin. Erfahrung in der Anwendung der seit dem 23.12.2020 geltenden Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB sowie des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG im Mietgeschäft. Sicherer Umgang mit CRM- und Maklersoftware, Portalschnittstellen und den Dokumentations- und Informationspflichten der MaBV. Regelmäßige fachliche Weiterbildung zu Marktentwicklung, Bewertungsmethodik und Vertragsrecht.

Berufserfahrung

2021 - heute
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
Musterhaus Immobilien GmbH, Leipzig
  • Akquise und Vermarktung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im Stadtgebiet und Umland
  • Erstellung von Wertindikationen auf Basis von Vergleichswerten, Bodenrichtwerten und Gutachterausschussdaten
  • Aufbereitung vollständiger Objektunterlagen inklusive Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis
  • Steuerung der Vermarktung über Immobilienportale, Website und Direktansprache aus dem CRM-Bestand
  • Begleitung von Kaufinteressenten von der Erstbesichtigung über die Finanzierungsbestätigung bis zum Notartermin
2018 - 2021
Immobilienberater Vermietung
Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover
  • Vermietung von Wohnungen aus dem eigenverwalteten Bestand und aus Fremdaufträgen
  • Durchführung von Einzel- und Sammelbesichtigungen sowie Auswahl von Mietinteressenten nach objektiven Kriterien
  • Prüfung von Selbstauskünften, Bonitätsnachweisen und Einkommensunterlagen
  • Anwendung des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG einschließlich korrekter Auftragsdokumentation
  • Pflege der Objekt- und Interessentendaten im CRM sowie Erstellung monatlicher Vermarktungsreportings

Ausbildung

2022 - 2023
Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Industrie- und Handelskammer, Hannover
  • Handlungsbereiche unter anderem Immobilienbewirtschaftung, Marktorientierung und Vertrieb sowie Maklertätigkeit
  • Berufsbegleitender Lehrgang mit rund 520 Unterrichtseinheiten und IHK-Abschlussprüfung
2015 - 2018
Immobilienkaufmann (IHK)
Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover
  • Dreijährige duale Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann vom 14. Februar 2006
  • Einsatz in Vermietung, Objektbetreuung, Rechnungswesen und Vertragswesen mit Zwischen- und Abschlussprüfung vor der IHK

Kenntnisse

Objektakquise und EigentümeranspracheSehr gut
Wertindikation und MarktanalyseSehr gut
Exposé- und UnterlagenaufbereitungSehr gut
Maklerrecht §§ 652 ff., 656a-656d BGBGut
MaBV-Dokumentations- und InformationspflichtenGut
CRM- und Maklersoftware, PortalschnittstellenSehr gut

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischC1
PolnischB1
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Maria Beispiel
Immobilienmakler/in
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Immobilienkaufmann mit mehrjähriger Erfahrung in der Vermittlung von Wohn- und Anlageimmobilien im privaten und gewerblichen Segment. Schwerpunkte liegen in der Objektakquise, der marktgerechten Wertindikation, der Vermarktungssteuerung über Portale und Direktansprache sowie der rechtssicheren Vertragsanbahnung bis zum Notartermin. Erfahrung in der Anwendung der seit dem 23.12.2020 geltenden Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB sowie des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG im Mietgeschäft. Sicherer Umgang mit CRM- und Maklersoftware, Portalschnittstellen und den Dokumentations- und Informationspflichten der MaBV. Regelmäßige fachliche Weiterbildung zu Marktentwicklung, Bewertungsmethodik und Vertragsrecht.

Berufserfahrung

2021 - heute
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
Musterhaus Immobilien GmbH, Leipzig
  • Akquise und Vermarktung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im Stadtgebiet und Umland
  • Erstellung von Wertindikationen auf Basis von Vergleichswerten, Bodenrichtwerten und Gutachterausschussdaten
  • Aufbereitung vollständiger Objektunterlagen inklusive Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis
  • Steuerung der Vermarktung über Immobilienportale, Website und Direktansprache aus dem CRM-Bestand
  • Begleitung von Kaufinteressenten von der Erstbesichtigung über die Finanzierungsbestätigung bis zum Notartermin
2018 - 2021
Immobilienberater Vermietung
Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover
  • Vermietung von Wohnungen aus dem eigenverwalteten Bestand und aus Fremdaufträgen
  • Durchführung von Einzel- und Sammelbesichtigungen sowie Auswahl von Mietinteressenten nach objektiven Kriterien
  • Prüfung von Selbstauskünften, Bonitätsnachweisen und Einkommensunterlagen
  • Anwendung des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG einschließlich korrekter Auftragsdokumentation
  • Pflege der Objekt- und Interessentendaten im CRM sowie Erstellung monatlicher Vermarktungsreportings

Ausbildung

2022 - 2023
Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Industrie- und Handelskammer, Hannover
  • Handlungsbereiche unter anderem Immobilienbewirtschaftung, Marktorientierung und Vertrieb sowie Maklertätigkeit
  • Berufsbegleitender Lehrgang mit rund 520 Unterrichtseinheiten und IHK-Abschlussprüfung
2015 - 2018
Immobilienkaufmann (IHK)
Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover
  • Dreijährige duale Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann vom 14. Februar 2006
  • Einsatz in Vermietung, Objektbetreuung, Rechnungswesen und Vertragswesen mit Zwischen- und Abschlussprüfung vor der IHK

Kenntnisse

Objektakquise und EigentümeranspracheSehr gut
Wertindikation und MarktanalyseSehr gut
Exposé- und UnterlagenaufbereitungSehr gut
Maklerrecht §§ 652 ff., 656a-656d BGBGut
MaBV-Dokumentations- und InformationspflichtenGut
CRM- und Maklersoftware, PortalschnittstellenSehr gut

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Profil

Immobilienkaufmann mit mehrjähriger Erfahrung in der Vermittlung von Wohn- und Anlageimmobilien im privaten und gewerblichen Segment. Schwerpunkte liegen in der Objektakquise, der marktgerechten Wertindikation, der Vermarktungssteuerung über Portale und Direktansprache sowie der rechtssicheren Vertragsanbahnung bis zum Notartermin. Erfahrung in der Anwendung der seit dem 23.12.2020 geltenden Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB sowie des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG im Mietgeschäft. Sicherer Umgang mit CRM- und Maklersoftware, Portalschnittstellen und den Dokumentations- und Informationspflichten der MaBV. Regelmäßige fachliche Weiterbildung zu Marktentwicklung, Bewertungsmethodik und Vertragsrecht.

Berufserfahrung

2021 - heute

Immobilienmakler (Wohnimmobilien)

Musterhaus Immobilien GmbH, Leipzig

  • Akquise und Vermarktung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im Stadtgebiet und Umland
  • Erstellung von Wertindikationen auf Basis von Vergleichswerten, Bodenrichtwerten und Gutachterausschussdaten
  • Aufbereitung vollständiger Objektunterlagen inklusive Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis
  • Steuerung der Vermarktung über Immobilienportale, Website und Direktansprache aus dem CRM-Bestand
  • Begleitung von Kaufinteressenten von der Erstbesichtigung über die Finanzierungsbestätigung bis zum Notartermin

2018 - 2021

Immobilienberater Vermietung

Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover

  • Vermietung von Wohnungen aus dem eigenverwalteten Bestand und aus Fremdaufträgen
  • Durchführung von Einzel- und Sammelbesichtigungen sowie Auswahl von Mietinteressenten nach objektiven Kriterien
  • Prüfung von Selbstauskünften, Bonitätsnachweisen und Einkommensunterlagen
  • Anwendung des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG einschließlich korrekter Auftragsdokumentation
  • Pflege der Objekt- und Interessentendaten im CRM sowie Erstellung monatlicher Vermarktungsreportings

Ausbildung

2022 - 2023

Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)

Industrie- und Handelskammer, Hannover

2015 - 2018

Immobilienkaufmann (IHK)

Nordstadt Wohnen Verwaltungs GmbH, Hannover

Kenntnisse

  • Objektakquise und EigentümeranspracheSehr gut
  • Wertindikation und MarktanalyseSehr gut
  • Exposé- und UnterlagenaufbereitungSehr gut
  • Maklerrecht §§ 652 ff., 656a-656d BGBGut
  • MaBV-Dokumentations- und InformationspflichtenGut
  • CRM- und Maklersoftware, PortalschnittstellenSehr gut

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischC1
  • PolnischB1

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Immobilienmakler/in

Akquise und Eigentümergewinnung

  • Akquise von Verkaufs- und Vermietungsmandaten über Direktansprache, Empfehlungen und Bestandskontakte
  • Aufbau und Pflege eines Eigentümernetzwerks im definierten Vermarktungsgebiet
  • Durchführung von Erstberatungsgesprächen inklusive Erläuterung von Vermarktungsstrategie und Provisionsmodell
  • Abschluss von Maklerverträgen in Textform nach § 656a BGB bei Wohnungen und Einfamilienhäusern
  • Qualifizierung eingehender Anfragen und Priorisierung nach Objektart, Lage und Verkaufsbereitschaft

Bewertung und Objektaufbereitung

  • Erstellung von Wertindikationen auf Basis von Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertüberlegungen
  • Auswertung von Bodenrichtwerten, Kaufpreissammlungen und Gutachterausschussberichten
  • Beschaffung und Prüfung von Grundbuchauszügen, Flurkarten, Teilungserklärungen und Energieausweisen
  • Erstellung aussagekräftiger Exposés inklusive Objektfotografie, Grundrissaufbereitung und Objektbeschreibung
  • Plausibilisierung von Flächenangaben, Baujahr, Modernisierungsstand und laufenden Kosten

Vermarktung und Vertrieb

  • Steuerung der Vermarktung über Immobilienportale, eigene Website und Social-Media-Kanäle
  • Planung und Durchführung von Einzel-, Sammel- und digitalen Besichtigungen
  • Führung strukturierter Interessentenlisten und Nachfassprozesse im CRM
  • Verhandlung von Kaufpreis, Übergabeterminen und Nebenabreden zwischen den Parteien
  • Erstellung regelmäßiger Vermarktungsreportings für Auftraggeber

Recht und Compliance

  • Tätigkeit auf Grundlage der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
  • Anwendung der Provisionsteilung nach §§ 656c und 656d BGB beim Verkauf an Verbraucher
  • Umsetzung des Bestellerprinzips nach § 2 WoVermRG im Mietgeschäft
  • Einhaltung der Informations-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nach MaBV
  • Durchführung der geldwäscherechtlichen Identifizierung von Vertragsparteien

Abwicklung und Kundenbetreuung

  • Prüfung von Finanzierungsbestätigungen und Bonitätsnachweisen der Kaufinteressenten
  • Koordination von Notarterminen sowie Abstimmung der Entwurfsfassungen mit den Parteien
  • Begleitung der Objektübergabe inklusive Protokoll und Zählerstandserfassung
  • Betreuung der Parteien in der Phase zwischen Beurkundung und Besitzübergang
  • Nachbetreuung von Kunden zum Aufbau von Empfehlungs- und Folgegeschäft

Organisation und Weiterbildung

  • Führung und Pflege der Objekt- und Kundendatenbank inklusive Datenschutzanforderungen
  • Freiwillige fachliche Weiterbildung zu Bewertungsmethodik, Vertragsrecht und Marktentwicklung mit Nachweis
  • Aufbau und Pflege interner Prozessstandards für Auftragsannahme, Exposé und Übergabe
  • Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen in Vermarktungsprozesse und Softwaretools
  • Beobachtung von Marktentwicklung, Zinsniveau und regionalen Angebotspreisen

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Immobilienmakler/in?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Objektakquise und Eigentümeransprache
  • Wertindikation und Marktpreisanalyse
  • Auswertung von Bodenrichtwerten und Gutachterausschussdaten
  • Beschaffung und Prüfung von Objektunterlagen (Grundbuch, Flurkarte, Teilungserklärung, Energieausweis)
  • Exposé-Erstellung, Objektfotografie und Grundrissaufbereitung
  • Portalmanagement und CRM-/Maklersoftware
  • Maklerrecht nach §§ 652 ff. BGB sowie §§ 656a bis 656d BGB
  • Gewerberecht nach § 34c GewO und Pflichten der MaBV
  • Wohnungsvermittlungsrecht und Bestellerprinzip nach WoVermRG
  • Grundlagen der Immobilienfinanzierung und Bonitätsprüfung

Zertifikate

  • Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Pflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung)
  • Immobilienkaufmann/-frau (IHK), dreijährige duale Ausbildung
  • Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK), Aufstiegsfortbildung
  • Geprüfte/r Immobilienmakler/in (IHK-Zertifikatslehrgang)
  • Sachverständige/r für Immobilienbewertung (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert)
  • Studium Immobilienwirtschaft / Real Estate (Bachelor oder Master)
  • Nachweise freiwilliger Fachweiterbildung (die gesetzliche Pflicht für Makler entfiel zum 24.07.2026)
  • Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (freiwillig für Makler, Pflicht nur für Wohnimmobilienverwalter)

Soft Skills

  • Verhandlungsgeschick und Abschlussstärke
  • Zuhören und Bedarfsermittlung im Beratungsgespräch
  • Belastbarkeit bei schwankender, provisionsabhängiger Auftragslage
  • Selbstorganisation und Terminmanagement
  • Diskretion im Umgang mit Vermögens- und Personendaten
  • Konfliktmoderation zwischen Käufer- und Verkäuferseite

Ausbildung und Gehalt als Immobilienmakler/in im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Beruf ist in Deutschland nicht über eine Ausbildungs-, sondern über eine Erlaubnispflicht geregelt. Nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit dazu nachweisen will. Zuständig sind je nach Bundesland die IHK oder die kommunale Gewerbebehörde. § 34c Abs. 2 GewO nennt abschließend die Versagungsgründe: fehlende Zuverlässigkeit — vermutet insbesondere bei Verurteilungen wegen Verbrechen, Vermögens- oder Geldwäschedelikten innerhalb der letzten fünf Jahre — sowie ungeordnete Vermögensverhältnisse, etwa bei Insolvenzverfahren oder Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ausdrücklich nur für Wohnimmobilienverwalter nach Nr. 4 Zulassungsvoraussetzung, nicht für Makler. Eine Sachkundeprüfung sieht das Gesetz für Makler nicht vor. Daraus folgt die wichtige Unterscheidung: Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig, die Bezeichnung „Immobilienmakler" ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung — maßgeblich ist nicht der Titel, sondern der tatsächliche Inhalt der ausgeübten Tätigkeit. Wer die Erlaubnis hat, unterliegt den Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Sicherheitsleistung oder Versicherung, bevor Vermögenswerte des Auftraggebers entgegengenommen werden (§ 2 MaBV), getrennte Vermögensverwaltung, Informationspflichten und Werbevorgaben (§ 11 MaBV), Buchführungspflicht (§ 10 MaBV), Aufbewahrung (§ 14 MaBV) und Prüfungen (§ 16 MaBV). Eine wesentliche Änderung ist im Sommer 2026 in Kraft getreten: Die zum 1. August 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren gilt für Immobilienmakler nicht mehr. Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 215) verkündet; die Änderungen der Gewerbeordnung sind am 24. Juli 2026 in Kraft getreten. § 34c Abs. 2a GewO verpflichtet seither ausdrücklich nur noch Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, also Wohnimmobilienverwalter; für sie bleibt es bei 20 Stunden in drei Kalenderjahren samt Dokumentation nach § 15b MaBV. Für Makler entfallen damit auch die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Weiterbildungsnachweise; freiwillige Fortbildung bleibt fachlich sinnvoll und im Lebenslauf ein Unterscheidungsmerkmal. Fachlich üblich, aber freiwillig sind zwei Qualifikationswege: die dreijährige duale Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau nach der Ausbildungsverordnung vom 14. Februar 2006 mit Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung, sowie darauf aufbauend die IHK-Aufstiegsfortbildung Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in mit rund 520 Unterrichtseinheiten und den Handlungsbereichen Immobilienbewirtschaftung, Marktorientierung und Vertrieb sowie Maklertätigkeit. Zulassung dazu haben unter anderem Immobilienkaufleute mit einem Jahr, andere kaufmännische Abschlüsse mit zwei und nicht-kaufmännische mit drei Jahren Berufspraxis. Daneben führen immobilienwirtschaftliche Studiengänge und der Quereinstieg aus Vertrieb, Bank oder Handwerk in den Beruf.
GehaltsspanneBelastbare Festgehaltsdaten stammen aus Portalen, die angestellte Makler/innen erfassen — sie bilden deshalb nur einen Teil des Marktes ab, weil viele Makler/innen selbstständig oder als freie Handelsvertreter rein auf Provisionsbasis arbeiten und ihr Einkommen dort unmittelbar vom Abschlussvolumen abhängt und stark schwankt. gehalt.de weist für Immobilienmakler/-in einen Median von 46.148 Euro brutto im Jahr aus, das entspricht rund 3.722 Euro im Monat; das untere Quartil liegt bei 41.116 Euro (3.316 Euro monatlich), das obere Quartil bei 51.795 Euro (4.177 Euro monatlich), jeweils bezogen auf eine 40-Stunden-Woche. StepStone nennt daneben einen Median von 49.200 Euro brutto im Jahr bei einer Spanne von 41.600 Euro im unteren und 59.200 Euro im oberen Quartil, ausgewertet über 1.147 Stellenanzeigen; das Einstiegsgehalt gibt StepStone mit etwa 36.000 Euro an, den regionalen Spitzenwert für Stuttgart mit 55.300 Euro. Die beiden Portale liegen im Median rund 3.000 Euro auseinander, was sich durch unterschiedliche Datenbasen erklärt — gehalt.de nutzt gemeldete Gehälter, StepStone wertet Stellenanzeigen aus. Provisionsanteile, die in der Praxis einen erheblichen Teil der Vergütung ausmachen, sind in beiden Werten nur unvollständig enthalten.

Was verdient man als Immobilienmakler/in? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 3.052 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Immobilienmakler/in-Lebenslauf

Do

  • Erlaubnis nach § 34c GewO vor der ersten Vermittlungstätigkeit einholen und die Erlaubnisnummer im Impressum führen
  • Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mindestens in Textform schließen, wie § 656a BGB es verlangt
  • Beim Verkauf an Verbraucher die Provision nach §§ 656c und 656d BGB gleich hoch auf beide Seiten verteilen
  • Im Mietgeschäft das Bestellerprinzip beachten und nur vom Auftraggeber Entgelt verlangen (§ 2 WoVermRG)
  • Freiwillige Weiterbildungen im Lebenslauf ausweisen — seit dem Wegfall der gesetzlichen Pflicht sind sie ein echtes Unterscheidungsmerkmal
  • Objektunterlagen vollständig prüfen, bevor sie an Interessenten herausgegeben werden

Don't

  • Nicht ohne Erlaubnis nach § 34c GewO vermitteln — das ist eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, wie man sich selbst bezeichnet
  • Keine mündlichen Maklerverträge über Wohnungen oder Einfamilienhäuser abschließen, sie sind formunwirksam
  • Dem Käufer keinen höheren Provisionsanteil aufbürden als dem Verkäufer — solche Vereinbarungen sind unwirksam
  • Vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, wenn nicht ausschließlich für ihn ein Auftrag eingeholt wurde
  • Bei der Wohnungsvermittlung nicht mehr als zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen (§ 3 WoVermRG)
  • Wertangaben nicht ohne nachvollziehbare Datengrundlage kommunizieren und Kaufpreise nicht zur Auftragsgewinnung schönrechnen

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Immobilienmakler/in

Braucht man für den Beruf Immobilienmakler eine Ausbildung?

Rechtlich nicht. Weder die Gewerbeordnung noch die MaBV verlangen für Makler einen bestimmten Abschluss oder eine Sachkundeprüfung. § 34c Abs. 2 GewO nennt als Versagungsgründe nur fehlende Zuverlässigkeit und ungeordnete Vermögensverhältnisse. Fachlich üblich sind aber die dreijährige duale Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau oder die IHK-Fortbildung Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in. Beide sind freiwillig, verschaffen aber Marktvorteile und wirken im Lebenslauf umso stärker, seit die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Makler entfallen ist.

Ist die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler" geschützt?

Nein. Anders als bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern gibt es keinen gesetzlichen Bezeichnungsschutz für „Immobilienmakler". Geschützt ist nicht der Titel, sondern der Marktzugang: Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, Gewerbe- oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO eine Erlaubnis. Maßgeblich ist also der tatsächliche Inhalt der Tätigkeit, nicht die Selbstbezeichnung. Geschützt sind dagegen die Abschlussbezeichnungen Immobilienkaufmann/-frau (IHK) und Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK).

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Seit dem 23.12.2020 gelten die §§ 656a bis 656d BGB für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Lässt sich der Makler von beiden Parteien Lohn versprechen, darf das nach § 656c BGB nur in gleicher Höhe geschehen — sonst ist der Maklervertrag nichtig. Beauftragt nur eine Partei, ist eine Erstattungsvereinbarung mit der anderen Seite nach § 656d BGB nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt; fällig wird der Anspruch erst nach nachgewiesener Zahlung des Auftraggebers. Die Höhe selbst ist gesetzlich nicht gedeckelt. Der Maklervertrag bedarf zudem nach § 656a BGB der Textform.

Was bedeutet das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen?

Seit dem 1. Juni 2015 darf ein Wohnungsvermittler nach § 2 Abs. 1a WoVermRG vom Wohnungssuchenden nur dann ein Entgelt fordern, wenn er ausschließlich wegen dessen Vermittlungsauftrag den Auftrag beim Vermieter eingeholt hat. In der Regel zahlt daher die Partei, die den Makler bestellt hat — meist der Vermieter. Abweichende Vereinbarungen sind nach § 2 Abs. 5 WoVermRG unwirksam, ebenso Konstruktionen, mit denen der Suchende ein vom Vermieter geschuldetes Entgelt tragen soll. Wo ein Entgelt zulässig ist, begrenzt § 3 WoVermRG es auf höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer, ohne Nebenkosten.

Gilt für Immobilienmakler noch eine gesetzliche Weiterbildungspflicht?

Nein, nicht mehr. Von August 2018 bis Juli 2026 mussten sich Makler nach § 34c Abs. 2a GewO 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden und die Nachweise dokumentieren. Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215), die Änderungen der Gewerbeordnung traten am 24. Juli 2026 in Kraft. § 34c Abs. 2a GewO verpflichtet seitdem ausdrücklich nur noch Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, also Wohnimmobilienverwalter; für diese gelten die 20 Stunden je Dreijahreszeitraum und die Vorgaben des § 15b MaBV unverändert weiter. Für Makler entfallen damit auch Dokumentation und Aufbewahrung der Nachweise. Wer sich trotzdem regelmäßig fortbildet, kann das im Lebenslauf jetzt als freiwillige Leistung herausstellen.

Quellen

  1. § 34c GewO — Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  2. Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten, BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026, Bundesgesetzblatt / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 2026-08-09
  3. § 15b MaBV — Weiterbildung (Verweis auf § 34c Abs. 2a GewO), Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  4. § 656a BGB — Textform des Maklervertrags, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  5. § 656c BGB — Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  6. § 656d BGB — Vereinbarungen über die Maklerkosten, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  7. § 2 WoVermRG — Vermittlungsentgelt und Bestellerprinzip, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  8. § 3 WoVermRG — Höchstbetrag des Vermittlungsentgelts, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09
  9. Gehalt Immobilienmakler/-in — Median 46.148 €/Jahr, Quartile 41.116 € und 51.795 €, gehalt.de (Compensation Partner GmbH), abgerufen am 2026-08-09
  10. Gehalt Immobilienmakler/in — Median 49.200 €/Jahr, Spanne 41.600 € bis 59.200 €, StepStone Deutschland GmbH, abgerufen am 2026-08-09
  11. Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau vom 14. Februar 2006, Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2026-08-09

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026