Lebenslauf Muster Finanzanlagenvermittler/in
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Finanzanlagenvermittler/innen beraten und vermitteln gewerblich Investmentvermögen (offene und geschlossene Fonds) sowie Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen oder Genussrechte auf Grundlage einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO). Sie unterscheiden sich von Bankberatern dadurch, dass sie nicht unter der Bankenaufsicht nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) stehen, sondern von der örtlichen Gewerbebehörde zugelassen und in ein öffentliches IHK-Vermittlerregister eingetragen werden. Voraussetzung ist entweder eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation, dazu eine Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme. Anders als Honoraranlageberater nach § 93 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die ausschließlich gegen Honorar und ohne Provisionen beraten dürfen, arbeiten 34f-Vermittler überwiegend provisionsbasiert und offenlegungspflichtig. In Deutschland waren laut DIHK-Vermittlerregister im Juli 2025 rund 41.018 Personen mit einer 34f-Erlaubnis registriert. Die meisten üben den Beruf selbstständig aus, ein kleinerer Teil ist bei Finanzvertrieben oder Pools angestellt.
Zuletzt aktualisiert am
Profil
Erfahrener Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO mit Zulassung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Nach einer kaufmännischen Bankausbildung und mehrjähriger Erfahrung in der Wertpapierberatung Wechsel in die Selbstständigkeit als freier Vermittler, seit 2021 im IHK-Vermittlerregister eingetragen. Schwerpunkte liegen in der bedarfsgerechten Anlageberatung für Privatkunden, der Erstellung von Geeignetheitserklärungen nach FinVermV sowie der laufenden Bestandsbetreuung. Arbeitet eng mit Investmentgesellschaften, Fondspools und Maklerbetreuern zusammen und hält die gesetzlichen Dokumentations- und Beratungsprotokollpflichten konsequent ein.
Berufserfahrung
- Anlageberatung und -vermittlung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen
- Erstellung von Geeignetheitserklärungen und Beratungsdokumentation nach §§ 16, 18 FinVermV
- Eintragung im IHK-Vermittlerregister und laufende Meldung an die Registerbehörde
- Aufbau eines Bestands von rund 180 Privatkunden über Empfehlungsmarketing
- Zusammenarbeit mit einem Fondspool zur Produktauswahl und Haftungsdach-Abwicklung
- Beratung von Privatkunden zu Wertpapieren, Fonds und Altersvorsorgeprodukten im Filialgeschäft
- Durchführung von WpHG-Beratungsprotokollen und Geeignetheitsprüfungen
- Mitwirkung bei der Einführung eines digitalen Beratungstools
- Erreichen der jährlichen Vertriebsziele in vier von fünf Jahren
- Vorbereitung des Wechsels in die freie Vermittlertätigkeit inklusive Sachkundeprüfung
Ausbildung
- Abschluss als Bankkauffrau, gleichgestellte Qualifikation nach § 4 FinVermV
- Schwerpunkte Wertpapiergeschäft und Kundenberatung
- Schriftliche und praktische Prüfung nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 GewO i. V. m. § 1 FinVermV
- Zulassung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Finanzanlagenvermittler/in
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Profil
Erfahrener Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO mit Zulassung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Nach einer kaufmännischen Bankausbildung und mehrjähriger Erfahrung in der Wertpapierberatung Wechsel in die Selbstständigkeit als freier Vermittler, seit 2021 im IHK-Vermittlerregister eingetragen. Schwerpunkte liegen in der bedarfsgerechten Anlageberatung für Privatkunden, der Erstellung von Geeignetheitserklärungen nach FinVermV sowie der laufenden Bestandsbetreuung. Arbeitet eng mit Investmentgesellschaften, Fondspools und Maklerbetreuern zusammen und hält die gesetzlichen Dokumentations- und Beratungsprotokollpflichten konsequent ein.
Berufserfahrung
- Anlageberatung und -vermittlung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen
- Erstellung von Geeignetheitserklärungen und Beratungsdokumentation nach §§ 16, 18 FinVermV
- Eintragung im IHK-Vermittlerregister und laufende Meldung an die Registerbehörde
- Aufbau eines Bestands von rund 180 Privatkunden über Empfehlungsmarketing
- Zusammenarbeit mit einem Fondspool zur Produktauswahl und Haftungsdach-Abwicklung
- Beratung von Privatkunden zu Wertpapieren, Fonds und Altersvorsorgeprodukten im Filialgeschäft
- Durchführung von WpHG-Beratungsprotokollen und Geeignetheitsprüfungen
- Mitwirkung bei der Einführung eines digitalen Beratungstools
- Erreichen der jährlichen Vertriebsziele in vier von fünf Jahren
- Vorbereitung des Wechsels in die freie Vermittlertätigkeit inklusive Sachkundeprüfung
Ausbildung
- Abschluss als Bankkauffrau, gleichgestellte Qualifikation nach § 4 FinVermV
- Schwerpunkte Wertpapiergeschäft und Kundenberatung
- Schriftliche und praktische Prüfung nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 GewO i. V. m. § 1 FinVermV
- Zulassung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Erfahrener Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO mit Zulassung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Nach einer kaufmännischen Bankausbildung und mehrjähriger Erfahrung in der Wertpapierberatung Wechsel in die Selbstständigkeit als freier Vermittler, seit 2021 im IHK-Vermittlerregister eingetragen. Schwerpunkte liegen in der bedarfsgerechten Anlageberatung für Privatkunden, der Erstellung von Geeignetheitserklärungen nach FinVermV sowie der laufenden Bestandsbetreuung. Arbeitet eng mit Investmentgesellschaften, Fondspools und Maklerbetreuern zusammen und hält die gesetzlichen Dokumentations- und Beratungsprotokollpflichten konsequent ein.
Berufserfahrung
2021 - heute
Freier Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Eigenes Vermittlerbüro, Leipzig
- Anlageberatung und -vermittlung für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen
- Erstellung von Geeignetheitserklärungen und Beratungsdokumentation nach §§ 16, 18 FinVermV
- Eintragung im IHK-Vermittlerregister und laufende Meldung an die Registerbehörde
- Aufbau eines Bestands von rund 180 Privatkunden über Empfehlungsmarketing
- Zusammenarbeit mit einem Fondspool zur Produktauswahl und Haftungsdach-Abwicklung
2016 - 2021
Kundenberaterin Wertpapier/Vorsorge
Sparkasse Leipzig
- Beratung von Privatkunden zu Wertpapieren, Fonds und Altersvorsorgeprodukten im Filialgeschäft
- Durchführung von WpHG-Beratungsprotokollen und Geeignetheitsprüfungen
- Mitwirkung bei der Einführung eines digitalen Beratungstools
- Erreichen der jährlichen Vertriebsziele in vier von fünf Jahren
- Vorbereitung des Wechsels in die freie Vermittlertätigkeit inklusive Sachkundeprüfung
Ausbildung
2013 - 2016
Ausbildung zur Bankkauffrau
Sparkasse Leipzig / IHK zu Leipzig
2021
Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachfrau (IHK)
IHK zu Leipzig
Kenntnisse
- Anlageberatung PrivatkundenFortgeschritten
- Geeignetheitsprüfung nach FinVermVFortgeschritten
- Produktkenntnis offene/geschlossene FondsFortgeschritten
- CRM- und BestandsverwaltungssoftwareGrundkenntnisse
- Risikoprofilierung und BedarfsanalyseFortgeschritten
- Vermittlerregister- und MeldepflichtenFortgeschritten
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischB2
- PolnischGrundkenntnisse
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Finanzanlagenvermittler/in
Aufgaben & Verantwortung
- Selbstständige Beratung und Vermittlung von Investmentvermögen nach § 34f GewO
- Eigenverantwortliche Führung eines Kundenbestands im vier- bis fünfstelligen Bereich
- Verantwortung für die Einhaltung der Dokumentations- und Beratungspflichten nach FinVermV
- Steuerung der Zusammenarbeit mit Investmentgesellschaften und Fondspools
- Aufbau und Pflege des IHK-Vermittlerregistereintrags inklusive Meldepflichten
Beratungskompetenz
- Bedarfsgerechte Anlageberatung unter Berücksichtigung von Risikoprofil und Anlagehorizont
- Durchführung strukturierter Geeignetheitsprüfungen nach § 16 FinVermV
- Erstellung nachvollziehbarer Geeignetheitserklärungen nach § 18 FinVermV
- Transparente Aufklärung über Chancen, Risiken und Kosten von Finanzanlagen
- Empathische, verständliche Kommunikation komplexer Anlageprodukte
Produktkenntnis
- Fundierte Kenntnis offener Investmentvermögen (Publikumsfonds, ETFs)
- Erfahrung mit geschlossenen Investmentvermögen (z. B. Immobilien-, Private-Equity-Fonds)
- Vertrautheit mit Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG
- Marktbeobachtung und laufende Fondsanalyse zur Produktauswahl
- Verständnis von Kostenstrukturen, Ausgabeaufschlägen und Bestandsprovisionen
Regulatorik & Compliance
- Sichere Anwendung der Vorgaben aus § 34f GewO und FinVermV im Beratungsalltag
- Einhaltung der Offenlegungspflichten zu Zuwendungen nach § 17 FinVermV
- Führung und Aufbewahrung von Beratungsdokumentation nach § 22 f. FinVermV
- Nachweis und Pflege einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme
- Beachtung der Vermittlerregister- und Meldepflichten gegenüber der Registerbehörde
Vertrieb & Kundengewinnung
- Aufbau eines Kundenstamms durch Empfehlungsmarketing und Netzwerkarbeit
- Entwicklung von Vertriebs- und Ansprachekonzepten für Privatkunden
- Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Anlagethemen
- Pflege langfristiger Kundenbeziehungen über mehrere Anlagezyklen
- Zusammenarbeit mit Steuerberatern und weiteren Multiplikatoren
Ergebnisse & Erfolge
- Kontinuierlicher Ausbau des betreuten Anlagevolumens über mehrere Jahre
- Hohe Kundenbindung durch nachweisbare Weiterempfehlungsquote
- Erfolgreicher Wechsel von der Anstellung in die selbstständige Vermittlertätigkeit
- Aufbau einer Zusammenarbeit mit mehreren Produktpartnern und einem Fondspool
- Fehlerfreie Prüfungen im Rahmen der jährlichen Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Finanzanlagenvermittler/in?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Anlageberatung und -vermittlung nach § 34f GewO
- Geeignetheitsprüfung und -erklärung nach FinVermV
- Produktkenntnis offene und geschlossene Investmentvermögen
- Kenntnis von Vermögensanlagen nach VermAnlG
- Risikoprofilierung und Bedarfsanalyse
- Beratungsdokumentation und Aufzeichnungspflichten
- Umgang mit CRM- und Bestandsverwaltungssoftware
- Grundlagen der Fondsanalyse und Kostenstrukturen
- Kenntnis der Vermittlerregister- und Meldepflichten
- Grundzüge des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)
Zertifikate
- Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) nach § 34f GewO
- Erlaubnis nach § 34f GewO der zuständigen Gewerbebehörde
- Eintragung im Vermittlerregister nach § 34f Abs. 5 GewO
- Berufshaftpflichtversicherung nach § 9 FinVermV
- Gleichgestellte Qualifikation nach § 4 FinVermV (z. B. Bankkaufmann/-frau)
- Optional: Sachkundeprüfung Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO
- Optional: Zusatzzertifikate von Fondsverbänden oder Investmentgesellschaften
Soft Skills
- Vertrauenswürdigkeit und Integrität im Kundenumgang
- Kommunikationsstärke bei komplexen Sachverhalten
- Eigenverantwortung und unternehmerisches Denken
- Belastbarkeit bei schwankendem Provisionseinkommen
- Netzwerk- und Akquisefähigkeit
- Diskretion im Umgang mit sensiblen Finanzdaten
Ausbildung und Gehalt als Finanzanlagenvermittler/in im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Zugang zum Beruf des Finanzanlagenvermittlers/der Finanzanlagenvermittlerin ist gewerberechtlich in § 34f GewO geregelt und führt nicht über eine klassische duale Ausbildung, sondern über eine behördliche Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig Anteile an offenen oder geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz vermitteln oder dazu beraten will, benötigt nach § 34f Abs. 1 GewO die Erlaubnis der zuständigen Behörde, sofern die Tätigkeit im Rahmen der Bereichsausnahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG bzw. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ausgeübt wird, also außerhalb der Bankenaufsicht. Zentrale Voraussetzung nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO ist der Nachweis der Sachkunde durch eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Prüfung; Inhalt und Ablauf regelt § 1 FinVermV, die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil mit simuliertem Kundengespräch. Von der Sachkundeprüfung befreit sind nach § 4 FinVermV Personen mit gleichgestellten Abschlüssen, etwa Bankkaufleute, Sparkassenkaufleute, geprüfte Bankfachwirte, Fachwirte für Versicherungen und Finanzen, Investment-Fachwirte oder Investmentfondskaufleute, teils in Verbindung mit einer mindestens ein- bis zweijährigen Berufserfahrung in der Anlageberatung; auch ein wirtschafts-, rechts- oder mathematikwissenschaftliches Hochschulstudium kann mit ausreichender Berufserfahrung anerkannt werden. Weitere Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34f Abs. 2 GewO sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; deren Mindestversicherungssumme legt § 9 FinVermV mit 1.276.000 Euro je Versicherungsfall und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres fest. Nach Erteilung der Erlaubnis müssen sich Gewerbetreibende unverzüglich in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister nach § 34f Abs. 5 GewO i. V. m. §§ 6-8 FinVermV eintragen lassen; auch direkt beratende Angestellte benötigen eigene Sachkundenachweise und eine Registereintragung (§ 34f Abs. 4 und 6 GewO). Anders als bei Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO, für die eine jährliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für 34f-Vermittler nach aktuellem Stand keine verpflichtende Weiterbildung; Fortbildung erfolgt bislang freiwillig, etwa über Kammern oder private Bildungsanbieter. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) sieht eine verpflichtende Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich auch für 34f-Vermittler vor; deren Umsetzung in deutsches Recht über eine Änderung der FinVermV wird laut Branchenberichten für die Zeit um 2028 erwartet, ist aber noch nicht in Kraft. |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Da die meisten Finanzanlagenvermittler/innen nach § 34f GewO selbstständig und provisionsbasiert arbeiten, existiert kein einheitliches Gehalt, sondern ein stark schwankendes Provisionseinkommen, das von Abschlussvolumen, Bestandsgröße und Produktmix abhängt; verlässliche, belastbare Durchschnittszahlen für diese selbstständige Tätigkeit ließen sich in der Recherche nicht seriös belegen und werden hier bewusst nicht beziffert. Als Orientierungsgröße für angestellte Berater/innen in ähnlichen Tätigkeitsfeldern liefert gehalt.de für den Beruf „Finanzberater/-in“ einen Median von 70.402 Euro brutto im Jahr (unteres Quartil 60.242 Euro, oberes Quartil 82.276 Euro), mit einer Spanne von rund 52.084 Euro bei unter drei Jahren Berufserfahrung bis 73.464 Euro bei über neun Jahren Erfahrung. StepStone nennt für die Vergleichsposition „Financial Advisor“ ein niedrigeres Durchschnittsgehalt von rund 52.000 Euro brutto im Jahr (Spanne 43.900 bis 62.000 Euro), basierend auf eigenen statistischen Erhebungen zu rund 30.710 Stellenanzeigen. Beide Angaben beziehen sich auf die allgemeinere Berufsbezeichnung „Finanzberater“ bzw. „Financial Advisor“ und nicht spezifisch auf freie 34f-Vermittler, dienen also nur als grobe Orientierung für angestellte Tätigkeiten im Finanzvertrieb, etwa bei Banken, Finanzvertrieben oder Pools. Selbstständige 34f-Vermittler erzielen ihr Einkommen stattdessen über Abschluss- und Bestandsprovisionen, deren Höhe vertraglich zwischen Vermittler, Pool und Produktgeber vereinbart wird. |
Was verdient man als Finanzanlagenvermittler/in? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
gehalt.de - Finanzberater/-in
60.242 € – 82.276 €, Median 70.402 €
Statistische Erhebung gehalt.de, Berufsbezeichnung Finanzberater/-in (Näherungswert, nicht spezifisch 34f-Vermittler), Angestelltengehalt; freie 34f-Vermittler arbeiten überwiegend provisionsbasiert, dafür liegen keine belastbaren Zahlen vor
StepStone - Financial Advisor
43.900 € – 62.000 €, Median 52.000 €
Statistische Erhebung StepStone auf Basis von rund 30.710 Stellenanzeigen, Berufsbezeichnung Financial Advisor (Näherungswert), Angestelltengehalt; nicht spezifisch für freie Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO
Die Quellen liegen 18.402 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Finanzanlagenvermittler/in-Lebenslauf
Do
- Vor Tätigkeitsbeginn Sachkundeprüfung ablegen oder gleichgestellte Qualifikation nach § 4 FinVermV nachweisen
- Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme abschließen und laufend halten
- Eintragung im IHK-Vermittlerregister rechtzeitig veranlassen und Änderungen unverzüglich melden
- Geeignetheitsprüfung und -erklärung für jede Beratung sorgfältig dokumentieren
- Zuwendungen und Provisionen gegenüber Kunden transparent offenlegen
- Freiwillige Weiterbildung nutzen, um auf die künftige EU-Weiterbildungspflicht vorbereitet zu sein
Don't
- Nicht ohne gültige Erlaubnis nach § 34f GewO tätig werden
- Kundengelder oder Anteile nicht selbst entgegennehmen (§ 20 FinVermV)
- Beratungsdokumentation nicht vernachlässigen oder nachträglich unvollständig erstellen
- Status als provisionsbasierter Vermittler nicht mit dem Honoraranlageberater nach § 93 WpHG verwechseln
- Registereintrag und Meldepflichten nicht aus Zeitmangel aufschieben
- Sich nicht auf einmalige Sachkunde verlassen, ohne Marktentwicklungen zu verfolgen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Finanzanlagenvermittler/in
Was unterscheidet einen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO von einem Bankberater?
Ein Finanzanlagenvermittler benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO und unterliegt der FinVermV, während Bankberater für ihre Bank tätig sind, die eine umfassendere Erlaubnis nach § 32 KWG besitzt. Banken mit einer solchen Erlaubnis sind nach § 34f Abs. 3 Nr. 1 GewO von der 34f-Pflicht ausdrücklich befreit, weil ihre Tätigkeit bereits durch die Bankenaufsicht abgedeckt ist. 34f-Vermittler sind rechtlich selbstständige Gewerbetreibende und meist nicht an ein einzelnes Institut gebunden, sondern vermitteln Produkte verschiedener Anbieter.
Braucht man eine bestimmte Ausbildung, um Finanzanlagenvermittler zu werden?
Eine klassische Ausbildung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Erforderlich ist der Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, entweder durch eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 1 FinVermV oder durch eine gleichgestellte Qualifikation nach § 4 FinVermV, etwa eine Ausbildung zum Bankkaufmann/-frau oder ein einschlägiges Studium mit Berufserfahrung. Hinzu kommen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung.
Muss ein Finanzanlagenvermittler sich jährlich weiterbilden?
Nach aktuellem Rechtsstand besteht anders als bei Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO keine gesetzliche Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler; die einmalige Sachkundeprüfung reicht formal aus. Die EU-Kleinanlegerstrategie sieht jedoch eine Pflicht von mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr vor, deren Umsetzung in die FinVermV laut Branchenberichten für etwa 2028 erwartet wird, aber noch nicht beschlossen ist.
Was verdient ein Finanzanlagenvermittler in Deutschland?
Da die meisten 34f-Vermittler selbstständig und auf Provisionsbasis arbeiten, gibt es kein einheitliches Gehalt und keine seriös belegten Durchschnittswerte für diese Gruppe. Angestellte Berater in vergleichbaren Positionen wie „Finanzberater/-in“ verdienen laut gehalt.de im Median rund 70.400 Euro brutto im Jahr, laut StepStone für „Financial Advisor“ im Schnitt rund 52.000 Euro; beide Werte sind nur grobe Näherungen und nicht spezifisch für freie 34f-Vermittler.
Was ist der Unterschied zu einem Honoraranlageberater nach § 93 WpHG?
Honoraranlageberater sind ins BaFin-Register nach § 93 WpHG eingetragene Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Erlaubnis nach § 32 KWG oder § 15 WpIG, die ausschließlich gegen Honorar beraten und keine Provisionen oder sonstigen Zuwendungen annehmen dürfen. 34f-Vermittler dagegen dürfen provisionsbasiert arbeiten, müssen Zuwendungen aber nach § 17 FinVermV gegenüber dem Kunden offenlegen. Beide Modelle sind rechtlich getrennt und dürfen nicht parallel unter derselben Erlaubnis ausgeübt werden.
Quellen
- § 34f GewO - Finanzanlagenvermittler, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- § 34d GewO - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- FinVermV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- § 9 FinVermV - Umfang der Versicherung, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- § 4 FinVermV - Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- § 93 WpHG - Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
- Statistiken und Bestandszahlen zum Vermittlerregister, DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer, abgerufen am 2026-08-09
- Registrierungen im Finanzanlagenvermittlerregister (Quartalsstatistik), DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer, abgerufen am 2026-08-09
- Zahl unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler mit Zulassung nach § 34 d, f und i Gewerbeordnung steigt, AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V., abgerufen am 2026-08-09
- Finanzberater/-in » Gehalt & Beruf, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
- Financial Advisor Gehalt, StepStone, abgerufen am 2026-08-09
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026