Lebenslauf Muster Lehrer/in (Sekundarstufe)
Vorlage, Beispiel und Formulierungen
Lehrkräfte der Sekundarstufe unterrichten an Gymnasien, Gesamtschulen, Stadtteil-, Ober- und Gemeinschaftsschulen in der Regel zwei Fächer und begleiten Jugendliche bis zum mittleren Schulabschluss oder zum Abitur. Die KMK führt dieses Lehramt als Lehramtstyp 4 („Lehrämter für den Sekundarbereich II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium“); wie es im einzelnen Land heißt, ist sehr unterschiedlich — von „Lehramt an Gymnasien“ über „Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ bis „Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II“. Die Ausbildung ist zweiphasig: ein universitäres Studium mit schulpraktischen Anteilen, danach der Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Zweiten Staatsprüfung, durch die die Lehramtsbefähigung erworben wird. Nach der KMK-Rahmenvereinbarung beträgt die Regelstudienzeit im gestuften Modell insgesamt 10 Semester und 300 ECTS-Punkte, davon mindestens 180 ECTS für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken der beiden Fächer. Bildung ist Ländersache: Studienstruktur, Dauer des Vorbereitungsdienstes, Einstellungsverfahren und Besoldung regeln die 16 Länder eigenständig, die KMK-Beschlüsse setzen nur den gemeinsamen Rahmen. Beschäftigt wird man entweder im Beamtenverhältnis — für dieses Lehramt bundesweit üblicherweise im Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 13 — oder als Tarifbeschäftigte/r nach TV-L, Entgeltgruppe E 13. Im Schuljahr 2024/2025 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 752.100 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen tätig, 43,9 Prozent davon in Teilzeit. Die Einstellungschancen hängen stark von Fächerkombination, Land und Einstellungsjahr ab: Die KMK-Modellrechnung sieht für dieses Lehramt bis 2029 eine knappe Unterdeckung und ab 2030 bundesweit eher ein Überangebot.
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Profil
Lehrkraft für die Sekundarstufen I und II mit Zweitem Staatsexamen in den Fächern Mathematik und Physik und mehrjähriger Unterrichtserfahrung an Gymnasium und Gesamtschule. Schwerpunkte in der Unterrichtsentwicklung entlang der Bildungsstandards, in der Vorbereitung auf das schriftliche und mündliche Abitur sowie in der Binnendifferenzierung heterogener Lerngruppen. Erfahrung in der Fachkonferenzarbeit, in der Betreuung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern im Praxissemester und im Aufbau digital gestützter Unterrichtsformate. Übernimmt Klassenleitungen, Beratungsaufgaben und Aufgaben der schulischen Qualitätsentwicklung. Sucht eine Stelle im Landesdienst oder an einer Schule in freier Trägerschaft mit Oberstufe.
Berufserfahrung
- Unterricht in Mathematik und Physik in den Jahrgangsstufen 5 bis 13, davon Grund- und Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe
- Klassenleitung einer Erprobungsstufenklasse sowie Beratung der Schülerinnen und Schüler zur Fächer- und Kurswahl in der Qualifikationsphase
- Erstellung, Korrektur und Zweitkorrektur von Klausuren und Abiturprüfungen nach den Vorgaben des Zentralabiturs
- Mitarbeit in der Fachkonferenz Mathematik: Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne entlang der KMK-Bildungsstandards
- Einführung eines digital gestützten Aufgabenformats für die Sekundarstufe I inklusive Fortbildung des Kollegiums
- Unterricht in heterogenen Lerngruppen der Sekundarstufe I mit Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik
- Aufbau und Betreuung eines Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen in den Kernfächern
- Mitwirkung im multiprofessionellen Team aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik im inklusiven Unterricht
- Begleitung von Praxissemesterstudierenden in Kooperation mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
- Organisation der Berufs- und Studienorientierung im Jahrgang 10 einschließlich Kooperation mit regionalen Betrieben
Ausbildung
- Ausbildungsunterricht und selbstständiger Unterricht in Mathematik und Physik in Sekundarstufe I und II
- Staatsprüfung mit zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen, Kolloquium und schriftlicher Arbeit
- 300 ECTS-Punkte im gestuften Lehramtsstudium (Bachelor 180, Master 120) mit Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften
- Schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester; Masterarbeit in der Didaktik der Physik
Kenntnisse
Sprachen
Lebenslauf-Editor: Lehrer/in (Sekundarstufe)
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Profil
Lehrkraft für die Sekundarstufen I und II mit Zweitem Staatsexamen in den Fächern Mathematik und Physik und mehrjähriger Unterrichtserfahrung an Gymnasium und Gesamtschule. Schwerpunkte in der Unterrichtsentwicklung entlang der Bildungsstandards, in der Vorbereitung auf das schriftliche und mündliche Abitur sowie in der Binnendifferenzierung heterogener Lerngruppen. Erfahrung in der Fachkonferenzarbeit, in der Betreuung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern im Praxissemester und im Aufbau digital gestützter Unterrichtsformate. Übernimmt Klassenleitungen, Beratungsaufgaben und Aufgaben der schulischen Qualitätsentwicklung. Sucht eine Stelle im Landesdienst oder an einer Schule in freier Trägerschaft mit Oberstufe.
Berufserfahrung
- Unterricht in Mathematik und Physik in den Jahrgangsstufen 5 bis 13, davon Grund- und Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe
- Klassenleitung einer Erprobungsstufenklasse sowie Beratung der Schülerinnen und Schüler zur Fächer- und Kurswahl in der Qualifikationsphase
- Erstellung, Korrektur und Zweitkorrektur von Klausuren und Abiturprüfungen nach den Vorgaben des Zentralabiturs
- Mitarbeit in der Fachkonferenz Mathematik: Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne entlang der KMK-Bildungsstandards
- Einführung eines digital gestützten Aufgabenformats für die Sekundarstufe I inklusive Fortbildung des Kollegiums
- Unterricht in heterogenen Lerngruppen der Sekundarstufe I mit Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik
- Aufbau und Betreuung eines Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen in den Kernfächern
- Mitwirkung im multiprofessionellen Team aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik im inklusiven Unterricht
- Begleitung von Praxissemesterstudierenden in Kooperation mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
- Organisation der Berufs- und Studienorientierung im Jahrgang 10 einschließlich Kooperation mit regionalen Betrieben
Ausbildung
- Ausbildungsunterricht und selbstständiger Unterricht in Mathematik und Physik in Sekundarstufe I und II
- Staatsprüfung mit zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen, Kolloquium und schriftlicher Arbeit
- 300 ECTS-Punkte im gestuften Lehramtsstudium (Bachelor 180, Master 120) mit Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften
- Schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester; Masterarbeit in der Didaktik der Physik
Kenntnisse
Sprachen
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Profil
Lehrkraft für die Sekundarstufen I und II mit Zweitem Staatsexamen in den Fächern Mathematik und Physik und mehrjähriger Unterrichtserfahrung an Gymnasium und Gesamtschule. Schwerpunkte in der Unterrichtsentwicklung entlang der Bildungsstandards, in der Vorbereitung auf das schriftliche und mündliche Abitur sowie in der Binnendifferenzierung heterogener Lerngruppen. Erfahrung in der Fachkonferenzarbeit, in der Betreuung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern im Praxissemester und im Aufbau digital gestützter Unterrichtsformate. Übernimmt Klassenleitungen, Beratungsaufgaben und Aufgaben der schulischen Qualitätsentwicklung. Sucht eine Stelle im Landesdienst oder an einer Schule in freier Trägerschaft mit Oberstufe.
Berufserfahrung
2021 - heute
Studienrätin, Lehrkraft für Mathematik und Physik
Städtisches Gymnasium, Münster
- Unterricht in Mathematik und Physik in den Jahrgangsstufen 5 bis 13, davon Grund- und Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe
- Klassenleitung einer Erprobungsstufenklasse sowie Beratung der Schülerinnen und Schüler zur Fächer- und Kurswahl in der Qualifikationsphase
- Erstellung, Korrektur und Zweitkorrektur von Klausuren und Abiturprüfungen nach den Vorgaben des Zentralabiturs
- Mitarbeit in der Fachkonferenz Mathematik: Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne entlang der KMK-Bildungsstandards
- Einführung eines digital gestützten Aufgabenformats für die Sekundarstufe I inklusive Fortbildung des Kollegiums
2018 - 2021
Angestellte Lehrkraft (TV-L E 13) für Mathematik und Physik
Gesamtschule, Bochum
- Unterricht in heterogenen Lerngruppen der Sekundarstufe I mit Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik
- Aufbau und Betreuung eines Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen in den Kernfächern
- Mitwirkung im multiprofessionellen Team aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik im inklusiven Unterricht
- Begleitung von Praxissemesterstudierenden in Kooperation mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
- Organisation der Berufs- und Studienorientierung im Jahrgang 10 einschließlich Kooperation mit regionalen Betrieben
Ausbildung
2016 - 2018
Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschule, Nordrhein-Westfalen
2011 - 2016
Bachelor of Education und Master of Education, Mathematik und Physik
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kenntnisse
- Unterrichtsplanung nach Kernlehrplan und BildungsstandardsSehr gut
- Oberstufen- und Abiturvorbereitung (Grund- und Leistungskurs)Sehr gut
- Leistungsbewertung und PrüfungserstellungSehr gut
- Binnendifferenzierung und FörderdiagnostikGut
- Digitale Lernplattformen und SchulverwaltungssoftwareGut
- Elternberatung und KonfliktmoderationGut
Sprachen
- DeutschMuttersprache
- EnglischC1
- FranzösischB1
Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Lehrer/in (Sekundarstufe)
Unterricht und Fachlichkeit
- Unterricht in [Fach 1] und [Fach 2] in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 einschließlich Grund- und Leistungskursen
- Planung und Durchführung kompetenzorientierten Unterrichts auf Grundlage des Kernlehrplans und der schulinternen Curricula
- Entwicklung von Unterrichtsreihen mit fachdidaktisch begründeter Progression über mehrere Jahrgangsstufen
- Einsatz experimenteller, projektorientierter und forschend-entdeckender Arbeitsformen im Fachunterricht
- Sprachsensible Gestaltung des Fachunterrichts zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache
Oberstufe, Prüfungen und Leistungsbewertung
- Erstellung, Korrektur und Zweitkorrektur von Klausuren, Facharbeiten und Abiturprüfungsaufgaben
- Vorbereitung von Kursen auf das schriftliche und mündliche Abitur nach den landesweiten Prüfungsvorgaben
- Umsetzung transparenter Bewertungsraster und Rückmeldeformate für sonstige Mitarbeit und schriftliche Leistungen
- Beratung zur Fächer- und Kurswahl sowie zur Belegungs- und Qualifikationsverpflichtung in der Oberstufe
- Mitwirkung als Prüferin beziehungsweise Prüfer und als Mitglied von Fachprüfungsausschüssen
Klassenleitung, Erziehung und Beratung
- Klassenleitung mit Verantwortung für Klassenklima, Elternarbeit und Übergangsbegleitung
- Individuelle Lern- und Laufbahnberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten
- Moderation von Konflikten und Umsetzung des schulischen Präventionskonzepts
- Organisation von Klassenfahrten, Studienfahrten und außerschulischen Lernorten
- Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräften und außerschulischen Fachstellen
Heterogenität, Inklusion und Förderung
- Binnendifferenzierung in leistungsheterogenen Lerngruppen der Sekundarstufe I
- Erstellung individueller Förderpläne auf Grundlage diagnostischer Verfahren
- Kooperation im multiprofessionellen Team mit Sonderpädagogik und Schulbegleitung im inklusiven Unterricht
- Umsetzung von Nachteilsausgleichen nach den Vorgaben des Landes
- Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler durch Enrichment, Wettbewerbe und Drehtürmodelle
Digitalisierung und Medienbildung
- Unterricht mit Lernmanagementsystemen und digitalen Kollaborationswerkzeugen
- Umsetzung des schulischen Medienkonzepts und des Medienkompetenzrahmens des Landes
- Erstellung digitaler Lernmaterialien einschließlich Erklärvideos und interaktiver Übungsformate
- Datenschutzkonformer Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht und in der Leistungsrückmeldung
- Durchführung schulinterner Fortbildungen zu digital gestütztem Fachunterricht
Schulentwicklung und Kooperation
- Mitarbeit in Fachkonferenzen und Fortschreibung schulinterner Lehrpläne
- Übernahme von Funktionsaufgaben wie Stufenkoordination, Fachkonferenzvorsitz oder Fortbildungsbeauftragung
- Ausbildungsbegleitung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie Praxissemesterstudierenden
- Mitwirkung an Qualitätsanalyse, Evaluation und Schulprogrammarbeit
- Aufbau von Kooperationen mit Hochschulen, Betrieben und außerschulischen Bildungsträgern
Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Lehrer/in (Sekundarstufe)?
Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.
Hard Skills
- Fachwissenschaftliche Expertise in zwei Unterrichtsfächern auf universitärem Niveau
- Fachdidaktik und kompetenzorientierte Unterrichtsplanung nach Kernlehrplan
- Leistungsbewertung, Klausur- und Abiturprüfungserstellung inklusive Erwartungshorizonten
- Diagnostik von Lernständen und Erstellung individueller Förderpläne
- Differenzierung und Binnendifferenzierung in heterogenen Lerngruppen
- Sprachsensibler Fachunterricht und Sprachförderung im Regelunterricht
- Digitale Lernplattformen, Lernmanagementsysteme und Schulverwaltungssoftware
- Schulrecht, Prüfungsordnungen und Aufsichtspflicht des jeweiligen Landes
- Curriculumarbeit und Fortschreibung schulinterner Lehrpläne
- Projekt- und Veranstaltungsorganisation von Studienfahrten bis Wettbewerbsbetreuung
Zertifikate
- Zweites Staatsexamen beziehungsweise Zweite Staatsprüfung (Lehramtsbefähigung)
- Erstes Staatsexamen oder Master of Education als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst
- Erweiterungsprüfung in einem dritten Unterrichtsfach
- Qualifizierung zur Beratungslehrkraft oder Schullaufbahnberatung
- Ausbildung zur Mentorin beziehungsweise zum Mentor für den Vorbereitungsdienst
- Medienberater- oder Medienkoordinatorenqualifikation des Landes
- Erste-Hilfe-Ausbildung und Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht (fachabhängig)
- Zertifikate zu Deutsch als Zweitsprache, Inklusion oder Begabtenförderung
Soft Skills
- Klare, adressatengerechte Kommunikation gegenüber Jugendlichen, Eltern und Kollegium
- Belastbarkeit und Selbstorganisation bei hoher Parallelität von Unterricht, Korrektur und Konferenzen
- Konfliktfähigkeit und Deeskalation in Klassen- und Elterngesprächen
- Teamfähigkeit in Fachkonferenzen und multiprofessionellen Teams
- Reflexionsfähigkeit und Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts
- Empathie und Geduld im Umgang mit Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen
Ausbildung und Gehalt als Lehrer/in (Sekundarstufe) im Überblick
| Ausbildungsweg | Der Weg in das Lehramt der Sekundarstufe II beziehungsweise an das Gymnasium führt über zwei Ausbildungsphasen, deren Ausgestaltung Ländersache ist. Verbindliche bundesweite Klammer sind die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, insbesondere die „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)“ vom 28.02.1997 in der Fassung vom 13.09.2018 sowie die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ vom 10.10.2003 in der jeweils geltenden Fassung. Erste Phase ist ein Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Im gestuften Modell beträgt die Regelstudienzeit im Bachelorstudium mindestens sechs und im Masterstudium mindestens zwei Semester, insgesamt einschließlich der schulpraktischen Studien 10 Semester, bewertet mit 300 Leistungspunkten nach ECTS — in der Praxis meist als Bachelor of Education mit 180 und Master of Education mit 120 Leistungspunkten. Wo Länder weiterhin Studiengänge mit Erster Staatsprüfung anbieten, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 9 und höchstens 10 Semester bei mindestens 270 Leistungspunkten; für künstlerische Fächer bestehen in einigen Ländern Sonderregelungen. Das Studium umfasst Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien, ein vertieftes Studium der Fachwissenschaften und ihrer Didaktiken in zwei Fächern im Umfang von insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkten, die etwa gleichmäßig auf beide Fächer verteilt sind, sowie eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Die Rahmenvereinbarung hebt Basisqualifikationen in Heterogenität, Inklusion, Grundlagen der Förderdiagnostik und „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ hervor und bindet die Ausbildung an die „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (KMK-Beschluss vom 16.12.2004 in der Fassung vom 07.10.2022) mit den vier Kompetenzbereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren. Zweite Phase ist der Vorbereitungsdienst, der laut Rahmenvereinbarung ungeachtet einer Anrechnung mindestens 12 und höchstens 24 Monate dauert; schulpraktische und vergleichbare fachliche Studienanteile können angerechnet werden. Innerhalb dieses Korridors setzen die Länder unterschiedliche Werte: Für die weiterführenden Schulformen sind 18 oder 24 Monate die verbreiteten Modelle, einzelne Länder liegen darunter. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung, durch die die Lehramtsbefähigung erworben wird. Für die Mobilität zwischen den Ländern gilt der KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ vom 22.10.1999 in der Fassung vom 07.03.2013: Erste und Zweite Staatsprüfungen werden im Rahmen der definierten Lehramtstypen anerkannt, und zwar für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die laufbahngerechte Einstellung im gleichen Lehramtstyp. Ausdrücklich Sache des aufnehmenden Landes bleiben jedoch die Definition und besoldungsmäßige Einstufung der Lehrämter, das Angebot an Unterrichtsfächern und die Bewerberauswahl nach Bedarf. Die Anerkennung ist also keine automatische Einstellungsgarantie. Wie unterschiedlich die Länder benennen, was fachlich derselbe Lehramtstyp ist, zeigt die Anlage zur Rahmenvereinbarung: Sie reicht von „Lehramt an Gymnasien“ über „Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ (Nordrhein-Westfalen) und „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien“ (Berlin) bis „Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Stadtteilschulen und Gymnasien)“ (Hamburg). |
|---|---|
| Gehaltsspanne | Bezahlt wird entweder nach Landesbesoldungsrecht oder nach Tarif — und beides unterscheidet sich von Land zu Land. Für das Lehramt an Gymnasien und vergleichbaren Schulformen ist das Eingangsamt bundesweit üblicherweise die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst); die konkreten Grundgehaltssätze legt jedes Land selbst fest, seit der Föderalismusreform gibt es keine bundeseinheitliche Besoldungstabelle mehr. Als Größenordnung: In Bayern beträgt das Grundgehalt in A 13 nach der vom 01.02.2025 bis 30.09.2026 gültigen Tabelle 5.247,58 Euro in Stufe 1 und 6.168,25 Euro in Stufe 7; ab dem 01.10.2026 ist eine Anhebung auf 5.395,56 Euro in Stufe 1 angekündigt. Andere Länder liegen teils deutlich darunter; belastbare, aktuell gültige Werte für alle 16 Länder ließen sich im Rahmen dieser Recherche nicht aus amtlichen Quellen sichern und bleiben daher offen. Hinzu kommen je nach Land Familienzuschläge, Amts- und Strukturzulagen sowie der Wegfall eigener Sozialversicherungsbeiträge bei gleichzeitigem Beihilfeanspruch. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte dieses Lehramts werden in der Regel nach TV-L in die Entgeltgruppe E 13 eingruppiert. Nach der vom 01.04.2026 bis 28.02.2027 gültigen Entgelttabelle reicht E 13 von 4.759,37 Euro in Stufe 1 bis 6.764,69 Euro in Stufe 6; die Stufenzuordnung richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung. Der TV-L gilt für die Länder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder — Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifwerk. Netto liegen Beamtinnen und Beamte bei gleichem Bruttobetrag regelmäßig höher als Tarifbeschäftigte. |
Was verdient man als Lehrer/in (Sekundarstufe)? Die Quellen im Vergleich
Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.
TV-L Entgelttabelle (Informationsportal Oeffentlicher Dienst)
57.112 € – 81.176 €
Entgeltgruppe E 13, Stufe 1 (4.759,37 EUR) bis Stufe 6 (6.764,69 EUR) brutto/Monat, Tabelle gueltig 01.04.2026-28.02.2027, Monatswerte x 12, 12 x Monatsentgelt ohne Jahressonderzahlung; gilt fuer tarifbeschaeftigte Lehrkraefte in den Laendern der Tarifgemeinschaft deutscher Laender, Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifwerk; die Stufenzuordnung richtet sich nach einschlaegiger Berufserfahrung
Besoldungstabelle Bayern (Informationsportal Oeffentlicher Dienst)
62.971 € – 74.019 €
Grundgehalt A 13, Stufe 1 (5.247,58 EUR) bis Stufe 7 (6.168,25 EUR) brutto/Monat, Tabelle gueltig 01.02.2025-30.09.2026, Monatswerte x 12, 12 x Monatsentgelt ohne Sonderzahlungen; ab 01.10.2026 ist eine Anhebung auf 5.395,56 EUR in Stufe 1 angekuendigt. Andere Laender liegen teils deutlich darunter, belastbare amtliche Werte fuer alle 16 Laender liessen sich im Ausgangstext nicht sichern. Hinzu kommen Familienzuschlaege sowie Amts- und Strukturzulagen; eigene Sozialversicherungsbeitraege entfallen bei gleichzeitigem Beihilfeanspruch, weshalb Beamtinnen und Beamte netto regelmaessig hoeher liegen als Tarifbeschaeftigte.
Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.
Dos & Don'ts für den Lehrer/in (Sekundarstufe)-Lebenslauf
Do
- Nennen Sie Ihre Fächerkombination samt Lehrbefähigung für Sekundarstufe I und II bereits in der ersten Zeile des Lebenslaufs
- Geben Sie das Land an, in dem Sie Erste und Zweite Staatsprüfung abgelegt haben, und ob Sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind
- Belegen Sie Oberstufenerfahrung konkret mit Kursarten, Jahrgangsstufen und Abiturbeteiligung
- Führen Sie Funktionsstellen, Konferenzvorsitze und Ausbildungsaufgaben als eigene Positionen auf, nicht als Nebensatz
- Beschreiben Sie Unterrichtsentwicklung ergebnisbezogen, etwa mit eingeführten Curricula, Konzepten oder Fortbildungen
- Stellen Sie bei einem Landwechsel früh dar, dass Ihre Lehramtsbefähigung dem im Zielland vorgehaltenen Lehramtstyp entspricht
Don't
- Behaupten Sie keine bundesweite Gültigkeit Ihrer Befähigung — die Einstellung entscheidet immer das aufnehmende Land
- Verwechseln Sie das Lehramt für die Sekundarstufe II nicht mit dem Lehramt an beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)
- Geben Sie keine Besoldungs- oder Entgeltgruppe an, ohne das zugehörige Land beziehungsweise den Tarifvertrag zu nennen
- Verzichten Sie auf pauschale Formulierungen wie „langjährige Unterrichtserfahrung“ ohne Fächer, Stufen und Schulformen
- Listen Sie nicht jede besuchte Halbtagsfortbildung auf, sondern nur abschlussbezogene oder mehrteilige Qualifizierungen
- Übernehmen Sie keine Gehaltszahlen aus veralteten Tabellen — Besoldung und Tarif ändern sich in kurzen Abständen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Lehrer/in (Sekundarstufe)
Wie lange dauert das Studium für das Lehramt an Gymnasien?
Nach der KMK-Rahmenvereinbarung für den Lehramtstyp 4 beträgt die Regelstudienzeit im gestuften Modell insgesamt 10 Semester einschließlich der schulpraktischen Studien und wird mit 300 Leistungspunkten nach ECTS bewertet. Üblich ist die Aufteilung in einen Bachelor of Education mit 180 und einen Master of Education mit 120 Leistungspunkten. Wo Länder weiterhin Studiengänge mit Erster Staatsprüfung anbieten, sind es mindestens 9 und höchstens 10 Semester bei mindestens 270 Leistungspunkten. Mindestens 180 ECTS-Punkte entfallen auf die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer, etwa gleichmäßig verteilt. Für künstlerische Fächer bestehen in einigen Ländern Sonderregelungen.
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst und ist er überall gleich?
Nein. Die KMK-Rahmenvereinbarung setzt nur einen Korridor: Der Vorbereitungsdienst dauert ungeachtet einer Anrechnung mindestens 12 und höchstens 24 Monate, und schulpraktische sowie vergleichbare fachliche Studienanteile können angerechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet jedes Land selbst; für die weiterführenden Schulformen sind 18 oder 24 Monate die verbreiteten Modelle. Auch Ausbildungsstruktur, Umfang des selbstständigen Unterrichts und Prüfungsformate unterscheiden sich. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung, durch die die Lehramtsbefähigung erworben wird. Die genaue Dauer im Wunschland sollte man immer in der jeweiligen Landesverordnung nachlesen.
Wird meine Lehramtsbefähigung in einem anderen Bundesland anerkannt?
Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Der KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ vom 22.10.1999 in der Fassung vom 07.03.2013 sieht vor, dass Erste und Zweite Staatsprüfungen im Rahmen der definierten Lehramtstypen anerkannt werden — für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und für die laufbahngerechte Einstellung im gleichen Lehramtstyp. Die Zulassung beschränkt sich jedoch auf die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen, die das aufnehmende Land vorhält. Die Definition der Lehrämter, die besoldungsmäßige Einstufung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Bedarfslage bleiben ausdrücklich Sache des einstellenden Landes. Eine Anerkennung ist also keine Einstellungszusage.
Werde ich als Lehrkraft am Gymnasium automatisch verbeamtet?
Nein, die Verbeamtung ist an Voraussetzungen geknüpft, die jedes Land eigenständig regelt. Erforderlich sind insbesondere die Laufbahnbefähigung — in der Regel die bestandene Zweite Staatsprüfung oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss — sowie die gesundheitliche Eignung, die amtsärztlich festgestellt wird. Hinzu kommen Höchstaltersgrenzen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis, die sich zwischen den Ländern deutlich unterscheiden und mit Blick auf den Lehrkräftemangel teilweise angehoben wurden; Schleswig-Holstein hat die Grenze beispielsweise von 45 auf 50 Jahre erhöht. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter eingestellt. Die aktuellen Grenzen und Ausnahmen sollten immer beim zuständigen Landesministerium geprüft werden.
Kann ich als Quer- oder Seiteneinsteiger an ein Gymnasium kommen?
In mehreren Ländern ja, allerdings unter unterschiedlichen Bezeichnungen und Bedingungen. Als Seiteneinstieg gilt die Übernahme in den Schuldienst ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne regulären Vorbereitungsdienst, beim Quereinstieg besteht dagegen die Pflicht, ein Referendariat zu absolvieren. In Nordrhein-Westfalen führt die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS zu einer Lehramtsbefähigung: Vorausgesetzt werden unter anderem ein universitärer Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, der keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnet, sowie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit; die Ausbildung dauert in der Regel 24 Monate bei gleichzeitigem eigenverantwortlichem Unterricht. Andere Länder haben eigene Modelle mit abweichenden Fächerlisten, Auswahlverfahren und Abschlüssen. Bundesweit hatten im Schuljahr 2024/2025 rund 11,2 Prozent der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen keine anerkannte Lehramtsprüfung.
Quellen
- Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4), Beschluss vom 28.02.1997 i. d. F. vom 13.09.2018, Kultusministerkonferenz, abgerufen am 2026-08-09
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss vom 10.10.2003 i. d. g. F., Kultusministerkonferenz, abgerufen am 2026-08-09
- Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen, Beschluss vom 22.10.1999 i. d. F. vom 07.03.2013, Kultusministerkonferenz, abgerufen am 2026-08-09
- Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften, Beschluss vom 16.12.2004 i. d. F. vom 07.10.2022, Kultusministerkonferenz, abgerufen am 2026-08-09
- Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2035 (Dokumentation Nr. 238), Kultusministerkonferenz, abgerufen am 2026-08-09
- Mehr als jede dritte Lehrkraft im Schuljahr 2024/2025 war 50 Jahre oder älter (Pressemitteilung Nr. N046), Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2026-08-09
- Entgelttabelle TV-L 2026, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027, Informationsportal Öffentlicher Dienst, abgerufen am 2026-08-09
- Besoldungstabelle Beamte Bayern, gültig 01.02.2025 bis 30.09.2026, Informationsportal Öffentlicher Dienst, abgerufen am 2026-08-09
- Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS), Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2026-08-09
- Schleswig-Holstein hebt Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von 45 auf 50 Jahre an, GEW Schleswig-Holstein, abgerufen am 2026-08-09
- Vorbereitungsdienst / Referendariat in den einzelnen Bundesländern, Deutscher Bildungsserver, abgerufen am 2026-08-09
Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.
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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026