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Lebenslauf Muster Kindertagespflegeperson

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Eine Kindertagespflegeperson – umgangssprachlich Tagesmutter oder Tagesvater – betreut in der Regel bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig, meist im eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in einer Großtagespflegestelle, und ist dabei überwiegend selbstständig tätig. Voraussetzung ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts nach § 43 SGB VIII, für die eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen" sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden müssen. Finanziert wird die Tätigkeit über die vom Jugendamt gezahlte „laufende Geldleistung" nach § 23 SGB VIII, die sich aus Sachkostenerstattung, einem leistungsgerechten Förderbetrag pro Kind sowie Zuschüssen zu den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzt – die genaue Höhe variiert stark von Kommune zu Kommune, da es bundesweit keine einheitlichen Sätze gibt.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Kindertagespflegeperson
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Als staatlich anerkannte Kindertagespflegeperson mit Zertifikat nach dem DJI-Curriculum (160 Unterrichtseinheiten) betreue ich seit 2019 bis zu fünf Kinder im Alter von acht Monaten bis drei Jahren in meiner familiennahen Tagespflegestelle. Mein Alltag ist geprägt von liebevoller Bindungsarbeit, altersgerechten Bildungsangeboten und einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern und dem örtlichen Jugendamt. Ich lege großen Wert auf gesunde Ernährung, Sprachförderung und die individuelle Begleitung jedes Kindes in seiner Entwicklung. Regelmäßige Fortbildungen zu Erster Hilfe am Kind, Bindungsförderung und Inklusion halten meine fachliche Qualifikation aktuell. Für meine nächste Station suche ich eine Tätigkeit in einer Großtagespflegestelle, um im Team noch mehr Kindern eine verlässliche Betreuung zu bieten.

Berufserfahrung

03/2019 - heute
Selbstständige Kindertagespflegeperson
Eigene Tagespflegestelle, Leipzig
  • Betreuung von bis zu 5 Kindern (8 Monate bis 3 Jahre) in Vollzeit- und Teilzeitplätzen
  • Planung und Durchführung altersgerechter Bildungs- und Spielangebote
  • Eingewöhnung neuer Kinder nach einem strukturierten Eingewöhnungsmodell
  • Regelmäßige Entwicklungsgespräche und enge Zusammenarbeit mit Eltern sowie der Fachberatung des Jugendamts
  • Dokumentation der kindlichen Entwicklung (Portfolioarbeit)
  • Eigenverantwortliche Haushaltsführung inkl. gesunder Mahlzeitenzubereitung und Hygienemanagement
  • Abrechnung der laufenden Geldleistung und eigenständige Buchführung
06/2016 - 02/2019
Tagespflegeperson in Anstellung bei einem freien Träger
Familienzentrum Sonnenschein e.V., Leipzig
  • Betreuung von 3-4 Kindern gemeinsam mit einer Kollegin in einer Großtagespflegestelle
  • Unterstützung bei Eingewöhnung und Übergang in die Kindertageseinrichtung
  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sowie Elternabenden
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betreuungsverträgen und Elterninformationen

Ausbildung

09/2015 - 02/2016
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem DJI-Curriculum (160 UE)
Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Leipzig e.V.
  • 160 Unterrichtseinheiten „Fortbildung von Tagespflegepersonen" nach DJI-Curriculum
  • Module zu Bindung, Entwicklungspsychologie, Ernährung, Beobachtung und Dokumentation, Kinderschutz
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (Pflichtbaustein)
  • Abschluss: Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson"
  • Erfolgreiche Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII durch das Jugendamt

Kenntnisse

Frühkindliche Bildung und EntwicklungsförderungExperte
Eingewöhnung nach strukturiertem EingewöhnungsmodellFortgeschritten
Erste Hilfe am KindExperte
Ernährungs- und HygienemanagementFortgeschritten
Beobachtung und Dokumentation (Portfolioarbeit)Fortgeschritten
Elterngespräche und KonfliktmanagementFortgeschritten
Betriebswirtschaftliche Selbstorganisation (Steuererklärung, Sozialversicherung)Grundkenntnisse
Sprachförderung im AlltagFortgeschritten

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Kindertagespflegeperson
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Als staatlich anerkannte Kindertagespflegeperson mit Zertifikat nach dem DJI-Curriculum (160 Unterrichtseinheiten) betreue ich seit 2019 bis zu fünf Kinder im Alter von acht Monaten bis drei Jahren in meiner familiennahen Tagespflegestelle. Mein Alltag ist geprägt von liebevoller Bindungsarbeit, altersgerechten Bildungsangeboten und einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern und dem örtlichen Jugendamt. Ich lege großen Wert auf gesunde Ernährung, Sprachförderung und die individuelle Begleitung jedes Kindes in seiner Entwicklung. Regelmäßige Fortbildungen zu Erster Hilfe am Kind, Bindungsförderung und Inklusion halten meine fachliche Qualifikation aktuell. Für meine nächste Station suche ich eine Tätigkeit in einer Großtagespflegestelle, um im Team noch mehr Kindern eine verlässliche Betreuung zu bieten.

Berufserfahrung

03/2019 - heute
Selbstständige Kindertagespflegeperson
Eigene Tagespflegestelle, Leipzig
  • Betreuung von bis zu 5 Kindern (8 Monate bis 3 Jahre) in Vollzeit- und Teilzeitplätzen
  • Planung und Durchführung altersgerechter Bildungs- und Spielangebote
  • Eingewöhnung neuer Kinder nach einem strukturierten Eingewöhnungsmodell
  • Regelmäßige Entwicklungsgespräche und enge Zusammenarbeit mit Eltern sowie der Fachberatung des Jugendamts
  • Dokumentation der kindlichen Entwicklung (Portfolioarbeit)
  • Eigenverantwortliche Haushaltsführung inkl. gesunder Mahlzeitenzubereitung und Hygienemanagement
  • Abrechnung der laufenden Geldleistung und eigenständige Buchführung
06/2016 - 02/2019
Tagespflegeperson in Anstellung bei einem freien Träger
Familienzentrum Sonnenschein e.V., Leipzig
  • Betreuung von 3-4 Kindern gemeinsam mit einer Kollegin in einer Großtagespflegestelle
  • Unterstützung bei Eingewöhnung und Übergang in die Kindertageseinrichtung
  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sowie Elternabenden
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betreuungsverträgen und Elterninformationen

Ausbildung

09/2015 - 02/2016
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem DJI-Curriculum (160 UE)
Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Leipzig e.V.
  • 160 Unterrichtseinheiten „Fortbildung von Tagespflegepersonen" nach DJI-Curriculum
  • Module zu Bindung, Entwicklungspsychologie, Ernährung, Beobachtung und Dokumentation, Kinderschutz
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (Pflichtbaustein)
  • Abschluss: Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson"
  • Erfolgreiche Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII durch das Jugendamt

Kenntnisse

Frühkindliche Bildung und EntwicklungsförderungExperte
Eingewöhnung nach strukturiertem EingewöhnungsmodellFortgeschritten
Erste Hilfe am KindExperte
Ernährungs- und HygienemanagementFortgeschritten
Beobachtung und Dokumentation (Portfolioarbeit)Fortgeschritten
Elterngespräche und KonfliktmanagementFortgeschritten
Betriebswirtschaftliche Selbstorganisation (Steuererklärung, Sozialversicherung)Grundkenntnisse
Sprachförderung im AlltagFortgeschritten

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischGrundkenntnisse

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Profil

Als staatlich anerkannte Kindertagespflegeperson mit Zertifikat nach dem DJI-Curriculum (160 Unterrichtseinheiten) betreue ich seit 2019 bis zu fünf Kinder im Alter von acht Monaten bis drei Jahren in meiner familiennahen Tagespflegestelle. Mein Alltag ist geprägt von liebevoller Bindungsarbeit, altersgerechten Bildungsangeboten und einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern und dem örtlichen Jugendamt. Ich lege großen Wert auf gesunde Ernährung, Sprachförderung und die individuelle Begleitung jedes Kindes in seiner Entwicklung. Regelmäßige Fortbildungen zu Erster Hilfe am Kind, Bindungsförderung und Inklusion halten meine fachliche Qualifikation aktuell. Für meine nächste Station suche ich eine Tätigkeit in einer Großtagespflegestelle, um im Team noch mehr Kindern eine verlässliche Betreuung zu bieten.

Berufserfahrung

03/2019 - heute

Selbstständige Kindertagespflegeperson

Eigene Tagespflegestelle, Leipzig

  • Betreuung von bis zu 5 Kindern (8 Monate bis 3 Jahre) in Vollzeit- und Teilzeitplätzen
  • Planung und Durchführung altersgerechter Bildungs- und Spielangebote
  • Eingewöhnung neuer Kinder nach einem strukturierten Eingewöhnungsmodell
  • Regelmäßige Entwicklungsgespräche und enge Zusammenarbeit mit Eltern sowie der Fachberatung des Jugendamts
  • Dokumentation der kindlichen Entwicklung (Portfolioarbeit)
  • Eigenverantwortliche Haushaltsführung inkl. gesunder Mahlzeitenzubereitung und Hygienemanagement
  • Abrechnung der laufenden Geldleistung und eigenständige Buchführung

06/2016 - 02/2019

Tagespflegeperson in Anstellung bei einem freien Träger

Familienzentrum Sonnenschein e.V., Leipzig

  • Betreuung von 3-4 Kindern gemeinsam mit einer Kollegin in einer Großtagespflegestelle
  • Unterstützung bei Eingewöhnung und Übergang in die Kindertageseinrichtung
  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sowie Elternabenden
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betreuungsverträgen und Elterninformationen

Ausbildung

09/2015 - 02/2016

Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem DJI-Curriculum (160 UE)

Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Leipzig e.V.

Kenntnisse

  • Frühkindliche Bildung und EntwicklungsförderungExperte
  • Eingewöhnung nach strukturiertem EingewöhnungsmodellFortgeschritten
  • Erste Hilfe am KindExperte
  • Ernährungs- und HygienemanagementFortgeschritten
  • Beobachtung und Dokumentation (Portfolioarbeit)Fortgeschritten
  • Elterngespräche und KonfliktmanagementFortgeschritten
  • Betriebswirtschaftliche Selbstorganisation (Steuererklärung, Sozialversicherung)Grundkenntnisse
  • Sprachförderung im AlltagFortgeschritten

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Kindertagespflegeperson

Betreuung & Erziehung

  • Ganztägige Betreuung von bis zu 5 Kindern im Alter von 0-3 (bzw. bis Schuleintritt) Jahren
  • Gestaltung eines strukturierten, kindgerechten Tagesablaufs
  • Begleitung der Eingewöhnung neuer Kinder nach einem anerkannten Eingewöhnungsmodell
  • Emotionale Sicherheit und Bindung als feste Bezugsperson vermitteln
  • Konfliktlösung und soziale Regeln im Gruppenalltag vermitteln

Bildung & Förderung

  • Planung und Durchführung altersgerechter Spiel-, Bewegungs- und Bastelangebote
  • Sprachförderung im Alltag und in gezielten Angeboten
  • Förderung der motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung
  • Beobachtung und schriftliche Dokumentation der kindlichen Entwicklung (z.B. Portfolio)
  • Berücksichtigung individueller Förderbedarfe, ggf. inklusive Betreuung

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Regelmäßige Tür- und Angelgespräche sowie geplante Entwicklungsgespräche
  • Transparente Kommunikation zu Tagesablauf, Mahlzeiten und Ereignissen
  • Abstimmung von Betreuungszeiten und Verträgen
  • Einbindung der Eltern in Feste und Übergänge (z.B. Wechsel in die Kita)

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt / Verwaltung

  • Beantragung und Verlängerung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Abrechnung der laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII
  • Teilnahme an Fachberatung, Vernetzungstreffen und Pflichtfortbildungen
  • Meldung wichtiger Ereignisse und Veränderungen an das Jugendamt
  • Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden (Hausbesuche, Sicherheitsprüfungen)

Organisation & Selbstständigkeit

  • Führen der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und Steuererklärung
  • Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung)
  • Vertragsgestaltung mit Eltern und Freihalteplatz-Organisation
  • Vertretungsregelungen bei Krankheit oder Urlaub organisieren

Gesundheit, Sicherheit & Hygiene

  • Sicherstellung kindgerechter, sicherer Räumlichkeiten (z.B. Steckdosensicherung)
  • Zubereitung ausgewogener, altersgerechter Mahlzeiten
  • Einhaltung von Hygienestandards und Infektionsschutz
  • Erste-Hilfe-Bereitschaft und Notfallmanagement
  • Nachweis der Masernimmunität nach Masernschutzgesetz

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Kindertagespflegeperson?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Kenntnisse der frühkindlichen Entwicklungspsychologie
  • Pädagogische Angebotsplanung (Spiel-, Bewegungs- und Sprachförderung)
  • Eingewöhnungskonzepte für Kleinkinder
  • Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind
  • Hygiene- und Ernährungsstandards in der Kinderbetreuung
  • Grundkenntnisse in Buchführung und Steuererklärung (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Kenntnisse des SGB VIII (§§ 22-24, 43, 90)

Zertifikate

  • Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson" nach dem DJI-Curriculum (160 Unterrichtseinheiten)
  • Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG
  • Nachweis Erste Hilfe am Kind (regelmäßige Auffrischung erforderlich)
  • Nachweis der Masernimmunität/-impfung nach dem Masernschutzgesetz
  • Ggf. Zertifikat nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB, zweistufig)

Soft Skills

  • Geduld und Einfühlungsvermögen
  • Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsstärke im Umgang mit Eltern und Behörden
  • Organisationstalent und Selbstständigkeit
  • Belastbarkeit im turbulenten Betreuungsalltag
  • Beobachtungsgabe und Feinfühligkeit
  • Konfliktfähigkeit

Ausbildung und Gehalt als Kindertagespflegeperson im Überblick

AusbildungswegGrundlage für die Tätigkeit ist meist eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen" (seit 2004 als Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson" vergeben, laut Bundesverband für Kindertagespflege bislang über 65.000-mal) oder alternativ nach dem neueren, zweistufigen Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Anschließend erteilt das örtliche Jugendamt die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern berechtigt, maximal fünf Jahre gilt und zusätzlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis der Masernimmunität voraussetzt.
GehaltsspanneKindertagespflegepersonen sind überwiegend selbstständig tätig und werden über die „laufende Geldleistung" nach § 23 SGB VIII vom Jugendamt vergütet, die sich aus Sachkostenerstattung, einem leistungsgerechten Förderbetrag pro Kind sowie teilweiser Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zusammensetzt; da es keine bundeseinheitlichen Sätze gibt, variiert die Höhe stark von Kommune zu Kommune. Ein 2024 von Der Paritätische und dem Deutschen Verein veröffentlichtes Fallbeispiel zeigt: Bei Vollzeitbetreuung von fünf Kindern kann die monatliche Geldleistung rund 2.800 Euro brutto betragen – nach Abzug der steuerlichen Betriebsausgabenpauschale von 400 Euro pro Kind und Monat (bei Ganztagsbetreuung) verbleibt daraus ein zu versteuerndes Einkommen von rund 800 Euro, wovon zusätzlich Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind (die vom Jugendamt teils hälftig erstattet werden). Als Beispiel für zusätzliche regionale Förderung zahlt Sachsen seit August 2025 Kindertagespflegepersonen eine Pauschale von 120 Euro monatlich zum Ausgleich unterjähriger Belegungsschwankungen.

Was verdient man als Kindertagespflegeperson? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 08. August 2026.

Dos & Don'ts für den Kindertagespflegeperson-Lebenslauf

Do

  • Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sowie das Zertifikat nach DJI-Curriculum oder QHB prominent und mit Datum nennen
  • Konkrete Altersgruppen und maximale Kinderzahl (z.B. bis zu 5 Kinder) angeben, das schafft Klarheit für Jugendamt und Eltern
  • Fortbildungen (Erste Hilfe am Kind, Kinderschutz, Inklusion) mit Stundenumfang und Jahr auflisten
  • Erfahrung mit Eingewöhnungsmodellen und pädagogischen Konzepten konkret benennen
  • Bei Bewerbung für eine Großtagespflegestelle oder Anstellung bei einem Träger: Teamfähigkeit und Kooperationserfahrung hervorheben
  • Bei Anträgen auf die Pflegeerlaubnis: Lebenslauf tabellarisch und lückenlos führen, da das Jugendamt Eignung und Zuverlässigkeit prüft
  • Kenntnisse der relevanten SGB-VIII-Paragrafen (§§ 22-24, 43) und der Betriebsführung (Steuer, Sozialversicherung) erwähnen, wenn selbstständig tätig

Don't

  • Nicht den Eindruck erwecken, die Tätigkeit sei ein „Nebenjob ohne Qualifikation" – die 160-Stunden-Qualifizierung und die Erlaubnispflicht sind zentrale Fakten
  • Keine erfundenen oder überhöhten Kinderzahlen angeben (gesetzliches Regelmaximum: 5 Kinder gleichzeitig)
  • Keine konkreten, unbelegten Gehalts- oder Stundensatzangaben nennen, da diese je nach Jugendamt stark schwanken
  • Datenschutz beachten: keine echten Namen oder Fotos von betreuten Kindern in Bewerbungsunterlagen verwenden
  • Nicht verschweigen, falls die Pflegeerlaubnis zeitlich befristet oder in Verlängerung ist – das wird ohnehin geprüft
  • Bei Bewerbung um eine Anstellung nicht den Eindruck erwecken, man sei weiterhin ausschließlich selbstständig tätig, wenn ein Angestelltenverhältnis angestrebt wird

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Kindertagespflegeperson

Wie viele Kinder darf eine Kindertagespflegeperson gleichzeitig betreuen?

Mit einer regulären Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII dürfen bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden. Landesrecht kann Ausnahmen erlauben: Verfügt die Kindertagespflegeperson über eine pädagogische Ausbildung, kann das Jugendamt die Erlaubnis auch für mehr als fünf Kinder erteilen. In Großtagespflegestellen betreuen mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam größere Gruppen, wobei jedes Kind vertraglich und pädagogisch weiterhin einer festen Bezugsperson zugeordnet sein muss (§ 22 Abs. 1 SGB VIII). Quelle: § 43 SGB VIII, BMBFSFJ Fakten und Empfehlungen (2026).

Welche Qualifizierung brauche ich für die Pflegeerlaubnis?

In der Regel wird eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen" verlangt, nach deren erfolgreichem Abschluss der Bundesverband für Kindertagespflege das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson" vergibt (seit 2004 mehr als 65.000-mal). Alternativ gibt es inzwischen das zweistufige Zertifikat nach dem neueren Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Hinzu kommen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis der Masernimmunität. Quelle: bvktp.de.

Wie viel verdient eine Kindertagespflegeperson?

Es gibt keine bundeseinheitlichen Sätze – die Höhe der „laufenden Geldleistung" nach § 23 SGB VIII legt jedes Jugendamt vor Ort fest. Ein 2024 veröffentlichtes Beispiel von Der Paritätische zeigt: Bei Vollzeitbetreuung von fünf Kindern kann die Geldleistung rund 2.800 Euro brutto im Monat betragen; nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale von 400 Euro pro Kind und Monat verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 800 Euro, wovon zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Die tatsächlichen Beträge hängen stark von der Kommune, der Kinderzahl und dem Betreuungsumfang ab. Quelle: Der Paritätische/Deutscher Verein, „Was bleibt?!" (2024).

Ist Kindertagespflege eine selbstständige oder angestellte Tätigkeit?

Überwiegend handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG, bei der die laufende Geldleistung direkt an die Kindertagespflegeperson gezahlt wird. In manchen Konstellationen – etwa bei Anstellung durch einen freien Träger oder eine Kommune – kann jedoch ein Arbeitsverhältnis entstehen. Quelle: BMBFSFJ Fakten und Empfehlungen (2026), § 23 SGB VIII.

Was ist der Unterschied zwischen Kindertagespflege und Großtagespflege?

Bei klassischer Kindertagespflege betreut eine einzelne Kindertagespflegeperson meist im eigenen Haushalt bis zu fünf Kinder. In einer Großtagespflegestelle schließen sich mehrere Kindertagespflegepersonen zusammen und nutzen gemeinsam angemietete Räume – laut Statistik des Bundesverbands für Kindertagespflege waren zum 1. März 2025 bundesweit rund 13,75 % (5.138 von 37.407 Personen) aller Kindertagespflegepersonen in Großtagespflegestellen tätig. Quelle: bvktp.de; § 22 Abs. 1 SGB VIII.

Quellen

  1. § 43 SGB VIII – Erlaubnis zur Kindertagespflege, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-08
  2. § 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-08
  3. Qualitätssicherung in der Grundqualifizierung, Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (bvktp), abgerufen am 2026-08-08
  4. Aktuelles – Rechengrößen 2026, Statistik zur Kindertagespflege, Beispiel Sachsen-Pauschale, Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (bvktp), abgerufen am 2026-08-08
  5. Startseite / Was ist Kindertagespflege?, Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (bvktp), abgerufen am 2026-08-08
  6. Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), abgerufen am 2026-08-08
  7. Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen, Der Paritätische Gesamtverband / Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., abgerufen am 2026-08-08

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.

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Herausgegeben von Lebenslauf Studio

Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026