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Lebenslauf Muster Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Vorlage, Beispiel und Formulierungen

Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger dualer Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008 (SchSiAusbV 2008). Sie plant, steuert und dokumentiert Sicherheits- und Ordnungsdienste in Objekten, im Werkschutz, im Veranstaltungsschutz, im ÖPNV und an kritischer Infrastruktur. Rechtlich bewegt sich die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO: Das Unternehmen braucht eine behördliche Erlaubnis, jede Wachperson eine Zuverlässigkeitsprüfung und mindestens eine IHK-Unterrichtung, für bestimmte Einsätze zusätzlich die Sachkundeprüfung. Der Ausbildungsabschluss ersetzt beides: Nach § 8 Nummer 1 Buchstabe d in Verbindung mit § 12 BewachV benötigen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit weder Unterrichtungsnachweis noch Sachkundeprüfung. Entscheidend für das Berufsbild ist, dass Sicherheitsmitarbeiter keine hoheitlichen Befugnisse haben: § 34a Absatz 5 GewO beschränkt sie auf Jedermannsrechte, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und den Grundsatz der Erforderlichkeit. Die Branche ist groß und wächst; der BDSW meldet zum Stichtag 30. Juni 2025 rund 290.871 Beschäftigte in der Sicherheitswirtschaft. Vergütet wird überwiegend nach Ländertarifverträgen zwischen BDSW und ver.di, die in mehreren Bundesländern für allgemeinverbindlich erklärt sind.

Zuletzt aktualisiert am

Maria Beispiel
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Schwerpunkt Objekt- und Werkschutz sowie Empfangs- und Zutrittsdiensten. Erfahren in der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten, in Streifen- und Kontrollgängen, in der Bedienung von Gefahrenmelde- und Videoanlagen sowie in der revisionssicheren Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle. Sicher in der rechtlichen Bewertung von Gefährdungslagen auf Grundlage der Jedermannsrechte und des Hausrechts, mit klarer Trennung zwischen privaten und hoheitlichen Befugnissen. Geübt in Deeskalation, Kundenkommunikation und der Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Gesucht wird eine Position mit Verantwortung für Schichtkoordination und Einweisung neuer Kolleginnen und Kollegen.

Berufserfahrung

2021 - heute
Fachkraft für Schutz und Sicherheit / Schichtverantwortliche/r
Sicherheitsdienstleister, Objektschutz Industriestandort, Großstadt
  • Verantwortung für Zutrittskontrolle, Werksausweisverwaltung und Besucherlenkung an einem durchgehend besetzten Werkstor
  • Durchführung und Dokumentation planmäßiger sowie anlassbezogener Streifen- und Kontrollgänge im befriedeten Betriebsgelände
  • Bedienung und Erstauswertung von Einbruchmelde-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen in der Sicherheitszentrale
  • Alarmverfolgung und Erstmaßnahmen bei Störungen, Abstimmung mit Werkfeuerwehr, Polizei und Rettungsdienst nach Alarm- und Einsatzplan
  • Einarbeitung neuer Wachpersonen in Dienstanweisung, Objektkenntnis und Meldewege sowie Erstellung der Schichtberichte
2020 - 2021
Sicherheitsmitarbeiter/in Empfang und Veranstaltungsdienst
Sicherheits- und Servicedienstleister, Mittelstadt
  • Empfangs- und Pfortendienst mit Anmeldung, Identitätsprüfung und Ausgabe von Besucherausweisen
  • Einlass- und Taschenkontrollen bei zugangsgeschützten Veranstaltungen nach dem Sicherheitskonzept des Veranstalters
  • Besucherlenkung, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Kontrolle der Kapazitätsgrenzen im Einlassbereich
  • Deeskalierende Ansprache bei Konflikten und Durchsetzung des Hausrechts im Auftrag des Auftraggebers
  • Erstellung von Vorfallmeldungen und Übergabeprotokollen für die Objektleitung

Ausbildung

2017 - 2020
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Abschluss)
Ausbildungsbetrieb Sicherheitsdienstleistung und IHK, Berufsschule
  • Gestreckte Abschlussprüfung nach SchSiAusbV 2008: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit 40 Prozent, Teil 2 mit 60 Prozent Gewichtung
  • Prüfungsbereiche Situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Konzepte für Schutz und Sicherheit, Sicherheitsorientiertes Kundengespräch sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
2016 - 2017
Allgemeine Hochschulreife / Mittlerer Schulabschluss
Allgemeinbildende Schule, Heimatort
  • Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die duale Berufsausbildung
  • Erste Praktika im Bereich Objektbetreuung und Empfangsdienst

Kenntnisse

Objekt- und WerkschutzSehr gut
Zutrittskontrolle und AusweismanagementSehr gut
Gefahrenmelde- und Videoanlagen (EMA, BMA, VÜA)Gut
Rechtsgrundlagen der Bewachung (§ 34a GewO, BewachV, Jedermannsrechte)Sehr gut
Deeskalation und KonfliktkommunikationSehr gut
Vorfalldokumentation und BerichtswesenGut

Sprachen

DeutschMuttersprache
EnglischB2
TürkischGrundkenntnisse
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Maria Beispiel
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
0170 1234567maria.beispiel@mail.de50667 Kölngeb. 14.03.1992

Profil

Ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Schwerpunkt Objekt- und Werkschutz sowie Empfangs- und Zutrittsdiensten. Erfahren in der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten, in Streifen- und Kontrollgängen, in der Bedienung von Gefahrenmelde- und Videoanlagen sowie in der revisionssicheren Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle. Sicher in der rechtlichen Bewertung von Gefährdungslagen auf Grundlage der Jedermannsrechte und des Hausrechts, mit klarer Trennung zwischen privaten und hoheitlichen Befugnissen. Geübt in Deeskalation, Kundenkommunikation und der Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Gesucht wird eine Position mit Verantwortung für Schichtkoordination und Einweisung neuer Kolleginnen und Kollegen.

Berufserfahrung

2021 - heute
Fachkraft für Schutz und Sicherheit / Schichtverantwortliche/r
Sicherheitsdienstleister, Objektschutz Industriestandort, Großstadt
  • Verantwortung für Zutrittskontrolle, Werksausweisverwaltung und Besucherlenkung an einem durchgehend besetzten Werkstor
  • Durchführung und Dokumentation planmäßiger sowie anlassbezogener Streifen- und Kontrollgänge im befriedeten Betriebsgelände
  • Bedienung und Erstauswertung von Einbruchmelde-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen in der Sicherheitszentrale
  • Alarmverfolgung und Erstmaßnahmen bei Störungen, Abstimmung mit Werkfeuerwehr, Polizei und Rettungsdienst nach Alarm- und Einsatzplan
  • Einarbeitung neuer Wachpersonen in Dienstanweisung, Objektkenntnis und Meldewege sowie Erstellung der Schichtberichte
2020 - 2021
Sicherheitsmitarbeiter/in Empfang und Veranstaltungsdienst
Sicherheits- und Servicedienstleister, Mittelstadt
  • Empfangs- und Pfortendienst mit Anmeldung, Identitätsprüfung und Ausgabe von Besucherausweisen
  • Einlass- und Taschenkontrollen bei zugangsgeschützten Veranstaltungen nach dem Sicherheitskonzept des Veranstalters
  • Besucherlenkung, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Kontrolle der Kapazitätsgrenzen im Einlassbereich
  • Deeskalierende Ansprache bei Konflikten und Durchsetzung des Hausrechts im Auftrag des Auftraggebers
  • Erstellung von Vorfallmeldungen und Übergabeprotokollen für die Objektleitung

Ausbildung

2017 - 2020
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Abschluss)
Ausbildungsbetrieb Sicherheitsdienstleistung und IHK, Berufsschule
  • Gestreckte Abschlussprüfung nach SchSiAusbV 2008: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit 40 Prozent, Teil 2 mit 60 Prozent Gewichtung
  • Prüfungsbereiche Situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Konzepte für Schutz und Sicherheit, Sicherheitsorientiertes Kundengespräch sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
2016 - 2017
Allgemeine Hochschulreife / Mittlerer Schulabschluss
Allgemeinbildende Schule, Heimatort
  • Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die duale Berufsausbildung
  • Erste Praktika im Bereich Objektbetreuung und Empfangsdienst

Kenntnisse

Objekt- und WerkschutzSehr gut
Zutrittskontrolle und AusweismanagementSehr gut
Gefahrenmelde- und Videoanlagen (EMA, BMA, VÜA)Gut
Rechtsgrundlagen der Bewachung (§ 34a GewO, BewachV, Jedermannsrechte)Sehr gut
Deeskalation und KonfliktkommunikationSehr gut
Vorfalldokumentation und BerichtswesenGut

Sprachen

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Profil

Ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Schwerpunkt Objekt- und Werkschutz sowie Empfangs- und Zutrittsdiensten. Erfahren in der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten, in Streifen- und Kontrollgängen, in der Bedienung von Gefahrenmelde- und Videoanlagen sowie in der revisionssicheren Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle. Sicher in der rechtlichen Bewertung von Gefährdungslagen auf Grundlage der Jedermannsrechte und des Hausrechts, mit klarer Trennung zwischen privaten und hoheitlichen Befugnissen. Geübt in Deeskalation, Kundenkommunikation und der Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Gesucht wird eine Position mit Verantwortung für Schichtkoordination und Einweisung neuer Kolleginnen und Kollegen.

Berufserfahrung

2021 - heute

Fachkraft für Schutz und Sicherheit / Schichtverantwortliche/r

Sicherheitsdienstleister, Objektschutz Industriestandort, Großstadt

  • Verantwortung für Zutrittskontrolle, Werksausweisverwaltung und Besucherlenkung an einem durchgehend besetzten Werkstor
  • Durchführung und Dokumentation planmäßiger sowie anlassbezogener Streifen- und Kontrollgänge im befriedeten Betriebsgelände
  • Bedienung und Erstauswertung von Einbruchmelde-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen in der Sicherheitszentrale
  • Alarmverfolgung und Erstmaßnahmen bei Störungen, Abstimmung mit Werkfeuerwehr, Polizei und Rettungsdienst nach Alarm- und Einsatzplan
  • Einarbeitung neuer Wachpersonen in Dienstanweisung, Objektkenntnis und Meldewege sowie Erstellung der Schichtberichte

2020 - 2021

Sicherheitsmitarbeiter/in Empfang und Veranstaltungsdienst

Sicherheits- und Servicedienstleister, Mittelstadt

  • Empfangs- und Pfortendienst mit Anmeldung, Identitätsprüfung und Ausgabe von Besucherausweisen
  • Einlass- und Taschenkontrollen bei zugangsgeschützten Veranstaltungen nach dem Sicherheitskonzept des Veranstalters
  • Besucherlenkung, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Kontrolle der Kapazitätsgrenzen im Einlassbereich
  • Deeskalierende Ansprache bei Konflikten und Durchsetzung des Hausrechts im Auftrag des Auftraggebers
  • Erstellung von Vorfallmeldungen und Übergabeprotokollen für die Objektleitung

Ausbildung

2017 - 2020

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Abschluss)

Ausbildungsbetrieb Sicherheitsdienstleistung und IHK, Berufsschule

2016 - 2017

Allgemeine Hochschulreife / Mittlerer Schulabschluss

Allgemeinbildende Schule, Heimatort

Kenntnisse

  • Objekt- und WerkschutzSehr gut
  • Zutrittskontrolle und AusweismanagementSehr gut
  • Gefahrenmelde- und Videoanlagen (EMA, BMA, VÜA)Gut
  • Rechtsgrundlagen der Bewachung (§ 34a GewO, BewachV, Jedermannsrechte)Sehr gut
  • Deeskalation und KonfliktkommunikationSehr gut
  • Vorfalldokumentation und BerichtswesenGut

Sprachen

  • DeutschMuttersprache
  • EnglischB2
  • TürkischGrundkenntnisse

Tätigkeiten im Lebenslauf formulieren: Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Objekt- und Werkschutz

  • Durchführung planmäßiger und anlassbezogener Streifen- und Kontrollgänge im befriedeten Besitztum
  • Sicherung von Werkstoren, Pforten und Empfangsbereichen im Schichtbetrieb
  • Kontrolle von Verschlusszuständen, Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswegen
  • Betreuung sensibler Bereiche mit erhöhtem Schutzbedarf nach Objektschutzkonzept
  • Umsetzung objektspezifischer Dienstanweisungen und Alarm- und Einsatzpläne

Zutritts- und Einlasskontrolle

  • Identitäts- und Berechtigungsprüfung an Zutrittspunkten mit elektronischen Ausweissystemen
  • Besucheranmeldung, Ausweisausgabe und Begleitung von Fremdfirmen im Betriebsgelände
  • Einlass- und Taschenkontrollen bei zugangsgeschützten Veranstaltungen
  • Kontrolle von Warenein- und -ausgängen einschließlich Lieferscheinabgleich
  • Steuerung von Besucherströmen und Überwachung von Kapazitätsgrenzen

Sicherheitstechnik und Leitstelle

  • Bedienung von Einbruchmelde-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen
  • Alarmvorprüfung, Alarmverfolgung und Einleitung von Erstmaßnahmen
  • Aufschaltung und Störungsmeldung an Notruf- und Serviceleitstellen
  • Funk- und Telefondisposition von Streifen- und Interventionskräften
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Schließ-, Melde- und Kommunikationstechnik

Recht und Befugnisse

  • Rechtliche Bewertung von Gefährdungslagen anhand von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe
  • Ausübung des vom Auftraggeber vertraglich übertragenen Hausrechts
  • Anwendung des vorläufigen Festnahmerechts nach § 127 Absatz 1 StPO im Rahmen der Erforderlichkeit
  • Beachtung der Grenzen privater Sicherheitsdienste gegenüber hoheitlichen Befugnissen
  • Datenschutzkonformer Umgang mit Videoaufzeichnungen und personenbezogenen Vorfalldaten

Kommunikation und Deeskalation

  • Deeskalierende Gesprächsführung in Konflikt- und Gefahrensituationen
  • Kunden- und serviceorientiertes Auftreten im Empfangs- und Publikumsverkehr
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst an der Einsatzstelle
  • Ansprache und Betreuung von Personen in Ausnahmesituationen unter Beachtung interkultureller Vielfalt
  • Einweisung und Unterweisung neuer Wachpersonen in Objekt und Dienstanweisung

Dokumentation und Organisation

  • Erstellung revisionssicherer Wachbücher, Schichtberichte und Vorfallmeldungen
  • Führung von Übergabeprotokollen und Schlüsselnachweisen
  • Mitwirkung an Gefährdungsanalysen und der Fortschreibung von Sicherheitskonzepten
  • Planung und Abstimmung von Schicht- und Streifenplänen im Team
  • Qualitätssicherung durch Kontrolle von Dienstanweisung, Dienstausweis und Kennzeichnungspflicht

Welche Kenntnisse gehören in den Lebenslauf als Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Fachliche Kenntnisse zeigen sofort die Praxiserfahrung, Zertifikate belegen sie formal, Soft Skills ergänzen sie. Alle drei gehören in den Lebenslauf, aber getrennt und konkret benannt.

Hard Skills

  • Objekt-, Werk- und Anlagenschutz
  • Zutrittskontrolle und elektronisches Ausweismanagement
  • Bedienung von Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen
  • Videoüberwachung und datenschutzkonforme Auswertung
  • Streifen- und Kontrollgangsysteme, elektronische Wächterkontrolle
  • Alarmverfolgung und Interventionsdienst
  • Rechtsgrundlagen nach § 34a GewO und BewachV
  • Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Räumungshelfer-Aufgaben
  • Erste Hilfe und Notfallmanagement am Einsatzort
  • Vorfalldokumentation, Wachbuchführung und Berichtswesen

Zertifikate

  • Abschlusszeugnis Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK, dreijährige Ausbildung)
  • Unterrichtungsnachweis nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 GewO (IHK, mindestens 40 Unterrichtsstunden)
  • Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1a Satz 2 GewO (IHK, schriftlich und mündlich)
  • Bewacherregister-Identifikationsnummer und behördliche Zuverlässigkeitsprüfung
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK-Fortbildungsprüfung nach besonderer Rechtsvorschrift, § 54 BBiG)
  • Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (SchSiMeistPrV)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (aktueller Nachweis, häufig als Zulassungsvoraussetzung gefordert)
  • Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach ASR A2.2

Soft Skills

  • Deeskalations- und Konfliktfähigkeit
  • Belastbarkeit und Stressresistenz im Schicht- und Nachtdienst
  • Aufmerksamkeit und Beobachtungsgabe über lange Dienstzeiten
  • Zuverlässigkeit, Diskretion und Verschwiegenheit
  • Kunden- und Serviceorientierung im Publikumsverkehr
  • Teamfähigkeit und klare Kommunikation an Schnittstellen

Ausbildung und Gehalt als Fachkraft für Schutz und Sicherheit im Überblick

AusbildungswegDer Zugang zum Sicherheitsgewerbe ist zweigleisig. Für die Tätigkeit als Wachperson genügt nach § 34a Absatz 1a Satz 1 GewO die erforderliche Zuverlässigkeit plus eine IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung; die Unterrichtung erfolgt nach § 6 BewachV mündlich, dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, setzt deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus und soll 20 Teilnehmende nicht übersteigen. Inhaltlich deckt sie nach § 7 BewachV sieben Sachgebiete ab: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen einschließlich Deeskalation und interkultureller Kompetenz sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik. Für fünf Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht: § 34a Absatz 1a Satz 2 GewO verlangt zusätzlich die bestandene IHK-Sachkundeprüfung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie „in leitender Funktion“ für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften nach den §§ 44 und 53 AsylG und für die Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen. Die Sachkundeprüfung prüft nach § 9 BewachV dieselben Sachgebiete und gliedert sich nach § 11 BewachV in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; mündlich werden bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig etwa 15 Minuten je Person geprüft, Schwerpunkt sind Recht der öffentlichen Sicherheit und Umgang mit Menschen. Bestanden ist nur, wer in beiden Teilen mindestens ausreichend erreicht; Wiederholungen sind zulässig. Der zweite Weg ist die duale Ausbildung. Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit dauert nach der SchSiServAusbV vom 21. Mai 2008 zwei Jahre mit Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres und einer Abschlussprüfung in vier Bereichen. Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert nach der SchSiAusbV 2008 drei Jahre und schließt mit einer gestreckten Abschlussprüfung ab: Teil 1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt 40 Prozent, Teil 2 zählt 60 Prozent. Geprüft werden Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (60 Minuten, 20 Prozent), Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (90 Minuten, 20 Prozent), Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent), Konzepte für Schutz und Sicherheit (90 Minuten, 30 Prozent) und ein Sicherheitsorientiertes Kundengespräch als Gesprächssimulation von höchstens 30 Minuten (20 Prozent). Servicekräfte können nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr weiterlernen, wobei ihre Ergebnisse in zwei Prüfungsbereichen als Teil 1 gelten. Der Ausbildungsabschluss zahlt sich rechtlich unmittelbar aus: Nach § 8 Nummer 1 BewachV entfällt für Fachkräfte und Servicekräfte für Schutz und Sicherheit der Unterrichtungsnachweis, und nach § 12 BewachV benötigen sie auch keine Sachkundeprüfung. Aufbauend folgen die IHK-Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, die nicht auf einer Bundesverordnung, sondern auf besonderen Rechtsvorschriften der Kammern nach dem Berufsbildungsgesetz beruht, und der Geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit nach der SchSiMeistPrV vom 26. März 2003, zuletzt geändert am 9. Dezember 2019, mit den Prüfungsteilen Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen in den Handlungsbereichen Schutz- und Sicherheitstechnik, Organisation sowie Führung und Personal.
GehaltsspanneDie Vergütung folgt in der Regel den Ländertarifverträgen zwischen BDSW und ver.di, die in mehreren Bundesländern für allgemeinverbindlich erklärt wurden und dann für alle Betriebe der Branche gelten; laut BDSW-Übersicht liegen Allgemeinverbindlicherklärungen unter anderem für Bayern, Berlin und Brandenburg, Bremen und Hessen vor, die Tarifverträge laufen überwiegend vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Für die unterste Entgeltgruppe (einfacher Objektschutz) werden zum Stand Mai 2026 Werte zwischen rund 14,92 Euro je Stunde in Bayern und rund 15,27 Euro je Stunde in Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Für ausgebildete beziehungsweise geprüfte Fachkräfte liegen die tariflichen Spitzensätze deutlich höher: rund 22,28 Euro in Nordrhein-Westfalen, rund 21,06 Euro in Bayern, rund 20,95 Euro in Baden-Württemberg und rund 17,65 Euro in Berlin und Brandenburg. Diese Länderwerte stammen aus einer Branchenübersicht, die sich auf BDSW, ver.di und Landesarbeitsministerien beruft; die Original-Tarifverträge des BDSW liegen nur als Scan-PDF ohne Textebene vor und konnten nicht direkt verifiziert werden. Daneben und ausdrücklich nicht gemittelt: gehalt.de nennt für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit einen Median von 42.977 Euro brutto im Jahr (3.466 Euro im Monat) bei einem unteren Quartil von 39.084 Euro und einem oberen Quartil von 47.259 Euro, jeweils bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. StepStone weist für denselben Beruf 36.200 Euro brutto im Jahr (3.016 Euro im Monat) mit einer Spanne von 31.000 bis 43.800 Euro aus, Stand 2026. Die Differenz zwischen beiden Portalen ist erheblich und dürfte auf unterschiedliche Erhebungsmethodik zurückgehen.

Was verdient man als Fachkraft für Schutz und Sicherheit? Die Quellen im Vergleich

Gehaltsportale kommen für denselben Beruf zu deutlich unterschiedlichen Werten, weil sie unterschiedlich erheben. Wir stellen sie deshalb nebeneinander, statt einen Durchschnitt zu bilden.

Die Quellen liegen 6.777 € auseinander. Diese Differenz ist kein Fehler, sondern Folge unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Stichproben. Nutze die Werte als Spanne, nicht als Punktwert, und prüfe im Gespräch, worauf sich eine genannte Zahl bezieht.

Alle Angaben Bruttojahresgehalt, abgerufen am 09. August 2026.

Dos & Don'ts für den Fachkraft für Schutz und Sicherheit-Lebenslauf

Do

  • Bewacherregister-Identifikationsnummer, Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis und Ausbildungsabschluss konkret und prüfbar angeben
  • Einsatzbereiche benennen (Objektschutz, Werkschutz, Empfang, Veranstaltung, ÖPNV, kritische Infrastruktur) statt pauschal „Security“ zu schreiben
  • Konkrete Sicherheitstechnik nennen: Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontroll- und Wächterkontrollsystem
  • Rechtssicheres Handeln belegen, etwa durch Erfahrung mit Hausrecht, Vorfalldokumentation und Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr
  • Schichtbereitschaft, Nacht- und Wochenenddienste sowie Führerschein und Mobilität ausdrücklich erwähnen
  • Erste Hilfe, Brandschutzhelfer und Deeskalationstrainings mit Datum des letzten Nachweises aufführen

Don't

  • Sich als quasi-polizeilich darstellen oder Begriffe wie Festnahme, Ermittlung oder Kontrolle so verwenden, als bestünden hoheitliche Befugnisse
  • Den Unterrichtungsnachweis als „Sachkundeprüfung“ bezeichnen oder beide Begriffe vermischen
  • Vertrauliche Objektdaten, Auftraggebernamen unter Verschwiegenheitspflicht oder Details aus Sicherheitskonzepten in die Bewerbung schreiben
  • Vorfälle dramatisieren oder Eingriffshandlungen schildern, die über Notwehr, Notstand und Selbsthilfe hinausgehen würden
  • Zertifikate ohne Aussteller und Jahr auflisten, insbesondere abgelaufene Erste-Hilfe-Nachweise
  • Lücken im Lebenslauf verschweigen, obwohl die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO ohnehin Register- und Behördenauskünfte einholt

Häufige Fragen zum Lebenslauf als Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Brauche ich als Fachkraft für Schutz und Sicherheit noch eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Nein. § 8 Nummer 1 Buchstabe d BewachV stellt klar, dass bei nachgewiesener Abschlussprüfung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit kein Unterrichtungsnachweis erforderlich ist. § 12 BewachV ergänzt, dass Inhaber der in § 8 Nummer 1 bis 3 genannten Nachweise auch keine Sachkundeprüfung nach § 9 BewachV ablegen müssen. Dasselbe gilt für die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die geprüfte Werkschutzfachkraft, die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie die Meisterabschlüsse. Die Zuverlässigkeitsprüfung und die Eintragung im Bewacherregister entfallen dadurch jedoch nicht.

Für welche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung zwingend vorgeschrieben?

§ 34a Absatz 1a Satz 2 GewO nennt fünf Fälle: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 AsylG, Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG und vergleichbaren Unterbringungen sowie Bewachungen zugangsgeschützter Großveranstaltungen. Wichtig ist die Einschränkung bei den letzten beiden Punkten: Dort gilt die Sachkundepflicht ausdrücklich nur für Tätigkeiten in leitender Funktion. Für nicht leitende Kräfte in diesen beiden Bereichen greift stattdessen nach § 34a Absatz 1a Satz 5 GewO die erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung mit Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Welche Befugnisse hat ein Sicherheitsmitarbeiter tatsächlich?

Keine hoheitlichen. § 34a Absatz 5 GewO sagt es ausdrücklich: Gewerbetreibende und Beschäftigte dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte ausüben, die jedermann bei Notwehr, Notstand oder Selbsthilfe zustehen, dazu die vom Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte und etwaige gesetzlich übertragene Befugnisse. Dabei ist stets der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten. Praktisch stützen sich Maßnahmen auf die §§ 32 und 34 StGB, die §§ 227 und 229 BGB, das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Absatz 1 StPO und das übertragene Hausrecht. § 17 BewachV verlangt sogar, dass die Dienstanweisung ausdrücklich den Hinweis enthält, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten besitzt.

Wie läuft die Zuverlässigkeitsprüfung ab und was ist das Bewacherregister?

Nach § 34a Absatz 1 Satz 5 GewO holt die zuständige Behörde mindestens eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 BZRG, eine Stellungnahme der Polizei beziehungsweise des Landeskriminalamts sowie über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 11b GewO eine Stellungnahme der Landesbehörde für Verfassungsschutz ein. Die Zuverlässigkeit fehlt in der Regel unter anderem bei Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen oder verfassungswidrigen Parteien innerhalb der letzten zehn Jahre und bei bestimmten Verurteilungen in den letzten fünf Jahren ab 90 Tagessätzen. Die Überprüfung wird spätestens nach fünf Jahren wiederholt. Jede Wachperson und jedes Unternehmen erhält eine Bewacherregister-Identifikationsnummer, die nach § 18 BewachV auf dem Dienstausweis stehen muss.

Muss ich im Dienst ein Namensschild tragen und einen Ausweis mitführen?

Ja, in klar geregeltem Umfang. Nach § 18 Absatz 1 BewachV stellt der Gewerbetreibende jeder Wachperson vor der ersten Tätigkeit einen Dienstausweis mit Name, Angaben zum Gewerbetreibenden und Betrieb, Unterschriften sowie den Bewacherregister-Identifikationsnummern aus; er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden und ist im Dienst mitzuführen und auf Verlangen der Vollzugsbehörden vorzuzeigen. Eine sichtbare Kennzeichnung mit Namen oder Kennnummer und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs ist nach § 18 Absatz 3 BewachV bei den Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 GewO Pflicht, bei Nummer 4 und 5 auch in nicht leitender Funktion. Zudem muss Dienstkleidung nach § 19 BewachV sich deutlich von Uniformen der Streitkräfte und behördlicher Vollzugsorgane unterscheiden.

Quellen

  1. § 34a GewO - Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  2. BewachV - Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  3. SchSiAusbV 2008 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  4. SchSiServAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  5. SchSiMeistPrV - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 26. März 2003, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-08-09
  6. Sicherheitswirtschaft ist weiter auf Wachstumskurs - Umsatz verdoppelt, Fachkräftemarkt zeigt erste Entspannung (Pressemitteilung vom 12.03.2026), BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, abgerufen am 2026-08-09
  7. Ländertarifverträge - Übersicht der Tarifverträge und Allgemeinverbindlicherklärungen, BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, abgerufen am 2026-08-09
  8. Tarifübersichten Wach- und Sicherheitsgewerbe, BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, abgerufen am 2026-08-09
  9. Tariflöhne Sicherheitsmitarbeiter 2026 - alle Bundesländer (Stand Mai 2026), Coredinate (Branchenübersicht, beruft sich auf BDSW, ver.di, Landesarbeitsministerien), abgerufen am 2026-08-09
  10. Gehalt Fachkraft für Schutz und Sicherheit, gehalt.de, abgerufen am 2026-08-09
  11. Fachkraft Schutz und Sicherheit Gehälter Deutschland 2026, StepStone, abgerufen am 2026-08-09

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Zuletzt aktualisiert am 11.08.2026